Aus­bil­dungs-Reform: In der Zielgeraden

10.06.2015 | Politik

In Zusam­men­ar­beit mit den Bun­des­fach­grup­pen und wis­sen­schaft­li­chen Fach­ge­sell­schaf­ten ist es der ÖÄK gelun­gen, in kür­zes­ter Zeit Aus­bil­dungs­in­halte für alle Fächer der Medi­zin zu erstel­len. Sie sol­len bei der Voll­ver­samm­lung der ÖÄK Ende Juni beschlos­sen wer­den.
Von Agnes M. Mühlgassner

Es war ein Mega-Pro­jekt, das nun nach rund zwei Jah­ren inten­sivs­ter Zusam­men­ar­beit fina­li­siert wer­den kann. Ziel der neuen Ärzte-Aus­bil­dung war unter ande­rem die Ein­füh­rung einer ähn­li­chen Sys­te­ma­tik, wie sie bereits in ande­ren euro­päi­schen Staa­ten exis­tiert; ebenso auch die Neu­ge­stal­tung der Ras­ter­zeug­nisse, die künf­tig die Aus­bil­dungs­rea­li­tät abbil­den. Neu ist auch die ver­pflich­tende Lehr­pra­xis – aller­dings nicht in dem von der ÖÄK gefor­der­ten Aus­maß von zwölf Mona­ten, son­dern ledig­lich sechs Mona­ten. Es war eine enorme Leis­tung, dass die KEF- (Kennt­nisse, Erfah­run­gen, Fer­tig­kei­ten) und RZ-(Rasterzeugnisse) Ver­ord­nung in so kur­zer Zeit fer­tig gestellt wurde – was auf den enor­men Ein­satz der ÖÄK, der Bun­des­fach­grup­pen und der ein­ge­bun­de­nen wis­sen­schaft­li­chen Fach­ge­sell­schaf­ten zurück­zu­füh­ren ist. Zufrie­den damit, dass die KEF- und RZ-Ver­ord­nung nun zur Beschluss­fas­sung fer­tig ist, sind Peter Nie­der­mo­ser, Prä­si­dent des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie der Ärzte und auch Mar­tin Wehr­schütz, Vor­sit­zen­der des Bil­dungs­aus­schus­ses der ÖÄK. Man gehe damit auf die „Not­wen­dig­keit einer moder­nen Aus­bil­dung ein“, sagt etwa Nie­der­mo­ser. Wehr­schütz wie­derum betont, dass „durch die­sen Aus­bil­dungs­rah­men mehr Trans­pa­renz und Qua­li­tät“ in die ärzt­li­che Aus­bil­dung gebracht werde.

So ist künf­tig sowohl für All­ge­mein­me­di­zi­ner als auch für Fach­ärzte eine neun­mo­na­tige Basis­aus­bil­dung ver­pflich­tend; die Aus­bil­dung zum Arzt für All­ge­mein­me­di­zin umfasst künf­tig 42 Monate. Die Kri­tik, wonach der Tur­nus damit ver­län­gert wird, kann Nie­der­mo­ser nicht nach­voll­zie­hen. „Wir haben den Tur­nus auf ein inter­na­tio­na­les Niveau ange­ho­ben und auch die erfor­der­li­chen Inhalte gemäß den Vor­stel­lun­gen der Bun­des­sek­tion Tur­nus­ärzte umge­setzt.“ Was für ihn in die­sem Zusam­men­hang unab­ding­bar ist: Dass nicht-ärzt­li­che Tätig­kei­ten zu ande­ren Berufs­grup­pen ver­la­gert wer­den – und damit „die Umset­zung des mit­ver­ant­wort­li­chen Tätig­keits­be­rei­ches erfolgt, die längst über­fäl­lig ist.“

Auch Mar­tin Wehr­schütz sieht in der 42-mona­ti­gen Aus­bil­dung zum All­ge­mein­me­di­zi­ner die Mög­lich­keit „einer sub­stan­ti­el­len qua­li­ta­ti­ven Ver­bes­se­rung der Aus­bil­dung, zumal die jun­gen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen sich inten­siv in die Pati­en­ten­be­hand­lung ver­tie­fen kön­nen. Wesent­li­che Tätig­kei­ten in der Sta­ti­ons­ar­beit wer­den an die Pflege, wo diese auch hin­ge­hö­ren, dele­giert.“ Die Lehr­pra­xis ist inte­gra­ti­ver Bestand­teil der neuen Aus­bil­dung und wurde seit Lan­gem von der Bun­des­sek­tion Tur­nus­ärzte gefor­dert. „Jetzt setze ich diese For­de­rung um“, betont Wehr­schütz. Auf Finan­zie­rungs­fra­gen ange­spro­chen, ver­weist er auf das posi­tive „Vor­arl­ber­ger Modell“, bei dem sich Bund, Län­der und Sozi­al­ver­si­che­rung an der Finan­zie­rung betei­li­gen. Gene­rell for­dert Wehr­schütz alle Lan­des­ärz­te­kam­mern auf, die Qua­li­tät der Aus­bil­dung mit Nach­druck zu über­prü­fen und einzufordern.

Große Pro­jekte seien immer ein Kom­pro­miss, sagt Nie­der­mo­ser. Auch in die­sem Fall, wo sich Län­der, Sozi­al­ver­si­che­rung, ÖÄK und Gesund­heits­mi­nis­te­rium schließ­lich doch geei­nigt hät­ten. Noch im April die­ses Jah­res hatte es nicht so aus­ge­se­hen, als könnte alles plan­mä­ßig über die Bühne gehen. Die Finanz­re­fe­ren­ten von Nie­der­ös­ter­reich, Ober­ös­ter­reich, Salz­burg, Tirol und Vor­arl­berg hat­ten den Kon­sul­ta­ti­ons­me­cha­nis­mus in Gang gesetzt. Als Begrün­dung führ­ten sie die durch die (von der Gesund­heits­mi­nis­te­rin zu erlas­sen­den) Ärzte-Aus­bil­dungs-Ord­nung neu ver­ur­sach­ten Mehr­kos­ten an.

Hier wurde bei­spiels­weise das Füh­ren von Log­bü­chern genannt (sie sind bereits seit 2003 vor­ge­se­hen) sowie Mehr­kos­ten durch Super­vi­sion und Eva­lu­ie­rungs­ge­sprä­che (bei­des war schon in der Ärzte-Aus­bil­dungs-Ord­nung 2006 vor­ge­se­hen). Ob tat­säch­lich ein höhe­rer finan­zi­el­ler Auf­wand ver­ur­sacht wird, „damit muss sich die Poli­tik aus­ein­an­der­set­zen. Der Kon­sul­ta­ti­ons­me­cha­nis­mus ist nicht unser Thema“, unter­streicht Nie­der­mo­ser. „Uns ist es um die inhalt­li­che Gestal­tung gegan­gen.“ So müss­ten zum Bei­spiel die Ras­ter­zeug­nisse das wider­spie­geln, was in der Aus­bil­dung tat­säch­lich ver­mit­telt werde.

Vor­be­rei­tung auf Spitals-Alltag

Mar­tin Wehr­schütz beur­teilt die ver­pflich­tende neun­mo­na­tige Basis­aus­bil­dung als posi­tiv. „Das ist ein guter Ein­stieg für alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die von der Uni­ver­si­tät kom­men. Eine breite Anre­chen­bar­keit von bereits geleis­te­ten Spi­tals­mo­na­ten stellt sicher, dass die jun­gen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die bereits im Sys­tem sind, nicht zwei­mal das Glei­che machen müs­sen und so die Basis­aus­bil­dung auch für jene als erfüllt gilt. Wie jede Reform muss laut Wehr­schütz auch diese eva­lu­iert wer­den. Er plä­diert des­halb, eine sol­che in sechs Jah­ren durch­zu­füh­ren. Zwei Begut­ach­tungs­pha­sen, in denen Fach­ge­sell­schaf­ten, die Dele­gier­ten der ÖÄK, das Gesund­heits­mi­nis­te­rium und auch die Län­der­ver­tre­ter ein­ge­bun­den waren, folg­ten zu den Aus­bil­dungs­in­hal­ten, die dann auto­ma­tisch Inhalt der Ras­ter­zeug­nisse wer­den. Mehr als 700 Stel­lung­nah­men lang­ten ein, die laut Wehr­schütz „alle“ ana­ly­siert und „nach Mög­lich­keit“ auch in die Ras­ter­zeug­nisse ein­ge­ar­bei­tet wur­den. Ins­ge­samt umfasst der Kata­log der Aus­bil­dungs­in­halte die gesamte Medi­zin – mit einem Umfang von rund 700 Seiten.

Dass man nun mit der Ärzte-Aus­bil­dungs-Reform sowie der KEF- und RZVer­ord­nung fer­tig ist, bezeich­net Ste­fan Kast­ner als „rela­tiv“ – ist er als Vor­sit­zen­der der Aus­bil­dungs­kom­mis­sion nun für die Umset­zung ver­ant­wort­lich. Oder wie er es for­mu­liert: „Das Ende der Reform ist der Anfang der Umset­zung.“ So muss die ÖÄK mehr als 1.400 Aus­bil­dungs­stät­ten für die Fach­arzt-Aus­bil­dung geneh­mi­gen, damit ab 1. März 2016 Ärz­tin­nen und Ärzte eine Fach­arzt-Aus­bil­dung nach der neuen Ärzte-Aus­bil­dungs-Ord­nung begin­nen kön­nen. Zusätz­lich müs­sen noch „meh­rere Hun­derte“ Aus­bil­dungs­stät­ten für die Aus­bil­dung zum All­ge­mein­me­di­zi­ner geneh­migt wer­den. Bis­her bewil­ligte Aus­bil­dungs­stät­ten gel­ten nur mehr für Aus­bil­dun­gen nach der Ärzte-Aus­bil­dungs-Ord­nung 2006 und nur für Ärzte, die eine Aus­bil­dung bereits vor dem 31.5.2015 begon­nen haben. Als „extrem wich­tig“ bezeich­net Ste­fan Kast­ner in die­sem Zusam­men­hang die Aus­bil­dungs­stät­ten-Appli­ka­tion, die es dem­nächst geben soll. Dabei han­delt es sich um ein elek­tro­ni­sches Ver­zeich­nis, das ab 1. Juli 2015 von der ÖÄK ein­ge­rich­tet und von den Rechts­trä­gern mit Namen von Aus­bil­dungs­kan­di­da­ten befüllt wird. So hat man einer­seits einen Über­blick über die besetz­ten Aus­bil­dungs­stel­len pro Fach; ande­rer­seits ist auch klar ersicht­lich, wer eine Aus­bil­dungs­stelle inne­hat. „Dadurch ent­steht Rechts­si­cher­heit für den Arzt“, wie Kast­ner betont.

Ins­ge­samt habe er in den zwei Jah­ren, in denen die Aus­bil­dungs­re­form erstellt wurde, von einer „Unzahl“ von Kol­le­gen Feed­back erhal­ten – „meist posi­tiv“, sagt Ste­fan Kast­ner. Durch den Weg­fall der Gegen­fä­cher werde man künf­tig mehr Aus­bil­dungs­zeit im Haupt­fach absol­vie­ren; und man habe „rea­lis­ti­sche Ras­ter­zeug­nisse“ erstellt, hebt er einige posi­tive Aspekte her­vor. Sein Appell: Das Posi­tive an der Ver­än­de­rung zu sehen und das Beste dar­aus machen. Denn: „Damit haben wir auch die Chance, unsere Aus­bil­dung an deutsch-euro­päi­sche Aus­bil­dun­gen anzupassen.“

Ärzt­li­che Ausbildung

Das Ärz­te­ge­setz regelt grund­sätz­li­che Fra­gen der Ärzte Aus­bil­dung. Im Ärz­te­ge­setz ist nor­miert, dass das Gesund­heits­mi­nis­te­rium dazu nähere Details in einer eige­nen Ver­ord­nung, der Ärzte-Aus­bil­dungs­ord­nung (ÄAO), zu erlas­sen hat. Die gesetz­li­che Grund­lage für die Neu­re­ge­lung der ärzt­li­chen Aus­bil­dung wurde im Rah­men einer Novelle des Ärz­te­ge­set­zes im ver­gan­ge­nen Herbst vom Natio­nal­rat beschlos­sen (BGBl I 2014/​82).

Die Ärzte-Aus­bil­dungs­ord­nung 2015 wurde mit 1. Juni 2015 in Kraft gesetzt. Darin sind die grund­sätz­li­che Aus­bil­dungs­struk­tur und die Dauer der Aus­bil­dung zum Arzt für All­ge­mein­me­di­zin sowie zum Fach­arzt festgelegt.

Auf­grund des Ärz­te­ge­set­zes hat die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer im über­tra­ge­nen Wir­kungs­be­reich die KEF-(Kenntnisse, Erfah­run­gen, Fer­tig­kei­ten) und RZ-(Rasterzeugnisse)-Verordnung zu erlas­sen. Darin sind die kon­kre­ten Inhalte der Aus­bil­dung sowie der Ras­ter­zeug­nisse ent­hal­ten. Die KEF- und RZ-Ver­ord­nung 2015 soll bei der Voll­ver­samm­lung der ÖÄK im Juni beschlos­sen werden.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 11 /​10.06.2015