Standpunkt – Präs. Artur Wechselberger: Nagelprobe

25.09.2014 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Als „harte Knochen, die allerdings nicht reformunwillig seien“ beschreibt der neue Finanzminister Hans Jörg Schelling die Bundesländer in einem Interview mit einem österreichischen Nachrichtenmagazin. Er muss es ja wissen. Schließlich war er in der letzten Gesundheitsreform intensiver Verhandlungspartner der Länder.

Dabei ist es ihm gelungen, die Sozialversicherung gleichberechtigt in einen Staatsvertrag gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern zu zwängen. Somit war die Sozialversicherung, die eigentlich entsprechend dem ASVG dazu berufen ist, ausreichende Versorgung der Versicherten und ihrer anspruchsberechtigten Angehörigen sicherzustellen und zu bezahlen, auf die Seite derer gewechselt, die ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten haben. Künftig sollen alle von Bund, Ländern und Sozialversicherung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit erfassten Maßnahmen für eine optimale Gesundheitsversorgung dieser gemeinsamen Ausrichtung unterliegen, so die Vorgaben. Dieser Schachzug von Schelling hat den Sozialversicherungen bisher nicht geschadet. Die wirtschaftlichen Erfolgsmeldungen der Krankenkassen zeugen ebenso davon wie der offensichtliche Stillstand im Ausbau der extramuralen Medizin. Denn jetzt sind alle drei – Bund, Länder und Sozialversicherungen – dafür verantwortlich. Die Sozialversicherung kann sich dabei beruhigt zurücklehnen und auf die vereinbarte wechselseitige Unterstützung der Partner bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele warten. Und sollte der Spitalsbereich durch Verlagerungen in die Arztpraxen entlastet werden, dann sieht die Art. 15a-Vereinbarung vor, dass die Finanzierung sektorenübergreifend an die Leistungsverschiebungen anzupassen sei.

Jetzt als Finanzminister hat der ehemalige Vorsitzende des Hauptverbandes – zumindest auf dem Papier – ebenfalls einige Trümpfe gegenüber den Ländern. Von der Androhung der Verordnung gemeinsamer Budgetregeln für die Bundesländer bis zu Neuverhandlung des Finanzausgleichs reicht sein Repertoire.

Auf einen Clinch mit den Ländern wird sich auch die neue Gesundheitsministerin einstellen müssen. Als Dritte im Bunde muss sie versuchen, eine ausgleichende gesundheitspolitische Linie in die oft divergierenden Interessen von Ländern und Sozialversicherung zu bringen. Jahrelange politische Erfahrung und profunde Systemkenntnis sind nicht zuletzt ihre Atouts, um das traditionelle Ungleichgewicht zwischen Gesundheitsministerium und Ländern auszugleichen. Denn eine Schonzeit ist nicht angesagt. Davon zeugen gerade die politischen Verhandlungen um die Ärztegesetznovelle und die vom Sozialministerium erarbeitete Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – beides sind Gesetzesmaterien, durch die sich die Länder als Träger von Krankenhäusern bedroht sehen.

Deshalb sollten plötzlich die im Staatsvertrag gemeinsam beschworenen Grundsätze zur Qualität im Gesundheitswesen dort nicht mehr gelten, wo der Vertragspartner Länder für sich einen Nachteil ortet. Nicht nur, dass sich diese gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit auf das von der EU vorgegebene Niveau wehren, setzt etwa der niederösterreichische Landeshauptmannstellvertreter auch auf die Abschaffung der Kernarbeitszeit für in Ausbildung stehende Ärztinnen und Ärzte mit dem Hinweis „die Nachtdienstzeiten sollen in Zeiten des Lernens einbezogen werden, wenn eine Fachkraft da ist“. Dass von Seiten der Länder auch die Schaffung von Turnusärztepools gefordert wird, damit die Stationen fachüberschreitend versorgt werden können, entspricht demselben Qualitätsdenken.

Da verwundert es nicht, wenn aus derselben Richtung der Vorschlag laut wird, die Notärzte durch Paramedics zu ersetzen – „damit die hohe Qualität des Rettungswesens in der Fläche aufrecht erhalten bleibt“, wie es in der Argumentation heißt.

Bei aller Unterschiedlichkeit der Aufgabenstellung vereint Gesundheitsministerin und Finanzminister die Notwendigkeit, sich gegenüber den Ländern durchzusetzen. Dieses Durchsetzungsvermögen wird letztlich für beide auch die Nagelprobe für eine erfolgreiche Ressortpolitik sein.

Artur Wechselberger
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2014