Ärztliche Ordinationen: Neuerliche Evaluierung startet

25.09.2012 | Politik


In diesen Wochen startet in Niederösterreich und Vorarlberg die nächste Welle der Ordinationsevaluierung. Neu ist, dass Mängel sofort den Krankenkassen gemeldet werden müssen und die Tatsache, dass künftig fast doppelt so viele Ordinationen im Rahmen der Stichprobe überprüft werden.
Von Marion Huber

Mit der neuen Qualitätssicherungsverordnung, die mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten ist, startet in diesen Wochen österreichweit eine neue Runde der Ordinationsevaluierungen. Jeder niedergelassene Arzt sowie alle Gruppenpraxen müssen die Qualitätsstandards ihrer Praxis mittels Fragebogen beurteilen. Ein Aufwand, der ähnlich dimensioniert sein wird wie schon bei der letzten Evaluierung, wie Otto Pjeta, Referent für Qualitätssicherung in der ÖÄK, betont: „Die Zahl der zu evaluierenden Ordinationen wird sicher wieder bei mehr als 20.000 liegen.“ Überprüft werden neben der Patientenversorgung und Erreichbarkeit unter anderem die Räumlichkeiten, die Hygiene, die Notfallausstattung sowie unerwünschte Ereignisse und Patientensicherheit.

Die Ordinations-Inhaber erhalten – nach Bundesländern gestaffelt – von der ÖQMed (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin) die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen oder, über Anforderung, den Fragenbogen in Papierform zugesandt. Der Start erfolgt derzeit in Niederösterreich und Vorarlberg. Die weiteren Bundesländer folgen sukzessive: im zweiten Quartal 2013 Salzburg und die Steiermark, Anfang 2014 das Burgenland, Kärnten und Tirol sowie im ersten Quartal 2015 schließlich Wien und Oberösterreich. Den Abschluss bilden Ordinationen, die innerhalb dieses Zeitraums neu gegründet wurden. Im Rahmen einer Sammelwelle, die alle Bundesländer umfasst, erhalten die Inhaber dieser Ordinationen den Evaluierungsbogen im Jahr 2016.

Wie läuft die Evaluierung ab?

  • Nach Zusendung der Zugangsdaten kann der Arzt den Selbstevaluierungsbogen online unter www.oeqmed.at abrufen. Dieser muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden.
  • Gegebenenfalls kann ein Fragebogen in Papierform angefordert und ausgefüllt per Post an die ÖQMed (Weihburggasse 9, 1010 Wien) gesendet werden.
  • Die eingegangenen Daten werden von der ÖQMed auf ihre Plausibilität geprüft.
  • Nach dem Zufallsprinzip werden mittels Software Ordinationen ausgesucht, die im Rahmen einer Stichprobe von einem Qualitätssicherungsbeauftragten der ÖQMed besucht werden.
  • Bei Feststellung eines Mangels wird ein Mängelbehebungsauftrag erteilt.
  • Der Arzt muss den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist beheben und einen Nachweis darüber an die ÖQMed schicken.
  • Entspricht die Ordination den Qualitätskriterien, erhält sie ein entsprechendes Zertifikat von der ÖQMed.
  • Verweigert ein Arzt die Evaluierung oder werden erhobene Mängel nicht behoben, wird Anzeige beim Disziplinaranwalt erstattet.

Gemäß der neuen Qualitätssicherungs-Verordnung 2012 gibt es in diesem Evaluierungs-Zyklus zwei Änderungen im Ablauf. So hat sich etwa die vorgeschriebene Anzahl der stichprobenartigen Vor-Ort-Besuche zur Überprüfung der Selbstevaluierung erhöht. Während im vergangenen Zyklus von 2006 bis 2008 rund vier Prozent der Ordinationen durch Qualitätssicherungsbeauftragte überprüft wurden, werden es bei der aktuellen Evaluierung sieben Prozent sein.

Neu ist auch, dass die Krankenversicherungsträger in den Evaluierungsprozess einbezogen werden. Konkret heißt das, dass die ÖQMed den Krankenversicherungsträgern die Ergebnisse der Evaluierung bekanntgeben muss – für Pjeta „ein ganz wesentlicher, neuer Punkt der Evaluierung – nach detaillierter Weisung des Gesundheitsministeriums“. Sollte bei einem Kassenarzt ein Mangel in der Ordination festgestellt werden, muss dieser sofort den Krankenkassen gemeldet werden. „Wir waren eigentlich der Meinung, dass das erst dann geschehen sollte, wenn der Mangel von uns überprüft wurde beziehungsweise wenn ein Mängelbehebungsauftrag nicht durchgeführt worden ist“, erklärt er. Dem ist aber nach der Qualitätssicherungs-Verordnung 2012 nicht so, wie er weiter ausführt. „Die ÖQMed muss den Mangel jetzt schon in dem Augenblick melden, wo er zum ersten Mal evident wird beziehungsweise wenn er vom Arzt angegeben wird.“ Zwar hat der Arzt nach wie vor die Chance, den Mangel zu beheben, dennoch ist die Meldung schon vorab zu machen. „Wir wissen nicht, welche Folgen die Meldung eines Mangels an die Krankenkassen hat. Das könnte von einem Schreiben bis hin zur Infrage-Stellung des Vertrages reichen“, so Pjeta.

Mögliche Konsequenzen könnte jeder Arzt allerdings schon im Vorhinein vermeiden. „Konkret heißt das, dass sich jeder Arzt die Evaluierungsfragen vorab ansehen soll. Das kann man auf der Homepage der ÖQMed schon jetzt machen.“ Denn wenn man sich entsprechend den geforderten Standards vorbereite, habe man keine Probleme bei der Beantwortung der Fragebogen, ist Pjeta überzeugt. „Das ist unser großes Anliegen. Für den, der jetzt beginnt, sich die Fragen anzusehen, ist die Evaluierung danach eine Kleinigkeit und der Aufwand, der natürlich jetzt ein größerer ist als bei der letzten Evaluierung, ist dann berechenbar und auch rechtzeitig zu erledigen“, so sein Fazit.

Tipp: Weitere Informationen gibt es unter www.oeqmed.at

Die Termine der Evaluierung

• Drittes Quartal 2012: Niederösterreich und Vorarlberg
• Zweites Quartal 2013: Salzburg und Steiermark
• Erstes Quartal 2014: Burgenland, Kärnten und Tirol
• Erstes Quartal 2015: Wien und Oberösterreich
• 2016: Sammelwelle aller neu eröffneten Ordinationen

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2012