Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: KA-AZG und Gehalt

15.12.2014 | Politik

KA-AZG und Gehalt: Anmer­kun­gen zur der­zei­ti­gen Situation

Mit dem Inkraft­tre­ten der KA-AZG Novelle 2014 Anfang nächs­ten Jah­res rückt aktu­ell auch das Thema Ent­loh­nung wie­der in den Mit­tel­punkt.
Von Lukas Stärker*

Im Zusam­men­hang mit der KA-AZG Novelle 2014 kam auch das Ent­gelt­thema wie­der aufs Tapet. Ver­stärkt wird dies durch die damit ver­bun­dene, jeden­falls mit­tel­fris­tige Reduk­tion der Arbeits­zeit­höchst­gren­zen, die – wenn nichts geschieht – zu Ein­kom­mens­ein­bu­ßen füh­ren wird. Die Lan­des­po­li­tik reagiert teil­weise über­rascht, obwohl das dahin­ter­ste­hende Pro­blem seit mehr als zehn Jah­ren bekannt ist und im benach­bar­ten Aus­land zum Teil attrak­ti­vere Kon­di­tio­nen gebo­ten wer­den. Eigen­ar­tig ist wei­ters, dass bis­her fast aus­schließ­lich von ärzt­li­cher Seite Hand­lungs­be­darf geor­tet wurde.

Wer ver­han­delt?

Ex lege gibt es kei­nen Ver­hand­lungs­vor­rang der Gewerk­schaft gegen­über der Ärz­te­kam­mer. Mit ande­ren Wor­ten: Alles, was Gewerk­schaf­ten tun kön­nen und dür­fen, kön­nen und dür­fen Ärz­te­kam­mern auch. Hin­sicht­lich Dienst­rechts- und Gehalts­ver­hand­lun­gen sowie den dies­be­züg­li­chen Abschlüs­sen gibt es kei­nen wie auch immer gear­te­ten Vor­rang einer Gewerk­schaft gegen­über einer Ärz­te­kam­mer. Auch im Kol­lek­tiv­ver­trags­be­reich ist der oft zitierte „Vor­rang“ nur ein den Gel­tungs­be­reich betref­fen­der und tan­giert ins­be­son­dere nicht die Frage, wer den Kol­lek­tiv­ver­trag ver­han­delt und abschließt. Das heißt: Unab­hän­gig davon, ob die Gewerk­schaft einen Kol­lek­tiv­ver­trag abge­schlos­sen hat, kann das die Ärz­te­kam­mer stets auch. Haben beide Insti­tu­tio­nen Kol­lek­tiv­ver­träge abge­schlos­sen, so bedeu­tet der Vor­rang der Gewerk­schaft nur, dass der von der Gewerk­schaft abge­schlos­sene Kol­lek­tiv­ver­trag für deren Mit­glie­der gilt. Für alle ande­ren Per­so­nen gilt der von der Ärz­te­kam­mer abge­schlos­sene Kol­lek­tiv­ver­trag. Die Ärz­te­kam­mer kann, darf und soll daher ver­han­deln und abschlie­ßen, wie auch diverse Bei­spiele aus der Ver­gan­gen­heit zeigen.

Wer hat Ver­ant­wor­tung für Versorgung?

Den Ver­sor­gungs­auf­trag haben ex lege die Län­der – nicht die Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte. Daher sind die Dienst­ge­ber gefor­dert, mit einem ent­spre­chend attrak­ti­ven Ange­bot auf die Ärz­tin­nen und Ärzte zuzu­kom­men, damit junge, mobile Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wie­der gerne in Öster­reich arbei­ten und auch hier blei­ben. Wo sind hier die Zukunfts­kon­zepte der Lan­des­po­li­tik?

Gehalts­sys­teme jetzt und in Zukunft

Die der­zei­ti­gen Gehalts­sys­teme für Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte sind inso­fern subtil-„hamsterradähnlich“, als sie zu einem län­ge­ren Arbei­ten und vie­len Nacht­diens­ten kon­di­tio­nie­ren. Dies muss zuguns­ten eines nach­hal­tig mas­siv höhe­ren Grund­ge­halts geän­dert wer­den. Ziel sind nach­hal­tig markt­kon­forme, wett­be­werbs­fä­hige und attrak­tive Grund­ge­häl­ter, die der zuneh­men­den quan­ti­ta­ti­ven und qua­li­ta­ti­ven Arbeits­ver­dich­tung Rech­nung tragen.

Fazit

Die Dienst­ge­ber sind am Zug, auf Augen­höhe auf die Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte zuzu­ge­hen und attrak­tive, nach­hal­tige und zukunfts­wei­sende Ange­bote zu machen. Beide Sei­ten sind gefor­dert. Noch ist Zeit. Diese gilt es zu nutzen.

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2014