Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: Stel­lung des Arz­tes im Gesund­heits­we­sen: Spe­zi­elle Position

25.04.2014 | Politik

Ärz­tin­nen und Ärzte hat­ten und haben sowohl im Gesund­heits­we­sen als auch in der Gesell­schaft eine ganz spe­zi­elle Posi­tion inne und genie­ßen – wie diverse Umfra­gen lau­fend zei­gen – höchs­tes Ver­trauen. Ver­su­che, Ärzte zu degra­die­ren, sind aus vie­len Grün­den kon­tra­pro­duk­tiv. Von Lukas Stärker*

Immer wie­der wird diese Posi­tion jedoch von Sei­ten der Poli­tik infrage gestellt oder ver­sucht, zu rela­ti­vie­ren. Dies beginnt einer­seits mit dem Ver­such einer sprach­li­chen Abwer­tung der Ärz­tin bezie­hungs­weise des Arz­tes zum blo­ßen „Gesund­heits­diens­te­an­bie­ter“ – kurz GDA -, setzt sich mit der Bezeich­nung der Medi­zin als blo­ßer Dienst­leis­tung – wie alle ande­ren Dienst­leis­tun­gen auch – bis hin zum Ver­such, Medi­zin plan­bar, über­prüf­bar und kon­trol­lier­bar zu machen, fort und endet beim Ver­such, Ärz­tin und Arzt als Teil eines Gesund­heits­leis­tung-erbrin­gen­den Kol­lek­tivs zu sehen und ihr/​ihm „Health-Care-Mana­ger“ vor die Nase zu setzen.

Degra­die­rung ist kontraproduktiv

Der­ar­tige Ver­su­che sind jedoch aus fol­gen­den Grün­den verfehlt:

  • Zum einen ist eine ärzt­li­che Behand­lung mehr als ein Gewerbe oder eine bloße Dienst­leis­tung, und als sol­che daher auch nicht mit zum Bei­spiel der Repa­ra­tur einer Uhr oder Ver­mö­gens­be­ra­tung ver­gleich­bar, geht es doch stets um eines der höchs­ten Güter des Men­schen, des­sen Gesund­heit und wei­ters nicht um den blo­ßen „Ver­kauf“.
  • Ärz­tin­nen und Ärzte sind zudem ver­ant­wort­lich für den medi­zi­ni­schen Kern­pro­zess, d.h. die wich­tigs­ten Tätig­kei­ten. Mit ande­ren Wor­ten: Ohne Ärzte gibt es kein Spi­tal und keine ärzt­li­che Ordination.
  • Health-Care-Mana­ger kön­nen auf­grund des feh­len­den medi­zi­ni­schen Wis­sens keine Pro­zess-rele­van­ten medi­zi­ni­schen Ent­schei­dun­gen tref­fen, sind daher dies­be­züg­lich auf Ärz­tin­nen und Ärzte ange­wie­sen und somit oft fehl am Platz bezie­hungs­weise eine wei­tere admi­nis­tra­tive Arbeitserschwerung.
  • Ärz­tin­nen und Ärzte leis­ten medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, das heißt indi­vi­du­elle Maß­ar­beit auf höchs­tem Niveau nach dem aktu­el­len Stand des medi­zi­ni­schen Wis­sens. Dies ist auf­grund der Indi­vi­dua­li­tät des Men­schen nicht durch­gän­gig auto­ma­ti­sier­bar, durch­gän­gig stan­dar­di­sier­bar und durch Check­lis­ten abar­beit­bar (dies ist kein Plä­doyer gegen Qua­li­täts­si­che­rung, aber eines gegen die Bana­li­sie­rung der Medi­zin zu einem „Rou­tine-Pro­gramm“).

Daher gilt es, die Füh­rungs­rolle der Ärz­tin­nen und Ärzte schon im eigen­nüt­zi­gen Pati­en­ten­in­ter­esse zu erhal­ten. Nach­jus­tie­rungs­be­darf besteht hin­sicht­lich eines gesamt­haf­te­ren Ansat­zes der Behand­lun­gen samt sinn­vol­ler Kom­bi­na­tion mit den indi­vi­du­ell erfor­der­li­chen ärzt­li­chen Spezialisten.

Freier Beruf

Ärz­tin­nen und Ärzte sind wei­ters Ange­hö­rige eines freien Berufs. Dar­aus folgt eine natür­li­che Son­der­rolle der Ärz­tin­nen und Ärzte sowie deren Recht und Pflicht, diese zu ent­wi­ckeln. Gerade die­ses „Mehr“ der Medi­zin gegen­über Gewerbe oder ande­ren Dienst­leis­tun­gen recht­fer­tigt auch Beschrän­kun­gen und Regle­men­tie­run­gen hin­sicht­lich Wer­bung und Ver­kauf. Wei­ters ist für die­ses beson­dere, von gro­ßem Ver­trauen getra­gene Ver­hält­nis zwi­schen Ärz­ten und Pati­en­ten eine ent­spre­chende Unab­hän­gig­keit der Ärz­tin­nen und Ärzte erforderlich.

Hinzu kommt noch die Eigen­ver­ant­wort­lich­keit der Berufs­aus­übung: Ärz­tin­nen und Ärzte sind den Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, dem aktu­el­len Stand der medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaf­ten und ihrem Gewis­sen ver­ant­wort­lich. Dar­aus folgt auch eine Ver­ant­wor­tung des Berufs­stan­des sowie der deren Inter­es­sen ver­tre­ten­den ärzt­li­chen Stan­des­ver­tre­tung in bezie­hungs­weise gegen­über der Gesellschaft.

Gesetz­li­che Interessenvertretung

Der Staat hat sich wei­ters dafür ent­schie­den, durch Gesetz eine unab­hän­gige Inter­es­sen­ver­tre­tung der Ärz­tin­nen und Ärzte, die Ärz­te­kam­mer, ein­zu­rich­ten. Auch aus dem gesetz­li­chen Auf­trag zur Ver­tre­tung der Inter­es­sen der Ärz­tin­nen und Ärzte durch die Ärz­te­kam­mer folgt eine klare Pflicht zum Enga­ge­ment zuguns­ten der Ärz­tin­nen und Ärzte – unab­hän­gig davon, ob dies den jewei­li­gen Poli­ti­kern gerade passt. Ein Aus­schluss der Ärz­te­kam­mer von poli­ti­scher Seite an der Mit­wir­kung ist daher sowohl inhalt­lich, als auch staats­sys­te­ma­tisch ver­fehlt, da aus der Ein­rich­tung der ärzt­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tung als Kam­mer sowohl Pflicht als auch Ver­ant­wor­tung und Recht zum Enga­ge­ment folgen.

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 8 /​25.04.2014