127. ÖÄK-Vollversammlung: Gesundheitsreform: Ärzte einbinden

25.06.2013 | Politik

Die Einbindung der Ärzte rund um die detaillierte Ausgestaltung der Gesundheitsreform forderte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger anlässlich des 127. Ärztekammertages, der Ende Juni in Baden bei Wien stattfand.

Anlässlich des 127. Ärztekammertages warnte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger, dass die vitalen Interessen der Patientinnen und Patienten nicht der Bürokratisierung und Verwirtschaftlichung des Gesundheitssystems geopfert werden dürften. Bei den detaillierten Arbeiten zur Gesundheitsreform gehe es nun vor allem darum, wo die Patienten künftig am besten behandelt werden (siehe dazu auch Interview mit Präs. Wechselberger „Turbulent und vielfältig“). Die Forderung des ÖÄK-Präsidenten: „Die Ärzte müssen in diese Gespräche unbedingt eingebunden werden.“ Denn vieles deute darauf hin, dass es zu einem Rückbau der Versorgung durch niedergelassene Fachärzte und zu einer Krankenhaus-nahen Zentralisierung kommen werde. „Dies widerspricht jedoch dem Ziel einer möglichst wohnortnahen Patientenbetreuung.“

Es sei jedenfalls mit einem Zuwachs an Bürokratie, den die zehn Zielsteuerungskommissionen mit sich bringen werden, zu rechnen. Auch würden der unmittelbaren Patientenbetreuung weitere finanzielle Mittel fehlen, da die geplante Errichtung von neuen Monitoring- und Kontrollinstanzen Kosten verursachen werde.

Wechselberger forderte weiters, ELGA über den bereits seit 2005 zwischen Sozialversicherungen und ÖÄK bestehenden Peering Point laufen zu lassen. „Dieser hat sich als leistungsfähige IT-Struktur mit höchstmöglichen Sicherheitsstandards erwiesen.“ Außerdem wäre damit sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Anwender im Vordergrund stünden und nicht die kommerziellen Interessen von IT-Unternehmen.

Wieder eingerichtet: Bundesschiedskommission

In seinem Bericht erwähnte Wechselberger noch die Änderung des Spekulationsverbotes sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle. Vom Spekulationsverbot wären auch die Ärztekammern betroffen gewesen. Hier sei es jedoch gelungen, dass die Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern von diesem Gesetz nicht betroffen sind. Die Änderungen im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle bringen es mit sich, dass die Berufungsinstanzen der Ärztekammer nicht mehr bestehen, sondern öffentliche Gerichte diese Aufgaben übernehmen werden. Die Bundesschiedskommission wird mit der Zuständigkeit der Festsetzung eines aufgekündigten Gesamtvertrages wieder eingerichtet.

Bei der Diskussion rund um die Ärzte-Ausbildung erläuterte Wechselberger zunächst die aktuelle Beschlusslage der ÖÄK. Laut einem Vorstandsbeschluss vom Feber 2013 beginnt für jeden Arzt die postpromotionelle Ausbildung mit einem neunmonatigen Common trunk, der aus sechs Monaten Innerer Medizin sowie drei Monaten Chirurgie besteht. Darauf folgt die Facharzt-Ausbildung (63 Monate) oder eine Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (45 Monate). Zwölf Monate sollen dabei verpflichtend in einer Lehrpraxis absolviert werden; davon sollen drei Monate auch in einer Krankenhaus-Ambulanz anrechenbar sein. Hinsichtlich der Lehrpraxis verweist Wechselberger auch auf ein Konzept, das von einer Arbeitsgruppe des Gesundheitsministeriums erstellt wurde. Darin ist die Rede von mindestens sechs, maximal zwölf Monaten Lehrpraxis. Im Konzept der ÖÄK gehe es dezidiert um zwölf Monate Lehrpraxis.

Im Zuge des Ärztekammertages hob der ÖÄK-Präsident besonders die Aktivitäten der in drei Tochter-Unternehmen ausgelagerten Betriebe der ÖÄK hervor. Pressestelle und Verlag der ÖÄK für die elektronische Kommunikation und mediale Aufbereitung, die ‚österreichische akademie der ärzte‘ für die ärztliche Fortbildung sowie die ÖQMed (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH) sind jeweils für die operative Ebene zuständig. „In allen drei Gesellschaften sorgt ein straffes und effizientes Management darüber hinaus für den schonenden Umgang mit Ressourcen“, betonte Wechselberger. AM

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 12 / 25.06.2013