MUKIPA: Prolongierter Stillstand?

25.06.2015 | Politik

In medizinisch-wissenschaftlicher Hinsicht herrscht beim MUKIPA seit 2010, als die damals beim Obersten Sanitätsrat angesiedelte Kommission zuletzt einberufen wurde, Stillstand. Die Arbeit der in der Folge gegründeten Facharbeitsgruppe schreitet nicht so rasch voran wie vorgesehen. Ein Situationsbericht.
Von Agnes M. Mühlgassner

Es wird in Zukunft wohl kein Screening auf Parodontalerkrankungen in der Schwangerschaft geben, geht es nach der Empfehlung der Facharbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes. Und das, obwohl beispielsweise die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely ganz aktuell als eines von neun Gesundheitszielen für Wien erklärt hatte, dass die Hälfte aller Sechsjährigen bis 2015 kariesfrei werden soll.

Zur Vorgeschichte: Die Facharbeitsgruppe – kurz FAG – zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes wurde bekanntlich vom ehemaligen Gesundheitsminister Alois Stöger eingesetzt. Die zuvor beim Obersten Sanitätsrat angesiedelte MUKIPA-Kommission hatte zuletzt im Oktober 2010 getagt und wurde danach nicht mehr einberufen. Stattdessen wollte man neue Wege gehen – mit Oktober 2014 nahm die FAG ihre Arbeit auf. Auf der Homepage (www.bmg.gv.at/muki) heißt es dazu, dass dieser Prozess zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes als „Multi-Stakeholder-“ und „Multi-Level-Prozess“ aufgesetzt wird. Konkret wurden 15 Institutionen gebeten, Mitglieder zu benennen; wobei sich hier gleich zu Beginn herausstellte, dass Ärzte in der Minderheit waren. Anfangs war auch die ÖÄK nicht vertreten; erst nach massiven Protesten konnte erreicht werden, dass die ÖÄK-Bundesfachgruppenobmänner für Gynäkologie (Thomas Fiedler) sowie für Kinder- und Jugendheilkunde (Ernst Wenger) im März dieses Jahres in die FAG nachnominiert wurden.

Wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage für die Screening-Empfehlungen dieses Gremiums sind 104 als „Gesundheitsbedrohungen“ bezeichnete Maßnahmen in einem 1.571 Seiten umfassenden LBI-HTA-Projektbericht zum MUKIPA. Als „Bedrohung“ sind beispielsweise Röteln, Hepatitis B, das Tay-Sachs-Syndrom, Hämoglobinopathien oder fetale Anomalien zu verstehen. Die Berücksichtigung weiterer Themen ist per Geschäftsordnung a priori ausgeschlossen. Das ehrgeizig gesteckte Ziel, das in der konstituierenden Sitzung am 30. Oktober 2014 präsentiert wurde: monatliche halbtägige Sitzungen für ein bis zwei Jahre; ein Abschlussbericht sollte 2016 vorgelegt werden. Allerdings scheint dieser Zeitplan etwas zu ambitioniert gewesen zu sein: Hat man doch in den bislang acht Sitzungen 20 Bedrohungen abgehandelt. Hochgerechnet bedeutet das, dass noch rund 28 weitere Sitzungen erforderlich sind; das bedeutet jedenfalls eine Verlängerung dieses Prozesses um zwei, wenn nicht sogar drei Jahre. Nachdem alle Bedrohungen in der FAG abgehandelt worden sind, werden in einem endgültigen Entscheidungsgremium 13 bereits definierte – zum Teil völlig fachfremde und medizinferne Institutionen – plus „andere relevante Stakeholder“ mitbestimmen, welche Untersuchungen der MUKIPA künftig enthalten wird.

Ein „fatales“ Signal, sagt der Bundesfachgruppenobmann für Gynäkologie in der ÖÄK, Thomas Fiedler. „Nach dem Stillstand bei der medizinischen Weiterentwicklung des MUKIPA seit 2010 drohen nun drei weitere Jahre Stillstand. Das ist auch angesichts des rasanten Fortschritts in der Medizin untragbar“, so Fiedler. So wurde beispielsweise in Deutschland zwischenzeitlich das Chlamydien-Screening eingeführt; eine andere Neuerung sind die Prä-Eklampsie-Marker, die bis dato auch noch nicht Eingang in den MUKIPA gefunden haben. Fiedler weiter: „Abgesehen davon ist es unerträglich, dass es seit 21 Jahren keine Anpassung des Honorars für die MUKIPA-Untersuchung gegeben hat.“

Die Arbeit der FAG selbst scheint jedoch – bei genauerer Durchsicht der auf der Homepage verfügbaren Unterlagen – ein überaus formalistischer Prozess zu sein. So hat man etwa „Regeln der Zusammenarbeit“ (Geschäftsordnung). Darin ist festgelegt, dass die Sitzungen nicht öffentlich sind; die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch sind potentielle Interessenskonflikte für drei Jahre rückwirkend anzugeben und halbjährlich zu aktualisieren. Eine Beschlussfassung ist dann möglich, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Ein Konsens liegt vor, wenn sich mehr als 75 Prozent für oder gegen eine Empfehlung aussprechen.

Als „problematisch“ bezeichnet Thomas Fiedler die Tatsache, dass die Ärzte in der Facharbeitsgruppe jederzeit von medizinischen Laien überstimmt werden können. Da die ÖÄK den Stillstand jedoch nicht so ohne weiteres hinnehmen wollte, hat sie bereits Anfang 2014 die Interdisziplinäre Expertenkommission Mutter-Kind-Pass initiiert. In dieser breit gefächerten Expertenkommission wird intensiv an Vorschlägen zur Neugestaltung des MUKIPA gearbeitet. Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, der ÖGAM sowie die Vertreter der jeweiligen Fachgruppen in der ÖÄK gehören dieser Expertenkommission an.

Im Gegensatz zur Facharbeitsgruppe, wo medizinische Laien über medizinischwissenschaftliche Inhalte entscheiden, gehören der Expertenkommission ausschließlich Ärztinnen und Ärzte an – unter Einbindung aller mit dem MUKIPA befassten Fachgruppen. Somit hat mittlerweile die von der ÖÄK initiierte interdisziplinäre Expertenkommission die Agenden der einstigen MUKIPA-Kommission übernommen.

Tipp: www.bmg.gv.at/muki

Facharbeitsgruppe MUKIPA: die vertretenen Institutionen

Folgende 15 Institutionen haben Mitglieder nominiert und entsandt:

  • Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
  • ÖGAM (Österreichische Gesellschaft für Allgemeinmedizin)
  • Österreichische Gesellschaft für Public Health
  • Evidence Based Medicine – Netzwerk Österreich
  • Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes
  • Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit
  • ARGE Studiengangsleitung Gesundheit und Krankenpflege
  • Fachgruppe FH Hebammen-Studiengänge
  • ARGE Selbsthilfe Österreich
  • Netzwerk Frauengesundheitszentren Österreich
  • Gesundheit Österreich GmbH
  • Hauptverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Familien und Jugend
  • Bundesministerium für Gesundheit


Weitere – der Geschäftsordnung entsprechend – nominierte Experten:

  • Dr. Thomas Fiedler
  • Dr. Ernst Wenger
  • Dr. Klaus Vavrik
  • Mag. Hedwig Wölfl

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2015