Kom­men­tar – Dr. Otto Pjeta: Kon­trolle statt Kooperation

25.01.2012 | Politik

Kon­trolle statt Kooperation

Die Qua­li­täts­si­che­rung bei Ärz­ten funk­tio­niert nur mit Moti­va­tion, nicht mit Bedro­hung. Schaut man sich aller­dings die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen an, wo mit Dro­hun­gen und Wei­sun­gen agiert wird, ist Schlim­mes zu befürch­ten.

Im Zuge der Erstel­lung und auch der Über­ar­bei­tung der Qua­li­täts­si­che­rungs-Ver­ord­nung haben wir uns immer dis­kus­si­ons- und auch kon­sens­be­reit gezeigt. Unsere Bemü­hun­gen in die­sem Bereich sind welt­weit ein­zig­ar­tig! Im Vor­feld der vor­lie­gen­den Ver­sion der Qua­li­täts­si­che­rungs­ver­ord­nung 2012 gab es anders lau­tende ein­stim­mige Beschlüsse des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats zu den Qua­li­täts­kri­te­rien. Im Übri­gen hat sich der wis­sen­schaft­li­che Bei­rat als ein sehr kom­pe­ten­tes Gre­mium erwie­sen, das sich zur Auf­gabe gestellt hatte, eine Qua­li­täts­ver­bes­se­rung zu erzie­len und nicht einen Sys­tem­wech­sel.

Die Vor­gangs­weise, wie sich nun das Minis­te­rium über diese Kon­sens­fin­dung hin­weg­setzt, ist nicht nur für uns als Ärz­te­ver­tre­ter bei­spiel­los und ärger­lich, son­dern zeigt auf, wel­che Ein­stel­lung Ärz­tin­nen und Ärz­ten gegen­über grund­sätz­lich an den Tag gelegt wird. Schon allein der Begriff der „Wei­sung“ sollte allen klar machen, wie man in Zukunft mit uns umge­hen möchte. Der Staat will bestim­men, wo es lang geht, die Selbst­ver­wal­tung wird zum Fremd­wort und die Aus­übung des Arzt­be­ru­fes wird tages­ak­tu­ell von den Sozi­al­ver­si­che­run­gen kon­trol­liert.

Worum geht es kon­kret? Die Sozi­al­ver­si­che­rung wird zum Big Brot­her, der die Eva­lu­ie­rung sofort und aktu­ell über­wa­chen will.

Jedes Mal, wenn ein Män­gel­be­he­bungs­auf­trag erfolgt, muss dies der Sozi­al­ver­si­che­rung „unver­züg­lich und nach­weis­lich schrift­lich“ bekannt gege­ben wer­den. Jedes Mal, wenn ein Vor-Ort-Besuch einer Ordi­na­tion eines Ver­trags­arz­tes wegen eines Man­gels erfolgt, muss dies der Sozi­al­ver­si­che­rung gemel­det wer­den. Jedes Eva­lu­ie­rungs­er­geb­nis einer Ordi­na­tion muss den Sozi­al­ver­si­che­run­gen, mit denen eine Ärz­tin oder ein Arzt einen Ver­trag abge­schlos­sen hat, gemel­det wer­den. Jeder Nach­weis dar­über, dass ein Man­gel beho­ben wurde, muss auch an die Sozi­al­ver­si­che­rung erfolgen.

Die Sozi­al­ver­si­che­rung hat schein­bar den Über­blick dar­über ver­lo­ren, wel­che Fak­to­ren für eine flä­chen­de­ckende Ver­sor­gung mit Ver­trags­ärz­ten not­wen­dig sind.

Es braucht in jedem Fall moti­vierte und nicht regle­men­tierte Ver­trags­ärzte, die unter noch gestren­ge­rer Auf­sicht als bis­her ihrer schon jetzt ohne­hin nicht ein­fa­chen Auf­gabe als nie­der­ge­las­se­ner Arzt oder nie­der­ge­las­sene Ärz­tin nachkommen.

Wel­che Aus­wir­kun­gen diese Berichts­pflich­ten haben wer­den, hängt jeden­falls auch davon ab, wie die Sozi­al­ver­si­che­run­gen mit die­sen Infor­ma­tio­nen umge­hen: Ob man als Ober­leh­rer oder Ver­trags­part­ner auf­tritt, wird eine Aus­wir­kung auf das bereits vor­han­dene Nach­fol­ge­pro­blem bei Kas­sen­pra­xen haben. Wie oft wird man in Zukunft eine Stelle aus­schrei­ben müs­sen, damit sich über­haupt jemand dafür bewirbt?

All diese Aspekte wur­den wohl bei der „Wei­sung“ des Minis­te­ri­ums nicht berück­sich­tigt. Anders kann und will ich mir diese Vor­gangs­weise nicht erklären.

*) Dr. Otto Pjeta ist Prä­si­di­al­re­fe­rent für Qua­li­täts­si­che­rung in der ÖÄK

Tipp:
Qua­li­täts­si­che­rungs-Ver­ord­nung 2012

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 1–2 /​25.01.2012