neu & aktu­ell: Poli­ti­sche Kurzmeldungen

25.05.2014 | Politik

ÖÄK: Medi­ka­men­ten- Lie­fer­eng­pässe beseitigen

Die ÖÄK for­dert Poli­tik, Sozi­al­ver­si­che­rung und Apo­the­ken auf, aktu­elle Lie­fer­eng­pässe bei Medi­ka­men­ten unver­züg­lich zu besei­ti­gen. Bekannt­lich gab es zuletzt Hin­weise auf Öster­reich-spe­zi­fi­sche, sys­tem­be­dingte Eng­pässe bei der Ver­sor­gung mit Impf­stof­fen oder Krebs­me­di­ka­men­ten. Es gehe nicht an, dass Öster­reich auf­grund eines man­gel­haf­ten Beschaf­fungs­sys­tems und restrik­ti­ver Vor­aus­set­zun­gen im Ver­trieb bei der Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung dis­kri­mi­niert werde, so ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger. „Poli­tik und Sozi­al­ver­si­che­run­gen sind auf­ge­ru­fen, auch lang­fris­tige Aspekte in der Medi­ka­men­ten­ver­sor­gung zu über­le­gen“, betonte Wech­sel­ber­ger. Die Ver­fol­gung kurz­sich­ti­ger Spar­ziele und Gewinn­ori­en­tie­rung der Sozi­al­ver­si­che­run­gen stelle sich ein­mal mehr als kon­tra­pro­duk­tiv her­aus. „Es ist die Zeit gekom­men, struk­tu­relle Ände­run­gen vor­zu­neh­men“, for­derte der ÖÄK-Präsident.


ÖÄK: Gesund­heits­mi­nis­ter hun­gert Sys­tem aus 

Gesund­heits­mi­nis­ter Alois Stö­ger (S) wolle es offen­bar dar­auf ankom­men las­sen, das Gesund­heits­sys­tem aus­zu­hun­gern, kri­ti­sierte ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger des­sen Aus­sa­gen in einem Hör­funk-Inter­view. Stö­ger hatte dabei die Frage nach zusätz­li­chen Inves­ti­tio­nen abge­wehrt, wohin­ge­gen Wech­sel­ber­ger schon lange Zeit zuvor fest­ge­hal­ten hatte, dass eine trag­fä­hige inte­grierte Ver­sor­gung sicher nicht ohne zusätz­li­che Mit­tel auf­ge­baut wer­den könne. Dabei gehe es nicht aus­schließ­lich um die Hono­rie­rung ärzt­li­cher Leis­tun­gen. Es sei „eigent­lich selbst­ver­ständ­lich“, dass ein Ver­sor­gungs­netz­werk auch aus­rei­chend durch die Kas­sen zusätz­lich zu finan­zie­rende Pfle­ge­kräfte und The­ra­peu­ten brau­che, so Wech­sel­ber­ger. Und wei­ter: „Auch dafür wer­den die Finan­ciers der Gesund­heits­re­form Geld in die Hand neh­men müs­sen.“ Genauso wenig ziel­füh­rend sei die Gering­schät­zung, die Stö­ger den Haus­apo­the­ken ent­ge­gen­bringe. Damit sei er sehr weit weg von der Rea­li­tät der Betrof­fe­nen; die poli­ti­schen Ver­ant­wort­li­chen in den Regio­nen hin­ge­gen hät­ten die Not­wen­dig­keit der Haus­apo­the­ken längst erkannt.

WHO: Polio wie­der ernste Bedro­hung

Weil Polio bereits in zehn Län­dern wie­der auf­ge­tre­ten sei, stuft die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion (WHO) die Aus­brei­tung als ernste Bedro­hung ein, die eine inter­na­tio­nale Ant­wort erfor­dert. Seit Jah­res­be­ginn seien in Paki­stan, Syrien, Kame­run und auch im Irak wie­der Polio-Erkran­kun­gen bestä­tigt wor­den, so Bruce Ayl­ward von der WHO. Ziel der WHO ist es, Polio bis 2018 aus­zu­rot­ten. Die WHO erließ nun Emp­feh­lun­gen, um die mit einer Aus­brei­tung der Erre­ger ver­bun­de­nen Risi­ken einzudämmen.

Meto­clo­p­ra­mid-Trop­fen: Zulas­sung aufgehoben 

Die EU-Kom­mis­sion hat die Zulas­sung von Meto­clo­p­ra­mid-Trop­fen mit einer höhe­ren Dosie­rung als einem Mil­li­gramm Wirk­stoff pro Mil­li­li­ter auf­ge­ho­ben. Grund: häu­fige Über­do­sie­run­gen bei Kin­dern. In Öster­reich sind Meto­ceo­lat, Meto­gas­tron und Pas­per­tin betrof­fen; Film­ta­blet­ten sind nicht betrof­fen. Bis Ende des Jah­res soll es Trop­fen mit gerin­ge­rer Dosie­rung und bes­se­rer Dosier­mög­lich­keit geben.

Ita­lien: neues Dro­gen­ge­setz verabschiedet

In Ita­lien hat die Abge­ord­ne­ten­kam­mer mit 280 gegen 146 Stim­men einen Geset­zes­ent­wurf, der das gel­tende Dro­gen­ge­setz teil­weise revi­diert, ver­ab­schie­det. Künf­tig soll wie­der zwi­schen har­ten und wei­chen Dro­gen unter­schie­den wer­den; die Stra­fen für pri­va­ten Kon­sum wer­den redu­ziert. Bei leich­ten Dro­gen­stra­fen kön­nen Ver­ur­teilte gemein­nüt­zige Arbeit leis­ten. Der Senat muss das Gesetz noch genehmigen.

Rezept­freie Medi­ka­mente: im Ver­sand günstiger

Rezept­freie Medi­ka­mente sind im Ver­sand um bis zu 50 Pro­zent güns­ti­ger als in der Apo­theke. Die Online-Platt­form www.medikamentenpreise.at hat Preise von rund 3.000 Medi­ka­men­ten, die von acht aus­län­di­schen Ver­sand­apo­the­ken nach Öster­reich gelie­fert wer­den, mit denen von loka­len Apo­the­ken ver­gli­chen. In Öster­reich ist der Ver­sand­han­del mit Medi­ka­men­ten der­zeit noch verboten.

Gono­kok­ken: wenige Resis­ten­zen in Österreich

In Öster­reich gibt es wenige Resis­ten­zen bei Gono­kok­ken gegen Cepha­los­po­rine der drit­ten Gene­ra­tion. Bei Tests an weit mehr als 2.000 Kul­tu­ren wur­den nur in acht Fäl­len echte Resis­ten­zen fest­ge­stellt, so die Wie­ner Der­ma­to­lo­gin Univ. Prof. Ange­lika Stary. Seit 2010 wer­den Resis­tenz-Tests durch das Anle­gen von Kul­tu­ren in gro­ßem Umfang durchgeführt.

Aus­bil­dungs­stel­len-Appli­ka­tion kommt 

Erfreut dar­über, dass nun die Aus­bil­dungs­stel­len-Appli­ka­tion in zwei Bun­des­län­dern in die Pilot­phase kommt, ist der stell­ver­tre­tende Obmann der Kurie ange­stellte Ärzte in der ÖÄK, Karl­heinz Korn­häusl. Geplant ist dabei, dass künf­tig alle vor­han­de­nen Aus­bil­dungs­stel­len – auch ob sie belegt sind oder nicht – elek­tro­nisch und aktu­ell an die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer gemel­det wer­den sol­len. Nach­dem schon vor eini­ger Zeit erreicht wer­den konnte, dass die Anmel­de­frist für die Fach­arzt­prü­fung auf 44 Monate her­ab­ge­setzt wurde, sieht Korn­häusl in der Aus­bil­dungs­stel­len-App einen wei­te­ren Schritt in die rich­tige Rich­tung für die Assis­tenz­ärzte. „Dass damit nun jede Kol­le­gin und jeder Kol­lege, die bezie­hungs­weise der sich auf einer Aus­bil­dungs­stelle befin­det, über eine App nach­schauen kann, in wel­chem Aus­bil­dungs­mo­nat er sich befin­det, ist ein gewal­ti­ger Fort­schritt.“ Auch werde man auf diese Art und Weise eine Über­sicht über die vor­han­de­nen offe­nen Aus­bil­dungs­stel­len aller Fach­rich­tun­gen erhal­ten. Bereits im Jahr 2011 hat es in der Ärz­te­kam­mer Salz­burg Ideen bezüg­lich der elek­tro­ni­schen Mel­dung von Aus­bil­dungs­stel­len gege­ben und damals schon wurde einige Vor­ar­beit geleis­tet. Nach­dem nun kürz­lich im Vor­stand der ÖÄK die Finan­zie­rung beschlos­sen wurde, kann mit der Pro­gram­mie­rung begon­nen wer­den. Korn­häusl dazu: „Ich bin zuver­sicht­lich, dass wir mit Jah­res­ende die ers­ten Ergeb­nisse aus den Teil­pro­jek­ten haben wer­den. Dar­auf auf­bau­end soll dann die Appli­ka­tion für ganz Öster­reich ent­wi­ckelt werden.“

Best point of ser­vice bei Herz­in­suf­fi­zi­enz: Niedergelassene

Die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte sind der „Best point of ser­vice“ für Pati­en­ten, die an Herz­in­suf­fi­zi­enz lei­den, erklärte der Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der ÖÄK, Johan­nes Stein­hart, anläss­lich des Euro­päi­schen Tages der Herz­in­suf­fi­zi­enz. In Öster­reich sind rund 300.000 Men­schen betrof­fen; bei den über 65-Jäh­ri­gen stellt Herz­in­suf­fi­zi­enz den häu­figs­ten Hos­pi­ta­li­sie­rungs­grund dar. Hier setzt die Kri­tik von Stein­hart an: „Der Zugang zur wohn­ort­na­hen, nie­der­schwel­li­gen Betreu­ung, dem ‚Best point of ser­vice‘, wird häu­fig dadurch erschwert, dass erfor­der­li­che Leis­tun­gen wie etwa die Bestim­mung des proBNP in eini­gen Bun­des­län­dern von den Kas­sen nicht bezahlt wer­den.“ Da die Erst­dia­gnose oft in der Spi­tals­am­bu­lanz gestellt werde, erfolg­ten dort auto­ma­tisch nauch Kon­trol­len, was aber „genauso gut im nie­der­ge­las­se­nen Bereich erfol­gen könnte“. Aller­dings ver­misst Stein­hart kon­krete Maß­nah­men der Poli­tik – gibt es doch bei­spiels­weise seit dem Jahr 2000 um rund 900 nie­der­ge­las­sene Ärzte mit Kas­sen­ver­trag weni­ger. „Das zu beton­ten, ist ganz wich­tig in einer Zeit, in der eine Reihe von Kas­sen­funk­tio­nä­ren und Gesund­heits­po­li­ti­kern den nie­der­ge­las­se­nen Bereich noch wei­ter schwä­chen wollen.“

Unfall­chir­ur­gie Graz: Volks­an­walt­schaft will prüfen

Rund um die Causa an der Unfall­chir­ur­gie Graz hat die Volks­an­walt­schaft nun ein Prüf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Die Not­auf­nahme stehe – das gehe aus einem Bericht eines Wochen­ma­ga­zins her­vor – „offen­bar vor dem Kol­laps“, so Volks­an­walt Gün­ther Kräu­ter. Die Volks­an­walt­schaft wolle dem nach­ge­hen und „einen Kata­log mit Fra­gen an die zustän­di­gen Stel­len – also die KAGes und das Land Stei­er­mark“ – über­mit­teln, so Kräu­ter. Damit wolle man sehen, wie es um die Arbeits­be­din­gun­gen für Ärzte und medi­zi­ni­sches Per­so­nal bestellt ist. Nach­dem die Gra­zer Unfall­chir­ur­gen schon im Vor­jahr in einem inter­nen Schrei­ben von „Gefahr in Ver­zug“ spra­chen, hatte das LKH-Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum eine betrieb­li­che Bestands­auf­nahme in Auf­trag gege­ben. Laut der hin­zu­ge­zo­ge­nen deut­schen Bera­ter­firma PHC herr­sche ein Bedarf von 25,5 Voll­zeit­kräf­ten; tat­säch­lich seien jedoch 30 Voll­zeit­kräfte vor­han­den. Als Pro­blem­stel­len seien vor allem „Schwä­chen im betriebs­or­ga­ni­sa­to­ri­schen Bereich“ iden­ti­fi­ziert worden.

Stei­er­mark: Aus für Pflegeregress

Nach meh­re­ren Anläu­fen schafft nun auch das Land Stei­er­mark – als letz­tes Bun­des­land – mit 1. Juli 2014 den Ange­hö­ri­gen-Regress in der sta­tio­nä­ren Pflege ab. Die stei­ri­sche Oppo­si­tion hatte ins­ge­samt 14 Anträge zur Abschaf­fung im Lan­des­par­la­ment ein­ge­bracht. Die Reak­tio­nen über den geplan­ten Schritt waren in der Bun­desund Lan­des­po­li­tik durch­wegs posi­tiv. Der Pfle­ge­re­gress war in der Stei­er­mark 2012 wie­der ein­ge­führt wor­den und sollte einen Len­kungs­ef­fekt weg von der sta­tio­nä­ren Pflege brin­gen. Zuletzt leis­te­ten 6.226 Per­so­nen Pfle­ge­re­gress in der Höhe von durch­schnitt­lich 150 Euro im Monat.

Bren­ner-Basis-Tun­nel: wenig posi­tive Effekte

Wenig posi­tive Effekte für Gesund­heit und Umwelt ortet eine von Ärz­ten der Uni­ver­si­tät Inns­bruck erstellte Stu­die zum Bau des Bren­ner-Basis-Tun­nels. Die Schad­stoff­be­las­tung und Luft­ver­schmut­zung durch den Schwer­ver­kehr wür­den durch den Tun­nel nicht sin­ken, weil nur ein Teil des neuen bezie­hungs­weise zusätz­li­chen Schwer­ver­kehrs ver­la­gert würde. Auch der Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr würde nicht ver­rin­gert; bis zur end­gül­ti­gen Fer­tig­stel­lung aller Arbei­ten im Jahr 2040 wür­den auf der his­to­ri­schen Bren­ner- Schei­tel­stre­cke wei­ter­hin täg­lich 84 (von der­zeit 130) Zügen fah­ren. Der Lärm­pe­gel werde damit wei­ter­hin über 65 Dezi­bel lie­gen und sei gesund­heits­schäd­lich. Die 2007 von der Errich­ter­ge­sell­schaft in Auf­trag gege­bene Stu­die wurde bis­her unter Ver­schluss gehal­ten und nun auf Druck von ita­lie­ni­schen Abge­ord­ne­ten veröffentlicht. 

Mers-CoV brei­tet sich wei­ter aus

Das Coro­na­vi­rus (Mers-CoV) brei­tet sich über Saudi-Ara­bien hin­aus wei­ter aus. Nach ver­ein­zel­ten Fäl­len in Groß­bri­tan­nien und Deutsch­land ist das Virus nun auch erst­mals in den USA im Bun­des­staat Indiana nach­ge­wie­sen wor­den. Der Betrof­fene sei aus Saudi-Ara­bien über Groß­bri­tan­nien in die USA ein­ge­reist, wie die US-Gesund­heits­be­hörde CDC (Cen­ters for Dise­ase Con­trol) mit­teilte. Das Risiko für eine Anste­ckung für die Bevöl­ke­rung sei aber gering. „Wir haben erwar­tet, dass Mers die USA errei­chen würde. Wir sind dar­auf vor­be­rei­tet und han­deln schnell“, so CDC-Direk­tor Tom Frie­den. Seit Sep­tem­ber 2012 sind laut der Gesund­heits­be­hörde in Riad allein in Saudi-Ara­bien 400 Fälle von Mers-CoV regis­triert wor­den; 111 Men­schen starben. 

Ärz­te­kam­mer Bur­gen­land weist Kri­tik von Rezar zurück 

Befrem­det“ reagierte die Ärz­te­kam­mer Bur­gen­land auf die Aus­sa­gen des bur­gen­län­di­schen Gesund­heits­lan­des­ra­tes Peter Rezar. Die­ser hatte – anläss­lich der Kri­tik des Rech­nungs­hofs an der län­ge­ren Auf­ent­halts­dauer im Ope­ra­ti­ons­saal im Kran­ken­haus – in einem ORF-Inter­view gemeint, diese wäre nicht zuletzt durch die man­gelnde Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft älte­rer Pri­ma­rii bedingt. Der Grund für die Befrem­dung der Ärz­te­kam­mer liegt darin, dass „hoch­qua­li­fi­zierte lei­tende Ärzte mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung als Sün­den­bö­cke für mög­li­che oder ver­meinte struk­tu­relle Defi­zite“ in den bur­gen­län­di­schen Kran­ken­an­stal­ten her­hal­ten müs­sen. Kri­tik übten die Prü­fer des Rech­nungs­hofs auch an der per­so­nel­len Unter­be­set­zung der Hygie­ne­teams in den Kran­ken­häu­sern. Dies liege laut Ärz­te­kam­mer Bur­gen­land aber an der Finan­zie­rung: Wenn für einen Stand­ort vom BURGEF (Bur­gen­län­di­scher Gesund­heits­fonds) gerade die Finan­zie­rung von einer Vier­tel-Stelle für eine Hygie­ne­kraft bewil­ligt wird, sei nach­voll­zieh­bar, dass sich dafür nie­mand finde. Abge­se­hen davon for­dere der Rech­nungs­hof für die­ses Kran­ken­haus eine ganze Stelle.

Vor­arl­berg: Bereit­schafts­dienst neu geregelt

Der frei­wil­lige ärzt­li­che Bereit­schafts­dienst an Wochen­ta­gen wurde in Vor­arl­berg neu geord­net „auf viel­fa­chen Wunsch aus der Ärz­te­schaft“, wie der Kuri­en­ob­mann nie­der­ge­las­sene Ärzte der Ärz­te­kam­mer Vor­arl­berg, Harald Schlo­cker, erklärt. Außer­dem stammt die bis­lang gül­tige Rege­lung des Bereit­schafts­diens­tes in Vor­arl­berg aus dem Jahr 1995. In den letz­ten Jah­ren habe sich aber gezeigt, dass der Bereit­schafts­dienst in der Nacht immer weni­ger in Anspruch genom­men werde. „Und die vie­len Dienste wur­den neben der ohne­hin hohen Arbeits­leis­tung mit bis zu 70 Wochen­stun­den zu einer immer grö­ße­ren Belas­tung für die teil­neh­men­den Ärzte“, berich­tet Schlo­cker. Nach inten­si­ven Ver­hand­lun­gen konn­ten sich Land, Ärz­te­kam­mer und Gemein­de­ver­band auf zwei neue Dienst­mo­delle eini­gen. Der Bereit­schafts­dienst umfasst dabei jeweils die Zeit von Mon­tag, 7 Uhr bis Sams­tag, 7 Uhr.

  • Modell 1 sieht einen 24-Stun­den-Bereit­schafts­dienst vor, bei dem die Durch­füh­rung der Toten­be­schau sowie Unter­su­chun­gen nach dem Unter­brin­gungs­ge­setz ein­ge­schlos­sen sind.
  • „Das zweite Modell trägt ins­be­son­dere dem Rück­gang der Inan­spruch­nahme ärzt­li­cher Leis­tun­gen in der Nacht Rech­nung“, so Schlo­cker. Bei die­ser Vari­ante wird der Bereit­schafts­dienst von 7 Uhr bis 22 Uhr ange­bo­ten, eben­falls ein­schließ­lich der Durch­füh­rung der Toten­be­schau sowie Unter­su­chun­gen nach dem Unter­brin­gungs­ge­setz. Von 22 Uhr bis 7 Uhr wird aber nur noch Toten­be­schau-Bereit­schaft geleistet.

Wel­che der bei­den Vari­an­ten gewählt wird, bleibt dabei den ein­zel­nen Gesund­heits­spren­geln selbst über­las­sen. Schlo­cker dazu: „Damit kann noch geziel­ter Rück­sicht auf die Situa­tion in den ein­zel­nen Sani­täts­spren­geln genom­men wer­den.“ So konnte man eine „gute Lösung“ im Sinne aller Betei­lig­ten fin­den. Denn der haus­ärzt­li­che Bereit­schafts­dienst sei nicht nur essen­ti­ell, um eine mög­lichst flä­chen­de­ckende – und wohn­ort­nahe – medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auch außer­halb der regu­lä­ren Ordi­na­ti­ons­zei­ten zu gewähr­leis­ten, son­dern stelle auch „einen wich­ti­gen Teil einer Haus­arzt-zen­trier­ten Pri­mär­ver­sor­gung dar“.

Pneu­mo­kok­ken-Kam­pa­gne: Unzu­läs­sige Werbung

Das Ober­lan­des­ge­richt Wien hat ent­schie­den, dass die in den Jah­ren 2012 und 2013 vom Öster­rei­chi­schen Ver­band der Impf­stoff­her­stel­ler und Pfi­zer durch­ge­führte Pneu­mo­kok­ken-Awa­re­ness­kam­pa­gne unzu­läs­sige Arz­nei­mit­tel­wer­bung ist. Der Ver­ein für Kon­su­men­ten­in­for­ma­tion hatte im Auf­trag des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums in einer Ver­bands­klage gegen die Bewer­bung des Impf­stoffs Pre­ve­nar 13 von Pfi­zer geklagt. Unter dem Motto „Für Erwach­sene ab 50 sind Pneu­mo­kok­ken ein Thema“ gab es Inse­rate und Wer­be­spots, in denen der Impf­stoff nicht genannt wurde. Pfi­zer bewarb im sel­ben Zeit­raum den Impf­stoff Pre­ve­nar 13 unter Hin­weis auf die Impf­ak­tion. Das OLG sieht in den „Infor­ma­tio­nen“ daher eine unzu­läs­sige an Laien adres­sierte Wer­bung für den Impf­stoff. Dar­über ob Pfi­zer gegen das Urteil beru­fen wird, wird zur­zeit bera­ten. Das Urteil in zwei­ter Instanz ist nicht rechtskräftig.

Flug­ret­tung in Nie­der­ös­ter­reich: Ver­trag verlängert

In Nie­der­ös­ter­reich haben das Land und der ÖAMTC den Ver­trag für die Flug­ret­tung für wei­tere fünf Jahre ver­län­gert. Das Land Nie­der­ös­ter­reich stellt dafür 1,6 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung; bis­her waren es durch­schnitt­lich 1,1 bis 1,2 Mil­lio­nen Euro pro Jahr. Zusätz­lich wer­den rund 400.000 Euro für Ein­sätze des „Chris­to­pho­rus 9“ gezahlt. Den ers­ten Ret­tungs­hub­schrau­ber gab es 1983 in Krems; Stand­orte in Wie­ner Neu­stadt und Ybb­sitz folg­ten. 2013 gab es mehr als 3.000 Flug­ret­tungs- Ein­sätze in Nie­der­ös­ter­reich, ins­ge­samt seit Beginn 66.500.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2014