Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Nicht auf Zuruf

10.09.2013 | Standpunkt

© Dietmar Mathis

Über­ner­vöse Vor­wahl­zei­ten, mediale Som­mer­lö­cher oder Pro­fi­lie­rungs­al­lü­ren, selbst berech­tigte Sor­gen um Pati­en­ten­in­ter­es­sen recht­fer­ti­gen nicht das Außer­kraft­set­zen rechts­staat­li­cher Grund­re­geln. Dem­entspre­chend hat der Ver­dacht, dass gegen Gesetze und Nor­men ver­sto­ßen wurde, klar defi­nierte recht­li­che Schritte aus­zu­lö­sen. So auch beim Vor­wurf ärzt­li­chen Fehl­ver­hal­tens. Mut­ma­ßun­gen – und seien sie noch so von media­ler Bericht­erstat­tung getra­gen – kön­nen und dür­fen den Ablauf rechts­staat­li­cher Ver­fah­ren nicht beeinflussen.

Zwei­mal haben in die­sem Som­mer öffent­li­che Vor­ver­ur­tei­lun­gen unse­ren Berufs­stand getrof­fen. Im ers­ten Fall wurde ein Berufs­ver­bot gefor­dert ohne abzu­war­ten, ob die Vor­würfe kon­kret und belegt genug waren. Ebenso fehl­ten Unter­su­chungs­er­geb­nisse zur Fest­stel­lung, wem die ange­klag­ten Ver­feh­lun­gen über­haupt zuzu­ord­nen sind. Die ÖÄK hat nach rascher, aber ein­ge­hen­der Prü­fung der Vor­würfe eine erste Ent­schei­dung getrof­fen. Die ent­spre­chen­den Gre­mien wer­den jetzt den Sach­ver­halt wei­ter klä­ren und die not­wen­di­gen Kon­se­quen­zen setzen.

Drin­gend auf­klä­rungs­be­dürf­tig sind auch die Vor­fälle, die zu einer zwei­ten Welle von Vor­wür­fen gegen Ärz­tin­nen und Ärz­ten und deren Stan­des­ver­tre­tung geführt haben. Selbst wenn auch Kran­ken­häu­ser und Apo­the­ken Daten an Markt­for­schungs­ein­rich­tun­gen wei­ter­ge­ben und sogar öffent­li­che Ein­rich­tun­gen deren Ergeb­nisse kau­fen und für ihre Arbeit nut­zen, ent­bin­det das uns Ärz­tin­nen und Ärzte nicht davon, die­sen Vor­gang äußerst kri­tisch zu hin­ter­fra­gen. Das Ver­trauen der Men­schen, dass einer­seits der Daten­schutz in Arzt­pra­xen gewähr­leis­tet ist und in das Arzt­ge­heim­nis ande­rer­seits gehört zum Grund­ka­pi­tal der Ärz­te­schaft. Trotz­dem sind auch hier mediale Vor­ver­ur­tei­lun­gen unan­ge­bracht. Bei den Vor­wür­fen der ille­ga­len Daten­wei­ter­gabe gilt es, zuerst die Fak­ten zu erhe­ben, Fehl­ver­hal­ten fest­zu­stel­len und dann zu urtei­len. Par­al­lel dazu sind wir auf­ge­ru­fen, der Situa­tion ange­mes­sen zu begeg­nen und rasch Maß­nah­men zu set­zen, um erkannte Daten­lecks schnells­tens zu schlie­ßen. Die Ärzte selbst sind gefor­dert, beson­dere Sen­si­bi­li­tät den Daten­schutz betref­fend zu zei­gen und sich des Gefah­ren­po­ten­ti­als der neuen elek­tro­ni­schen Mög­lich­kei­ten bewusst zu sein.

In bei­den auf­ge­zeig­ten Fäl­len gal­ten die öffent­li­chen Vor­würfe neben den Ärz­ten auch deren Inter­es­sens­ver­tre­tung. Gerade die, denen unsere starke Selbst­ver­wal­tung schon lange ein Dorn im Auge ist, viel­leicht sogar noch von Revan­che für frü­he­res Agie­ren der Ärz­te­kam­mer, hiel­ten dabei die Flamme der publi­zis­ti­schen Ent­rüs­tung am Lodern.

Mit „Bas­hing“ trifft der neu­deut­sche Aus­druck wohl das rich­tige Wort für die öffent­li­chen Beschimp­fun­gen, denen sich die Ärz­te­schaft und deren Inter­es­sens­ver­tre­tung in zuneh­men­dem Maße aus­ge­setzt sehen. So als könn­ten es viele ein­fach nicht ertra­gen, dass es eine Berufs­gruppe gibt, die sich aus medi­zi­nisch wis­sen­schaft­li­chen aber auch aus ethi­schen Grün­den dem Schutz des Indi­vi­du­ums ver­schrie­ben hat und dass deren Mit­glie­der als Ange­hö­rige eines freien Beru­fes ihre Mei­nung gegen Fehl­ent­wick­lun­gen im Gesund­heits­sys­tem laut äußern und beruf­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ein­for­dern, wie sie eine zeit­ge­mäße und humane Behand­lung der sich ihnen anver­trau­en­den Men­schen voraussetzt.

Dass dabei auch die Ärz­te­kam­mer als Behörde ange­grif­fen und ver­un­glimpft wird, stimmt bedenk­lich. Denn gerade in Erfül­lung die­ser Auf­ga­ben wird die Ärz­te­kam­mer nicht als Inter­es­sens­ver­tre­tung, son­dern als ver­län­ger­ter Arm des Staa­tes tätig. Diese Auf­ga­ben kann sie nur am Boden der Rechts­staat­lich­keit und nicht auf Zuruf erfüllen.

Artur Wech­sel­ber­ger
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 17 /​10.09.2013