Stand­punkt – Vize-Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Gesund­heits­re­form: eine gefähr­li­che Drohung?

10.05.2012 | Standpunkt

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Erin­nern Sie sich noch an die Gesund­heits­re­form 2005? Wesent­li­che Inten­tio­nen der Reform gal­ten der Pla­nung, Steue­rung und Finan­zie­rung des Gesund­heits­we­sens. Ins­be­son­dere durch ent­spre­chen­de­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Bund und Län­dern über die Orga­ni­sa­tion und Finan­zie­rung des Gesundheitswesens.

Und die Gesund­heits­re­form 2008? Um ein zehn­pro­zen­ti­ges Ein­spa­rungs­ziel anzu­pei­len, wur­den unaus­ge­go­rene „Schnaps­ideen“ wie etwa eine ver­pflich­tende Pati­en­ten­quit­tung nach dem Arzt­be­such auf die par­la­men­ta­ri­sche Reise geschickt und mit bedroh­li­chen Angrif­fen auf das Gesamt­ver­trags­sys­tem die Ärzte auf die Straße getrie­ben. Die ange­peil­ten struk­tu­rel­len Ver­än­de­run­gen im Haupt­ver­band, die des­sen Zen­tral­macht stär­ken soll­ten, waren dann aber selbst den Par­la­men­ta­ri­ern zu star­ker Tobak und bedeu­te­ten das Ende der Reform. Und die Aus­sage des dama­li­gen Vize­kanz­lers Wil­helm Mol­te­rer „Es reicht“ auch jenes der Kurzzeitregierung.

Und die Gesund­heits­re­form 2012? Seit Mona­ten wird sie nun schon bebrü­tet. Bund, Län­der und Sozi­al­ver­si­che­rung duel­lie­ren sich um Geld, Macht und Ein­fluss. Eine neue Ver­ein­ba­rung gemäß Arti­kel 15a B‑VG soll wie­der ein­mal das Öster­rei­chi­sche Gesund­heits­we­sen über die Finan­zie­rung sanie­ren. Spar­pa­ket ist gleich Gesund­heits­re­form – so die ein­fa­che Devise der Refor­mer. Vor­der­grün­dig sind es die­ses Mal nicht die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte, die der Reform­ei­fer trifft, son­dern die Kran­ken­häu­ser, deren Leis­tungs­an­ge­bot zurück­ge­fah­ren, Abtei­lun­gen geschlos­sen und Per­so­nal­stände redu­ziert wer­den sol­len. Aber eben nur vor­der­grün­dig. Als Kon­se­quenz aus den Refor­men des intra­mu­ra­len Bereichs wird die Ver­la­ge­rung der Pati­en­ten zu den Ein­rich­tun­gen der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte ange­peilt. Und hier hört der Reform­ei­fer offen­sicht­lich auf. Kein noch so klei­nes refor­ma­to­ri­sches Lüft­chen beschäf­tigt sich mit der Frage, wie die­ser sek­to­rale Pati­en­ten­shift bewäl­tigt wer­den kann. Wer die Kran­ken, die den Spi­tä­lern ent­zo­gen wer­den, behan­deln soll und mit wel­chen Mit­teln das bewäl­tigt wer­den kann. Unat­trak­tive Kas­sen­ver­träge und dadurch ver­waiste Arzt­pra­xen, seit Jah­ren sta­gnie­ren­der Aus­bau der Stel­len­pläne und feh­lende Anreize zur Inte­gra­tion der extra­mu­ra­len Ver­sor­gung bedro­hen die gewohnte Qua­li­tät der medi­zi­ni­schen Versorgung.

Eine Dop­pel­mühle zum Scha­den der Erkrank­ten erwar­tet diese, wenn sie der Spar­stift der Kran­ken­häu­ser an einen aus­ge­hun­ger­ten nie­der­ge­las­se­nen Bereich ver­weist. Eine Pro­blem­stel­lung, die offen­sicht­lich nicht Thema der Ver­hand­lun­gen der Troika aus Bund, Län­dern und Sozi­al­ver­si­che­rung ist. Oder liegt es an der Schwä­che der Sozi­al­ver­si­che­rung, auf deren Geld es die Spi­tals­er­hal­ter abge­se­hen haben? Viel mehr, als sie bereit wären, der Aus­la­ge­rung von Pati­en­ten in den nie­der­ge­las­se­nen Bereich auch die not­wen­di­gen Mit­tel fol­gen zu lassen.

Hier rächt es sich, dass man die Ärz­te­kam­mer aus dem Dis­kus­si­ons­pro­zess aus­ge­schlos­sen hat. Denn hier geht es um gesund­heits­po­li­ti­sche und medi­zi­ni­sche Sach­ar­gu­mente und diese sind unsere Kern­kom­pe­tenz. Sie aus­zu­blen­den, redu­ziert die Reform auf einen Finanz­aus­gleich zwi­schen den Gebiets­kör­per­schaf­ten, die den Namen Gesund­heits­re­form nicht verdient.

Dass die Poli­tik den Rat­schlag der Ärz­te­schaft oft arro­gant igno­riert, sind wir gewöhnt. Dass diese Igno­ranz aber auch die Ent­wick­lung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung blo­ckiert und zu einer Poli­tik zum Scha­den der Bevöl­ke­rung mutiert, ist ein Skandal.

Artur Wech­sel­ber­ger
Vize-Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2012