kurz & informativ: Politische Kurzmeldungen

25.03.2015 | Politik

ÖGAM: Christoph Dachs ist neuer Präsident

Christoph Dachs wurde bei der Jahreshauptversammlung zum neuen Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM) gewählt. Dachs – er folgt auf Reinhold Glehr – ist Allgemeinmediziner in Hallein und seit neun Jahren Präsident der Salzburger Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SAGAM).

ELGA: Start wieder verschoben

Die verpflichtende Teilnahme an ELGA für niedergelassene Kassenärzte kommt erst Mitte 2017, nachdem bereits im Vorjahr der Start von ELGA in den Spitälern um ein Jahr verschoben worden war. Als Begründung nannte ELGA-Geschäftsführerin Susanne Herbek die hohe Komplexität des Systems sowie umfangreiche Sicherheitstests. So gäbe es im niedergelassenen Bereich 150 Softwareanbieter; die Ausrollung des Systems sei nicht von einem Tag auf den anderen möglich, die Verknüpfung gehe nur Schritt für Schritt. An diesen Schnittstellen seien umfangreiche Sicherheitstests nötig, weswegen man „die starke Parallelisierung“ entfernt habe, so Herbek. Diese Verzögerung bei der Einführung von ELGA kommt für die ÖÄK nicht unerwartet. Über Jahre hinweg habe die ÖÄK vor erheblichen Mängeln gewarnt, wie der Obmann der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der ÖÄK, Johannes Steinhart, erklärte. Durch die „amtlich“ verordnete Verzögerung habe man jetzt die Chance, die Schwächen des Systems endlich zu beseitigen. So müssten jetzt auch Anwenderfreundlichkeit und Praktikabilität sichergestellt werden – wobei Steinhart damit rechnet, dass dies „unter voller Einbindung“ der Ärzte geschieht.

Deutschland: Grippewelle kostet 2,2 Milliarden Euro

Die aktuelle Grippewelle kostet die deutsche Wirtschaft rund 2,2 Milliarden Euro. Das BIP (Bruttoinlandsprodukt) könnte laut Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstituts im ersten Quartal 2015 um 0,3 Prozentpunkte zurückgehen. Durch eine flächendeckende Impfung könnte der volkswirtschaftliche Schaden auf 0,12 Prozentpunkte des BIPs – rund 880 Millionen Euro – begrenzt werden.

EU: 430.000 Tote durch Feinstaub

Laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur werden in der EU jährlich rund 430.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub verursacht. Lärm ist bei mindestens 10.000 Europäern die Ursache für tödliche Herzerkrankungen. Feinstaub und Lärm seien demzufolge nach wie vor „ernsthafte Gesundheitsprobleme, insbesondere in städtischen Gebieten“. Der Klimawandel wird dieses Problem weiter verschärfen.

Ebola: kein Impfstoff vor August 2015

Über die Einführung eines Impfstoffes gegen Ebola in Afrika wird laut WHO ((Weltgesundheitsorganisation) frühestens im August 2015 entschieden; es gebe noch viele unbekannte Faktoren. Die am stärksten von Ebola betroffenen Länder Guinea, Sierra Leone und Liberia wollen die Vakzine in Phase III-Studien an großen Patientenkollektiven testen. Seit Dezember 2013 wurden mehr als 23.500 Ebola-Fälle registriert.

USA: tödliches Bakterium aus Labor freigesetzt

Aus einem Hochsicherheitslabor im US-Bundesstaat Louisiana ist der potentiell tödliche Erreger Burkholderia pseudomallei entwichen. Der erstmals in Südostasien und Nord-Australien nachgewiesene Erreger gilt als biologische Waffe. Er ist vermutlich bereits im November 2014 aus dem Tulane National Primate Research Center entwichen, wo an einem Impfstoff gegen den Erreger geforscht wird.

ÖÄK fordert bessere Bedingungen für Spitalsärztinnen

Die heimischen Spitäler müssten angesichts der zunehmenden Feminisierung der Medizin ihre Strukturen gründlich überarbeiten, erklärte der Bundeskurienobmann der Angestellten Ärzte in der ÖÄK, Harald Mayer, anlässlich des Internationalen Frauentages Anfang März. Zu diesen „längst überfälligen“ Maßnahmen zählen flexible Arbeitsmodelle, neue Karrieremöglichkeiten, der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen in den Spitälern und generell eine verbesserte Work-Life-Balance. Mayer zur aktuellen Entwicklung: „Mittlerweile sind zwei Drittel der auszubildenden Ärzte weiblich, mehr als die Hälfte der Spitalsärzte ist ebenfalls weiblich – Tendenz steigend.“ In einigen Fächern wie etwa in der Gynäkologie (56 Prozent Frauenanteil), in der Dermatologie (59 Prozent), in der Kinder- und Jugendheilkunde (58 Prozent) sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (89 Prozent) überwiegen bereits die Frauen. Brauchbare Modelle, die es ermöglichen, Karriere und Familie zu vereinbaren, seien gefordert. „Hier müssen sich auch die Politik und die Dienstgeber einbringen“, so Mayer abschließend.


EuGH: Hersteller haftet für fehlerhafte Herzschrittmacher

Sind medizinische Geräte – wie zum Beispiel Herzschrittmacher – fehlerhaft, haftet der Hersteller für den Austausch aller Produkte desselben Modells. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden. Wird ein potentieller Fehler bei einem Gerät gefunden, könnten alle Produkte des Modells als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass der Fehler in jedem Einzelfall nachgewiesen werden muss. Die Luxemburger Richter betonten, dass medizinische Geräte wie Herzschrittmacher oder Defibrillatoren besonders hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Nach der EU-Richtlinie über fehlerhafte Produkte müsse der Hersteller daher für den Austausch haften. Anlass waren fehlerhafte Herzschrittmacher bei drei deutschen Patienten, die ausgetauscht werden mussten. Ein Test hatte ergeben, dass ein Ausfall der Geräte deutlich wahrscheinlicher war als bei vergleichbaren Produkten. Die zuständigen Krankenkassen verlangten die Erstattung der Kosten des Eingriffs und verklagten den Hersteller.

Einsetzen von Spiralen: ab jetzt umsatzsteuerpflichtig

Seit 1. Jänner dieses Jahres ist das Einsetzen von Verhütungsspiralen umsatzsteuerpflichtig. Hat das Einsetzen der Spirale einen therapeutischen oder medizinischen Zweck, bleibt es umsatzsteuerfrei. Wird sie ausschließlich zu Empfängnisverhütung eingesetzt, handelt es sich um keine Heilbehandlung, wie Thomas Fiedler, Fachgruppenobmann Gynäkologie in der ÖÄK, erklärt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2014, das das Finanzministerium nun umgesetzt hat.

Gentechnikgesetz: Novelle in Begutachtung

Ende Feber 2015 wurde die Novelle zum Gentechnikgesetz in Begutachtung geschickt, nachdem das EU-Parlament Anfang des Jahres dem GVO (Gentechnisch veränderte Organismen)-Anbauverbot endgültig zugestimmt hat. In der Novelle ist vorgesehen, dass Österreich – so wie alle anderen EU-Staaten – den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten kann, auch wenn der Anbau derselben in einem anderen EU-Land zugelassen wird. Die Begutachtungsfrist endete am 18. März; die Umsetzung selbst unterliegt in Österreich den einzelnen Bundesländern. Unabhängig davon arbeitet das Landwirtschaftsministerium an einem Bundesrahmengesetz, um das Anbauverbot von gentechnisch verändertem Saatgut rechtlich stärker zu verankern.

Krankenhaushygiene: einheitliche Standards gefordert

Im Vorfeld der „Semmelweis CEE Conference on Hospital Hygiene and Patient Safety 2015“ Anfang März in Wien präsentierte die Österreichische Gesellschaft für Krankenhaushygiene (ÖGKH) ein Positionspapier mit Forderungen zum Infektionsschutz im Krankenhaus. Darin wird – so ÖGKH-Präsident Ojan Assadian – unter anderem die Schaffung von verbindlichen und bundesweit einheitlichen Hygienestandards, die Übernahme der Kosten für präventive Infektionsschutzmaßnahmen sowie die Förderung von Innovationen und die Kommunikation von wissenschaftlichen Ergebnissen gefordert. Laut den Europäischen CDC (Centers for Disease Control) kommt es in Europa jährlich zu rund 3,2 Millionen nosokomialen Infektionen.

Zahl der Pflegegeldbezieher steigt

Mit 451.803 Personen im Jänner 2015 ist die Zahl der Pflegegeldbezieher im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – und zwar um 1,41 Prozent. Pflegebedürftig waren insgesamt 457.821 Personen. Rund 23 Prozent der Pflegegeldbezieher entfielen auf Stufe 1; 29 Prozent auf Stufe 2; 18 Prozent auf Stufe 3; 14 Prozent auf Stufe 4; zehn Prozent auf Stufe 5; vier Prozent auf Stufe 6; zwei Prozent auf Stufe 7. Insgesamt waren im Jänner 5,33 Prozent der Österreicher pflegebedürftig; 65 Prozent davon waren weiblich. Seit Jänner 2014 erfasst das Sozialministerium auch alle jene Pflegebedürftigen in der Statistik, deren Pflegegeldbezug – etwa wegen des Aufenthalts in einem Krankenhaus – ruht; außerdem wird nach der neuen Erhebungsmethode die Zahl der Pflegebedürftigen nicht mehr an einem Stichtag erfasst, sondern für das gesamte Monat.


Recht der Medizin: erfolgreiche Tagung

Mehr als 50 Teilnehmer konnten beim diesjährigen RdM (Recht der Medizin)-Tag Anfang März in den Räumen der ÖÄK verzeichnet werden, zu dem Österreichische Ärztekammer, das Zentrum für Medizinrecht und der Verlag Manz eingeladen hatten. ÖÄK-Kammeramtsdirektor Johannes Zahrl und Univ. Prof. Katharina Pabel referierten im Eröffnungsvortrag über die Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf das Ärzterecht. Zahrl dazu: „Diese Novelle hat auch im Arztrecht wesentliche Neuerungen gebracht. So wurden etwa Instanzenzüge nach Entscheidungen der Österreichischen Ärztekammer oder im ärztlichen Disziplinarrecht umfangreich geändert.“ Weitere Themen der Tagung: aktuelle Entwicklungen im Fortpflanzungsmedizinrecht, die UNBehindertenrechtskonvention und das Medizinrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung des OGH zum Medizinrecht.

MedUnis und KA-AZG

Die Mehrkosten für die Umsetzung des neuen KA-AZG will Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) aus der §12 Abs. 5-Reserve (sogenannte Minister-Reserve) des Uni-Grundbudgets decken. Demnach kann der Minister zwei Prozent des Grundbudgets „für besondere Finanzierungserfordernisse“ einbehalten. In der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 waren das laut Ministerium 125 Millionen Euro. Die Universitäten hingegen fürchten, dass die Mehrkosten zu ihren Lasten gehen und das für diesen Zeitraum zugesagte Plus von 615 Millionen Euro schmälern. Das ihnen für 2016 bis 2018 zur Verfügung stehende Budget wurde bereits 2014 fixiert. Gegen die Finanzierung der Ärzte-Gehälter aus den zusätzlichen 615 Millionen Euro sprach sich die Universitätenkonferenz aus. Gleichzeitig forderten die Rektoren, dass künftig die von den Uni-Ärzten geleistete Krankenversorgung aus dem klinischen Mehraufwand finanziert wird.

Versand von rezeptfreien Medikamenten geregelt

Ab 25. Juni 2015 dürfen österreichische Apotheken nach einer EU-Vorgabe rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen, was bislang nicht gestattet war. Dennoch will Österreich den Beschluss möglichst streng umsetzen und die Auflagen in einer Verordnung definieren. Demnach dürfen ausschließlich Apotheken künftig rezeptfreie Medikamente im Internet verkaufen, Drogerie- oder Supermärkte jedoch nicht. Außerdem müssen die Apotheken dies beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) melden und werden kontrolliert. Innerhalb der EU soll ein verpflichtendes, gemeinsames Logo geschaffen werden, um die Bevölkerung auf sichere Bezugsquellen hinzuweisen.


Hospizversorgung: Enquetekommission legt Stufenplan vor

Die Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“ hat in ihrer letzten Sitzung Anfang März dieses Jahres ihre Empfehlungen an den Nationalrat beschlossen. Zentraler Punkt dabei ist ein Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung, der je 18 Millionen Euro Investitionen in den nächsten beiden Jahren empfiehlt. Demnach fehlen unter anderem 129 Palliativbetten, 192 stationäre Hospizbetten und sechs Tageshospize. Nachholbedarf orten die Mitglieder der Enquetekommission vor allem im Kinder- und Jugendbereich. Jedoch erklärten sowohl Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (S) als auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S), dass derzeit kein zusätzliches Geld vorhanden sei. Für die Umsetzung des Hospiz-Stufenplans soll ein spezieller Hospiz- und Palliativkoordinator eingesetzt werden. Auch die berufliche Aus- und Weiterbildung im Hospizbereich sowie Forschungsaktivitäten an Universitäten sollten verstärkt und gefördert werden. Die Kommission fordert außerdem „Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen“ bei der derzeit kaum genutzten Patientenverfügung.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2015