Kleine Kas­sen: Neue Abschlüsse

10.09.2016 | Politik

Was im März die­ses Jah­res schon beim Abschluss des Ver­tra­ges mit der SVA gelun­gen ist, hat man auch mit der BVA erreicht: Auch die BVA hat sich ver­pflich­tet, mit der ÖÄK in Zukunft so recht­zei­tig zu ver­han­deln, dass vor Aus­lau­fen des Ver­tra­ges der neue feststeht.

Struk­tu­rell ist das ein Rie­sen-Fort­schritt“, zeigt sich der Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der ÖÄK, Johan­nes Stein­hart, erfreut. Damit habe man nicht nur „eine echte Trend­um­kehr“ erreicht, son­dern „so ist auch die Zukunft der Tarife gesi­chert“. Für die künf­tige Ent­wick­lung könne das nur posi­tiv sein, so der Kuri­en­ob­mann: „Damit kann es nicht mehr so wie in der Ver­gan­gen­heit vor­kom­men, dass gewisse Leis­tun­gen nicht aus­rei­chend finan­ziert werden.“

Die Details

BVA

Der neue Ver­trag gilt seit 1. Juli 2016 und läuft bis 31. Dezem­ber 2018. Für das Jahr 2017 wurde eine Gesamt­erhö­hung sämt­li­cher Hono­rar­po­si­tio­nen um 2,2 Pro­zent ver­ein­bart und für 2018 um 1,6 Pro­zent. Neben Erhö­hun­gen wird es auch neue bezie­hungs­weise ver­bes­serte Posi­tio­nen geben – u.a. in fol­gen­den Punkten:

  • All­ge­mein­me­di­zin: Erhö­hung der Posi­tion „Wei­tere Ordi­na­tion“; Ver­rech­nungs­mög­lich­keit des 24-Stun­den-Blut­druck­mo­ni­to­ring, Langzeit-EKG.
  • Erhö­hung der Limi­tie­rung der Posi­tion „Ärzt­li­che Koor­di­nie­rungs­tä­tig­keit durch den behand­lungs­füh­ren­den Arzt“ von zehn Pro­zent auf 15 Prozent.
  • Neue Posi­tion „Naht- bezie­hungs­weise Klammerentfernung“.
  • Neue Textierung/​Position „Reinigung/​Wundtoilette kleine Wunde“ und „Reinigung/​Wundtoilette einer klei­nen Wunde inklu­sive chir­ur­gi­scher Versorgung.“
  • Pneu­mo­lo­gie: Abre­chen­bar­keit des „CRP“ für Lungenfachärzte.
  • Innere Medi­zin und Chir­ur­gie: deut­li­che Erhö­hung der Endo­sko­pie-Tarife und kein Ver­bot der Pri­vat­ver­rech­nung einer all­fäl­li­gen Anästhesie.
  • Päd­ia­trie: Ein­füh­rung der Posi­tion „Klein­kin­der­zu­schlag“ für Kin­der unter 6 Jahren.
  • Gynä­ko­lo­gie: Erhö­hung der Posi­tion „Geburts­hilf­li­cher Ultra­schall bei beson­de­rer medi­zi­ni­scher Indikation“.
  • Uro­lo­gie: Erhö­hung der Unterbauch/​Prostatasonografie.
  • Psych­ia­trie: per 1. Jän­ner 2017 ist die Ein­füh­rung eines neuen Psych­ia­trie­ka­ta­lo­ges geplant.

Etc.

SVA

Ins­ge­samt wurde beim Ver­trags­ab­schluss mit der SVA eine Hono­rar­er­hö­hung für die Lauf­zeit in der Höhe von etwa elf Pro­zent ver­han­delt. Der neue Ver­trag gilt von 1. März 2016 bis 31. Dezem­ber 2018.

Die wich­tigs­ten Ände­run­gen des neuen Abschlus­ses sind u.a.:

  • Erhö­hung der Grund­leis­tun­gen um 2,6 Prozent.
  • Erhö­hung der all­ge­mei­nen und fach­spe­zi­fi­schen Son­der­leis­tun­gen um 2,5 Prozent.
  • Auf­wer­tung der Gesprächs­me­di­zin (Limit- und Tarif­er­hö­hun­gen bei der the­ra­peu­ti­schen Aus­spra­che, dem psy­cho­so­ma­tisch ori­en­tier­ten Dia­gnose- und Behand­lungs­ge­spräch, dem Heil­mit­tel­be­ra­tungs­ge­spräch sowie dem ärzt­li­chen Koordinierungsgespräch).
  • Umset­zung der Labor­road-Map begin­nend mit 1. März 2016 ana­log der BVA. Ab 1. Jän­ner 2019 gilt diese Rege­lung für alle Vertragsärzte.
  • Erhö­hung zahl­rei­cher Limits.
  • Viele neue Leis­tun­gen und Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen für ein­zelne Fachgruppen.

VAEB

Mit der VAEB wurde schon 2015 eine jähr­li­che Valo­ri­sie­rung auf Basis der Infla­ti­ons­rate ver­ein­bart. Für die­ses Jahr konn­ten zusätz­lich eine deut­li­che Erhö­hung der Endo­sko­pie und die Ein­füh­rung eines Wund­ma­nage­ments für die All­ge­mein­me­di­zin ver­ein­bart werden.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 17 /​10.09.2016