Mei­nung Lukas Stär­ker: Zu den Pflich­ten der GKKs

25.09.2015 | Politik

In letz­ter Zeit ging es der Poli­tik und der Sozi­al­ver­si­che­rung ver­mehrt um die Pflich­ten der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte. Da bie­tet es sich an, ein­mal einen Blick auf die Pflich­ten der Gebiets­kran­ken­kas­sen zu rich­ten.
Von Lukas Stärker*

Die Kran­ken­be­hand­lung umfasst laut ASVG ärzt­li­che Hilfe, Heil­mit­tel und Heil­be­helfe. Gemäß § 133 Abs 2 ASVG muss die Kran­ken­be­hand­lung aus­rei­chend und zweck­mä­ßig sein, sie darf jedoch das Maß des Not­wen­di­gen nicht über­schrei­ten. Durch die Kran­ken­be­hand­lung sol­len die Gesund­heit, die Arbeits­fä­hig­keit und die Fähig­keit, für die lebens­wich­ti­gen per­sön­li­chen Bedürf­nisse zu sor­gen, nach Mög­lich­keit wie­der­her­ge­stellt, gefes­tigt oder gebes­sert wer­den. Soweit im ASVG nichts ande­res bestimmt wird, wer­den die Leis­tun­gen der Kran­ken­be­hand­lung als Sach­leis­tun­gen erbracht.

In Ergän­zung dazu bestim­men u.a. die §§ 338 und 341 ASVG, dass die Bezie­hun­gen der Trä­ger der Sozi­al­ver­si­che­rung zu den frei­be­ruf­lich täti­gen Ärzten/​Ärztinnen durch pri­vat­recht­li­che Ver­träge (Gesamt­ver­träge und Ein­zel­ver­träge) gere­gelt wer­den sowie, dass durch diese Ver­träge die aus­rei­chende Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten und ihrer anspruchs­be­rech­tig­ten Ange­hö­ri­gen mit den gesetz­lich und sat­zungs­mä­ßig vor­ge­se­he­nen Leis­tun­gen sicher­zu­stel­len ist.

Mit ande­ren Wor­ten: Das Gesetz ver­langt expli­zit, dass Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger und Ärz­te­kam­mer Gesamt­ver­träge abzu­schlie­ßen haben, deren Inhalt auch Inhalt der Ein­zel­ver­träge zwi­schen Arzt und bei­spiels­weise der jewei­li­gen GKK ist. Wei­ters sind so viele Ver­träge abzu­schlie­ßen, dass eine aus­rei­chende Ver­sor­gung der sozi­al­ver­si­cher­ten Per­so­nen und deren Ange­hö­ri­gen sicher­ge­stellt ist (arg. „durch diese Ver­träge“). Gerade hier klafft ein Loch zwi­schen Geset­zes­auf­trag an die GKKs und tat­säch­li­cher Umset­zung. In man­chen Bun­des­län­dern gibt es wei­ters bereits mehr Wahl­ärzte als Kas­sen­ver­trags­ärzte. Hier „spa­ren“ die GKKs dann Kas­sen­ver­träge und damit Geld. Selbst nicht Ärzte-freund­li­che Pati­en­ten­an­wälte – wie zuletzt Sig­rid Pilz – beob­ach­ten mit Sorge, dass es in Öster­reich immer weni­ger Kas­sen­stel­len gibt. Doch die GKKs ver­ge­ben nicht mehr Kas­sen­ver­träge; von Kas­sen­ver­trä­gen für ärzt­li­che Grup­pen­pra­xen ganz zu schwei­gen. Ver­schärft wird die­ses Defi­zit noch durch die demo­gra­phi­sche Ent­wick­lung und die stei­gende Bevölkerungszahl.

Ähn­li­che Defi­zite gibt es im Bereich neuer medi­zi­ni­scher Leis­tun­gen: Auch hier ist eine Moder­ni­sie­rung der Kata­loge seit Jah­ren über­fäl­lig. Auch „aus­rei­chend und zweck­mä­ßig, das Maß des Not­wen­di­gen nicht über­stei­gend“ unter­liegt der Dyna­mik der Moder­ni­sie­rung und hat sich daher par­al­lel zur Wei­ter­ent­wick­lung der Medi­zin zu bewe­gen. Hier geht die Schere zwi­schen Geset­zes­vor­gabe und Rea­li­tät immer mehr auf. Doch die For­de­rung der Ärz­te­kam­mer nach Moder­ni­sie­rung ver­hallt ungehört.

Fazit

Wenn man schon einen Blick auf die Pflich­ten wirft, dann rich­ti­ger­weise sowohl auf jene von Ärz­ten, als auch auf jene der GKKs. Und wenn der Gesetz­ge­ber schon bei den Einen Pflich­ten ver­schärft, sollte man zuerst auf die Ein­hal­tung bestehen­der Pflich­ten bei den Ande­ren drän­gen. Eine GKK ist kein Spar­ver­ein! Kom­men daher die GKKs ihrem gesetz­li­chen Ver­sor­gungs­auf­trag nach Sicher­stel­lung einer aus­rei­chen­den Ver­sor­gung der Öster­rei­che­rin­nen und Öster­rei­cher mit Kas­sen­ver­trags­ärz­ten sowie moder­nen medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen nach? Machen Sie sich selbst ein Bild!

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2015