Die Gesund­heit im Regie­rungs­pro­gramm: Nur ein Randthema?

10.02.2014 | Politik

Sehr knapp gehal­ten sind die For­mu­lie­run­gen zum Thema Gesund­heit im aktu­el­len Arbeits­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung, wie der fol­gende Aus­zug zeigt.

Auf ins­ge­samt 114 Sei­ten ist fest­ge­hal­ten, wor­auf sich die bei­den Regie­rungs­par­teien als Arbeits­pro­gramm für die nächs­ten fünf Jahre geei­nigt haben. Von den ins­ge­samt acht Kapi­teln hat man sich Aspek­ten wie „Wachs­tum und Beschäf­ti­gung in Öster­reich“ oder aber „Öster­reich fit für die Zukunft machen“ mit jeweils 16 Sei­ten sehr aus­führ­lich gewid­met. Das Kapi­tel „Sicher­heit und Rechts­staat“ umfasst ebenso wie jenes zu „Staats­re­form und Demo­kra­tie“ zehn Sei­ten – immer­hin. Wer sich mit den Regie­rungs­vor­ha­ben zur Gesund­heit im enge­ren Sinn befas­sen will, muss sich mit knapp drei Sei­ten begnü­gen. Von den ins­ge­samt acht gro­ßen Kapi­teln trägt zwar eines den Titel „Län­ger gesund leben und arbei­ten“; aller­dings geht es in dem 18 Sei­ten umfas­sen­den Part auch um Pflege, Sozia­les, leist­ba­res Woh­nen, leist­ba­res Leben, Pen­sio­nen und den Sport. Vier große Berei­che – „Ziele“ – fin­den sich hier; die Schwer­punkte sind stich­wort­ar­tig ausformuliert.

Ziel: Die Pati­en­ten und der Pati­ent im Mit­tel­punkt. Flä­chen­de­ckende und wohn­ort­nahe Ver­sor­gung mit Gesund­heits­leis­tun­gen unab­hän­gig von Alter, Ein­kom­men, Geschlecht, Her­kunft und Gesund­heits­zu­stand in best­mög­li­cher Qua­li­tät sicher­stel­len und die Gesund­heits­re­form über das Jahr 2016 fort­füh­ren.
Als „das maß­geb­li­che Reform­vor­ha­ben“ für das öster­rei­chi­sche Gesund­heits­sys­tem wird die Gesund­heits­re­form bezeich­net, wobei die Umset­zung fol­gen­der Maß­nah­men „prio­ri­tär“ ist: Neben den erfor­der­li­chen gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen (Gesamt­ver­trags­recht, Kran­ken­an­stal­ten­recht und Berufs­ge­setze) ist eine „Wohn­ort­nahe, qua­li­täts­ge­si­cherte Pri­mär­ver­sor­gung zu eta­blie­ren und dabei die all­ge­mein­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung (Haus­arzt) zu stär­ken“. Wei­ters heißt es: „Eta­blie­rung von mul­ti­pro­fes­sio­nel­len bezie­hungs­weise inter­dis­zi­pli­när orga­ni­sier­ten Ver­sor­gungs­for­men im ambu­lan­ten Bereich.“ Nicht erfor­der­li­che Hos­pi­ta­li­sie­run­gen sol­len durch „bes­sere Pati­en­ten­ori­en­tie­rung in der Spi­tals­struk­tur durch mehr Tages­kli­ni­ken, Erst­ver­sor­gung in Spi­tä­lern und Aus­bau ambu­lan­ter Struk­tu­ren“ ver­mie­den wer­den. Für eine „moderne, pati­en­ten­ori­en­tierte und qua­li­täts­ge­si­cherte Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung, ins­be­son­dere im länd­li­chen Raum“, soll ein „Maß­nah­men­pa­ket“ ent­wi­ckelt wer­den. Gesi­chert wer­den soll „eine aus­ge­gli­chene Geba­rung und ein posi­ti­ves Rein­ver­mö­gen bei allen Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­gern“ in den nächs­ten Jah­ren. Der Kas­sen­struk­tur­fonds wird über das Jahr 2015 hin­aus wei­ter dotiert.

Ziel: das Gesund­heits­we­sen als Wirt­schafts­fak­tor und Arbeit­ge­ber: Gesund­heits­be­rufe ver­sor­gungs­ori­en­tiert aus­rich­ten und attrak­ti­ver gestal­ten.
Auf­grund der „viel­fäl­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen im Gesund­heits­we­sen“ seien die „Aus­bil­dun­gen und Berufs­bil­der an die künf­ti­gen Auf­ga­ben und Rol­len anzu­pas­sen“. Hier heißt es etwa, dass die ‚Ärz­tIn­nen­aus­bil­dung NEU“ nach dem Kon­zept der Aus­bil­dungs­kom­mis­sion inklu­sive Lehr­pra­xis umzu­set­zen ist.

Ziel: Rah­men-Gesund­heits­ziele und „Health in All Poli­cies“ umset­zen, berufs- und ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Prä­ven­tion und Gesund­heits­för­de­rung als Leit­ge­dan­ken eta­blie­ren.
Die Zahl der in Gesund­heit ver­brach­ten Lebens­jahre soll ange­ho­ben, die Gesund­heits­kom­pe­tenz der Bevöl­ke­rung gestärkt wer­den. Kon­kret genannt sind: For­cie­rung der betrieb­li­chen Gesund­heits­för­de­rung; eine natio­nale Sucht­prä­ven­ti­ons­stra­te­gie; eine Stra­te­gie zur Ver­hin­de­rung der Risi­ko­fak­to­ren für Krebs, Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen, Schlag­an­fall, Demenz, Dia­be­tes, Adi­po­si­tas, Ess­stö­run­gen und Suizid.

Ziel: gesun­des Auf­wach­sen – Kin­der- und Jugend­ge­sund­heit.
Schwer­punkte in der Gesund­heits­för­de­rung und Prä­ven­tion sol­len gesetzt wer­den. Genannt wer­den die Neu­ord­nung und Moder­ni­sie­rung des Schul­ge­sund­heits­diens­tes; Kie­fer­re­gu­lie­rung, fest­sit­zen­der Zahn­ersatz und Mund­hy­giene für Kin­der und Jugend­li­che als Kas­sen­leis­tung; bedarfs­ge­rech­ter Auf­bau des Leis­tungs­an­ge­bots bei der Kin­der­re­ha­bi­li­ta­tion; Wei­ter­ent­wick­lung und Attrak­ti­vie­rung des Mut­ter-Kind-Pas­ses; Ein­füh­rung eines Kin­der- und Jugend­ge­sund­heits­pas­ses für Sie­ben- bis 18-Jäh­rige und Erstel­lung eines Kon­zepts für die „Kin­der- und Jugend­psych­ia­trie“ bis 2015.
AM

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2014