Standpunkt – Vize-Präs. Artur Wechselberger: Gesundheitsreform: eine gefährliche Drohung?

10.05.2012 | Standpunkt

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Erinnern Sie sich noch an die Gesundheitsreform 2005? Wesentliche Intentionen der Reform galten der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens. Insbesondere durch entsprechendevertragliche Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Und die Gesundheitsreform 2008? Um ein zehnprozentiges Einsparungsziel anzupeilen, wurden unausgegorene „Schnapsideen“ wie etwa eine verpflichtende Patientenquittung nach dem Arztbesuch auf die parlamentarische Reise geschickt und mit bedrohlichen Angriffen auf das Gesamtvertragssystem die Ärzte auf die Straße getrieben. Die angepeilten strukturellen Veränderungen im Hauptverband, die dessen Zentralmacht stärken sollten, waren dann aber selbst den Parlamentariern zu starker Tobak und bedeuteten das Ende der Reform. Und die Aussage des damaligen Vizekanzlers Wilhelm Molterer „Es reicht“ auch jenes der Kurzzeitregierung.

Und die Gesundheitsreform 2012? Seit Monaten wird sie nun schon bebrütet. Bund, Länder und Sozialversicherung duellieren sich um Geld, Macht und Einfluss. Eine neue Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG soll wieder einmal das Österreichische Gesundheitswesen über die Finanzierung sanieren. Sparpaket ist gleich Gesundheitsreform – so die einfache Devise der Reformer. Vordergründig sind es dieses Mal nicht die niedergelassenen Ärzte, die der Reformeifer trifft, sondern die Krankenhäuser, deren Leistungsangebot zurückgefahren, Abteilungen geschlossen und Personalstände reduziert werden sollen. Aber eben nur vordergründig. Als Konsequenz aus den Reformen des intramuralen Bereichs wird die Verlagerung der Patienten zu den Einrichtungen der niedergelassenen  Ärzte angepeilt. Und hier hört der Reformeifer offensichtlich auf. Kein noch so kleines reformatorisches Lüftchen beschäftigt sich mit der Frage, wie dieser sektorale Patientenshift bewältigt werden kann. Wer die Kranken, die den Spitälern entzogen werden, behandeln soll und mit welchen Mitteln das bewältigt werden kann. Unattraktive Kassenverträge und dadurch verwaiste Arztpraxen, seit Jahren stagnierender Ausbau der Stellenpläne und fehlende Anreize zur Integration der extramuralen Versorgung bedrohen die gewohnte Qualität der medizinischen Versorgung.

Eine Doppelmühle zum Schaden der Erkrankten erwartet diese, wenn sie der Sparstift der Krankenhäuser an einen ausgehungerten niedergelassenen Bereich verweist. Eine Problemstellung, die offensichtlich nicht Thema der Verhandlungen der Troika aus Bund, Ländern und Sozialversicherung ist. Oder liegt es an der Schwäche der Sozialversicherung, auf deren Geld es die Spitalserhalter abgesehen haben? Viel mehr, als sie bereit wären, der Auslagerung von Patienten in den niedergelassenen Bereich auch die notwendigen Mittel folgen zu lassen.

Hier rächt es sich, dass man die Ärztekammer aus dem Diskussionsprozess ausgeschlossen hat. Denn hier geht es um gesundheitspolitische und medizinische Sachargumente und diese sind unsere Kernkompetenz. Sie auszublenden, reduziert die Reform auf einen Finanzausgleich zwischen den  Gebietskörperschaften, die den Namen Gesundheitsreform nicht verdient.

Dass die Politik den Ratschlag der Ärzteschaft oft arrogant ignoriert, sind wir gewöhnt. Dass diese Ignoranz aber auch die Entwicklung der medizinischen Versorgung blockiert und zu einer Politik zum Schaden der Bevölkerung mutiert, ist ein Skandal.

Artur Wechselberger
Vize-Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2012