Kommentar – Dr. Lukas Stärker: KA-AZG und Gehalt

15.12.2014 | Politik

KA-AZG und Gehalt: Anmerkungen zur derzeitigen Situation

Mit dem Inkrafttreten der KA-AZG Novelle 2014 Anfang nächsten Jahres rückt aktuell auch das Thema Entlohnung wieder in den Mittelpunkt.
Von Lukas Stärker*

Im Zusammenhang mit der KA-AZG Novelle 2014 kam auch das Entgeltthema wieder aufs Tapet. Verstärkt wird dies durch die damit verbundene, jedenfalls mittelfristige Reduktion der Arbeitszeithöchstgrenzen, die – wenn nichts geschieht – zu Einkommenseinbußen führen wird. Die Landespolitik reagiert teilweise überrascht, obwohl das dahinterstehende Problem seit mehr als zehn Jahren bekannt ist und im benachbarten Ausland zum Teil attraktivere Konditionen geboten werden. Eigenartig ist weiters, dass bisher fast ausschließlich von ärztlicher Seite Handlungsbedarf geortet wurde.

Wer verhandelt?

Ex lege gibt es keinen Verhandlungsvorrang der Gewerkschaft gegenüber der Ärztekammer. Mit anderen Worten: Alles, was Gewerkschaften tun können und dürfen, können und dürfen Ärztekammern auch. Hinsichtlich Dienstrechts- und Gehaltsverhandlungen sowie den diesbezüglichen Abschlüssen gibt es keinen wie auch immer gearteten Vorrang einer Gewerkschaft gegenüber einer Ärztekammer. Auch im Kollektivvertragsbereich ist der oft zitierte „Vorrang“ nur ein den Geltungsbereich betreffender und tangiert insbesondere nicht die Frage, wer den Kollektivvertrag verhandelt und abschließt. Das heißt: Unabhängig davon, ob die Gewerkschaft einen Kollektivvertrag abgeschlossen hat, kann das die Ärztekammer stets auch. Haben beide Institutionen Kollektivverträge abgeschlossen, so bedeutet der Vorrang der Gewerkschaft nur, dass der von der Gewerkschaft abgeschlossene Kollektivvertrag für deren Mitglieder gilt. Für alle anderen Personen gilt der von der Ärztekammer abgeschlossene Kollektivvertrag. Die Ärztekammer kann, darf und soll daher verhandeln und abschließen, wie auch diverse Beispiele aus der Vergangenheit zeigen.

Wer hat Verantwortung für Versorgung?

Den Versorgungsauftrag haben ex lege die Länder – nicht die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte. Daher sind die Dienstgeber gefordert, mit einem entsprechend attraktiven Angebot auf die Ärztinnen und Ärzte zuzukommen, damit junge, mobile Kolleginnen und Kollegen wieder gerne in Österreich arbeiten und auch hier bleiben. Wo sind hier die Zukunftskonzepte der Landespolitik?

Gehaltssysteme jetzt und in Zukunft

Die derzeitigen Gehaltssysteme für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte sind insofern subtil-„hamsterradähnlich“, als sie zu einem längeren Arbeiten und vielen Nachtdiensten konditionieren. Dies muss zugunsten eines nachhaltig massiv höheren Grundgehalts geändert werden. Ziel sind nachhaltig marktkonforme, wettbewerbsfähige und attraktive Grundgehälter, die der zunehmenden quantitativen und qualitativen Arbeitsverdichtung Rechnung tragen.

Fazit

Die Dienstgeber sind am Zug, auf Augenhöhe auf die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte zuzugehen und attraktive, nachhaltige und zukunftsweisende Angebote zu machen. Beide Seiten sind gefordert. Noch ist Zeit. Diese gilt es zu nutzen.

*) Dr. Lukas Stärker ist Kammeramtsdirektor der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2014