Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Deppensteuer

15.08.2015 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Dieser für Österreich typische Ausdruck bezeichnet verspieltes, unnötig ausgegebenes Geld, insbesondere aber jene Abgaben, die man neben den unumgänglichen Steuern an den Staat zahlt. Klassiker sind dabei wohl die Gebühren für Wunschkennzeichen, die seit 25 Jahren jährlich zwischen drei und vier Millionen Euro in die öffentlichen Kassen spülen.

Eine parlamentarische Anfrage offenbarte in den letzten Wochen, dass es auch gar nicht so wenig ist, was die österreichischen Ärztinnen und Ärzte neben ihren ohnehin nicht geringen Steuern zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben, die unsere Republik der berufsständischen Selbstverwaltung übertragen hat, zu berappen haben. Auffällig ist dabei der kontinuierliche Anstieg im letzten Jahrzehnt. Besonders die vom Staat verordneten Qualitätsauflagen sind es, die zu Buche schlagen. So ist es nicht verwunderlich, dass etwa die Aufwendungen für die ÖQMed nach zwei bundesweiten Praxis-Evaluierungszyklen trotz sparsamer Gebarung im letzten Jahr schon über 700.000 Euro ausmachten.

Auch andere gemeinschaftswichtige Einrichtungen, die eigentlich zum Aufgabenbereich des Staates gehörten, werden still und leise aus den Beiträgen der Ärzte von der ÖÄK bestritten. So leisten die 100.000 Euro der Ärzteschaft für das nationale Fehlermeldesystem www.cirsmedical.at einen wesentlichen Beitrag für die Patientensicherheit, ohne dass der Bund dafür auch nur einen Finger rühren muss. Auch die Errichtungs- und Betriebskosten der neuen Ausbildungs-App kommen nicht nur den Turnusärzten zu Gute. Die dort erfassten und aktualisierten Daten geben auch der Gesundheitspolitik einen Überblick über die bundesweite Besetzung der Ausbildungsstellen. – Eine Information, die bisher nicht verfügbar war und gerade in der Planung fehlte.

Die Übernahme der Kosten staatlicher Verwaltung durch unsere Berufsgruppe könnte man als Preis für das Privileg der Selbstverwaltung mehr oder weniger befriedigend erklären. Wäre da im Parlament nicht auch hörbares Rumoren im Rahmen der Anfrage und der Diskussion zur Anfragebeantwortung an den Tag getreten. Plötzlich gab es kammerkritische Stimmen in dem Haus, in dem die gesetzlichen Regelungen zum übertragenen Wirkungsbereich der ÖÄK ebenso beschlossen worden waren wie die gesteigerten Qualitäts- und Fortbildungspflichten für Ärztinnen und Ärzte. Selbst neun Monate nach der ärztegesetzlichen Festschreibung der Ausbildungs-App und der neuen Ärzteausbildung war offensichtlich nicht jedem der Abgeordneten bewusst, dass damit auch Kosten ausgelöst wurden, die von der Ärzteschaft ebenso zu tragen sind wie der Aufwand, den die neuen KEF- und Rasterzeugnisverordnungen auslösen. Dass die Umlage der ÖÄK dennoch seit 2011 unverändert und in den letzten zehn Jahren insgesamt nur um etwa 13 Prozent angestiegen war, wurde ebenso nicht wahrgenommen. Nur der Zehnjahressprung fiel auf und führte zu argwöhnischen Bemerkungen. Dass solche Reaktionen einiger Abgeordneter Assoziationen zur angesprochenen Deppensteuer auslösen können, liegt auf der Hand.

Aber etwas Positives attestierte der Bericht der Vermögensverwaltung der Ärztekammer doch. – Sparsamkeit. Ganz in dem Sinne, wie es ein Abgeordneter formulierte: „Das System der Pflichtmitgliedschaft stellt erhöhte Anforderungen an die Sparsamkeit der Kammern“. Denn es fiel ins Auge, dass die Rücklagen für künftige Ausgaben kräftig gewachsen sind. Diese wurden weitgehend dem Fonds für Öffentlichkeitsarbeit zugeführt oder werden für „besondere Maßnahmen“ angespart. Dass solchen Maßnahmen oft rasch notwendig werden und dann einen ausreichenden finanziellen Polster brauchen, haben die letzten Jahre schon mehrmals gezeigt.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2015