Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Fak­ten sind gefragt

10.02.2013 | Standpunkt

(c) Dietmar Mathis

Eine Unter­su­chung zur Ent­wick­lung fach­ärzt­li­cher Leis­tun­gen im deut­schen Gesund­heits­we­sen zeigt auf, dass die „dop­pelte Fach­arzt­schiene“ einer ambu­lan­ten fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung im nie­der­ge­las­se­nen Bereich wie auch durch Kran­ken­an­stal­ten die Effi­zi­enz des Sys­tems auch stei­gern kann. Ebenso brin­gen die Erhe­bun­gen des Insti­tu­tes für Gesund­heits- und Sozi­al­for­schung (IGES) zu Tage, dass die so oft beschwo­rene Res­sour­cen­ver­geu­dung durch Dop­pel- oder Mehr­fa­ch­un­ter­su­chun­gen auf keine aus­rei­chende Evi­denz ver­wei­sen kann und in dem vom IGES unter­such­ten Bereich der bild­ge­ben­den Dia­gnos­tik wesent­lich nied­ri­ger sei als in den Vor­wür­fen all­ge­mein dargestellt.

Zwei inter­es­sante Ergeb­nisse, denen auch in der Dis­kus­sion um die öster­rei­chi­sche Gesund­heits­re­form Bedeu­tung zukom­men sollte. Trotz­dem gibt es keine hei­mi­schen Unter­su­chun­gen, die bele­gen, ob und wel­ches Effi­zi­enz­po­ten­tial im poli­tisch gefor­der­ten soge­nann­ten „Abbau von Dop­pel­struk­tu­ren“ lie­gen könnte.

Obwohl man in Öster­reich die gesamt­hafte Pla­nung und Steue­rung des Gesund­heits­we­sens – zumin­dest spä­tes­tens seit dem Gesund­heits­re­form­ge­setz 2005 – als Grund­prin­zip gesund­heits­po­li­ti­scher Ent­schei­dun­gen ver­steht, kön­nen wir einer Arbeit in der Februar-Aus­gabe des Lan­cet Onco­logy ent­neh­men, dass Öster­reich nicht immer Mus­ter­land ist, son­dern etwa im euro­päi­schen Ver­gleich bei der radio­on­ko­lo­gi­schen Ver­sor­gung deut­lich hin­ten nach hinkt. Ver­gleichs­da­ten, die die öster­rei­chi­schen Pla­ner ent­we­der bis­her nicht erho­ben oder ein­fach igno­riert haben, wenn auch das Regie­rungs­pro­gramm die Bekämp­fung von Krebs als ein natio­na­les Ziel definiert.

Auch ein Bei­spiel aus dem ambu­lan­ten RSG des Lan­des Tirol zeigt in dras­ti­scher Weise auf, dass für die Pla­nung wesent­li­che Ver­sor­gungs­da­ten schein­bar gar nicht inter­es­sie­ren. So hält der nach jah­re­lan­gen Vor­ar­bei­ten erstellte RSG Tirol in sei­nem ambu­lan­ten Modul zur Bedarfs­ana­lyse nicht­ärzt­li­cher Gesund­heits­be­rufe lapi­dar fest, dass die Daten­lage im Bereich der nicht­ärzt­li­chen Gesund­heits­be­rufe sowohl in qua­li­ta­ti­ver als auch in quan­ti­ta­ti­ver Hin­sicht so stark ein­ge­schränkt sei, dass keine men­gen­mä­ßige Pla­nung in die­sem Ver­sor­gungs­be­reich mög­lich ist. Wie sich diese Erkennt­nis, die mög­li­cher­weise für alle Bun­des­län­der Gül­tig­keit hat, auf die ange­peilte Inte­gra­tion der Ver­sor­gung und auf die Ein­hal­tung moder­ner Qua­li­täts­stan­dards aus­wirkt, bleibt ein Mysterium.

Natür­lich ist es ein­fa­cher, die aus­ge­zeich­nete Daten­lage der ärzt­li­chen Ver­sor­gung zu nut­zen und denen, die fort­wäh­rend, trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar an der Qua­li­tät der Leis­tungs­er­brin­gung arbei­ten, wei­tere Qua­li­täts­for­de­run­gen vor­zu­schrei­ben, als dort aktiv zu wer­den, wo Daten zur Ver­sor­gungs­leis­tung aber auch zu Prozess‑, Struk­tur- und Ergeb­nis­qua­li­tät offen­sicht­lich noch im tie­fen Dun­kel ver­bor­gen lie­gen. Viel­leicht würde man aber gerade in die­sen Berei­chen die Effi­zi­enz­re­ser­ven fin­den, die zur Hono­rie­rung der bei­spiel­haf­ten Qua­li­täts­ar­beit der Ärz­te­schaft fehlen.

Artur Wech­sel­ber­ger
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2013