TTIP und Gesundheitswesen: Der kleinste gemeinsame Nenner?

15.08.2015 | Politik


Wird das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA – TTIP – die Standards im Gesundheitswesen senken? Was genau verhandelt wird und inwieweit das Gesundheitswesen betroffen ist; oder ob es – wie vielfach gefordert – ausgenommen wird, ist unklar.

Von Marion Huber

Müssen wir uns von einem hohen Niveau auf den kleinsten gemeinsamen Nenner begeben? Sollen Standards – etwa auch im Gesundheitswesen – gesenkt werden, um den freien Handel zu stärken? Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wirft Fragen auf – viele Fragen. Das Streben nach freiem Handel und die Idee einer Freihandelszone zwischen der EU und den USA sind keineswegs neu. Schon seit den 1990er Jahren gab es immer wieder Versuche, ein solches Abkommen zu verhandeln und zu beschließen. Ohne Erfolg. Aktuell sollen mit TTIP eine Liberalisierung des Handels und der „Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelsbeschränkungen“ zwischen den USA und der EU eingeführt werden. In der Öffentlichkeit wurde bislang vor allem über die Auswirkungen auf Lebensmittel und deren Herstellung diskutiert. Wachstumshormone in der Tierzucht, gentechnisch verändertes Saatgut und das viel zitierte „Chlorhuhn“ haben besonders polarisiert. Was TTIP aber für das Gesundheitswesen bedeutet, war weniger in den Schlagzeilen.

Gesundheitspolitik: nationale Aufgabe

Grundsätzlich gilt die Gesundheitspolitik in der EU ausdrücklich als nationale Aufgabe. In Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist. Die Sonderstellung des Gesundheitssystems wurde von der Europäischen Union ausdrücklich anerkannt. Dennoch – oder gerade deshalb – wirft TTIP viele Fragen und Befürchtungen auf: Steht das Gesundheitswesen damit vor der Privatisierung? Erklärtes Ziel von TTIP ist eine möglichst weitreichende Liberalisierung aller Wirtschaftsbereiche, die nicht explizit vom Abkommen ausgeschlossen sind. Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sind das noch nicht – zumindest zum aktuellen Zeitpunkt. Viele Stimmen in Österreich und der gesamten EU – so etwa auch die Österreichische Ärztekammer oder die Deutsche Bundesärztekammer – fordern aber genau das.

Beim Abbau von Handelsbeschränkungen geht es nicht in erster Linie um Zölle; sie sind schon jetzt zwischen den beiden Wirtschaftsräumen sehr niedrig (in der Industrie sind durchschnittliche Zollsätze mit circa 3,5 Prozent in Europa und den USA nahezu ident). Es geht um sogenannte nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen – also beispielsweise unterschiedliche Auflagen und Standards in bestimmten Bereichen wie Konsumenten- und Datenschutz, Sicherheitsauflagen oder arbeitsrechtliche Bestimmungen. Hier setzt auch die Kritik an.

Die Liberalisierung des Handels bedeutet, dass Unternehmen aus anderen Vertragsländern der gleiche Marktzugang gewährt werden muss wie einheimischen. Was es dabei im Hinblick auf das Gesundheitswesen zu bedenken gibt: Während das österreichische Gesundheitssystem solidarisch orientiert ist, ist das US-amerikanische System stark marktwirtschaftlich geprägt. Etwas, das besonders britische Kritiker auf den Plan ruft: Konkret geht es um den Nationalen Gesundheitsdienst NHS (National Health Service). Aus Steuergeldern finanziert, bietet NHS jedem britischen Bürger garantierte medizinische Versorgung. Ist der Gesundheitsdienst international auch oft wegen Sparzwang und langer Wartezeiten in den Negativ-Schlagzeilen, könnten sich durch TTIP – so die Befürchtung – US-amerikanische Konzerne in den NHS einkaufen könnten – und sich in der Folge das britische Gesundheitssystem damit langfristig dem US-amerikanischen angleicht.

Auch wenn man nicht annimmt, dass US-amerikanische Konzerne automatisch schlechtere Leistungen erbringen als private Krankenhauskonzerne oder die Pharmaindustrie in Europa: Ein Kernproblem gibt es dennoch. Ist eine Privatisierung einmal in die Tat umgesetzt, wäre dies durch TTIP schwer rückgängig zu machen. Konzerne könnten sich dann gegen Einschränkungen oder eine Rekommunalisierung zur Wehr setzen. Ein Konzern muss dafür nicht einmal selbst Leistungen in Europa erbringen; es reicht schon aus, finanziell an einem europäischen Unternehmen beteiligt zu sein.

NGOs in Großbritannien forderten deshalb vom britischen Premierminister David Cameron, das Gesundheitswesen explizit aus den TTIP-Verhandlungen herauszunehmen. Als Antwort beteuerte Wirtschaftsminister Vince Cable in einem Interview für eine Zeitung, dass es keinen „Vorschlag“ gebe, die TTIP-Verhandlungen zu nutzen, um „die grundlegenden Prinzipien des NHS zu unterminieren oder die Privatisierung voranzutreiben“. Man wird sehen.

Zuletzt wurden auch in Österreich und Deutschland Forderungen laut, dass TTIP nichts an den Vorschriften für den Berufszugang und die Ausübung von Heilberufen ändern dürfe, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von Arztordinationen etc. zu eröffnen.

Die Wirksamkeit von Medikamenten und Medizintechnologien wird in den USA und der EU bisher unterschiedlich bewertet. Mit TTIP und der Harmonisierung von Standards könnten in den USA zugelassene Produkte auch in der EU vermarktet werden, ohne dass sie nach den Maßgaben der oft strengeren europäischen Vorschriften geprüft wurden. Sollte es soweit kommen, befürchten Kritiker eine Absenkung der Standards in der EU. Wie sich die Klauseln zum Investitionsschutz (ISDS – Investor-to-State Dispute Settlement, Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit) auf den Gesundheitsbereich auswirken könnten – sollten sie Umsetzung in der ursprünglich geplanten Form erfahren – zeigen Beispiele bereits existierender Abkommen: So könnten etwa Tabakkonzerne Schadensersatz von Ländern wegen gesetzlich vorgeschriebener Warnhinweise auf Zigarettenschachteln verlangen.

Oder es könnten US-amerikanische Pharmafirmen eine Entschädigung fordern, wenn Patente des Konzerns in EU-Staaten für ungültig erklärt werden, da es sich nicht um echte Innovationen handle. Konzerne könnten dies als Enteignung erwarteter Gewinne sehen, für die sie einen Ausgleich fordern. Denn mit ISDS würde ein Schiedsgericht Unternehmen die Möglichkeit geben, Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn durch bestimmte Gesetze die Gewinnerwartungen der Unternehmen beeinträchtigt werden. Davon betroffen wären auch Patente: TTIP könnte dazu führen, dass die Standards dafür gesenkt werden, was als patentwürdig gilt und es Unternehmen erleichtern, die Gültigkeit von Patenten zu verlängern und damit den Zugang zu günstigen Generika erschweren. Anders als in den USA, die sogenannte „Medical Procedure Patents“ zulassen, sind in Europa gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung und Diagnostizierverfahren von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Auch das könnte TTIP ändern.

Wichtig zu erwähnen: Das EU-Parlament hat erst kürzlich eine diesbezügliche Resolution angenommen – sie ist allerdings mehr als umstritten. So soll jetzt anstelle des Investorenschutzes mittels privater Schiedsgerichte (ISDS) ein „neues System zur Streitbeilegung“ vorgesehen sein…


TTIP – Die Details

TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) – offiziell: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – ist besser bekannt als Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Begonnen haben die Verhandlungen zu TTIP im Juli 2013. Verhandlungspartner sind die USA und die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedsstaaten.

Mit einem Abschluss von TTIP würde die größte Freihandelszone der Welt geschaffen. Die USA und die Europäische Union stünden für die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung; der Handel zwischen EU und USA umfasst rund ein Drittel des weltweiten Handelsvolumens. Die Hoffnung vieler ist, dass TTIP zu steigendem Wirtschaftswachstum und einer Zunahme von Arbeitsplätzen führt. Die Bertelsmann-Stiftung hat in einer Studie die makroökonomischen Effekte des Freihandelsabkommens eingeschätzt*. Demnach würde das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in den USA um 13,4 Prozent steigen, in der EU um fünf Prozent.

Einen konkreten Endpunkt für die Verhandlungen gibt es nicht. Mitte Juli 2015 fand in Brüssel die zehnte Verhandlungsrunde statt.

* „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP):
Wem nutzt ein transatlantisches Freihandelsabkommen?“, Bertelsmann Stiftung, 2013


ÖÄK fordert: Gesundheitswesen aus TTIP ausklammern

Die ÖÄK begrüßt die kürzlich in einem Bericht erfolgte Festlegung des EU-Parlaments, wonach das Gesundheitswesen von TTIP ausgenommen werden soll. Dies entspreche einer Forderung, die die ÖÄK Anfang Juli dieses Jahres in einem Schreiben an die österreichischen EU-Abgeordneten gerichtet hatte.

Aus Sicht der ÖÄK dürfen Freihandelsabkommen keinesfalls den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Niveau des Patientenschutzes in Österreich beeinträchtigen. Es gelte, die nationale Souveränität zu verteidigen sowie die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in Österreich und Europa zu schützen.

Die Integration des Gesundheitswesens in das Freihandelsabkommen mit den USA wäre laut ÖÄK zum Nachteil Europas und seiner hohen qualitativen und sozialen Standards in der Gesundheitsversorgung. Überdies führe dies zur Aushebelung der gesundheitspolitischen Selbstbestimmung Österreichs – seien doch Gesundheitsdienstleistungen besonders sensibel und schützenswert. Im Schreiben an die heimischen EU-Abgeordneten heißt es wörtlich: „Die ÖÄK erachtet es daher als unabdingbar, dass das Europäische Parlament diese Grundsätze beachtet und besonderes Augenmerk auf den Schutz der europäischen Gesundheitssysteme legt“. Daran schließt sich die Forderung an, wonach TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und Gesundheitsdienstleistungen findet.

Zu erwarten ist auch, dass der Abbau von Handelsbarrieren Vorteile für US-amerikanische Investoren bringt. Das hätte negative Auswirkungen auf nationale und EU-weite Regulierungen in Bezug auf die Erzeugung, Zulassung und Vermarktung von Medikamenten und Medizinprodukten. Die ÖÄK lehnt auch außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Freihandelsabkommen – etwa das Instrument der Investor-Staat-Streitbelegung – ab. Nationale Rechtssysteme dürften nicht durch einen Mechanismus, mit dem die höchstinstanzliche Entscheidungskompetenz an private Schiedsgerichte übertragen wird, ausgehebelt werden. Schadenersatzforderungen müssten vielmehr im Wege der ordentlichen nationalen Gerichtsbarkeit jenes Staates abgewickelt werden, in dem eine Investition erfolgte beziehungsweise ein Produkt auf den Markt kommen soll.

In einem Brief an ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger reagierte der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, Johann Sollgruber, auf eine entsprechende Presseaussendung der ÖÄK. Darin heißt es u.a.: „Wir teilen die Sorge um den Erhalt der hohen Standards im österreichischen und europäischen Arzneimittel- und Gesundheitswesen“. Man wolle „klarstellen“, dass es beim transatlantischen Abkommen „nicht darum gehe, Standards abzusenken“. Und weiter: „Der EU-Rechtsbestand hinsichtlich der Erzeugung, der Zulassung und der Vermarktung von Medikamenten und Medizinprodukten wird dabei nicht abgeändert.“ Vielmehr gehe es darum, „die Produktionsabläufe für Arzneimittel sehr streng auf ihre Gleichwertigkeit zu prüfen und dort, wo doppelte oder ineffiziente Verfahren bestehen, eine Harmonisierung der Verfahren (auch bei klinischen Versuchen) anzustreben.“ Bei der nationalen Souveränität im Gesundheitswesen werde es „den Mitgliedsstaaten weiterhin vorbehalten sein, über die Behandlung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu entscheiden“. Das geplante Abkommen schreibe weder eine Privatisierung von Dienstleistungen vor, noch hindere es, ein bestehendes Angebot an öffentlichen Dienstleistungen auszubauen.

Zur ablehnenden Haltung der ÖÄK gegenüber außergerichtlichen Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren heißt es: „Im Rahmen von TTIP wird es für US-Unternehmen nicht möglich sein, eine Regierung allein auf Grundlage von entgangenen Gewinnen zu verklagen.“ Der neue reformierte Ansatz der Europäischen Kommission im Bereich Investorschutz stelle sicher, dass sowohl ein hohes Schutzniveau als auch das Recht der EU auf Regulierung und Wahrung des Gemeinwohls gewahrt werden.“


Die Stellungnahmen der EU-Parlamentarier und Spitzenvertreter der österreichischen Gesundheitspolitik
Die ÖÄZ hat deren Meinung zu folgenden Fragen eingeholt:

  • Könnte der Punkt der „Angleichung von Normen und Standards“ in TTIP im Gesundheitssektor die Schutz- und Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten und Medikamenten oder die Qualifikationen der Gesundheitsberufe beeinflussen?
  • Wie könnte sich der Abbau von Handelsbarrieren im Arzneimittelbereich etwa auf die Erzeugung, Zulassung und Vermarktung von Medikamenten und Medizinprodukten auswirken?
  • Stichwort nationale Souveränität im Hinblick auf TTIP und Gesundheitswesen – Wie kann sichergestellt werden, dass das Gesundheitswesen aus TTIP ausgenommen wird?


Ulrike Lunacek: „Warnung: TTIP kann Ihrer Gesundheit schaden!“

Goethe hat unser aller Wissen um den Wert von Gesundheit einmal so zusammengefasst: „Was nützt mir der Erde Geld? Kein kranker Mensch genießt die Welt!“ Diese Erfahrung möchte ich auch auf die TTIP-Verhandlungen bezogen wissen. Denn als erste Frage über den Sinn dieses Freihandelsabkommens muss doch stehen: Was handeln wir uns im Gegenzug dafür ein, wenn wir – getrieben vom Versprechen minimaler wirtschaftlicher Wachstumsraten – der Unterminierung hoher europäischer Standards in sozialen und ökologischen Themenbereichen zustimmen?

Uns Grünen wird Panikmache vorgeworfen. Ich möchte mit einigen Zahlen entgegenhalten, die ich in Vorbereitung dieses Kommentars entdeckt habe. In einer Studie zu den Auswirkungen von TTIP auf das Gesundheitssystem und die öffentliche Gesundheit der „London School of Economics and Political Science“ findet sich folgender Vergleich: Während in den USA jedes Jahr rund einer von sechs Amerikanern (oder 48 Millionen Menschen) von Lebensmitteln krank wird, 128.000 ins Krankenhaus eingeliefert werden und 3.000 sterben, werden in der EU im Jahr rund 49.000 Fälle und 46 Todesfälle aufgelistet. Soviel zum Thema, ob sich hohe Standards positiv auf das tägliche Leben auswirken. Auch im Gesundheitswesen ist die Befürchtung berechtigt, dass ausschließlich die Interessen von Konzernen im Mittelpunkt stehen. In der EU gelten strenge Vorschriften für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unternehmen könnten wegen der hohen Kosten gegen diese Schutzbestimmungen klagen. Genauso wie gegen Vorgaben zur beruflichen Qualifikation der Heilberufe, die als Handelshemmnisse gelten könnten. Außerdem geht es der Pharmalobby um die Harmonisierung geistigen Eigentums. Damit würden patentierte Medikamente länger geschützt bleiben, preiswerte Generika kommen später auf den Markt, die Arzneimittelkosten steigen.

Die Liste negativer Folgen ließe sich noch fortsetzen. Das Resümee fällt aber auch so schon vernichtend für die Folgen von TTIP auf das Gesundheitswesen aus. Das machen auch die tollsten wirtschaftlichen Versprechungen nicht wett, denn „was nützt mir der Erde Geld…“

*) Ulrike Lunacek ist Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Delegationsleiterin der österreichischen Grünen

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Erwin Rasinger: „Right to regulate“ sichert Standards

Das Gesundheitswesen aus TTIP auszunehmen, ist nicht notwendig. Einerseits wird es das „Right to regulate“ geben, das u.a. für das Gesundheitswesen aber auch für Konsumentenschutz und viele andere Bereiche gelten soll. Andererseits wird die Sozialversicherung insgesamt ausgenommen und damit auch die gesetzliche Krankenversicherung und ihre Leistungen.

Auch die Qualifikationen der Gesundheitsberufe sind von TTIP überhaupt nicht betroffen. Bei Medikamenten und Medizinprodukten wird durch das in TTIP verankerte „Right to regulate“ sichergestellt, dass die europäischen Standards nicht gesenkt werden. Im Übrigen gibt es in diesem Bereich auch in den USA sehr hohe Standards mit zum Teil sogar schärferen Sanktionen als in Europa. TTIP wird ein gemischtes Abkommen und benötigt daher die Zustimmung des Europäischen Parlaments, das dafür Anfang Juli seine Position und Ziele mit breiter Mehrheit beschlossen hat, aber auch jedes einzelnen Parlaments der EU-Mitgliedsstaaten. Für Österreich wird der Nationalrat das letzte Wort zum Verhandlungsergebnis haben. Viele Bereiche des Gesundheitswesens unterliegen schon jetzt nicht „souveränen“ österreichischen, sondern europäischen Rechtsvorschriften.

*) Erwin Rasinger ist ÖVP-Gesundheitssprecher und Nationalratsabgeordneter

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Karin Kadenbach: „Gesundheitswesen von TTIP ausnehmen!“

Obwohl ein Vertragstext und konkrete Inhalte von TTIP noch nicht vorliegen, gibt es große Bedenken und Sorgen, etwa bei der Absenkung von hohen europäischen Standards im Umweltbereich oder beim Arbeitnehmerschutz. Ein Hauptkritikpunkt sind private Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Investoren-Streitbeilegung. Als SPÖ-EU-Abgeordnete lehne ich diese intransparente und undemokratische Paralleljustiz dezidiert ab und plädiere für ordentliche Gerichte mit unabhängigen Richtern und Berufungsmöglichkeiten.

Auch den Gesundheitsbereich gilt es zu schützen. In seiner kürzlich angenommenen Position spricht sich das Europäische Parlament klar dafür aus, Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von TTIP auszunehmen. Die europäischen Gesundheitssysteme dürfen unter keinen Umständen einen Qualitätsabfall durch TTIP erleiden. Die Gesundheitsversorgung ist nicht mit wettbewerbsorientierten Bereichen zu vergleichen. Dort, wo die USA und die EU über komplett unterschiedliche Regelungen verfügen – dies ist auch bei Gesundheitsdiensten der Fall – macht es keinen Sinn, eine Harmonisierung anzustreben. Die Verhandler der EU-Kommission sind hier gefragt, diese unmissverständliche Position des EU-Parlaments mit in die Verhandlungen zu nehmen und zu berücksichtigen. Gesundheitsdienstleistungen haben unter der Liberalisierungs- und Marktdoktrin nichts verloren.

Berechtigte Sorge herrscht darüber, dass Unternehmen durch das Freihandelsabkommen leichter ungerechtfertigte Patente für Arzneimittel erwerben könnten, die im Grunde gar keine Innovation darstellen. Hohe Standards bei Medikamenten und Medizinprodukten müssen selbstverständlich sichergestellt bleiben. Investoren dürfen nicht die Möglichkeit erhalten, auf dem Wege privater Schiedsgerichte zu klagen, wenn etwa in der Europäischen Union Regelungen und Sicherheitsstandards für die Medikamentenproduktion verschärft werden.

Am Ende wird das Europäische Parlament über das Freihandelsabkommen mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen. Bis es soweit ist und der ausverhandelte Vertragstext vorliegt, wird noch einige Zeit vergehen. Es hat sich aber bereits gezeigt, dass der Druck vonseiten der Zivilgesellschaft und Interessensvertretungen Erfolg hat. Die EU-Kommission ist teilweise von privaten Schiedsgerichten abgerückt. Diesen Druck gilt es weiter auszuüben. Entscheidend sind am Ende die Inhalte des Vertragswerks. Das Gesundheitswesen darf gar nicht erst zum Inhalt des Abkommens gemacht werden.

*) Karin Kadenbach ist SPÖ-Europaabgeordnete und Mitglied im Ausschuss
für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im
Europäischen Parlament

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Sabine Oberhauser: „Keine Angleichungen nach unten“

Durch TTIP darf es zu keinem Aufweichen nationaler oder europäischer Standards kommen und ich spreche mich klar gegen Angleichungen nach unten aus. Jedwede Bestrebung, unser hervorragendes öffentliches Gesundheitssystem auszuhöhlen, bekämpfe ich mit Vehemenz.

Glücklicherweise fällt Gesundheitspolitik in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. TTIP kann uns also nicht dazu verpflichten, das solidarisch finanzierte Gesundheitswesen für Anbieter aus den USA zu öffnen. Regulierungen in diesem Bereich sind nicht Teil des Abkommens. Das verspricht auch die Europäische Kommission: Von Seiten der EU wird es in diesem Bereich keinerlei Angebote geben. Ein mögliches Abkommen wird den Politikbereich Gesundheit und das hohe Gesundheitsschutzniveau in der Union nicht berühren – und das ist gut so. Was bei den Gesundheitsberufen denkbar wäre, wäre die Entwicklung eines Verfahrens zur gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Ausbildungsabschlüsse, nicht aber die „Vereinheitlichung“ der Ausbildungen und der Curricula per se. Selbiges gilt für die Zulassung von Arzneimittel und den Medizinprodukte-Sektor, wo beispielsweise die mögliche Anerkennung der Inspektionen zur GMP (Good Manufacturing Practice) auf der Agenda steht.

Wie bekannt, soll sich das TTIP-Abkommen in drei Abschnitte untergliedern. Ein Teil davon umfasst die Bereiche Arzneimittel und Medizinprodukte. Darüber hinaus ist aber derzeit kaum jemandem eine umfassende Beurteilung von TTIP möglich, da bis dato nur die Dokumente und Angebote der EU-Seite zur Verfügung stehen, nicht jedoch US-Dokumente. Bislang sind auch weder konsolidierte Rechtstexte diskutiert, noch gemeinsame Ziele definiert worden.

Was allerdings jedenfalls feststeht: Die Europäische Kommission kann nur auf Basis der EU-Vertragsbestimmungen und des gemeinsamen EU-Rechtsbestandes verhandeln. Mit TTIP per se können keine neuen Bestimmungen eingeführt werden. Änderungen müssten jedenfalls vorab von Rat und Europäischem Parlament beschlossen werden. In Bereichen, in denen es keine harmonisierten EU-Vorschriften beziehungsweise keine gemeinsame politische Linie gibt, können auch die Mitgliedsstaaten zu nichts verpflichtet werden.

Ich werde jedenfalls den weiteren Verlauf der TTIP-Verhandlungen genau im Auge behalten und mit aller Kraft Widerstand leisten, sollte ich Bestrebungen erkennen, unser solidarisches Gesundheitssystem zu zerschlagen oder auch nur aufzuweichen.

*) Sabine Oberhauser ist Bundesministerin für Gesundheit

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Othmar Karas: „Das Europäische Parlament hat das letzte Wort!“

In der aktuellen Debatte rund um TTIP wird allzu oft verschwiegen, dass das Europäische Parlament bei der Verabschiedung von internationalen Abkommen eine zentrale Rolle spielt. Mit seinem Vetorecht ist es das Zünglein an der Waage. Aus diesem Grund sind die beiden TTIP-Resolutionen des EP von besonderer Bedeutung. Sie halten jene Bedingungen fest, die an eine letztendliche Zustimmung des Parlaments und meiner Person geknüpft sind. Unter 1b vii der Juli-Resolution hält die BürgerInnen-Kammer Europas fest, dass Dienstleistungen im öffentlichen Interesse (u.a. Gesundheitswesen) aus TTIP auszunehmen sind. Auch fordert das EP die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass nationale und zuständige lokale Behörden auch weiterhin das uneingeschränkte Recht haben, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Inauftraggabe, Organisation, Finanzierung und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einzuführen, zu erlassen, beizuhalten oder aufzuheben. Kommissarin Malmström bestätigte in einer gemeinsamen Erklärung mit den USA zu öffentlichen Dienstleistungen, dass EU-Handelsabkommen Verwaltungen auf allen Ebenen keineswegs daran hindern, Dienstleistungen zur Versorgung mit Gesundheit etc. sicherzustellen oder zu unterstützen. Auch beim Thema der Angleichung von Normen und Standards hat das Europäische Parlament eine klare Position: 1c i der Resolution vom 8.07.2015 verweist auf unser Vorsorgeprinzip, wonach trotz fehlender Gewissheit bereits vorbeugend gehandelt wird, und unsere verbraucher-, arbeits-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Vorschriften sowie unsere kulturelle Vielfalt der EU nicht verhandelbare Errungenschaften sind. Auch Kommissionspräsident Juncker hat in seiner Rede vom 15.07.2014 versichert, dass er nicht bereit ist, europäische Standards im Bereich Gesundheit, Sicherheit etc. auf dem Altar des Handels zu opfern.

Eine Harmonisierung bei Verfahren anzustreben, macht meines Erachtens überall dort Sinn, wo dasselbe Schutzniveau zu beiden Seiten des Atlantiks gilt, aber unterschiedliche Messverfahren für Standards verwendet werden. So könnten zum Beispiel bei gleichwertigen Produktionsabläufen für Arzneimittel doppelte oder ineffiziente Verfahren beseitigt und damit neben einem besseren Ressourceneinsatz der Regulierungsinstanzen auch die beste Regulierungspraxis weiterentwickelt werden. Dies würde sich nicht nur in der Wahrung der Standards, sondern auch in der Erhöhung der Patientensicherheit, einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie der Innovationsförderung niederschlagen. Dass damit der EU-Rechtsbestand hinsichtlich der Erzeugung, Zulassung und Vermarktung von Medikamenten nicht abgeändert wird, hat die Kommission bereits mehrfach festgehalten.

Ich bin davon überzeugt, dass ein ausgewogen und fair verhandeltes Abkommen uns die Chance eröffnen kann, die fortschreitende Globalisierung zu regeln. Wenn nicht wir die Globalisierung aktiv gestalten, werden es andere Global Player für uns erledigen. Das bedeutet aber nicht, dass ich vorbehaltlos zu TTIP stehe. Die ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament wird das Verhandlungsergebnis ablehnen, wenn die Bedingungen, die die Institutionen mit engagierten BürgerInnen formuliert haben, nicht erfüllt werden würden. Dass das EP von seinem Vetorecht bereits mehrfach Gebrauch gemacht hat, haben wir bei Abkommen wie ACTA und SWIFT bewiesen. Das EP, die BürgerInnen-Kammer Europas, hat das letzte Wort!

*) Othmar Karas ist ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament

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Franz Obermayr: „TTIP ist Problem für unser Gesundheitswesen“

Die Kritiker von TTIP beschränken sich gerne auf Gefahren für unsere Verbraucherschutzstandards oder eher abstrakte Themen wie die Gefahren für unsere demokratischen Institutionen. Dabei wird aber vernachlässigt, dass TTIP auch für ganz zentrale Bereiche unseres Lebens fundamentale Probleme mit sich bringt. Hier ist in erster Linie unser Gesundheitswesen zu nennen.

TTIP wird zu einer weiteren Senkung nationaler Kompetenzen führen. Es soll ein neues, zentrales Gremium geschaffen werden (der „regulatory cooperation body“), welches nicht nur EU-Normen, sondern auch nationale Gesetzesvorschläge vor ihrer Ausfertigung auf ihre Auswirkungen auf den transatlantischen Handel hin untersuchen soll, und damit wenigstens mittelbar unsere Legislative einschränkt – auch im Bereich künftiger Neuregelungen im Gesundheitswesen.

TTIP wird, trotz aller Kritik, am Schiedsgerichtsverfahren „ISDS“ festhalten. Damit droht nicht nur eine Aushöhlung unseres Rechtsstaatsprinzips. Vielmehr könnten Staaten in Zukunft bewusst auf Gesetze zur Deckelung/Senkung der Kosten von Arzneimitteln verzichten, um im Anschluss nicht von Unternehmen für entgangene Gewinne vor dem ISDS-Tribunal zu enden. Ein marktbezogenes Angebot von Gesundheitsdienstleistungen ist nicht immer wünschenswert. Zum Wohle der Patienten setzt unser Staat auf hohe Subventionen insbesondere im ländlichen Raum, um auch dort eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten.

TTIP hingegen geht nicht vom Wohl des Einzelnen, sondern von der Einkommensmaximierung von Konzernen aus. Durch sogenannte „ratchet“-Klauseln soll verhindert werden, dass einmal privatisierte Dienstleistungen wieder in staatliche Trägerschaft überführt werden, was insbesondere in Randgebieten zu einer Senkung medizinischer Versorgung führen wird. Durch TTIP droht eine Ausweitung der „Medical Procedure Patents“ auch in der EU, was zu einem Ausschluss fortgeschrittener Behandlungsmöglichkeiten führen könnte.

TTIP stellt in seiner Gesamtheit ein Problem für unser Gesundheitswesen dar. Auch schwammige Forderungen wie eine „Ausnahme des Gesundheitswesens“ aus den Vertragsverhandlungen werden angesichts der großen Gewinnmargen und der hohen Attraktivität insbesondere der Arzneimittelbranche keinen Erfolg bringen. Ein Freihandelsabkommen darf nicht nur die Interessen der Konzerne berücksichtigen, es muss auch auf Bürgerbelange eingehen und die Schwächsten unserer Gesellschaft einbeziehen. All dies ist mit TTIP nicht der Fall.

*) Franz Obermayr ist FPÖ-Europaabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel im Europäischen Parlament

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2015