Ärzt­li­che Ordi­na­tio­nen: Neu­er­li­che Eva­lu­ie­rung startet

25.09.2012 | Politik


In die­sen Wochen star­tet in Nie­der­ös­ter­reich und Vor­arl­berg die nächste Welle der Ordi­na­ti­ons­eva­lu­ie­rung. Neu ist, dass Män­gel sofort den Kran­ken­kas­sen gemel­det wer­den müs­sen und die Tat­sa­che, dass künf­tig fast dop­pelt so viele Ordi­na­tio­nen im Rah­men der Stich­probe über­prüft wer­den.
Von Marion Huber

Mit der neuen Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­ord­nung, die mit 1. Jän­ner 2012 in Kraft getre­ten ist, star­tet in die­sen Wochen öster­reich­weit eine neue Runde der Ordi­na­ti­ons­eva­lu­ie­run­gen. Jeder nie­der­ge­las­sene Arzt sowie alle Grup­pen­pra­xen müs­sen die Qua­li­täts­stan­dards ihrer Pra­xis mit­tels Fra­ge­bo­gen beur­tei­len. Ein Auf­wand, der ähn­lich dimen­sio­niert sein wird wie schon bei der letz­ten Eva­lu­ie­rung, wie Otto Pjeta, Refe­rent für Qua­li­täts­si­che­rung in der ÖÄK, betont: „Die Zahl der zu eva­lu­ie­ren­den Ordi­na­tio­nen wird sicher wie­der bei mehr als 20.000 lie­gen.“ Über­prüft wer­den neben der Pati­en­ten­ver­sor­gung und Erreich­bar­keit unter ande­rem die Räum­lich­kei­ten, die Hygiene, die Not­fall­aus­stat­tung sowie uner­wünschte Ereig­nisse und Patientensicherheit.

Die Ordi­na­ti­ons-Inha­ber erhal­ten – nach Bun­des­län­dern gestaf­felt – von der ÖQMed (Öster­rei­chi­sche Gesell­schaft für Qua­li­täts­si­che­rung und Qua­li­täts­ma­nage­ment in der Medi­zin) die Zugangs­da­ten zum Online-Fra­ge­bo­gen oder, über Anfor­de­rung, den Fra­gen­bo­gen in Papier­form zuge­sandt. Der Start erfolgt der­zeit in Nie­der­ös­ter­reich und Vor­arl­berg. Die wei­te­ren Bun­des­län­der fol­gen suk­zes­sive: im zwei­ten Quar­tal 2013 Salz­burg und die Stei­er­mark, Anfang 2014 das Bur­gen­land, Kärn­ten und Tirol sowie im ers­ten Quar­tal 2015 schließ­lich Wien und Ober­ös­ter­reich. Den Abschluss bil­den Ordi­na­tio­nen, die inner­halb die­ses Zeit­raums neu gegrün­det wur­den. Im Rah­men einer Sam­mel­welle, die alle Bun­des­län­der umfasst, erhal­ten die Inha­ber die­ser Ordi­na­tio­nen den Eva­lu­ie­rungs­bo­gen im Jahr 2016.

Wie läuft die Eva­lu­ie­rung ab?

  • Nach Zusen­dung der Zugangs­da­ten kann der Arzt den Selbst­eva­lu­ie­rungs­bo­gen online unter www.oeqmed.at abru­fen. Die­ser muss inner­halb von vier Wochen beant­wor­tet werden.
  • Gege­be­nen­falls kann ein Fra­ge­bo­gen in Papier­form ange­for­dert und aus­ge­füllt per Post an die ÖQMed (Weih­burg­gasse 9, 1010 Wien) gesen­det werden.
  • Die ein­ge­gan­ge­nen Daten wer­den von der ÖQMed auf ihre Plau­si­bi­li­tät geprüft.
  • Nach dem Zufalls­prin­zip wer­den mit­tels Soft­ware Ordi­na­tio­nen aus­ge­sucht, die im Rah­men einer Stich­probe von einem Qua­li­täts­si­che­rungs­be­auf­trag­ten der ÖQMed besucht werden.
  • Bei Fest­stel­lung eines Man­gels wird ein Män­gel­be­he­bungs­auf­trag erteilt.
  • Der Arzt muss den Man­gel inner­halb einer fest­ge­setz­ten Frist behe­ben und einen Nach­weis dar­über an die ÖQMed schicken.
  • Ent­spricht die Ordi­na­tion den Qua­li­täts­kri­te­rien, erhält sie ein ent­spre­chen­des Zer­ti­fi­kat von der ÖQMed.
  • Ver­wei­gert ein Arzt die Eva­lu­ie­rung oder wer­den erho­bene Män­gel nicht beho­ben, wird Anzeige beim Dis­zi­pli­nar­an­walt erstattet.

Gemäß der neuen Qua­li­täts­si­che­rungs-Ver­ord­nung 2012 gibt es in die­sem Eva­lu­ie­rungs-Zyklus zwei Ände­run­gen im Ablauf. So hat sich etwa die vor­ge­schrie­bene Anzahl der stich­pro­ben­ar­ti­gen Vor-Ort-Besu­che zur Über­prü­fung der Selbst­eva­lu­ie­rung erhöht. Wäh­rend im ver­gan­ge­nen Zyklus von 2006 bis 2008 rund vier Pro­zent der Ordi­na­tio­nen durch Qua­li­täts­si­che­rungs­be­auf­tragte über­prüft wur­den, wer­den es bei der aktu­el­len Eva­lu­ie­rung sie­ben Pro­zent sein.

Neu ist auch, dass die Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger in den Eva­lu­ie­rungs­pro­zess ein­be­zo­gen wer­den. Kon­kret heißt das, dass die ÖQMed den Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­gern die Ergeb­nisse der Eva­lu­ie­rung bekannt­ge­ben muss – für Pjeta „ein ganz wesent­li­cher, neuer Punkt der Eva­lu­ie­rung – nach detail­lier­ter Wei­sung des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums“. Sollte bei einem Kas­sen­arzt ein Man­gel in der Ordi­na­tion fest­ge­stellt wer­den, muss die­ser sofort den Kran­ken­kas­sen gemel­det wer­den. „Wir waren eigent­lich der Mei­nung, dass das erst dann gesche­hen sollte, wenn der Man­gel von uns über­prüft wurde bezie­hungs­weise wenn ein Män­gel­be­he­bungs­auf­trag nicht durch­ge­führt wor­den ist“, erklärt er. Dem ist aber nach der Qua­li­täts­si­che­rungs-Ver­ord­nung 2012 nicht so, wie er wei­ter aus­führt. „Die ÖQMed muss den Man­gel jetzt schon in dem Augen­blick mel­den, wo er zum ers­ten Mal evi­dent wird bezie­hungs­weise wenn er vom Arzt ange­ge­ben wird.“ Zwar hat der Arzt nach wie vor die Chance, den Man­gel zu behe­ben, den­noch ist die Mel­dung schon vorab zu machen. „Wir wis­sen nicht, wel­che Fol­gen die Mel­dung eines Man­gels an die Kran­ken­kas­sen hat. Das könnte von einem Schrei­ben bis hin zur Infrage-Stel­lung des Ver­tra­ges rei­chen“, so Pjeta. 

Mög­li­che Kon­se­quen­zen könnte jeder Arzt aller­dings schon im Vor­hin­ein ver­mei­den. „Kon­kret heißt das, dass sich jeder Arzt die Eva­lu­ie­rungs­fra­gen vorab anse­hen soll. Das kann man auf der Home­page der ÖQMed schon jetzt machen.“ Denn wenn man sich ent­spre­chend den gefor­der­ten Stan­dards vor­be­reite, habe man keine Pro­bleme bei der Beant­wor­tung der Fra­ge­bo­gen, ist Pjeta über­zeugt. „Das ist unser gro­ßes Anlie­gen. Für den, der jetzt beginnt, sich die Fra­gen anzu­se­hen, ist die Eva­lu­ie­rung danach eine Klei­nig­keit und der Auf­wand, der natür­lich jetzt ein grö­ße­rer ist als bei der letz­ten Eva­lu­ie­rung, ist dann bere­chen­bar und auch recht­zei­tig zu erle­di­gen“, so sein Fazit.

Tipp: Wei­tere Infor­ma­tio­nen gibt es unter www.oeqmed.at

Die Ter­mine der Evaluierung

• Drit­tes Quar­tal 2012: Nie­der­ös­ter­reich und Vor­arl­berg
• Zwei­tes Quar­tal 2013: Salz­burg und Stei­er­mark
• Ers­tes Quar­tal 2014: Bur­gen­land, Kärn­ten und Tirol
• Ers­tes Quar­tal 2015: Wien und Ober­ös­ter­reich
• 2016: Sam­mel­welle aller neu eröff­ne­ten Ordinationen

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2012