Stand­punkt – Präs. Artur Wech­sel­ber­ger: Wer am Gip­fel des Bau­mes Früchte sehen will, der nähre seine Wurzeln

15.07.2012 | Standpunkt

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Diese Gedan­ken des deut­schen Dich­ters und Den­kers Johann Gott­fried Her­der möchte ich mei­nem ers­ten Edi­to­rial in der neuen Funk­ti­ons­pe­ri­ode vor­an­stel­len. Schließ­lich sind es die gemein­sa­men Wur­zeln als Ange­hö­rige eines freien Beru­fes, die uns Ärz­tin­nen und Ärzte einen und uns von ande­ren Beru­fen abheben.

Einen freien Beruf aus­zu­üben bedeu­tet, geis­tig-ideelle Leis­tun­gen – eigen­ver­ant­wort­lich, fach­lich unab­hän­gig und auf­grund beson­de­rer beruf­li­cher Qua­li­fi­ka­tio­nen und ethi­scher Grund­la­gen – per­sön­lich zu erbrin­gen. Intel­lek­tu­elle Leis­tun­gen, die als gemein­schafts­wich­tige Tätig­kei­ten im Inter­esse ihrer Auf­trag­ge­ber – in unse­rem Fall zumeist der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten – aber auch der All­ge­mein­heit ange­bo­ten und ver­rich­tet werden.

Ange­hö­rige freier Berufe zeich­net auch aus, dass sie sich in ihrer idea­lis­ti­schen Grund­ein­stel­lung jeder ega­li­tä­ren, mecha­nis­ti­schen, mate­ria­lis­tisch-öko­no­mi­schen gesell­schaft­li­chen Kon­zep­tion ent­ge­gen­stel­len und gesell­schaft­li­che sowie indi­vi­du­elle Bedürf­nisse essen­ti­el­ler und exis­ten­ti­el­ler Art abde­cken. Neben direkt geleis­te­ter ärzt­li­cher Hilfe gilt es auch die Nöte, Wün­sche und Vor­stel­lun­gen des Ein­zel­nen gegen­über anony­men Insti­tu­tio­nen und Orga­ni­sa­tio­nen zu ver­tre­ten und schä­di­gende Ein­flüsse von den Anver­trau­ten abzuhalten.

Damit gehört es zu den ärzt­li­chen Auf­ga­ben sui gene­ris, die Indi­vi­dua­li­tät und Unab­hän­gig­keit unse­rer Pati­en­ten vor den kol­lek­ti­ven Inter­es­sen des Staa­tes zu schüt­zen. Öko­no­mi­sche Restrik­tio­nen aber auch ord­nungs­po­li­ti­sche Staats­in­ter­es­sen, die deren Per­sön­lich­keits­rechte gefähr­den, müs­sen von unse­rem Berufs­stand auf­ge­zeigt und aus indi­vi­du­el­ler Ver­ant­wor­tung und ethi­scher Gebun­den­heit zurück­ge­drängt werden.

Para­do­xer Weise fällt es gerade Ärz­ten in moder­nen Sozi­al­staa­ten mit der Domi­nanz eines „wohl­mei­nen­den Staa­tes“, der zu wis­sen glaubt, was sei­nen Bür­gern gut tut, zuneh­mend schwe­rer, indi­vi­du­elle Leis­tun­gen unbe­ein­fluss­bar sicher zu stel­len. Beson­ders dann, wenn Ärzte quasi als Amts­wal­ter für das öffent­li­che Sys­tem in ver­trags­ärzt­li­chen Funk­tio­nen oder als Ange­stellte öffent­li­cher Gesund­heits­ein­rich­tun­gen tätig wer­den, ste­hen sie oft vor dem Dilemma staat­li­cher Ein­fluss­nahme ver­sus indi­vi­du­el­ler Behand­lungs­not­wen­dig­kei­ten. Ein ähn­li­cher Kon­flikt tritt auf, wenn die Domi­nanz des Mark­tes ver­sucht, das Berufs­ethos gegen die Gesetze des Mark­tes auszuspielen.

Schutz vor sol­chen Situa­tio­nen kann nur eine frei­be­ruf­li­che, auto­nome Selbst­ver­wal­tung bie­ten, die als Wider­part des Staa­tes und sei­ner Orga­ni­sa­tio­nen frei­be­ruf­li­ches Han­deln garan­tie­ren und fach­li­che sowie geis­tige Unab­hän­gig­keit in ethi­scher Gebun­den­heit ver­tei­di­gen muss.

Damit wird es gemein­same Auf­gabe aller gewähl­ten Ärz­te­ver­tre­ter sein, diese zen­trale Her­aus­for­de­rung wahr­zu­neh­men. Ebenso liegt es bei allen Berufs­an­ge­hö­ri­gen, an den ethi­schen Wur­zeln ihres freien Stan­des fest­zu­hal­ten, nach­dem – wie die Erfah­rung lehrt – das öffent­li­che Anse­hen eines Beru­fes in dem Maße ver­fällt, in dem sich ein gro­ßer Teil des Berufs­stan­des in sei­ner Pra­xis von den ethi­schen Grund­sät­zen des Beru­fes ent­fernt. Daher müs­sen selbst in lebens­na­hen Kom­pro­mis­sen die frei­be­ruf­li­chen Kern­ele­mente wie Eigen­ver­ant­wor­tung und Unab­hän­gig­keit, Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät, Berufs­ethos und Kom­pe­tenz als unver­zicht­bare gesell­schaft­li­che Werte erkenn­bar bleiben.

Artur Wech­sel­ber­ger
Prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärztekammer

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2012