editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.11.2015 | Politik

© Gregor Zeitler

Mit der Frage, wie die Möglichkeiten von E-Health ausgeschöpft werden, gleichzeitig jedoch Patientensicherheit, Datenschutz und ethische Aspekte gewahrt bleiben, befasst sich ein umfassender Beitrag in dieser Ausgabe der ÖÄZ. Nicht nur, dass die Konsumenten immer leichtfertige mit ihren Daten umgehen, bieten mobile Health Dienste auch immer mehr Möglichkeiten, diese Unmengen an gesammelten Informationen auch auszuwerten.

Das Posten eines Fotos auf Facebook, das einen Arzt im OP zeigt, mit der Erklärung: „Es ist 0:30 Uhr, nur für die, die glauben, wir schlafen in der Nacht“, wobei zusätzlich auf dem Foto der Patient auf dem OP-Tisch zu sehen war, hat zu einer Verurteilung des Disziplinarrats der ÖÄK geführt. Die Begründung dafür lesen Sie im Beitrag „Das Disziplinarrecht für Ärzte“ von Kammeramtsdirektor Johannes Zahrl und ÖÄK-Juristin Melanie Hinterbauer-Tiefenbrunner. Damit startet eine Serie mit Beiträgen über juristische Themen, die für Ärztinnen und Ärzte relevant sind.

Warum das Pilotprojekt Lehrpraxis in Vorarlberg ein so großer Erfolg ist, das erklärt der Bregenzer Allgemeinmediziner Thomas Jungblut exklusiv im Gespräch mit der ÖÄZ.

Herzlichst,
Dr.med. Agnes M. Mühlgassner
Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2015