kurz & infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

25.03.2015 | Politik

ÖGAM: Chris­toph Dachs ist neuer Präsident

Chris­toph Dachs wurde bei der Jah­res­haupt­ver­samm­lung zum neuen Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für All­ge­mein­me­di­zin (ÖGAM) gewählt. Dachs – er folgt auf Rein­hold Glehr – ist All­ge­mein­me­di­zi­ner in Hal­lein und seit neun Jah­ren Prä­si­dent der Salz­bur­ger Gesell­schaft für All­ge­mein­me­di­zin (SAGAM).

ELGA: Start wie­der verschoben

Die ver­pflich­tende Teil­nahme an ELGA für nie­der­ge­las­sene Kas­sen­ärzte kommt erst Mitte 2017, nach­dem bereits im Vor­jahr der Start von ELGA in den Spi­tä­lern um ein Jahr ver­scho­ben wor­den war. Als Begrün­dung nannte ELGA-Geschäfts­füh­re­rin Susanne Her­bek die hohe Kom­ple­xi­tät des Sys­tems sowie umfang­rei­che Sicher­heits­tests. So gäbe es im nie­der­ge­las­se­nen Bereich 150 Soft­ware­an­bie­ter; die Aus­rol­lung des Sys­tems sei nicht von einem Tag auf den ande­ren mög­lich, die Ver­knüp­fung gehe nur Schritt für Schritt. An die­sen Schnitt­stel­len seien umfang­rei­che Sicher­heits­tests nötig, wes­we­gen man „die starke Par­al­le­li­sie­rung“ ent­fernt habe, so Her­bek. Diese Ver­zö­ge­rung bei der Ein­füh­rung von ELGA kommt für die ÖÄK nicht uner­war­tet. Über Jahre hin­weg habe die ÖÄK vor erheb­li­chen Män­geln gewarnt, wie der Obmann der Bun­des­ku­rie Nie­der­ge­las­sene Ärzte und Vize­prä­si­dent der ÖÄK, Johan­nes Stein­hart, erklärte. Durch die „amt­lich“ ver­ord­nete Ver­zö­ge­rung habe man jetzt die Chance, die Schwä­chen des Sys­tems end­lich zu besei­ti­gen. So müss­ten jetzt auch Anwen­der­freund­lich­keit und Prak­ti­ka­bi­li­tät sicher­ge­stellt wer­den – wobei Stein­hart damit rech­net, dass dies „unter vol­ler Ein­bin­dung“ der Ärzte geschieht.

Deutsch­land: Grip­pe­welle kos­tet 2,2 Mil­li­ar­den Euro

Die aktu­elle Grip­pe­welle kos­tet die deut­sche Wirt­schaft rund 2,2 Mil­li­ar­den Euro. Das BIP (Brut­to­in­lands­pro­dukt) könnte laut Berech­nun­gen des Rhei­nisch-West­fä­li­schen Wirt­schafts­in­sti­tuts im ers­ten Quar­tal 2015 um 0,3 Pro­zent­punkte zurück­ge­hen. Durch eine flä­chen­de­ckende Imp­fung könnte der volks­wirt­schaft­li­che Scha­den auf 0,12 Pro­zent­punkte des BIPs – rund 880 Mil­lio­nen Euro – begrenzt werden.

EU: 430.000 Tote durch Feinstaub

Laut einem Bericht der Euro­päi­schen Umwelt­agen­tur wer­den in der EU jähr­lich rund 430.000 vor­zei­tige Todes­fälle durch Fein­staub ver­ur­sacht. Lärm ist bei min­des­tens 10.000 Euro­pä­ern die Ursa­che für töd­li­che Herz­er­kran­kun­gen. Fein­staub und Lärm seien dem­zu­folge nach wie vor „ernst­hafte Gesund­heits­pro­bleme, ins­be­son­dere in städ­ti­schen Gebie­ten“. Der Kli­ma­wan­del wird die­ses Pro­blem wei­ter verschärfen.

Ebola: kein Impf­stoff vor August 2015

Über die Ein­füh­rung eines Impf­stof­fes gegen Ebola in Afrika wird laut WHO ((Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion) frü­hes­tens im August 2015 ent­schie­den; es gebe noch viele unbe­kannte Fak­to­ren. Die am stärks­ten von Ebola betrof­fe­nen Län­der Gui­nea, Sierra Leone und Libe­ria wol­len die Vak­zine in Phase III-Stu­dien an gro­ßen Pati­en­ten­kol­lek­ti­ven tes­ten. Seit Dezem­ber 2013 wur­den mehr als 23.500 Ebola-Fälle registriert.

USA: töd­li­ches Bak­te­rium aus Labor freigesetzt

Aus einem Hoch­si­cher­heits­la­bor im US-Bun­des­staat Loui­siana ist der poten­ti­ell töd­li­che Erre­ger Burk­hol­de­ria pseu­dom­al­lei ent­wi­chen. Der erst­mals in Süd­ost­asien und Nord-Aus­tra­lien nach­ge­wie­sene Erre­ger gilt als bio­lo­gi­sche Waffe. Er ist ver­mut­lich bereits im Novem­ber 2014 aus dem Tulane Natio­nal Pri­mate Rese­arch Cen­ter ent­wi­chen, wo an einem Impf­stoff gegen den Erre­ger geforscht wird.

ÖÄK for­dert bes­sere Bedin­gun­gen für Spitalsärztinnen

Die hei­mi­schen Spi­tä­ler müss­ten ange­sichts der zuneh­men­den Femi­ni­sie­rung der Medi­zin ihre Struk­tu­ren gründ­lich über­ar­bei­ten, erklärte der Bun­des­ku­ri­en­ob­mann der Ange­stell­ten Ärzte in der ÖÄK, Harald Mayer, anläss­lich des Inter­na­tio­na­len Frau­en­ta­ges Anfang März. Zu die­sen „längst über­fäl­li­gen“ Maß­nah­men zäh­len fle­xi­ble Arbeits­mo­delle, neue Kar­rie­re­mög­lich­kei­ten, der Aus­bau der Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen in den Spi­tä­lern und gene­rell eine ver­bes­serte Work-Life-Balance. Mayer zur aktu­el­len Ent­wick­lung: „Mitt­ler­weile sind zwei Drit­tel der aus­zu­bil­den­den Ärzte weib­lich, mehr als die Hälfte der Spi­tals­ärzte ist eben­falls weib­lich – Ten­denz stei­gend.“ In eini­gen Fächern wie etwa in der Gynä­ko­lo­gie (56 Pro­zent Frau­en­an­teil), in der Der­ma­to­lo­gie (59 Pro­zent), in der Kin­der- und Jugend­heil­kunde (58 Pro­zent) sowie in der Kin­der- und Jugend­psych­ia­trie (89 Pro­zent) über­wie­gen bereits die Frauen. Brauch­bare Modelle, die es ermög­li­chen, Kar­riere und Fami­lie zu ver­ein­ba­ren, seien gefor­dert. „Hier müs­sen sich auch die Poli­tik und die Dienst­ge­ber ein­brin­gen“, so Mayer abschließend.


EuGH: Her­stel­ler haf­tet für feh­ler­hafte Herzschrittmacher

Sind medi­zi­ni­sche Geräte – wie zum Bei­spiel Herz­schritt­ma­cher – feh­ler­haft, haf­tet der Her­stel­ler für den Aus­tausch aller Pro­dukte des­sel­ben Modells. Das hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) kürz­lich ent­schie­den. Wird ein poten­ti­el­ler Feh­ler bei einem Gerät gefun­den, könn­ten alle Pro­dukte des Modells als feh­ler­haft ein­ge­stuft wer­den, ohne dass der Feh­ler in jedem Ein­zel­fall nach­ge­wie­sen wer­den muss. Die Luxem­bur­ger Rich­ter beton­ten, dass medi­zi­ni­sche Geräte wie Herz­schritt­ma­cher oder Defi­bril­la­to­ren beson­ders hohen Sicher­heits­an­for­de­run­gen unter­lie­gen. Nach der EU-Richt­li­nie über feh­ler­hafte Pro­dukte müsse der Her­stel­ler daher für den Aus­tausch haf­ten. Anlass waren feh­ler­hafte Herz­schritt­ma­cher bei drei deut­schen Pati­en­ten, die aus­ge­tauscht wer­den muss­ten. Ein Test hatte erge­ben, dass ein Aus­fall der Geräte deut­lich wahr­schein­li­cher war als bei ver­gleich­ba­ren Pro­duk­ten. Die zustän­di­gen Kran­ken­kas­sen ver­lang­ten die Erstat­tung der Kos­ten des Ein­griffs und ver­klag­ten den Hersteller.

Ein­set­zen von Spi­ra­len: ab jetzt umsatzsteuerpflichtig

Seit 1. Jän­ner die­ses Jah­res ist das Ein­set­zen von Ver­hü­tungs­spi­ra­len umsatz­steu­er­pflich­tig. Hat das Ein­set­zen der Spi­rale einen the­ra­peu­ti­schen oder medi­zi­ni­schen Zweck, bleibt es umsatz­steu­er­frei. Wird sie aus­schließ­lich zu Emp­fäng­nis­ver­hü­tung ein­ge­setzt, han­delt es sich um keine Heil­be­hand­lung, wie Tho­mas Fied­ler, Fach­grup­pen­ob­mann Gynä­ko­lo­gie in der ÖÄK, erklärt. Hin­ter­grund ist ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom März 2014, das das Finanz­mi­nis­te­rium nun umge­setzt hat.

Gen­tech­nik­ge­setz: Novelle in Begutachtung

Ende Feber 2015 wurde die Novelle zum Gen­tech­nik­ge­setz in Begut­ach­tung geschickt, nach­dem das EU-Par­la­ment Anfang des Jah­res dem GVO (Gen­tech­nisch ver­än­derte Organismen)-Anbauverbot end­gül­tig zuge­stimmt hat. In der Novelle ist vor­ge­se­hen, dass Öster­reich – so wie alle ande­ren EU-Staa­ten – den Anbau von gen­tech­nisch ver­än­der­ten Pflan­zen ver­bie­ten kann, auch wenn der Anbau der­sel­ben in einem ande­ren EU-Land zuge­las­sen wird. Die Begut­ach­tungs­frist endete am 18. März; die Umset­zung selbst unter­liegt in Öster­reich den ein­zel­nen Bun­des­län­dern. Unab­hän­gig davon arbei­tet das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­rium an einem Bun­des­rah­men­ge­setz, um das Anbau­ver­bot von gen­tech­nisch ver­än­der­tem Saat­gut recht­lich stär­ker zu verankern.

Kran­ken­haus­hy­giene: ein­heit­li­che Stan­dards gefordert

Im Vor­feld der „Sem­mel­weis CEE Con­fe­rence on Hos­pi­tal Hygiene and Pati­ent Safety 2015“ Anfang März in Wien prä­sen­tierte die Öster­rei­chi­sche Gesell­schaft für Kran­ken­haus­hy­giene (ÖGKH) ein Posi­ti­ons­pa­pier mit For­de­run­gen zum Infek­ti­ons­schutz im Kran­ken­haus. Darin wird – so ÖGKH-Prä­si­dent Ojan Assa­dian – unter ande­rem die Schaf­fung von ver­bind­li­chen und bun­des­weit ein­heit­li­chen Hygie­ne­stan­dards, die Über­nahme der Kos­ten für prä­ven­tive Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men sowie die För­de­rung von Inno­va­tio­nen und die Kom­mu­ni­ka­tion von wis­sen­schaft­li­chen Ergeb­nis­sen gefor­dert. Laut den Euro­päi­schen CDC (Cen­ters for Dise­ase Con­trol) kommt es in Europa jähr­lich zu rund 3,2 Mil­lio­nen noso­ko­mia­len Infektionen.

Zahl der Pfle­ge­geld­be­zie­her steigt

Mit 451.803 Per­so­nen im Jän­ner 2015 ist die Zahl der Pfle­ge­geld­be­zie­her im Ver­gleich zum Vor­jahr erneut gestie­gen – und zwar um 1,41 Pro­zent. Pfle­ge­be­dürf­tig waren ins­ge­samt 457.821 Per­so­nen. Rund 23 Pro­zent der Pfle­ge­geld­be­zie­her ent­fie­len auf Stufe 1; 29 Pro­zent auf Stufe 2; 18 Pro­zent auf Stufe 3; 14 Pro­zent auf Stufe 4; zehn Pro­zent auf Stufe 5; vier Pro­zent auf Stufe 6; zwei Pro­zent auf Stufe 7. Ins­ge­samt waren im Jän­ner 5,33 Pro­zent der Öster­rei­cher pfle­ge­be­dürf­tig; 65 Pro­zent davon waren weib­lich. Seit Jän­ner 2014 erfasst das Sozi­al­mi­nis­te­rium auch alle jene Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in der Sta­tis­tik, deren Pfle­ge­geld­be­zug – etwa wegen des Auf­ent­halts in einem Kran­ken­haus – ruht; außer­dem wird nach der neuen Erhe­bungs­me­thode die Zahl der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen nicht mehr an einem Stich­tag erfasst, son­dern für das gesamte Monat.


Recht der Medi­zin: erfolg­rei­che Tagung

Mehr als 50 Teil­neh­mer konn­ten beim dies­jäh­ri­gen RdM (Recht der Medizin)-Tag Anfang März in den Räu­men der ÖÄK ver­zeich­net wer­den, zu dem Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer, das Zen­trum für Medi­zin­recht und der Ver­lag Manz ein­ge­la­den hat­ten. ÖÄK-Kam­mer­amts­di­rek­tor Johan­nes Zahrl und Univ. Prof. Katha­rina Pabel refe­rier­ten im Eröff­nungs­vor­trag über die Aus­wir­kun­gen der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keits-Novelle 2012 auf das Ärz­te­recht. Zahrl dazu: „Diese Novelle hat auch im Arzt­recht wesent­li­che Neue­run­gen gebracht. So wur­den etwa Instan­zen­züge nach Ent­schei­dun­gen der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer oder im ärzt­li­chen Dis­zi­pli­nar­recht umfang­reich geän­dert.“ Wei­tere The­men der Tagung: aktu­elle Ent­wick­lun­gen im Fort­pflan­zungs­me­di­zin­recht, die UNBe­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion und das Medi­zin­recht sowie die aktu­elle Recht­spre­chung des OGH zum Medizinrecht.

Med­Unis und KA-AZG

Die Mehr­kos­ten für die Umset­zung des neuen KA-AZG will Wis­sen­schafts­mi­nis­ter Rein­hold Mit­ter­leh­ner (ÖVP) aus der §12 Abs. 5‑Reserve (soge­nannte Minis­ter-Reserve) des Uni-Grund­bud­gets decken. Dem­nach kann der Minis­ter zwei Pro­zent des Grund­bud­gets „für beson­dere Finan­zie­rungs­er­for­der­nisse“ ein­be­hal­ten. In der aktu­el­len Leis­tungs­ver­ein­ba­rungs­pe­ri­ode 2013 bis 2015 waren das laut Minis­te­rium 125 Mil­lio­nen Euro. Die Uni­ver­si­tä­ten hin­ge­gen fürch­ten, dass die Mehr­kos­ten zu ihren Las­ten gehen und das für die­sen Zeit­raum zuge­sagte Plus von 615 Mil­lio­nen Euro schmä­lern. Das ihnen für 2016 bis 2018 zur Ver­fü­gung ste­hende Bud­get wurde bereits 2014 fixiert. Gegen die Finan­zie­rung der Ärzte-Gehäl­ter aus den zusätz­li­chen 615 Mil­lio­nen Euro sprach sich die Uni­ver­si­tä­ten­kon­fe­renz aus. Gleich­zei­tig for­der­ten die Rek­to­ren, dass künf­tig die von den Uni-Ärz­ten geleis­tete Kran­ken­ver­sor­gung aus dem kli­ni­schen Mehr­auf­wand finan­ziert wird.

Ver­sand von rezept­freien Medi­ka­men­ten geregelt

Ab 25. Juni 2015 dür­fen öster­rei­chi­sche Apo­the­ken nach einer EU-Vor­gabe rezept­freie Medi­ka­mente über das Inter­net ver­kau­fen, was bis­lang nicht gestat­tet war. Den­noch will Öster­reich den Beschluss mög­lichst streng umset­zen und die Auf­la­gen in einer Ver­ord­nung defi­nie­ren. Dem­nach dür­fen aus­schließ­lich Apo­the­ken künf­tig rezept­freie Medi­ka­mente im Inter­net ver­kau­fen, Dro­ge­rie- oder Super­märkte jedoch nicht. Außer­dem müs­sen die Apo­the­ken dies beim Bun­des­amt für Sicher­heit im Gesund­heits­we­sen (BASG) mel­den und wer­den kon­trol­liert. Inner­halb der EU soll ein ver­pflich­ten­des, gemein­sa­mes Logo geschaf­fen wer­den, um die Bevöl­ke­rung auf sichere Bezugs­quel­len hinzuweisen.


Hos­piz­ver­sor­gung: Enquete­kom­mis­sion legt Stu­fen­plan vor

Die Enquete­kom­mis­sion „Würde am Ende des Lebens“ hat in ihrer letz­ten Sit­zung Anfang März die­ses Jah­res ihre Emp­feh­lun­gen an den Natio­nal­rat beschlos­sen. Zen­tra­ler Punkt dabei ist ein Stu­fen­plan zur Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung, der je 18 Mil­lio­nen Euro Inves­ti­tio­nen in den nächs­ten bei­den Jah­ren emp­fiehlt. Dem­nach feh­len unter ande­rem 129 Pal­lia­tiv­bet­ten, 192 sta­tio­näre Hos­piz­bet­ten und sechs Tages­hos­pize. Nach­hol­be­darf orten die Mit­glie­der der Enquete­kom­mis­sion vor allem im Kin­der- und Jugend­be­reich. Jedoch erklär­ten sowohl Gesund­heits­mi­nis­te­rin Sabine Ober­hau­ser (S) als auch Sozi­al­mi­nis­ter Rudolf Hunds­tor­fer (S), dass der­zeit kein zusätz­li­ches Geld vor­han­den sei. Für die Umset­zung des Hos­piz-Stu­fen­plans soll ein spe­zi­el­ler Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ko­or­di­na­tor ein­ge­setzt wer­den. Auch die beruf­li­che Aus- und Wei­ter­bil­dung im Hos­piz­be­reich sowie For­schungs­ak­ti­vi­tä­ten an Uni­ver­si­tä­ten soll­ten ver­stärkt und geför­dert wer­den. Die Kom­mis­sion for­dert außer­dem „Ver­ein­fa­chungs- und Attrak­ti­vie­rungs­maß­nah­men“ bei der der­zeit kaum genutz­ten Patientenverfügung.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 6 /​25.03.2015