Inter­view Johan­nes Stein­hart: „Auf­lö­sung des Gesamtvertrages”

25.09.2015 | Politik

Die der­zeit vor­lie­gende Punk­ta­tion für ein PHC-Gesetz hat zum Ziel, die bestehende Gesund­heits­ver­sor­gung durch nie­der­ge­las­sene All­ge­mein­me­di­zi­ner auf Basis der Gesamt­ver­träge mit den Kas­sen mit­tel­fris­tig durch zen­tra­lis­ti­sche Ein­rich­tun­gen abzu­lö­sen. Das war Anlass für den Emp­feh­lungs­be­schluss der Bun­des­ku­rie nie­der­ge­las­sene Ärzte, die Kün­di­gung der Gesamt­ver­träge vor­zu­be­rei­ten – für den Fall, dass das Gesetz im jet­zi­gen Wort­laut beschlos­sen wird. Die Hin­ter­gründe dazu erläu­tert Bun­des­ku­ri­en­ob­mann Johan­nes Stein­hart im Gespräch mit Agnes M. Mühl­gas­s­ner.

ÖÄZ: Die ange­drohte Kün­di­gung der Gesamt­ver­träge hat zu einer brei­ten Ableh­nungs­front gegen­über der Ärz­te­kam­mer geführt. Kön­nen Sie das nach­voll­zie­hen?
Stein­hart: Eigent­lich nicht. Auf­grund der Ent­wick­lung in den letz­ten Wochen und durch die Prä­sen­ta­tion der Eck­punkte des geplan­ten PHC-Geset­zes durch die Gesund­heits­mi­nis­te­rin hat ein Son­der-Bun­des­ku­ri­en­aus­schuss nach inten­si­ven Dis­kus­sio­nen ein­stim­mig den Beschluss gefasst, den Län­der­ku­rien zu emp­feh­len, eine Ver­trags­kün­di­gung vor­zu­be­rei­ten – für den Fall, dass das Gesetz im jet­zi­gen Wort­laut beschlos­sen wird.

Was genau stört die ÖÄK an der Punk­ta­tion, die die Gesund­heits­mi­nis­te­rin vor­ge­legt hat?
Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Bun­des­ziel­steue­rungs­kom­mis­sion ein zwi­schen Bund, Län­dern, Sozi­al­ver­si­che­rung und Ärz­te­kam­mer nach lan­gen und har­ten Ver­hand­lun­gen akkor­dier­tes Kon­zept ‚Das Team rund um den Haus­arzt‘ beschlos­sen. Was uns die Minis­te­rin jetzt vor­ge­legt hat, weicht in der­art vie­len zen­tra­len Punk­ten sub­stan­ti­ell von dem ab, was für uns eine con­di­tio sine qua non ist, dass es zu die­ser Emp­feh­lung gekom­men ist. Denn in dem vor­lie­gen­den Text sind jetzt viele für uns untrag­bare Dinge, die wir im Juni 2014 müh­sam her­aus­ver­han­deln konn­ten, wie­der drin, man­ches davon sogar in ver­schärf­ter Form.

Was zum Bei­spiel?
Par­al­lel zum jet­zi­gen Gesamt­ver­trag soll ein zwei­ter Gesamt­ver­trag neu – ein ‚Gesamt­ver­trag light‘ – geschaf­fen wer­den, im Zuge des­sen die Sozi­al­ver­si­che­rung mit jedem ein­zel­nem PHC dann Ein­zel­ver­träge abschlie­ßen könnte. Damit würde der ein­zelne Arzt einem über­mäch­ti­gen ‚Ver­hand­lungs­part­ner‘ gegen­über­ste­hen mit einer ent­spre­chend schwa­chen Ver­hand­lungs­po­si­tion. In die­sem Ein­zel­ver­trag wür­den künf­tig sowohl Leis­tungs­um­fang als auch Hono­rare fest­ge­legt. Das bedeu­tet ja nichts ande­res als die Auf­lö­sung des bestehen­den Gesamt­ver­tra­ges und das ist für uns inakt­zep­ta­bel. Wirk­lich Exis­tenz-bedro­hend ist die Tat­sa­che, dass Kün­di­gun­gen leich­ter mög­lich sein sol­len. Damit ist der Will­kür Tür und Tor geöffnet.

Und zwar inwie­fern?
Es gibt einen Pas­sus in der Punk­ta­tion, der genau das beinhal­tet. Aller­dings sind keine wei­te­ren Details dazu aus­ge­führt. Der­zeit heißt es darin ledig­lich, dass es ein Kün­di­gungs­re­gime braucht bei Bedarfs­än­de­run­gen, Nicht-Erfül­lung ver­ein­bar­ter Leis­tun­gen oder Ände­run­gen im Orga­ni­sa­ti­ons­kon­zept. Wenn also bei­spiels­weise ein Öko­nom zur Ansicht kommt, dass der Bedarf nicht gege­ben ist, dann steht so ein PHC von einem auf den ande­ren Tag vor dem Aus. Das kann es nicht sein.

Der­zeit gibt es ledig­lich eine Punk­ta­tion für das PHC-Gesetz, der Geset­zes­ent­wurf liegt der ÖÄK noch nicht vor. Warum dann diese hef­tige Reak­tion?
Was hier geplant ist, ist ganz offen­sicht­lich. Es kommt zum staat­li­chen Zen­tra­lis­mus in den Medi­zin, zum Aus­ster­ben der nie­der­ge­las­se­nen All­ge­mein­me­di­zi­ner und Fach­ärzte und zur Kom­mer­zia­li­sie­rung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung. PHCs oder AVZs, also all­ge­meine Ver­sor­gungs­zen­tren oder wie immer man sie nennt, würde es künf­tig nur noch dort geben, wo es öko­no­misch Sinn macht. Von wohn­ort­na­her, pati­en­ten­zen­trier­ter und indi­vi­du­el­ler Medi­zin ist dann keine Rede mehr. Es wird zur Stan­dar­di­sie­rung in der ärzt­li­chen Betreu­ung kom­men und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wer­den Ein­zug hal­ten im öster­rei­chi­schen Gesund­heits­we­sen. Außer­dem soll künf­tig die Bedarfs­pla­nung im RSG erfol­gen und nicht mehr im Stellenplan.

Wieso haben Sie als Kuri­en­ob­mann der Wie­ner Ärz­te­kam­mer dann der Grün­dung eines PHCs im sechs­ten Wie­ner Gemein­de­be­zirk zuge­stimmt?
Das haben wir im Rah­men des vor­han­de­nen Gesamt­ver­trags in Wien rea­li­siert. Und das Inter­es­sante ist: Es han­delt sich für alle Betei­lig­ten um ein tadel­lo­ses Ergeb­nis. Eines ist aber schon klar: Der Ver­trag, den wir hier abge­schlos­sen haben, ist ein völ­lig ande­rer, als der jetzt künf­tig für die PHCs vor­ge­se­hene. Sonst hät­ten wir einem sol­chen Pilot­pro­jekt in Wien nie zuge­stimmt. Wir haben hier auch eine Eva­lu­ie­rung die­ses fünf­jäh­ri­gen Pro­jekts ver­ein­bart. Jetzt sind gerade ein­mal acht Monate vor­bei. Wo bleibt die Eva­lu­ie­rung? Warum war­tet man hier nicht ab?

Der Ärz­te­kam­mer wird auch vor­ge­wor­fen, eine jahr­zehn­te­lang funk­tio­nie­rende Ver­trags­part­ner­schaft bre­chen zu wol­len. Ist das so?
Ganz im Gegen­teil. Die Poli­tik ist gerade dabei, etwas zu bre­chen, was in den letz­ten 60 Jah­ren her­vor­ra­gend funk­tio­niert hat. Der Gesamt­ver­trag ist eine Art Kol­lek­tiv­ver­trag. Die Poli­tik bestellt sich ein Gesetz, um die bestehende Ver­sor­gung durch nie­der­ge­las­sene All­ge­mein­me­di­zi­ner und Fach­ärzte auf Basis der Gesamt­ver­träge mit­tel­fris­tig in die Luft zu spren­gen. Das schaue ich mir an, wenn eine sol­che Ver­ein­ba­rung, ein Kol­lek­tiv­ver­trag in einem ande­ren Bereich so behan­delt würde, wer sich das gefal­len las­sen würde. Da würde es auch in ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen Pro­teste geben. Noch ein­mal: Man plant hier ein Gesetz, das unser Gesund­heits­sys­tem von Grund auf ver­än­dern würde. Das hat die Ärzte bereits 2008 auf die Straße gebracht.

Gibt es schon Ver­hand­lun­gen über das PHC-Gesetz?

Nein, bis jetzt nicht. Man hat uns ledig­lich diese Punk­ta­tion vor­ge­legt. Soll­ten wir zu Ver­hand­lun­gen ein­ge­la­den wer­den, wer­den wir dem sicher nachkommen.

Wie geht es jetzt wei­ter?
Wir befin­den uns hier in einer schwie­ri­gen Situa­tion für alle Betei­lig­ten, auch für die Ärzte. In Wien wer­den wir ein­mal die Pati­en­ten infor­mie­ren, was das bedeu­tet. In der Folge – sollte dies nötig sein – wer­den wir unsere Kol­le­gen dann infor­mie­ren, wie so ein ver­trags­lo­ser Zustand aus­sieht, wie man Hono­rare ein­hebt, wie abge­rech­net wird und was sonst noch zu beach­ten ist.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2015