Qualitätssicherung: Evaluierung macht sicher!

10.11.2012 | Politik

In Niederösterreich und Vorarlberg läuft derzeit die neuerliche ÖQMed-Zertifizierung der Ordinationen an. Die ÖÄK rät, schon im Vorfeld mögliche bestehende Mängel zu beheben, um bei einer allfälligen Überprüfung durch einen Qualitätssicherungs-Beauftragten keine bösen Überraschungen zu erleben.
Von Ruth Mayrhofer

Erstmals hat die ÖQMed auf Basis der Qualitätssicherungsverordnung im Jahr 2006 rund 22.000 Ordinationen einer Evaluierung unterzogen. Laut Ärztegesetz ist alle fünf Jahre eine Überarbeitung dieser Verordnung notwendig. In Folge dessen ist die erneuerte Verordnung seit 1. Jänner 2012 in Kraft. In der „Verordnung neu“ sind wesentlich umfassendere Kriterien als in der vorhergegangenen enthalten. Zusätzlich wurden – nur um zwei Beispiele zu nennen – Brandschutz-Kriterien und Suchtgift-Gebarung auf den neuesten Stand gebracht.

Niederösterreich und Vorarlberg sind jene beiden Bundesländer, die als erste im dritten Quartal 2012 unter die Lupe genommen werden – und zwar in Form einer Selbstevaluierung, wie sie bei vielen Qualitätssicherungs-Systemen vorgesehen ist. Grund: Der, der selbst evaluiert, hat immer auch aufgrund des gut strukturierten Fragebogens ‚den besten Blick‘ auf seinen Betrieb beziehungsweise in diesem Fall auf seine Ordination.

Die (Selbst-)Evaluierung ist denkbar einfach: Mit einem Zeitaufwand von weniger als 20 Minuten mithilfe des Online-Fragebogens ist die Sache auch schon getan. Es gilt jedoch, vor dem Ausfüllen des Fragebogens diesen genau durchzusehen und mögliche Stolpersteine für eine Zertifizierung aus dem Weg zu räumen.

Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK, legt seinen Kolleginnen und Kollegen daher ans Herz, schon im Vorfeld mögliche bestehende Mängel zu beheben, um anschließend bei einer potentiellen Überprüfung durch einen Qualitätssicherungs-Beauftragten der ÖQMed keine bösen Überraschungen zu erleben. Immerhin landen in einem Pool, aus dem mit einem elektronischen Zufallsgenerator dann sieben Prozent der Ordinationen für einen Ordinationsbesuch durch einen Qualitätssicherungs-Beauftragten gezogen werden. Diese Qualitätssicherungs-Beauftragten weisen nicht nur eine entsprechende Zusatzausbildung auf, sondern müssen außerdem fünf Jahre lang hauptberuflich eine Ordination geführt haben. Die Qualitätssicherungs-Beauftragten können und wollen den Ärzten, deren Ordinationen den Evaluierungsprozess durchlaufen, durch ihre eigene Erfahrung auf gleicher Augenhöhe Hilfestellung leisten.

Bezüglich der Evaluierung unterliegt die ÖQMed keinerlei Weisungsrecht durch Funktionäre der Ärztekammer. Weisungsgebunden ist die ÖÄK gegenüber dem Gesundheitsminister im Bereich der Rechtsgrundlage für die Qualitätssicherung. Gesundheitsminister Alois Stöger hat schon im Zuge der neuen Verordnung von diesem Recht Gebrauch gemacht. Er hat verordnet, dass jeder einzelne Mangel, der bei der Evaluierung in einer Kassenpraxis entdeckt wird, den zuständigen Krankenkassen gemeldet werden muss. „Das ist nicht nur ein extremer bürokratischer Aufwand, sondern auch eine absolute Zumutung für die niedergelassene Ärzteschaft“, ärgert sich Johannes Steinhart: „Es ist ja fast eine Beleidigung, dass der Minister die Ärzte diesem Procedere aussetzt.“

Dabei ist Österreich in Sachen Qualitätssicherung für ärztliche Ordinationen speziell im europäischen Kontext federführend. Lediglich in Deutschland gibt es Ähnliches – allerdings nur rudimentär. Dort muss zwar jeder niedergelassene Arzt über (irgend-)ein Qualitätsmanagement-System verfügen; er benötigt jedoch keine Zertifizierung. Das bedeutet, dass nur im Fall von Fehlern oder Schäden nachgewiesen werden muss, dass die Qualität in der Ordination einwandfrei war. Daher fehlt für sie vor einem „Schadensfall“ jegliche Rechtssicherheit. Österreichs Ärzte haben durch die absolvierte Qualitätsevaluierung hier eine entschieden bessere Rechtsposition.

„Wir haben ein sehr gutes Qualitätssicherungssystem für die Ärzteschaft, das nachweislich gut funktioniert und auf das wir absolut stolz sein können“, betont Steinhart. Und auch in diesem Kontext sei die Weisung von Stöger „überhaupt nicht verständlich“.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 21 / 10.11.2012