Kommentar – Susanne Kummer: Embryonen-Stammzellwunder eingestampft

25.02.2012 | Politik

Die Reaktionen reichten von Applaus bis zu Entsetzen: Stammzellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden, dürfen nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert werden. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2011. Wenn Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen zerstört und als Rohstoff für die Forschung verwendet werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, urteilten die Richter in Luxemburg. Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen (ES) sowie für die Verfahren zu ihrer Herstellung.

Der Entscheid der Höchstrichter hat längerfristige Folgen für den Umgang mit beziehungsweise die „Nutzung“ von Embryonen innerhalb der EU. Zumindest treten jetzt tiefgreifende Diskrepanzen und Wertungswidersprüche der europäischen Politik ins Rampenlicht, die dringenden Handlungsbedarf deutlich machen: zum Schutz des Embryos ebenso wie gegen die Vergeudung von Steuergeldern in einen ohnehin wohl völlig überschätzten Forschungszweig.

Interessant ist am Richterspruch des EuGH, dass er einer für die EU allgemein verbindlichen Definitioni des Embryos selbst in seiner frühesten Phase („früher Embryo“, „Präembryo“ genannt) als nicht kommerzialisierbarer Ware folgt. Damit wird ein Signal gegen die in weiten Teilen der EU verbreitete radikal utilitaristische Auffassung gesetzt, wonach die Zerstörung von Embryonen im Dienste der Wissenschaft oder der Entwicklung von zukünftigen Therapien legitim sei. Diese Position könnte nun ins Wanken kommen.

Jüngstes, prominentes Beispiel eines gescheiterten Embryo-Stammzellen-Hypes war das Biotech-Unternehmen Geron. Unter großem medialem Rummel hatte der US-Konzern im Oktober 2010 die weltweit ersten klinischen Studien mit embryonalen Stammzellen an vier querschnittgelähmten Patienten begonnen. Ein Jahr später meldete die Firma dann, die Studie habe den Patienten zwar nicht geschadet – aber auch nicht genützt: Von einer Besserung der Symptome war keine Spur. Und im November 2011 ruderte Geron komplett zurück: Das gesamte Forschungsprogramm werde wegen zu hoher Kosten beendet, man wolle sich in Zukunft auf hoffnungsträchtigere Felder als ES-Therapien konzentrieren. Das embryonale Stammzellen-Wunder wurde eingestampft.

Insgesamt ist zu erwarten, dass die durch private oder EU-Gelder geförderte Embryonen-vernichtende Forschung ohne Anspruch auf Patente auslaufen wird, da sie sich finanziell kaum lohnt. Im Vergleich zur dynamischen Entwicklung auf dem Gebiet der induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) und schon bestehender zahlreicher Therapien mit adulten Stammzellen hatten ES-Projekte ohnehin schon an Attraktivität verloren.

Politisch gesehen ist es ein Gebot der Stunde, die Embryonenforschung endgültig aus EU-Förderprogrammen herauszunehmen, insbesondere die bereits bestehende Förderung für die Forschungstätigkeit, bei der menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden. Gelegenheit zu einer Revision hat die EU-Kommission bei der anstehenden Neuregelung der EU-Forschungsförderung von 2014 bis 2020 („Horizont 2020“). Neben ethischen und juristischen Argumenten hatten Europaabgeordnete mehrere Fraktionen im Vorfeld angeführt, dass es auch wirtschaftlich keinen Sinn habe, Projekte zu fördern, deren Ergebnisse dann in der EU nicht patentiert werden könnten. Während die zuständige EU-Kommissarin Maire Geoghegan-Quinn Gelder aus dem Forschungstopf auch für die Zerstörung von Embryonen bereitstellen will, pocht die deutsche Bundesforschungsministerin Annette Schavan auf ein „Nein“ der EU. Ihrer Auffassung nach dürfe es auf europäischer Ebene keinen Anreiz für verbrauchende Embryonenforschung geben. Stattdessen sollten künftig „möglichst viele Mittel“ für alternative Forschung wie etwa die an adulten Stammzellen zur Verfügung stehen. Schavan sitzt damit nicht nur ethisch, sondern auch pragmatisch auf dem richtigen Dampfer.

Die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus Embryonen, die nach einer künstlichen Befruchtung „übrig bleiben“, ist hierzulande mit guten Gründen durch das Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Es besteht kein Anlass, dies zu ändern. Für Österreich gilt weiterhin: Ethisch sauber forscht es sich am besten.

*) Mag. Susanne Kummer ist stellvertretende Geschäftsführerin von IMABE – Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik, Wien.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 4 / 25.02.2012