Gesund­heits­re­form: Gespräch vor Konfrontation

25.01.2013 | Politik


Auch wenn die Gesund­heits­re­form den Minis­ter­rat pas­siert hat, so ist für die ÖÄK klar: Der Bevöl­ke­rung dür­fen künf­tig keine Leis­tun­gen vor­ent­hal­ten und die Ärzte in ihrer Arbeit nicht behin­dert wer­den. Die Haupt­auf­gabe der ÖÄK liegt des­halb darin, sich in die Gestal­tung der Begleit- und Fol­ge­ge­setze ein­zu­brin­gen.
Von Agnes M. Mühlgassner

Bei der aktu­el­len Gesund­heits­re­form han­delt es sich um eine reine Finanz- und Orga­ni­sa­ti­ons­re­form – an die­ser Kri­tik hält die ÖÄK nach wie vor fest. Die am 15. Jän­ner 2013 im Minis­ter­rat beschlos­sene Gesund­heits­re­form gebe aller­dings die gesund­heits­po­li­ti­sche Ziel­rich­tung vor, an der sich die fol­gende Ver­sor­gungs­re­form ori­en­tie­ren werde, erklärte ÖÄK­Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger tags dar­auf bei einer Pres­se­kon­fe­renz in Wien. Die Auf­gabe der ÖÄK sieht er des­halb darin, im Rah­men der Begleit- und Fol­ge­ge­setze „unsere Exper­tise ein­zu­brin­gen und dar­auf zu ach­ten, dass die Ärzte auch in Zukunft die Bevöl­ke­rung sinn­voll und ent­spre­chend zeit­ge­mä­ßer Qua­li­täts­stan­dards medi­zi­nisch ver­sor­gen kön­nen“. Damit wolle man errei­chen, dass auch tat­säch­lich eine Ver­sor­gungs­re­form ohne Ver­schlech­te­run­gen für Ärzte und Pati­en­ten umge­setzt wird.

Keine Decke­lun­gen

„Gänz­lich abzu­leh­nen“ sind nach Mei­nung von Artur Wech­sel­ber­ger Decke­lun­gen im Gesund­heits­we­sen – „ohne dabei auf die Ent­wick­lung der Ver­sor­gungs­not­wen­dig­kei­ten und auf den Fort­schritt der Medi­zin zu ach­ten“. Der ÖÄK-Prä­si­dent prä­zi­siert seine Kri­tik: „Die 15a-Ver­ein­ba­run­gen haben zwar in vie­len Ansät­zen Ratio­na­li­sie­run­gen zum Ziel. Jedoch liegt oft sehr nahe an der Ratio­na­li­sie­rung die Ratio­nie­rung.“ Eine Vor­ent­hal­tung von Leis­tun­gen und Behin­de­rung der Arbeit von Ärz­ten kann aber nicht akzep­tiert werden.

Jedoch auch bei den Ratio­na­li­sie­rungs­vor­ha­ben for­dert Wech­sel­ber­ger kon­krete Zah­len zu den erwar­ten­den Ratio­na­li­sie­rungs­ef­fek­ten ein. Die ÖÄK erwar­tet, dass end­lich klar­ge­legt werde: Wel­che Maß­nahme bringt wel­che Erspar­nis und wel­che Kon­se­quen­zen hat das für die Bevöl­ke­rung? Dies sei bis­lang nicht gesche­hen und „das ver­mis­sen wir“, so Wechselberger.

Zwar sei es gelun­gen, die Aus­bil­dung und die Qua­li­täts­si­che­rung im nie­der­ge­las­se­nen Bereich bei der Ärz­te­kam­mer zu hal­ten, offen hin­ge­gen seien die kon­kre­ten Umset­zungs­ge­setze zu den bei­den 15a-Ver­ein­ba­run­gen, erklärte anschlie­ßend der Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer für Wien, Univ. Prof. Tho­mas Sze­ke­res. Und er ver­wies auf die Zusage, wonach die Ärz­te­kam­mer bei der kon­kre­ten Umset­zung „wesent­lich“ ein­ge­bun­den wird. Den poli­ti­schen Wil­len, den nie­der­ge­las­se­nen Bereich zu stär­ken, bezeich­net er als „wich­tig“. Auch die Tat­sa­che, dass es zu einer bes­se­ren Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Spi­tä­lern und den nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten kom­men soll. Sze­ke­res dazu: „Aller­dings muss die Leis­tung in einem der bei­den Berei­che erbracht wer­den. Es kann nicht so sein, dass die Ange­bote in bei­den Berei­chen her­un­ter­ge­fah­ren wür­den“ – wie dies etwa am Rück­gang der Kas­sen­plan­stel­len in den letz­ten Jah­ren fest­zu­stel­len sei. „Wir wer­den das kri­tisch beob­ach­ten“, kün­digte Sze­ke­res an.

Im Gesund­heits­be­reich soll offen­sicht­lich gelin­gen, was sonst in ande­ren Wirt­schafts­be­rei­chen nicht mög­lich ist, sagte der Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte in der ÖÄK, Johan­nes Stein­hart, zu Beginn sei­ner Aus­füh­run­gen. „Die Poli­tik ver­kün­det: es wird gespart und gleich­zei­tig eine höhere Qua­li­tät erbracht.“ Stein­hart bezwei­felt, dass das mög­lich ist – ange­sichts der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung, der ins­ge­samt stän­dig stei­gen­den psy­chi­schen Belas­tun­gen und auch im Hin­blick auf die gestie­ge­nen Ansprü­che der Pati­en­ten. Seine For­de­rung: „Wenn jetzt das Bekennt­nis der Poli­tik zur Stär­kung des nie­der­ge­las­se­nen Bereichs erfolgt ist, dann müs­sen jetzt die­sen Wor­ten Taten fol­gen. Das bedeu­tet: Es sind zusätz­lich rund 1.000 Kas­sen­plan­stel­len not­wen­dig.“ Und der Kuri­en­ob­mann macht auch klar, was För­de­rung des nie­der­ge­las­se­nen Bereichs jeden­falls nicht bedeu­ten könne: näm­lich die Ein­rich­tung von Poly­kli­ni­ken und AVZs (All­ge­meine Ver­sor­gungs­zen­tren). Stein­hart wei­ter: „Die freie Arzt­wahl muss erhal­ten blei­ben und auch die wohn­ort­nahe Ver­sor­gung muss gewähr­leis­tet sein.“Der Wille der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärzte, diese Leis­tun­gen im nie­der­ge­las­se­nen Bereich zu erbrin­gen, sei jeden­falls vorhanden.

Wer­den Ver­tre­ter der ÖÄK in die Gestal­tung der Begleit- und Fol­ge­ge­setze der bei­den 15a-Ver­ein­ba­run­gen ent­ge­gen den Zusi­che­run­gen nicht ein­ge­bun­den oder zeigt sich eine für Ärzte oder Pati­en­ten nega­tive Ent­wick­lung, sind für Artur Wech­sel­ber­ger wei­tere Ärz­te­pro­teste nicht aus­ge­schlos­sen. „Wenn grobe Män­gel der Ver­sor­gung zu befürch­ten sind, dann wer­den wir alle not­wen­di­gen Maß­nah­men ergreifen.“

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.01.2013