Generalisierte Angststörung: Angst behindert Compliance

25.04.2015 | Medizin

Durch das übersteigert angstvolle Erleben kann bei Patienten mit einer Generalisierten Angststörung die Compliance auch im Hinblick auf therapeutische Maßnahmen eingeschränkt sein. Sorgfältige Aufklärung über die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen der medikamentösen Therapie kann dem entgegenwirken.Von Verena Ulrich

Psychische Störungen werden vom Patienten meist nicht direkt thematisiert beziehungsweise andere Probleme stehen im Vordergrund. Dies gilt besonders für die Generalisierte Angststörung (GAD), die in der hausärztlichen Praxis nachweislich unterdiagnostiziert ist. Dabei zählen Angststörungen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen in Europa. Circa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung erkranken zumindest einmal im Laufe ihres Lebens an einer Angststörung, wobei Frauen etwa doppelt so häufig betroffen sind wie Männer.

Körperliche Symptome im Vordergrund

Die Diagnose der Generalisierten Angststörung wird dadurch erschwert, dass Angstprobleme in der Regel nicht als Konsultationsgrund beim Hausarzt genannt werden. „Meist sind wir zunächst mit körperlichen Symptomen wie Herzrasen, Schwindel, Schlaflosigkeit, Durchfall oder Befindensstörungen konfrontiert“, berichtet Barbara Hasiba, Ärztin für Allgemeinmedizin in Birkfeld (Steiermark), sowie ÖÄK-Lehrtherapeutin für die PSY-Diplome. Laut Hasiba könne sich der Hausarzt durch frühzeitiges Fragenstellen und durch die Verknüpfung der Symptome mit dem Vorwissen, das er durch die Langzeitbeziehung über den Patienten hat, dem eigentlichen Problem nähern. Durch Fragen wie ‚Wie viel Ihrer Tageszeit beanspruchen ängstliche Gedanken?’ oder ‚Was würden Sie mit der Zeit tun, wenn Sie sich nicht mit Ihrer Angst beschäftigen würden?’ wird die einschränkende Auswirkung der Angst deutlich. Die Allgemeinmedizinerin betont: „Es gilt zu beachten, dass Angst an sich zunächst noch keine Krankheit ist, sondern ein Warnsignal. Erst wenn sie zu Einschränkungen des Patienten in seinem täglichen Leben, im sozialen Umfeld oder im Arbeitsumfeld führt, ist eine Behandlung erforderlich.“

Bei der klinisch relevanten Angst sollte zwischen objekt- oder situationsunabhängigen Angstzuständen und solchen, die nur in spezifischen Situationen oder in Verbindung mit bestimmten Gegenständen auftreten, unterschieden werden. Objekt- beziehungsweise situationsunabhängige Angst kann wiederum in chronische und akute, anfallsartige Zustände unterteilt werden. „Die Unterscheidung ist wichtig, da sich daraus unterschiedliche therapeutische Gesichtspunkte ableiten lassen“, erklärt o.Univ. Prof. Siegfried Kasper, Vorstand der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am AKH Wien. Die Generalisierte Angststörung ist durch eine objekt- und situationsunabhängige Angst gekennzeichnet, die im Gegensatz zur Panikstörung eher kontinuierlich als episodisch auftritt und eine hohe Tendenz zur Chronifizierung zeigt. Die Patienten leiden an körperlichen Angstsymptomen wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Muskelverspannungen, Schlafstörungen und leichter Ermüdbarkeit.

Der Verdacht auf das Vorliegen einer Generalisierten Angststörung besteht laut Kasper insbesondere dann, wenn folgende Fragen zur Früherkennung positiv beantwortet werden:

  • Gibt es für Sie langandauernde Ängste, Sorgen und Befürchtungen?
  • Leiden Sie unter körperlicher Unruhe, Schlafstörungen und der Unfähigkeit, sich zu entspannen?
  • Leiden Sie unter körperlichen Beschwerden wie zum Beispiel Schwitzen, Herzrasen, Magenbeschwerden, Übelkeit, Erstickungsgefühle oder Schwindel?

Gemäß ICD-10 sind die Diagnosekriterien erfüllt, wenn der Patient primäre Symptome von Angst an den meisten Tagen über mehrere Wochen lang aufweist.

Die Therapie der Generalisierten Angststörung umfasst neben pharmakologischen und psychotherapeutischen Ansätzen auch Psychoedukation mit ausführlicher Information über die Erkrankung und ihre Behandlung. „Sehr viel ist schon damit getan, wenn man dem Patienten sagt, dass seine Krankheit gut bekannt ist, dass man weiß, wie man sie behandelt und dass sie weggehen wird“, erklärt Kasper. Als Medikamente zur Behandlung der Generalisierten Angststörung nennt der Experte moderne Anxiolytika wie selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRIs), Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRIs) sowie den Kalziumkanalmodulator Pregabalin. Da bei Patienten mit einer Generalisierten Angststörung die Compliance durch das übersteigert angstvolle Erleben auch im Hinblick auf therapeutische Maßnahmen nachhaltig eingeschränkt sein kann, rät Kasper, die Patienten sorgfältig über die Wirkungen und potenziellen Nebenwirkungen einer medikamentösen Therapie aufzuklären. Hasiba erläutert ihre Herangehensweise wie folgt: „Ich frage Patienten, ob sie selbst bereits an eine Medikation gedacht haben. ‚Was sind erwünschte Wirkungen, was soll dadurch möglich werden?’; ‚Was sind Ihre Befürchtungen?’ und eröffne somit ein erweiterndes Gespräch. So wird dem Patienten klar, was ein Medikament ihm ermöglichen könnte.“ Die Allgemeinmedizinerin weist auf die Wichtigkeit hin, sich an das Tempo des Patienten anzupassen und diesen dort abzuholen, wo er in seinem inneren Erleben steht. „Es geht nicht darum, die Angst von heute auf morgen wegzumachen, sondern dem Patienten zu helfen, im Moment besser damit umzugehen.“

Helfernetz erweitern

Allgemeinmediziner sind meist die erste Anlaufstelle für Menschen mit Angstsymptomen. Grundsätzlich können Angststörungen auch in der hausärztlichen Praxis behandelt werden. „Psychopharmaka kann auch der Hausarzt verschreiben. Wer einen hohen Blutdruck behandeln kann, kann auch die Angsterkrankung behandeln. Man darf aus der Krankheit nicht so einen Mythos machen“, meint Kasper.

Der Zeitpunkt für eine Überweisung zum Psychiater oder in ein stationäres Setting ist nach Ansicht von Hasiba dann gekommen, wenn es zur Erweiterung der Möglichkeiten für den Patienten oder der eigenen Möglichkeiten dient. „Mir ist wichtig, dass eine Überweisung zum Facharzt nicht als Abweisung, sondern als Erweiterung des Helfernetzes empfunden wird. Werden diese Überlegungen dem Patienten transparent kommuniziert, erlebt er zusätzliche Sicherheit und Kompetenz“, ergänzt die Expertin. Effizientes Schnittstellenmanagement und Behandlungskontinuität bedingen jedoch auch, dass die Wirkung des ärztlichen Gesprächs bei der Rücküberweisung vom Facharzt zum Allgemeinmediziner beachtet wird. Die Rolle des Hausarztes muss laut Hasiba gut in das professionelle Helfernetz eingebettet sein. Erfahrungsgemäß akzeptiert der Patient die Überweisung zu einem Psychiater auch besser, wenn sich der Hausarzt für die Weiterbehandlung zuständig zeigt.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2015