kurz & infor­ma­tiv: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

15.12.2014 | Politik

ÖÄK zur Fort­pflan­zungs­me­di­zin: Ent­wurf ist „aus­ge­wo­gen“

Den aktu­el­len Geset­zes­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung der Fort­pflan­zungs­me­di­zin bezeich­nete ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger kürz­lich als „aus­ge­wo­gen, sinn­voll und ethisch ver­ant­wort­lich“. Vor­ge­se­hen ist darin etwa die Mög­lich­keit von Samen­spen­den für les­bi­sche Paare, Eizell­spen­den sowie in bestimm­ten Fäl­len der Ein­satz der PID (Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik). Wech­sel­ber­ger wei­ter: „Bei dem Ent­wurf han­delt es sich um eine ange­mes­sene Anpas­sung an die medi­zi­ni­schen Mög­lich­kei­ten und die Bedürf­nisse der Men­schen.“ Auch die Vor­ga­ben des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs und des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes für Men­schen­rechte wür­den darin berück­sich­tigt. „Über­haupt kei­nen Hin­weis“ sieht der ÖÄK-Prä­si­dent auf einen mög­li­chen Miss­brauch in Rich­tung Desi­gner­ba­bys oder Selek­tion; ent­spre­chende gesetz­li­che Begren­zun­gen seien im Ent­wurf vor­ge­se­hen. Die von ver­schie­de­nen Sei­ten vor­ge­brach­ten Beden­ken kann er „sehr gut nach­voll­zie­hen“. Ethi­sche Fra­gen bräch­ten es mit sich, dass jeder Mensch einen ande­ren Zugang habe; auch seien natur­ge­mäß viele Emo­tio­nen im Spiel.

Gra­tis-Zahn­span­gen kos­ten 80 Mil­lio­nen Euro jährlich

Die zwi­schen Haupt­ver­band und Öster­rei­chi­scher Zahn­ärz­te­kam­mer aus­ver­han­del­ten Gra­tis-Zahn­span­gen für Kin­der und Jugend­li­che wer­den jähr­lich rund 80 Mil­lio­nen Euro Kos­ten ver­ur­sa­chen. Laut Haupt­ver­band sol­len pro Jahr rund 22.500 Kin­der eine Gra­tis-Zahn­spange bekom­men. 80 Pro­zent davon sol­len von 180 Ver­trags-Kie­fer­or­tho­pä­den ange­passt wer­den, der Rest von Ambu­la­to­rien der Sozi­al­ver­si­che­rung oder ande­ren Ver­trags­part­nern. Nach drei Jah­ren ist eine Eva­lu­ie­rung vor­ge­se­hen, ob die Zahl der Kie­fer­or­tho­pä­den aus­reicht oder eine Auf­sto­ckung erfor­der­lich ist.


Häus­li­che Gewalt: jede dritte Frau ist Opfer

Welt­weit ist laut WHO jede dritte Frau Opfer häus­li­cher Gewalt. Bis zu 140 Mil­lio­nen Frauen sind von Geni­tal­ver­stüm­me­lung betrof­fen; rund 70 Mil­lio­nen wer­den vor ihrem 18. Lebens­jahr zwangs­ver­hei­ra­tet; sie­ben Pro­zent lau­fen Gefahr, im Lauf ihres Lebens ver­ge­wal­tigt zu wer­den. Ver­än­de­run­gen könn­ten nur erzielt wer­den, wenn Regie­run­gen ver­mehrt in den Kampf gegen Dis­kri­mi­nie­rung und Gewalt investieren.

Por­tu­gal: Legio­närs­krank­heit ausgebrochen

Beim bis­her größ­ten Aus­bruch der Legio­närs­krank­heit sind in Por­tu­gal bereits sie­ben Men­schen gestor­ben; 291 haben sich infi­ziert. 49 von ihnen wer­den inten­siv­me­di­zi­nisch behan­delt. Am stärks­ten betrof­fen ist die Stadt Vila Franca de Xira nord­öst­lich von Lis­sa­bon. Als Ursa­che ver­mu­ten die Behör­den die Emis­sion schäd­li­cher Mikro­or­ga­nis­men aus Kühl­tür­men einer Düngemittelfabrik.

Chi­kun­gu­nya-Fie­ber: Hun­dert­tau­sende infiziert

Seit Dezem­ber 2013, als das Chi­kun­gu­nya-Fie­ber auf der Kari­bik-Insel St. Mar­tin aus­ge­bro­chen ist, haben sich 875.000 Men­schen infi­ziert. 138 Men­schen sind gestor­ben. Betrof­fen sind mitt­ler­weile der US-Bun­des­staat Flo­rida sowie alle Staa­ten in Zen­tral- und Süd­ame­rika. Für die mit Fie­ber und Gelenks­be­schwer­den ein­her­ge­hende Infek­ti­ons­krank­heit gibt es keine Impfung.

Mada­gas­kar: bereits 40 Tote durch Pest

Auf Mada­gas­kar sind seit August 2014 bereits 40 Men­schen an der Pest gestor­ben; 119 Infi­zierte wur­den regis­triert. Die WHO befürch­tet auf­grund der hohen Bevöl­ke­rungs­dichte und des „schwa­chen Gesund­heits­sys­tems“ eine wei­tere Ver­brei­tung. In Mada­gas­kar kommt es – beson­ders in der Regen­zeit, wenn Rat­ten in die Dör­fer und Städte flüch­ten – immer wie­der zu Pest-Ausbrüchen.

Medi­ka­mente: Frauen nei­gen eher zu Missbrauch

Frauen nei­gen eher zum Medi­ka­men­ten-Miss­brauch als Män­ner. Das hat eine Stu­die der Pom­pi­dou-Gruppe des Euro­pa­ra­tes erge­ben; diese befasst sich mit dem Kampf gegen den Miss­brauch von Dro­gen aller Art. Für die laut Euro­pa­rat erste Unter­su­chung, die den geschlechts­spe­zi­fi­schen Medi­ka­men­ten­kon­sum erfasst, wur­den sta­tis­ti­sche Anga­ben aus 17 Län­dern ana­ly­siert. In den meis­ten der unter­such­ten Län­der in Europa und Nord­afrika neh­men deut­lich mehr Frauen über­höhte und nicht indi­zierte Men­gen an ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Medi­ka­men­ten ein als Män­ner. In Frank­reich sind es etwa 15 Pro­zent der Frauen unter 35 Jah­ren, aber nur acht Pro­zent der Män­ner. In Litauen sind es 19 Pro­zent der Frauen gegen­über sie­ben Pro­zent der Män­ner; in den Nie­der­lan­den elf Pro­zent gegen­über sechs Pro­zent. Den Autoren zufolge könnte das daran lie­gen, dass Frauen öfter Opfer von trau­ma­ti­schen Erleb­nis­sen sind als Män­ner. Kein rele­van­ter geschlechts­spe­zi­fi­scher Unter­schied konnte in Deutsch­land, Ita­lien, Ser­bien und Marokko fest­ge­stellt wer­den: Dort liegt der Anteil der Bevöl­ke­rung, die Medi­ka­mente miss­brau­chen, ins­ge­samt unter fünf Prozent.

Anti-Doping-Gesetz: Novelle beschlossen

Der Natio­nal­rat hat kürz­lich ein­stim­mig die Novelle des Anti-Doping-Geset­zes beschlos­sen. Nach­dem die Welt-Anti-Doping- Agen­tur (WADA) den inter­na­tio­na­len Code über­ar­bei­tet und bereits im Vor­jahr ver­ab­schie­det hatte, war eine Anpas­sung des öster­rei­chi­schen Anti-Doping-Geset­zes (ADBG) erfor­der­lich. Dem­nach wird u.a. die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Anti-Doping-Orga­nen und straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­or­ga­nen aus­ge­baut. Künf­tig ist es akti­ven Sport­lern auch ver­bo­ten, mit ein­schlä­gig vor­be­straf­ten Betreu­ern zu arbei­ten; auch wurde der Tat­be­stand der Kom­pli­zen­schaft geschaf­fen. Die neuen Bestim­mun­gen sol­len mit 1. Jän­ner 2015 in Kraft treten.

Würde am Ende des Lebens: Enquete­kom­mis­sion for­dert Stufenplan

Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung müs­sen aus­ge­baut wer­den – darin waren sich die Ver­tre­ter der par­la­men­ta­ri­schen Klubs bei der zwei­ten par­la­men­ta­ri­schen Enquete „Würde am Ende des Lebens“ einig. Wie man das Ende des Lebens ver­bringt, dürfe weder vom finan­zi­el­len Hin­ter­grund noch vom Wohn­ort abhän­gen, beton­ten die Exper­ten. Zen­trale Frage dabei ist die Finan­zie­rung – spe­zi­ell im Hin­blick auf die Bud­get­kon­so­li­die­rung und die Kom­pe­tenz­ver­tei­lung zwi­schen Bund und Län­dern als auch zwi­schen Sozi­al­mi­nis­te­rium und Gesund­heits­res­sort. Karl Bit­sch­nau, Vize­prä­si­dent des Dach­ver­bands Hos­piz Öster­reich, for­derte die Erstel­lung eines Stu­fen­plans bis zum Jahr 2015, um spä­tes­tens 2020 Pal­lia­tiv- und Hos­pi­z­an­ge­bote für alle Men­schen erreich­bar, leist­bar und zugäng­lich zu machen. Einig­keit herrschte in der prin­zi­pi­el­len Frage, dass die Selbst­be­stim­mung des Ein­zel­nen unan­tast­bar ist – auch am Ende des Lebens. Jedoch müsse noch ein­ge­hend erör­tert wer­den, wie weit diese Selbst­be­stim­mung am Ende des Lebens gehen kann.

Gerichts­me­di­zin: ekla­tante Mängel

In der öster­rei­chi­schen Gerichts­me­di­zin fehlt es an Aus­bil­dungs­stel­len, Berufs­per­spek­ti­ven und Finanz­mit­teln. Das ist das Fazit des Berichts „Zur uni­ver­si­tä­ren Gerichts­me­di­zin in Öster­reich – Sta­tus quo, Stel­lung­nahme und Emp­feh­lun­gen“, den der Wis­sen­schafts­rat kürz­lich prä­sen­tiert hat. Aktu­ell gibt es nur sechs Aus­bil­dungs­stel­len für Gerichts­me­di­zin; außer­dem ist die Abgel­tung der Leis­tun­gen nicht aus­rei­chend. Dadurch wer­den etwa in Wien nur noch 400 Obduk­tio­nen pro Jahr durch­ge­führt; frü­her waren es etwa 2.000. Die Unter­stüt­zung der Gerichts­me­di­zin durch die Med­Uni Wien sei mini­mal, kri­ti­sierte Univ. Prof. Wal­ter Rabl, Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für Gerichts­me­di­zin. Dass am Depart­ment für Gerichts­me­di­zin „der­zeit nicht aus­ge­bil­det wird“, bestä­tigt der zustän­dige Rek­tor, Univ. Prof. Wolf­gang Schütz. Auch gebe es laut Schütz nur noch drei aus­ge­bil­dete Gerichts­me­di­zi­ner mit Zulas­sung als Sach­ver­stän­dige. Als Gründe dafür nannte er man­gelnde Finan­zie­rung, man­gelnde Rück­ver­gü­tung der Gut­ach­ten sowie die Tat­sa­che, dass am Depart­ment keine sani­täts­be­hörd­li­chen Obduk­tio­nen durch­ge­führt würden.

Arbeits­me­di­zin: Hono­rar­emp­feh­lung für 2015

Eine Erhö­hung der arbeits­me­di­zi­ni­schen Emp­feh­lungs­ta­rife für 2015 um zwei Pro­zent gegen­über 2014 hat kürz­lich der Vor­stand der ÖÄK beschlos­sen. Bei einer Ein­satz­zeit bis zu 80 Stun­den beträgt das Min­dest­ho­no­rar somit 162,81 Euro pro Stunde, von 81 bis 180 Stun­den 134,81 Euro sowie bei mehr als 180 Stun­den 110,62 Euro. Hono­rare für Weg­zei­ten, Fahrt­spe­sen, Büro­kos­ten etc. sind sepa­rat zu ver­ein­ba­ren. Für bereits abge­schlos­sene Ver­träge wer­den die 2014 gel­ten­den Hono­rare um zwei Pro­zent erhöht.

Vor­arl­berg: Spi­tals­ma­na­ger zahlt Geldstrafe 

Wegen Arbeits­zeit­über­tre­tun­gen der Ärzte im Lan­des­kran­ken­haus Bre­genz hat der Direk­tor der Vor­arl­ber­ger Kran­ken­haus- Betriebs­ge­sell­schaft (KHBG), Gerald Fleisch, nun eine Geld­strafe von 24.000 Euro bezahlt. Bei Kon­trol­len am Lan­des­kran­ken­haus Bre­genz hatte das Arbeits­in­spek­to­rat 37 Über­tre­tun­gen des KA-AZG fest­ge­stellt – vor allem bei Tur­nus­ärz­ten. Das Arbeits­in­spek­to­rat hatte Fleisch vor­ge­wor­fen, den mehr­fa­chen Auf­for­de­run­gen zur Ein­hal­tung des KA-AZG nicht nach­ge­kom­men zu sein und dar­auf­hin Anzeige bei der Bezirks­haupt­mann­schaft Feld­kirch erstattet.

Vogel­grippe-Virus H5N8 auch in Europa

In Geflü­gel­zucht­be­trie­ben in Nord­deutsch­land, Groß­bri­tan­nien und den Nie­der­lan­den ist die Vogel­grippe – ver­ur­sacht durch das Virus H5N8 – aus­ge­bro­chen. Aus­brü­che wur­den in einem Mast­pu­ten­be­trieb im deut­schen Meck­len­burg-Vor­pom­mern, in drei Geflü­gel­hö­fen in den Nie­der­lan­den und auch aus Groß­bri­tan­nien gemel­det. Der deut­sche Land­wirt­schafts­mi­nis­ter Chris­tian Schmidt (CSU) hat zur bes­se­ren Über­wa­chung der Vogel­grippe in Deutsch­land von der EU finan­zi­elle Unter­stüt­zung gefor­dert. Bis­lang war der Sub­typ H5N8 nur in Asien auf­ge­tre­ten. Anfang Novem­ber die­ses Jah­res wurde der Erre­ger in Meck­len­burg-Vor­pom­mern bei einem Wild­vo­gel, der Krick­ente, nach­ge­wie­sen. Mög­li­cher­weise ist das Virus durch diese Vögel, die in wei­ten Tei­len Eura­si­ens leben, nach Europa gekommen.

Ver­hü­tungs­spritze für Frauen in Entwicklungsländern

Ein inji­zier­ba­res – und noch dazu sehr güns­ti­ges – Ver­hü­tungs­mit­tel – Say­ana Press – soll Frauen in den 69 ärms­ten Län­dern der Welt bald zur Ver­fü­gung ste­hen. Für einen Dol­lar (0,80 Euro) wer­den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen die Ver­hü­tungs­spritze bezie­hen kön­nen und sie dann güns­tig oder kos­ten­frei ver­tei­len. Das Prä­pa­rat ver­hin­dert den Eisprung und ist min­des­tens 13 Wochen wirk­sam. Eine mög­li­che Neben­wir­kung ist die Abnahme der Kno­chen­dichte. Ent­wi­ckelt wurde die Spritze in Zusam­men­ar­beit eines US-ame­ri­ka­ni­schen Phar­ma­kon­zerns mit der Bill-Gates-Stif­tung und der Children‘s Invest­ment Fund Foun­da­tion. Schät­zun­gen zufolge haben rund 200 Mil­lio­nen Frauen in Ent­wick­lungs­län­dern kei­nen Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln, obwohl sie gerne ver­hü­ten wür­den. Jähr­lich kommt es dadurch zu 75 Mil­lio­nen unge­woll­ten Schwan­ger­schaf­ten. Durch bes­sere Fami­li­en­pla­nung könn­ten rund 100.000 Todes­fälle wäh­rend oder nach der Geburt ver­hin­dert wer­den; in den ärms­ten Län­dern ist das die häu­figste Todes­ur­sa­che bei den 15- bis 19-Jährigen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2014