Die Gesundheit im Regierungsprogramm: Nur ein Randthema?

10.02.2014 | Politik

Sehr knapp gehalten sind die Formulierungen zum Thema Gesundheit im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung, wie der folgende Auszug zeigt.

Auf insgesamt 114 Seiten ist festgehalten, worauf sich die beiden Regierungsparteien als Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre geeinigt haben. Von den insgesamt acht Kapiteln hat man sich Aspekten wie „Wachstum und Beschäftigung in Österreich“ oder aber „Österreich fit für die Zukunft machen“ mit jeweils 16 Seiten sehr ausführlich gewidmet. Das Kapitel „Sicherheit und Rechtsstaat“ umfasst ebenso wie jenes zu „Staatsreform und Demokratie“ zehn Seiten – immerhin. Wer sich mit den Regierungsvorhaben zur Gesundheit im engeren Sinn befassen will, muss sich mit knapp drei Seiten begnügen. Von den insgesamt acht großen Kapiteln trägt zwar eines den Titel „Länger gesund leben und arbeiten“; allerdings geht es in dem 18 Seiten umfassenden Part auch um Pflege, Soziales, leistbares Wohnen, leistbares Leben, Pensionen und den Sport. Vier große Bereiche – „Ziele“ – finden sich hier; die Schwerpunkte sind stichwortartig ausformuliert.

Ziel: Die Patienten und der Patient im Mittelpunkt. Flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen unabhängig von Alter, Einkommen, Geschlecht, Herkunft und Gesundheitszustand in bestmöglicher Qualität sicherstellen und die Gesundheitsreform über das Jahr 2016 fortführen.
Als „das maßgebliche Reformvorhaben“ für das österreichische Gesundheitssystem wird die Gesundheitsreform bezeichnet, wobei die Umsetzung folgender Maßnahmen „prioritär“ ist: Neben den erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gesamtvertragsrecht, Krankenanstaltenrecht und Berufsgesetze) ist eine „Wohnortnahe, qualitätsgesicherte Primärversorgung zu etablieren und dabei die allgemeinmedizinische Versorgung (Hausarzt) zu stärken“. Weiters heißt es: „Etablierung von multiprofessionellen beziehungsweise interdisziplinär organisierten Versorgungsformen im ambulanten Bereich.“ Nicht erforderliche Hospitalisierungen sollen durch „bessere Patientenorientierung in der Spitalsstruktur durch mehr Tageskliniken, Erstversorgung in Spitälern und Ausbau ambulanter Strukturen“ vermieden werden. Für eine „moderne, patientenorientierte und qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländlichen Raum“, soll ein „Maßnahmenpaket“ entwickelt werden. Gesichert werden soll „eine ausgeglichene Gebarung und ein positives Reinvermögen bei allen Krankenversicherungsträgern“ in den nächsten Jahren. Der Kassenstrukturfonds wird über das Jahr 2015 hinaus weiter dotiert.

Ziel: das Gesundheitswesen als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber: Gesundheitsberufe versorgungsorientiert ausrichten und attraktiver gestalten.
Aufgrund der „vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen“ seien die „Ausbildungen und Berufsbilder an die künftigen Aufgaben und Rollen anzupassen“. Hier heißt es etwa, dass die ‚ÄrztInnenausbildung NEU“ nach dem Konzept der Ausbildungskommission inklusive Lehrpraxis umzusetzen ist.

Ziel: Rahmen-Gesundheitsziele und „Health in All Policies“ umsetzen, berufs- und zielgruppenspezifische Prävention und Gesundheitsförderung als Leitgedanken etablieren.
Die Zahl der in Gesundheit verbrachten Lebensjahre soll angehoben, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung gestärkt werden. Konkret genannt sind: Forcierung der betrieblichen Gesundheitsförderung; eine nationale Suchtpräventionsstrategie; eine Strategie zur Verhinderung der Risikofaktoren für Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Demenz, Diabetes, Adipositas, Essstörungen und Suizid.

Ziel: gesundes Aufwachsen – Kinder- und Jugendgesundheit.
Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung und Prävention sollen gesetzt werden. Genannt werden die Neuordnung und Modernisierung des Schulgesundheitsdienstes; Kieferregulierung, festsitzender Zahnersatz und Mundhygiene für Kinder und Jugendliche als Kassenleistung; bedarfsgerechter Aufbau des Leistungsangebots bei der Kinderrehabilitation; Weiterentwicklung und Attraktivierung des Mutter-Kind-Passes; Einführung eines Kinder- und Jugendgesundheitspasses für Sieben- bis 18-Jährige und Erstellung eines Konzepts für die „Kinder- und Jugendpsychiatrie“ bis 2015.
AM

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 3 / 10.02.2014