KABEG: Klage ausständig

10.04.2012 | Politik

Schon im Vorjahr hatte die Kärntner KABEG gedroht, wegen der „Spitzelaffäre“ um deren Vorstand Ines Manegold die Ärztekammer Kärnten zu klagen. Allerdings: Die Klage ist bis heute nicht eingebracht.
Von Marion Huber

Im Dezember des Vorjahres hatte die Kärntner Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) und ihr Vorstand Ines Manegold damit gedroht, die Ärztekammer Kärnten und ihren Präsidenten Othmar Haas zu klagen. Grund dafür war die sogenannte „Spitzelaffäre“ am Landeskrankenhaus Klagenfurt. Seither ist es jedoch ruhig geworden in dieser Angelegenheit: Bis zum heutigen Tag ist bei der Ärztekammer Kärnten keine diesbezügliche Klage eingegangen.

Zur Vorgeschichte: Der Anlass für die angedrohte Klage liegt schon einige Zeit zurück. Konkret geht es um die Ereignisse rund um eine Betriebsversammlung am Landeskrankenhaus Klagenfurt im Oktober 2010. Damals hatte Manegold den erst kurz zuvor engagierten medizinischen Direktor Matthias Angres mit der Begründung „Vertrauensbruch“ fristlos entlassen. Das brisante Detail: Die Entlassung erfolgte wenige Stunden nach dieser Betriebsversammlung zur angespannten Personalsituation des LKH, in der Angres sich hinter die Anliegen der Ärzte gestellt hatte. Schnell wurde der Vorwurf laut, Manegold hätte bewusst einen Spitzel in die Versammlung entsandt. Trotz aller Dementis von Manegold, sie hätte niemanden auf die Sitzung „angesetzt“, kam kurz darauf ans Licht, dass ein Mitarbeiter des KABEG-Rechtsanwaltes bei besagter Betriebsversammlung Protokoll geführt hatte, auf das sich Manegold bei der Entlassung von Angres bezog; damit begründete sie den Vorwurf des „Vertrauensbruchs“. Der Wortlaut des Protokolls vom Herbst 2011 spricht eine deutliche Sprache: „Manegold führt aus, dass sie vorsorglich einen Informanten unter den Teilnehmern der Betriebsversammlung entsandt hat, welcher ein Wortprotokoll erstellt hat.“

Die Reaktion von Manegold auf das belastende Protokoll: Sie bestreitet weiterhin jegliche Vorwürfe. In der Expertenkommission der KABEG wurde schließlich beschlossen, die Ärztekammer Kärnten zu klagen, da die KABEG vermutete, diese habe etwas mit der Veröffentlichung des Protokolls zu tun. „Nach ausführlichen Untersuchungen und Darstellungen des Sachverhaltes kam die Expertenkommission zum Schluss, dass Manegold im Vorhinein nicht über die Entsendung informiert war und sich an der Entsendung auch nicht aktiv beteiligte“, wie deren Vorsitzender, Albert Kreiner, anschließend erklärte. So erteilte die ihr vorgesetzte Expertenkommission Manegold in der letzten Sitzung Ende vergangenen Jahres den Auftrag, Othmar Haas „auf Unterlassung und Widerruf anonym verbreiteter Vorwürfe und Behauptungen“ zu klagen.

Eine entsprechende Klage liegt bei der Ärztekammer aber bis heute nicht vor. Bleibt abzuwarten, wann und ob die Angelegenheit tatsächlich vor Gericht geklärt wird.

Nicht die erste Klage…

Die Klage aufgrund der „Spitzelaffäre“ wäre nicht die erste, die die KABEG gegen die Ärztekammer Kärnten einbringt. Im Vorjahr hatte sie schon vor der Ankündigung dieser Klage wegen einer Presseaussendung der Ärztekammer Kärnten eine Unterlassungsklage eingebracht. In dieser Presseaussendung hatte die Ärztekammer vor einer „Flucht von Fachärzten“ aus den KABEG-Häusern gewarnt und damit auf die chaotischen Arbeitsbedingungen und die kritische Personalsituation aufmerksam gemacht. Konkreter Anlass war damals der Ärzte-Engpass an der Abteilung für Strahlentherapie und Radioonkologie am Klinikum Klagenfurt, wo aufgrund von Kündigungen plötzlich nicht mehr acht, sondern nur noch fünf Ärzte tätig waren. Grund genug für die Ärztekammer, in einer Presseaussendung davor zu warnen. Durch diese Informationsoffensive der Kärntner Ärztekammer hatte die KABEG ihr Ansehen in der Öffentlichkeit gefährdet gesehen. Anstatt jedoch konstruktive Gespräche mit der Ärztekammer zu führen, wollte die KABEG mit Hilfe der Klage die Ärztekammer auffordern, die Behauptung der „Ärzteflucht“ künftig zu unterlassen und mit einem öffentlichen Widerruf richtigzustellen. Das Verfahren wird Ende April 2012 fortgesetzt.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 7 / 10.04.2012