Gesundheitspolitik – Offener Brief: Klarstellung der ÖÄK

25.04.2015 | Politik

Gegen Ermahnungen und Schuldzuweisungen, die Politiker in einem Offenen Brief an ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger gerichtet haben, verwehren sich die Präsidenten aller Landesärztekammern zusammen mit den Kurienobleuten der angestellten und niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK.

Es war eine einmalige Allianz, die sich gefunden hat, um Ende März 2015 einen Offenen Brief an ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger zu richten. Insgesamt neun Personen in unterschiedlichsten Verantwortlichkeiten haben dieses Schreiben unterzeichnet: die Minister Sabine Oberhauser (Gesundheit, SPÖ), Hans-Jörg Schelling (Finanzen, ÖVP), Rudolf Hundstorfer (Soziales, SPÖ), der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP), die Landesräte des Burgenlandes Peter Rezar (SPÖ) und Vorarlbergs, Christian Bernhard (ÖVP), die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely, die Obfrau der Wiener GKK Ingrid Reischl sowie Hauptverbands-Chef Peter McDonald.

Die Reaktion der ÖÄK

Ein Brief, den die Präsidenten aller österreichischen Landesärztekammern zusammen mit den Kurienobleuten der angestellten und der niedergelassenen Ärzte unterzeichnet haben, war die Reaktion der ÖÄK, in dem es unter anderem heißt: „Wir verwehren uns gegen Ermahnungen und Schuldzuweisungen öffentlicher Verantwortungsträger, die Frustrationen bei den ohne dies bis an die Grenzen des Möglichen arbeitenden Ärztinnen und Ärzten auslösen“.

Der Vorwurf, dass die Bevölkerung verunsichert werde, sei auch deshalb nicht zutreffend, weil sich die Ärzte „aus ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung zu Wort melden“.

Weiters wird in dem Schreiben festgehalten, dass es bereits „spürbare Engpässe“ gebe. Als Beispiele dafür werden angeführt: eine dünne Personaldecke, reformbedürftige Arbeitsbedingungen, die laufende Arbeitsverdichtung sowie zunehmende Wartezeiten für Patienten. Kritisiert wird im Brief der ÖÄK auch der jahrelang verschleppte Ausbau des niedergelassenen Bereichs: „Die versäumte Anpassung der Kassenarztstellen an die demografischen Verhältnisse bringt es mit sich, dass die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Betreuung der aus den Ambulanzen ausgelagerten Patientinnen und Patienten nicht zusätzlich übernehmen können.“

Es sei nicht nur „das Recht, sondern die Pflicht einer ärztlichen Standesvertretung, auf drohende Leistungseinschränkungen und auf eine potentielle Verschlechterung in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung rechtzeitig hinzuweisen.“ Und weiter heißt es: „Für diesen Weg stand und steht die österreichische Ärzteschaft. Das setzt aber voraus, der Realität ins Auge zu sehen, kritikfähig zu sein und offen liegende Probleme nicht schön zu reden“. Hier sieht sich die ÖÄK „im Einklang mit der österreichischen Bevölkerung“ und will „in deren Interesse auch in Zukunft an der Sicherung des hohen Standards der Versorgung konstruktiv mitarbeiten“. Die Ärztekammer sehe es als gemeinsame Aufgabe mit der Politik, messbare Fakten objektiv zu bewerten und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2015