Kom­men­tar – Prof. Enri­que Prat: Ter­mi­nale Sedie­rung ist keine Euthanasie

25.03.2012 | Politik

Kann eine ter­mi­nale Sedie­rung auch dem Tat­be­stand Eutha­na­sie zuge­ord­net wer­den? Bei Pra­xis-geeich­ten Ärz­ten wird dies ver­mut­lich nur Kopf­schüt­teln aus­lö­sen. Den­noch: In Fach­krei­sen wird diese Frage immer wie­der dis­ku­tiert, wes­halb ein Blick auf die dahin­ter lie­gende ethi­sche Pro­ble­ma­tik – und sei es nur zur eige­nen Absi­che­rung – loh­nend ist.

Ter­mi­nale Sedie­rungs- und Ster­be­hilfe-Hand­lun­gen haben äußer­lich vie­les gemein­sam: a) Beide sind ein Ver­such, das schwere Lei­den von Pati­en­ten zu lin­dern, b) am Ende steht der Tod des Pati­en­ten und c) kön­nen die Sub­stan­zen, die ver­ab­reicht wer­den, durch­aus die glei­chen sein.

Eine Sedie­rung, das heißt die medi­ka­men­töse Bewusst­seins­dämp­fung zur Lin­de­rung von uner­träg­li­chen und The­ra­pie-resis­ten­ten Sym­pto­men, kommt in den letz­ten Pha­sen des Ster­be­pro­zes­ses immer mehr zum Ein­satz. Stu­dien zei­gen, dass je nach Popu­la­tion und kul­tu­rel­lem Hin­ter­grund zwi­schen einem und bis zu 88 Pro­zent der Ster­ben­den sediert wer­den. Seda­tiva wir­ken auf das Zen­tral­ner­ven­sys­tem und brin­gen hohen Nut­zen (Schlaf­mit­tel, Beru­hi­gung, Nar­kose), ent­hal­ten jedoch auch gro­ßes Scha­dens­po­ten­tial (bis hin zur Tötung).

Die Euro­pean Asso­cia­tion für Pal­lia­tive Care (EAPC) betrach­tet die pal­lia­tive Sedie­rung als eine „wich­tige und not­wen­dige“ Behand­lungs­op­tion. Für ein­zelne Pati­en­ten, die unter sonst The­ra­pie-resis­ten­ten Sym­pto­men lei­den, pos­tu­liert sie diese aber nicht als Stan­dard, son­dern als ultima ratio der The­ra­pie. In den EAPC-Leit­li­nien für den Ein­satz von sedie­ren­den Maß­nah­men in der Pal­lia­tiv-Ver­sor­gung von 2009 wird viel­mehr die ethi­sche Pro­ble­ma­tik in den Vor­der­grund gestellt. Die ethi­sche For­de­rung nach „Für­sorge für Pal­lia­tiv­pa­ti­en­ten kann in viel­fäl­ti­ger Weise durch miss­bräuch­li­chen, unge­recht­fer­tig­ten und/​oder unsach­ge­mä­ßen Ein­satz von pal­lia­ti­ver Sedie­rung unter­mi­niert wer­den“. Laut die­ser Leit­li­nie liegt ein Miss­brauch pal­lia­ti­ver Sedie­rung vor, wenn „Behand­ler Pati­en­ten in Todes­nähe mit dem Pri­mär­ziel sedie­ren, den Tod zu beschleu­ni­gen (slow eutha­na­sia)“.

Wo liegt der mora­li­sche Unter­schied zwi­schen bei­den Hand­lungs­ty­pen? Meis­tens wird der mora­li­sche Unter­schied zwi­schen pal­lia­ti­ver Sedie­rung am Lebens­ende und Eutha­na­sie jeweils an Ziel und Absicht der Hand­lung fest­ge­macht. Aber auch hier gibt es ein dif­fi­zi­les Abgren­zungs­pro­blem: Sowohl die Sedie­rungs­hand­lung als auch Eutha­na­sie wer­den in der Regel damit begrün­det, dass man den Ster­ben­den etwas Gutes tun will. Die Absicht ist in bei­den Hand­lungs­ty­pen zunächst ziem­lich gleich und besteht in einer Lei­dens­lin­de­rung. Der ethisch wesent­li­che Unter­schied liegt aber darin, dass in einem Fall Mit­tel zwecks Lin­de­rung von Schmer­zen ohne absicht­li­che Lebens­ver­kür­zung ange­wen­det wer­den, wäh­rend im ande­ren Fall zu der Lin­de­rungs­ab­sicht die absicht­li­che Lebens­ver­kür­zung hin­zu­tritt: Man wolle in die­sem zwei­ten Fall ja auch das Lei­den lin­dern, indem man dem Sub­jekt des Lei­dens zu einem schnel­le­ren Tod „ver­helfe“. Die durch ent­spre­chende (höhere) Dosie­rung der Sedie­rungs­mit­tel und gleich­zei­tige Been­di­gung der Ernäh­rung erreichte Lebens­ver­kür­zung ist dann jedoch wesent­li­cher Teil die­ser Absicht. Damit wird ethisch gese­hen die Sedie­rungs­hand­lung zur Sterbehilfehandlung.

Damit aus einer Sedie­rungs­hand­lung keine Ster­be­hilfe wird, muss daher laut Richt­li­nien der EAPC a) bei der Dosie­rung die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit zur Inten­si­tät der Sym­ptome beach­tet und b) die Reak­tion dar­auf genau beob­ach­tet wer­den (Sym­ptom­kon­trolle). Aus ethi­scher Sicht ist das Prin­zip her­vor­zu­he­ben, dass „im All­ge­mei­nen die Sedie­rungs­tiefe mög­lichst nied­rig gehal­ten, jedoch gleich­zei­tig eine ange­mes­sene Lin­de­rung der Beschwer­den ange­strebt wer­den sollte“.

Bei tie­fer Sedie­rung (ver­bun­den mit Bewusst­seins­ver­lust) bei Ter­mi­nal­pa­ti­en­ten stellt sich die Frage, ob es ethisch rele­vant ist, den Tod gering­fü­gig zu beschleu­ni­gen, wenn der Pati­ent ohne­hin nicht mehr zu Bewusst­sein kom­men sollte. Die Ant­wort medi­zi­ni­scher Ethik ist ein­deu­tig: Auch in die­sem Extrem­fall ist das mensch­li­che Leben zu schützen.

Fazit: Der Ster­be­pro­zess sollte ohne the­ra­peu­ti­schen Über­ei­fer ange­nom­men wer­den, das heißt man soll und darf auf Sinn-wid­rige Maß­nah­men ver­zich­ten, auch dann, wenn diese Maß­nah­men den Ster­be­pro­zess even­tu­ell gering­fü­gig ver­län­gern können.

*) Prof. Dr. Enri­que Prat ist Geschäfts­füh­rer von IMABE – Insti­tut für medi­zi­ni­sche Anthro­po­lo­gie und Bio­ethik, Wien

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 6 /​25.03.2012