Kleine Kassen: Neue Abschlüsse

10.09.2016 | Politik

Was im März dieses Jahres schon beim Abschluss des Vertrages mit der SVA gelungen ist, hat man auch mit der BVA erreicht: Auch die BVA hat sich verpflichtet, mit der ÖÄK in Zukunft so rechtzeitig zu verhandeln, dass vor Auslaufen des Vertrages der neue feststeht.

Strukturell ist das ein Riesen-Fortschritt“, zeigt sich der Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK, Johannes Steinhart, erfreut. Damit habe man nicht nur „eine echte Trendumkehr“ erreicht, sondern „so ist auch die Zukunft der Tarife gesichert“. Für die künftige Entwicklung könne das nur positiv sein, so der Kurienobmann: „Damit kann es nicht mehr so wie in der Vergangenheit vorkommen, dass gewisse Leistungen nicht ausreichend finanziert werden.“

Die Details

BVA

Der neue Vertrag gilt seit 1. Juli 2016 und läuft bis 31. Dezember 2018. Für das Jahr 2017 wurde eine Gesamterhöhung sämtlicher Honorarpositionen um 2,2 Prozent vereinbart und für 2018 um 1,6 Prozent. Neben Erhöhungen wird es auch neue beziehungsweise verbesserte Positionen geben – u.a. in folgenden Punkten:

  • Allgemeinmedizin: Erhöhung der Position „Weitere Ordination“; Verrechnungsmöglichkeit des 24-Stunden-Blutdruckmonitoring, Langzeit-EKG.
  • Erhöhung der Limitierung der Position „Ärztliche Koordinierungstätigkeit durch den behandlungsführenden Arzt“ von zehn Prozent auf 15 Prozent.
  • Neue Position „Naht- beziehungsweise Klammerentfernung“.
  • Neue Textierung/Position „Reinigung/Wundtoilette kleine Wunde“ und „Reinigung/Wundtoilette einer kleinen Wunde inklusive chirurgischer Versorgung.“
  • Pneumologie: Abrechenbarkeit des „CRP“ für Lungenfachärzte.
  • Innere Medizin und Chirurgie: deutliche Erhöhung der Endoskopie-Tarife und kein Verbot der Privatverrechnung einer allfälligen Anästhesie.
  • Pädiatrie: Einführung der Position „Kleinkinderzuschlag“ für Kinder unter 6 Jahren.
  • Gynäkologie: Erhöhung der Position „Geburtshilflicher Ultraschall bei besonderer medizinischer Indikation“.
  • Urologie: Erhöhung der Unterbauch/Prostatasonografie.
  • Psychiatrie: per 1. Jänner 2017 ist die Einführung eines neuen Psychiatriekataloges geplant.

Etc.

SVA

Insgesamt wurde beim Vertragsabschluss mit der SVA eine Honorarerhöhung für die Laufzeit in der Höhe von etwa elf Prozent verhandelt. Der neue Vertrag gilt von 1. März 2016 bis 31. Dezember 2018.

Die wichtigsten Änderungen des neuen Abschlusses sind u.a.:

  • Erhöhung der Grundleistungen um 2,6 Prozent.
  • Erhöhung der allgemeinen und fachspezifischen Sonderleistungen um 2,5 Prozent.
  • Aufwertung der Gesprächsmedizin (Limit- und Tariferhöhungen bei der therapeutischen Aussprache, dem psychosomatisch orientierten Diagnose- und Behandlungsgespräch, dem Heilmittelberatungsgespräch sowie dem ärztlichen Koordinierungsgespräch).
  • Umsetzung der Laborroad-Map beginnend mit 1. März 2016 analog der BVA. Ab 1. Jänner 2019 gilt diese Regelung für alle Vertragsärzte.
  • Erhöhung zahlreicher Limits.
  • Viele neue Leistungen und Leistungsverbesserungen für einzelne Fachgruppen.

VAEB

Mit der VAEB wurde schon 2015 eine jährliche Valorisierung auf Basis der Inflationsrate vereinbart. Für dieses Jahr konnten zusätzlich eine deutliche Erhöhung der Endoskopie und die Einführung eines Wundmanagements für die Allgemeinmedizin vereinbart werden.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 17 / 10.09.2016