kurz & infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

10.05.2015 | Politik

Staat­li­che Rente für Contergan-Opfer

Der Natio­nal­rat hat kürz­lich ein­stim­mig eine staat­li­che Rente für jene Con­ter­gan-Opfer beschlos­sen, denen nach dem deut­schen Con­ter­gan-Stif­tungs­ge­setz keine Leis­tun­gen zuste­hen. Das betrifft in Öster­reich rund 25 Per­so­nen. Sie bekom­men ab Juli zusätz­lich zur bereits erfolg­ten Ein­mal­zah­lung in der Höhe von 62.222 Euro eine jähr­lich valo­ri­sierte Zah­lung von monat­lich 425,80 Euro. Finan­ziert wird die Leis­tung durch Ein­spa­run­gen in der Ver­wal­tung. Durch das gegen Schwan­ger­schafts­übel­keit ein­ge­setzte Tha­li­do­mid Con­ter­gan kamen in den 1960er-Jah­ren Tau­sende Kin­der mit Fehl­bil­dun­gen zur Welt. Die Phar­ma­ko­lo­gin Inge­borg Eich­ler legte damals in der Zulas­sungs­kom­mis­sion ein Veto gegen die rezept­freie Abgabe von „Sof­te­non“ ein; sie berief sich dabei auf noch unge­si­cherte Ergeb­nisse in Tier­ver­su­chen. Die Abgabe nach ärzt­li­cher Ver­schrei­bung ist der Grund dafür, wieso es in Öster­reich im Ver­gleich zu Deutsch­land nur rela­tiv wenige Con­ter­gan-Fälle gab.

EuGH: Scha­den­er­satz bei Billig-Brustimplantaten

Der Streit um Scha­den­er­satz wegen min­der­wer­ti­ger Brust­im­plan­tate des fran­zö­si­schen Her­stel­lers PIP (Poly Implant Pro­t­hèse) beschäf­tigt nun den Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der deut­sche Bun­des­ge­richts­hof hat ein ent­spre­chen­des Ver­fah­ren aus­ge­setzt und dem EuGH zur Klä­rung von euro­pa­recht­li­chen Fra­gen vor­ge­legt. Eine deut­sche Klä­ge­rin for­dert 40.000 Euro Schmer­zens­geld vom TÜV Rhein­land, weil die­ser das mitt­ler­weile insol­vente Unter­neh­men nicht aus­rei­chend über­prüft habe. Auf ärzt­li­chen Rat hatte sich die Klä­ge­rin 2012 ihre PIP-Implan­tate ent­fer­nen las­sen. Der Bun­des­ge­richts­hof legte nun dem EuGH meh­rere Fra­gen zum „Umfang der Über­wa­chungs­pflich­ten“ des TÜV vor. Bevor der Bun­des­ge­richts­hof über den Fall ent­schei­det, müsste der EuGH diese Pflich­ten auf Grund­lage der EU-Richt­li­nie für Medi­zin­pro­dukte bestim­men. Der Pro­zess ist für zahl­rei­che anhän­gige Ver­fah­ren ent­schei­dend. Laut Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­dukte (BfArM) sind in Deutsch­land mehr als 5.000 Frauen betrof­fen; in Öster­reich 73. PIP hatte für seine Implan­tate bil­li­ges Indus­trie­si­li­kon, das nicht für medi­zi­ni­sche Zwe­cke zuge­las­sen war, verwendet.

Kali­for­nien: Impf­pflicht für Schulkinder?

Im US-Bun­des­staat Kali­for­nien könnte es bald eine Impf­pflicht für Schul­kin­der geben. Der Schul­aus­schuss befür­wor­tet einen ent­spre­chen­den Geset­zes­ent­wurf. Dem­nach wäre Kali­for­nien der dritte US-Staat, der eine Imp­fung als Vor­aus­set­zung für den Schul­be­such vor­schreibt; Aus­nah­men sind nur aus medi­zi­ni­schen Grün­den vor­ge­se­hen. Über die Ein­füh­rung einer Impf­pflicht wird seit dem Masern-Aus­bruch in einem kali­for­ni­schen Frei­zeit­park Ende 2014 diskutiert.

Aus­wer­tung von Gesund­heits­da­ten von Apple-Geräten

Der IT-Dienst­leis­ter IBM will in Zusam­men­ar­beit mit dem US-ame­ri­ka­ni­schen Elek­tro­nik-Kon­zern Apple eine Firma grün­den, die Gesund­heits­da­ten von Apple-Gerä­ten aus­wer­tet. Fir­men­sitz soll Bos­ton wer­den. IBM hat außer­dem zwei Gesell­schaf­ten gekauft, die auf die Ana­lyse von Gesund­heits­da­ten spe­zia­li­siert sind. Die Daten sol­len dann Unter­neh­men aus dem Gesund­heits­be­reich zum Kauf ange­bo­ten werden.

USA: Vor­sichts­maß­nah­men gegen H2N2

Nach einem bestä­tig­ten Aus­bruch des Vogel­grip­pe­vi­rus H2N2 sind im US-Bun­des­staat Iowa fünf Mil­lio­nen Hüh­ner gekeult wor­den. Auch wenn das Risiko für Men­schen der­zeit als gering ein­ge­stuft wird, haben die Behör­den den­noch Vor­be­rei­tun­gen für die Her­stel­lung eines Impf­stof­fes getrof­fen. Seit Dezem­ber 2014 wur­den laut Seu­chen­schutz­be­hörde CDC (Cen­ters for Dise­ase Con­trol) H2N2-Fälle aus 16 US-Staa­ten sowie aus Kanada gemeldet.

USA: Geor­gia lega­li­siert medi­zi­ni­sche Nut­zung von Marihuana

Der US-Bun­des­staat Geor­gia hat – als 24. US-Bun­des­staat – die medi­zi­ni­sche Nut­zung von Mari­huana lega­li­siert. Damit ist es etwa Pati­en­ten mit M. Par­kin­son, Krebs oder Mul­ti­pler Skle­rose nun erlaubt, Mari­huana zu besit­zen. Die medi­zi­ni­sche Nut­zung von Mari­huana ist in nahezu der Hälfte der Bun­des­staa­ten akzeptiert.

aktion leben for­dert Sta­tis­tik über Schwangerschaftsabbrüche

Die aktion leben hat für ihre Bür­ger­initia­tive „Fak­ten hel­fen“ für die Errich­tung einer anony­men Abtrei­bungs­sta­tis­tik in Öster­reich 48.590 Unter­schrif­ten gesam­melt. Die Initia­tive for­dert den Natio­nal­rat auf, gesetz­li­che Grund­la­gen für die Ein­füh­rung einer bun­des­wei­ten anony­men Sta­tis­tik über Schwan­ger­schafts­ab­brü­che und deren jähr­li­che Ver­öf­fent­li­chung zu schaf­fen. Wei­ters for­dert aktion leben eine regel­mä­ßige wis­sen­schaft­li­che und anonyme Erfor­schung der Gründe für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che, um ent­spre­chende Hil­fen und Pro­gramme zur Prä­ven­tion ent­wi­ckeln zu kön­nen. Details unter www.fakten-helfen.at

Pres­se­preis-Ver­lei­hung

Den „Preis der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer für beson­dere publi­zis­ti­sche Leis­tun­gen im Inter­esse des Gesund­heits­we­sens“ haben Anita Groß von der „Medi­cal Tri­bune“ und Kök­sal Balt­aci von der Tages­zei­tung „Die Presse“ erhal­ten. Wie ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger im Rah­men der Ver­lei­hung erklärte, sei es bei­den Jour­na­lis­ten „her­vor­ra­gend“ gelun­gen, Serio­si­tät und leben­dige Dar­stel­lung unter einen Hut zu bringen.

Grie­chen­land: immer mehr Ärzte wan­dern ab

Wegen der Finanz­not in Grie­chen­land feh­len laut grie­chi­schem Gesund­heits­mi­nis­te­rium in öffent­li­chen Spi­tä­lern rund 3.000 Ärzte sowie 5.000 Pflege- und Sani­täts­fach­kräfte, um zumin­dest die medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Genü­gend Per­so­nal gibt es nur noch in Pri­vat­kli­ni­ken; ein Groß­teil der Bevöl­ke­rung kann sich eine Behand­lung dort aber nicht leis­ten. Zugleich ist die Arbeits­lo­sen­rate unter Ärz­ten auf Rekord­höhe gestie­gen. Laut Athe­ner Ärz­te­kam­mer (ISA) hat sich die Zahl der arbeits­lo­sen Fach­ärzte in den letz­ten fünf Jah­ren sogar ver­dop­pelt. Beim grie­chi­schen Arbeits­amt sind knapp 4.000 arbeits­lose Ärzte – vor allem junge – regis­triert. Ein Drit­tel von ihnen hat noch Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld in der Höhe von 360 Euro monat­lich. Weil die Ärz­te­ge­häl­ter im öffent­li­chen Bereich mas­siv gesenkt wur­den, sind zwi­schen 2009 und 2014 rund 7.000 grie­chi­sche Ärzte emi­griert. Belieb­tes­tes Ziel ist Deutsch­land, wo im Jahr 2013 laut Sta­tis­tik der Bun­des­ärz­te­kam­mer 2.847 Ärzte grie­chi­scher Abstam­mung gear­bei­tet haben.

Bur­gen­land: Pri­ma­rii nicht als Lücken­bü­ßer missbrauchen

Die Ärz­te­kam­mer Bur­gen­land wider­spricht den Aus­sa­gen von Gesund­heits­lan­des­rat Peter Rezar, wonach es – abge­se­hen von län­ge­ren War­te­zei­ten bei geplan­ten OPs – keine Leis­tungs­kür­zun­gen in den Spi­tä­lern gäbe. Tat­sa­che sei – so die Ärz­te­kam­mer Bur­gen­land in einer Pres­se­aus­sendung – dass die Leis­tun­gen in allen Häu­sern stark ein­ge­schränkt wer­den müs­sen, viele Ambu­lan­zen geschlos­sen oder der Betrieb redu­ziert wer­den musste. Die bur­gen­län­di­schen Pri­mar­ärzte hat­ten schon Anfang Februar 2015 vor einer Ver­schlech­te­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung im Bur­gen­land gewarnt und ein sofor­ti­ges Maß­nah­men­pa­ket – u.a. mehr Per­so­nal und ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Gehalts­schema – gefor­dert. Dass laut Rezar nun einige Pri­mar­arzt­stel­len aus­ge­schrie­ben wer­den, „weil die Pri­ma­rii nicht unter das Ärz­te­ar­beits­zeit­ge­setz fal­len“, zeige deut­lich, dass sie offen­bar als „Lücken­bü­ßer“ für die zu geringe Per­so­nal­de­cke in den Spi­tä­lern miss­braucht wer­den sol­len, heißt es wei­ter. Dabei sieht das lan­des­ei­gene Anfor­de­rungs­pro­fil an die Pri­mar­ärzte vor, dass Pri­ma­rii ver­län­gerte Dienste nur im Aus­nah­me­fall bei orga­ni­sa­to­ri­scher Not­wen­dig­keit leis­ten müssen.

Ers­tes PHC-Pilot­pro­jekt star­tet in Wien

Am 18. Mai star­tet in Wien das erste Pilot­pro­jekt zur Pri­mär­ver­sor­gung. Zunächst wer­den drei Ärzte (bis Jah­res­ende soll ein wei­te­rer dazu kom­men) zusam­men mit Pfle­gern, Ordi­na­ti­ons-Assis­ten­tin­nen, Psy­cho­the­ra­peu­ten und Sozi­al­ar­bei­tern begin­nen. Bei der Finan­zie­rung sei man inno­va­tiv gewe­sen, erklärte der Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte der Ärz­te­kam­mer Wien, Johan­nes Stein­hart. Die Bezah­lung der Ärzte erfolgt auf Basis des Grup­pen­pra­xis-Ver­tra­ges; dazu kommt eine jähr­li­che Pau­schale von 210.000 Euro von Wie­ner GKK und Stadt Wien. Wei­ters ste­hen jähr­lich wei­tere 20.000 Euro für die Bezah­lung von zusätz­li­chen Berufs­grup­pen zur Ver­fü­gung. Das Pilot­pro­jekt ist vor­erst für fünf Jahre anbe­raumt – „wir wol­len wis­sen, wie die Pati­en­ten das akzep­tie­ren“, erklärte die Obfrau der Wie­ner GKK, Ingrid Rei­schl. Die Wie­ner Gesund­heits­stadt­rä­tin Sonja Weh­sely wie­derum ist über­zeugt davon, dass alle Men­schen am best point of ser­vice behan­delt wer­den – „weil wir das mög­li­cher­weise in den letz­ten Jah­ren ver­säumt haben“.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2015