Kom­men­tar – Susanne Kum­mer: Embryo­nen-Stamm­zell­wun­der eingestampft

25.02.2012 | Politik

Die Reak­tio­nen reich­ten von Applaus bis zu Ent­set­zen: Stamm­zel­len, die aus mensch­li­chen Embryo­nen gewon­nen wur­den, dür­fen nicht für die wis­sen­schaft­li­che For­schung paten­tiert wer­den. So ent­schied der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) im Okto­ber 2011. Wenn Embryo­nen zur Gewin­nung von Stamm­zel­len zer­stört und als Roh­stoff für die For­schung ver­wen­det wer­den, ver­stoße dies gegen den Schutz der Men­schen­würde, urteil­ten die Rich­ter in Luxem­burg. Die Ent­schei­dung gilt für Patente auf embryo­nale Stamm­zel­len (ES) sowie für die Ver­fah­ren zu ihrer Herstellung.

Der Ent­scheid der Höchst­rich­ter hat län­ger­fris­tige Fol­gen für den Umgang mit bezie­hungs­weise die „Nut­zung“ von Embryo­nen inner­halb der EU. Zumin­dest tre­ten jetzt tief­grei­fende Dis­kre­pan­zen und Wer­tungs­wi­der­sprü­che der euro­päi­schen Poli­tik ins Ram­pen­licht, die drin­gen­den Hand­lungs­be­darf deut­lich machen: zum Schutz des Embryos ebenso wie gegen die Ver­geu­dung von Steu­er­gel­dern in einen ohne­hin wohl völ­lig über­schätz­ten Forschungszweig.

Inter­es­sant ist am Rich­ter­spruch des EuGH, dass er einer für die EU all­ge­mein ver­bind­li­chen Defi­ni­tioni des Embryos selbst in sei­ner frü­hes­ten Phase („frü­her Embryo“, „Prä­em­bryo“ genannt) als nicht kom­mer­zia­li­sier­ba­rer Ware folgt. Damit wird ein Signal gegen die in wei­ten Tei­len der EU ver­brei­tete radi­kal uti­li­ta­ris­ti­sche Auf­fas­sung gesetzt, wonach die Zer­stö­rung von Embryo­nen im Dienste der Wis­sen­schaft oder der Ent­wick­lung von zukünf­ti­gen The­ra­pien legi­tim sei. Diese Posi­tion könnte nun ins Wan­ken kommen.

Jüngs­tes, pro­mi­nen­tes Bei­spiel eines geschei­ter­ten Embryo-Stamm­zel­len-Hypes war das Bio­tech-Unter­neh­men Geron. Unter gro­ßem media­lem Rum­mel hatte der US-Kon­zern im Okto­ber 2010 die welt­weit ers­ten kli­ni­schen Stu­dien mit embryo­na­len Stamm­zel­len an vier quer­schnitt­ge­lähm­ten Pati­en­ten begon­nen. Ein Jahr spä­ter mel­dete die Firma dann, die Stu­die habe den Pati­en­ten zwar nicht gescha­det – aber auch nicht genützt: Von einer Bes­se­rung der Sym­ptome war keine Spur. Und im Novem­ber 2011 ruderte Geron kom­plett zurück: Das gesamte For­schungs­pro­gramm werde wegen zu hoher Kos­ten been­det, man wolle sich in Zukunft auf hoff­nungs­träch­ti­gere Fel­der als ES-The­ra­pien kon­zen­trie­ren. Das embryo­nale Stamm­zel­len-Wun­der wurde ein­ge­stampft.

Ins­ge­samt ist zu erwar­ten, dass die durch pri­vate oder EU-Gel­der geför­derte Embryo­nen-ver­nich­tende For­schung ohne Anspruch auf Patente aus­lau­fen wird, da sie sich finan­zi­ell kaum lohnt. Im Ver­gleich zur dyna­mi­schen Ent­wick­lung auf dem Gebiet der indu­zier­ten plu­ri­po­ten­ten Stamm­zel­len (iPS) und schon bestehen­der zahl­rei­cher The­ra­pien mit adul­ten Stamm­zel­len hat­ten ES-Pro­jekte ohne­hin schon an Attrak­ti­vi­tät verloren.

Poli­tisch gese­hen ist es ein Gebot der Stunde, die Embryo­nen­for­schung end­gül­tig aus EU-För­der­pro­gram­men her­aus­zu­neh­men, ins­be­son­dere die bereits bestehende För­de­rung für die For­schungs­tä­tig­keit, bei der mensch­li­che embryo­nale Stamm­zel­len ver­wen­det wer­den. Gele­gen­heit zu einer Revi­sion hat die EU-Kom­mis­sion bei der anste­hen­den Neu­re­ge­lung der EU-For­schungs­för­de­rung von 2014 bis 2020 („Hori­zont 2020“). Neben ethi­schen und juris­ti­schen Argu­men­ten hat­ten Euro­pa­ab­ge­ord­nete meh­rere Frak­tio­nen im Vor­feld ange­führt, dass es auch wirt­schaft­lich kei­nen Sinn habe, Pro­jekte zu för­dern, deren Ergeb­nisse dann in der EU nicht paten­tiert wer­den könn­ten. Wäh­rend die zustän­dige EU-Kom­mis­sa­rin Maire Geog­he­gan-Quinn Gel­der aus dem For­schungs­topf auch für die Zer­stö­rung von Embryo­nen bereit­stel­len will, pocht die deut­sche Bun­des­for­schungs­mi­nis­te­rin Annette Scha­van auf ein „Nein“ der EU. Ihrer Auf­fas­sung nach dürfe es auf euro­päi­scher Ebene kei­nen Anreiz für ver­brau­chende Embryo­nen­for­schung geben. Statt­des­sen soll­ten künf­tig „mög­lichst viele Mit­tel“ für alter­na­tive For­schung wie etwa die an adul­ten Stamm­zel­len zur Ver­fü­gung ste­hen. Scha­van sitzt damit nicht nur ethisch, son­dern auch prag­ma­tisch auf dem rich­ti­gen Damp­fer.

Die Gewin­nung von embryo­na­len Stamm­zel­len aus Embryo­nen, die nach einer künst­li­chen Befruch­tung „übrig blei­ben“, ist hier­zu­lande mit guten Grün­den durch das Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­setz ver­bo­ten. Es besteht kein Anlass, dies zu ändern. Für Öster­reich gilt wei­ter­hin: Ethisch sau­ber forscht es sich am bes­ten.

*) Mag. Susanne Kum­mer ist stell­ver­tre­tende Geschäfts­füh­re­rin von IMABE – Insti­tut für medi­zi­ni­sche Anthro­po­lo­gie und Bio­ethik, Wien.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2012