Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: Pati­en­ten­an­walt­schaft und Ärztekammer:Teilweise idente Ziele

10.05.2014 | Politik

Pati­en­ten­an­walt­schaft und Ärz­te­kam­mer: Teil­weise idente Ziele

In letz­ter Zeit hatte man oft den Ein­druck, dass Pati­en­ten­an­wälte und Ärz­te­kam­mer nie einer Mei­nung sein könn­ten. Dies ist jedoch nicht immer so.
Von Lukas Stärker*

Kon­kret soll das an drei Bei­spie­len, bei denen die Inter­es­sen­lage von Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten und Ärz­te­kam­mern an sich ident ist, gezeigt werden.

Bei­spiel I: Dienst­dauer und Arbeits­zeit­höchst­gren­zen in den Spi­tä­lern
Trotz gesetz­li­cher Maxi­mal­ar­beits­zeit­re­ge­lun­gen im KA-AZG kommt es in Öster­reich nach wie vor zu häu­fi­gen Über­schrei­tun­gen die­ser Arbeits­zeit­höchst­gren­zen, meist auf­grund zu gerin­ger ärzt­li­cher Per­so­nal­aus­stat­tung. Dass über­lange Dienst­zei­ten, gepaart mit Dau­er­stress und feh­len­den Erho­lungs­pha­sen dem Arbeit­neh­mer- und dem Pati­en­ten­schutz nicht för­der­lich sind, ist evi­dent. Hier haben Pati­en­ten­an­walt­schaft und Ärz­te­kam­mer idente Inter­es­sen, die wie folgt lau­ten: Die gesetz­li­chen Arbeits­zeit­höchst­gren­zen sind ein­zu­hal­ten; sie die­nen dem Schutz der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie der Ärz­tin­nen und Ärzte gleichermaßen.

Bei­spiel II: Ärzt­li­che Aus­bil­dung
Seit Jah­ren ver­sucht die ÖÄK, die ärzt­li­che Aus­bil­dung zu ver­bes­sern, etwa durch ver­pflich­tende Lehr­pra­xis­zei­ten, Weg­fall unnö­ti­ger admi­nis­tra­ti­ver Tätig­kei­ten, die Klar­stel­lung, dass Tätig­kei­ten des mit­ver­ant­wort­li­chen Tätig­keits­be­reichs nach § 15 GuKG im Rou­ti­ne­fall durch Ange­hö­rige der GuK-Berufe durch­zu­füh­ren sind etc.

Tur­nus­ärz­tin­nen und Tur­nus­ärzte sol­len wäh­rend des Tur­nus die Aus­bil­dungs­in­halte erler­nen und nicht als bil­lige Sys­tem­er­hal­ter Geld spa­ren hel­fen. Eine gute Aus­bil­dung sichert die künf­tige Behand­lungs­qua­li­tät und ist jeden­falls im Inter­esse der Patienten.

Bei­spiel III: Admi­nis­tra­ti­ver Auf­wand
Auf­grund zuneh­men­der Belas­tung durch einen ste­tig stei­gen­den Doku­men­ta­ti­ons­auf­wand, zuneh­mende Büro­kra­tie, zuneh­mende Arbeits­be­las­tung, unat­trak­tive Arbeits­be­din­gun­gen in den Spi­tä­lern („viel Büro­kra­tie, wenig Medi­zin“), fami­li­en­feind­li­che Aus­bil­dungs­mo­delle und Arbeits­be­din­gun­gen – beson­ders für Frauen -, Feh­len ent­spre­chen­der Teil­zeit­mo­delle, Feh­len von Kar­rie­re­mög­lich­kei­ten in den Spi­tä­lern durch kon­ti­nu­ier­li­chen Abbau der Füh­rungs­ebe­nen wird die Attrak­ti­vi­tät des Arzt­be­ru­fes spe­zi­ell für junge Ärzte immer mehr in Frage gestellt. Gute Arbeits­be­din­gun­gen sind aber die Vor­aus­set­zung für gute Arbeit und somit gute Patientenversorgung.

Auch bei den Punk­ten „Aus­bil­dung und Doku­men­ta­tion“ besteht eine über­ein­stim­mende Inter­es­sen­lage zwi­schen Pati­en­ten­an­walt­schaft und Ärztekammer:

  1. Der ärzt­li­che Nach­wuchs soll bes­tens aus­ge­bil­det wer­den. Hier geht es darum, dass die beste Medi­zin auch in Zukunft gewähr­leis­tet sein muss!
  2. Ärz­tin­nen und Ärzte sind kein Ver­wal­tungs­per­so­nal und die Tur­nus­zeit dient der Aus­bil­dung. Daher sol­len in die­ser Zeit die Tur­nus­ärzte mög­lichst viel „Medi­zin machen“ und ler­nen. So ver(sch) wen­den die Tur­nus­ärz­tin­nen und Tur­nus­ärzte laut einer vom IFES-Insti­tut im Auf­trag der Bun­des­ku­rie Ange­stellte Ärzte durch­ge­führ­ten Umfrage bereits jetzt etwa die Hälfte ihrer gesam­ten Arbeits­zeit für Dokumentationszwecke.
  3. Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte haben den Arzt­be­ruf ergrif­fen, da sie „Medi­zin machen“ und damit Men­schen hel­fen wol­len. Die Rah­men­be­din­gun­gen sind daher so zu gestal­ten, dass sie auch dazu kom­men und nicht in Doku­men­ta­tion und Admi­nis­tra­tion untergehen.

III. Warum schweigt ihr hier?
Die genann­ten Punkte haben bezie­hungs­weise wer­den sich – zumin­dest indi­rekt – auf die künf­tige Gesund­heits­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung bezie­hungs­weise die Pati­en­ten auswirken.

Unver­ständ­li­cher­weise zeigt sich bei den genann­ten Punk­ten trotz iden­ter Inter­es­sen­lage prak­tisch kein Enga­ge­ment von Sei­ten der bei ande­ren Punk­ten durch­aus akti­ven Pati­en­ten­an­walt­schaf­ten. Sehr geehrte Pati­en­ten­an­wäl­tin­nen und Pati­en­ten­an­wälte: Warum schweigt ihr hier?


*) Dr. Lukas Stär­ker ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2014