KABEG: Klage ausständig

10.04.2012 | Politik

Schon im Vor­jahr hatte die Kärnt­ner KABEG gedroht, wegen der „Spit­zel­af­färe“ um deren Vor­stand Ines Man­egold die Ärz­te­kam­mer Kärn­ten zu kla­gen. Aller­dings: Die Klage ist bis heute nicht ein­ge­bracht.
Von Marion Huber

Im Dezem­ber des Vor­jah­res hatte die Kärnt­ner Kran­ken­an­stal­ten-Betriebs­ge­sell­schaft (KABEG) und ihr Vor­stand Ines Man­egold damit gedroht, die Ärz­te­kam­mer Kärn­ten und ihren Prä­si­den­ten Oth­mar Haas zu kla­gen. Grund dafür war die soge­nannte „Spit­zel­af­färe“ am Lan­des­kran­ken­haus Kla­gen­furt. Seit­her ist es jedoch ruhig gewor­den in die­ser Ange­le­gen­heit: Bis zum heu­ti­gen Tag ist bei der Ärz­te­kam­mer Kärn­ten keine dies­be­züg­li­che Klage eingegangen.

Zur Vor­ge­schichte: Der Anlass für die ange­drohte Klage liegt schon einige Zeit zurück. Kon­kret geht es um die Ereig­nisse rund um eine Betriebs­ver­samm­lung am Lan­des­kran­ken­haus Kla­gen­furt im Okto­ber 2010. Damals hatte Man­egold den erst kurz zuvor enga­gier­ten medi­zi­ni­schen Direk­tor Mat­thias Angres mit der Begrün­dung „Ver­trau­ens­bruch“ frist­los ent­las­sen. Das bri­sante Detail: Die Ent­las­sung erfolgte wenige Stun­den nach die­ser Betriebs­ver­samm­lung zur ange­spann­ten Per­so­nal­si­tua­tion des LKH, in der Angres sich hin­ter die Anlie­gen der Ärzte gestellt hatte. Schnell wurde der Vor­wurf laut, Man­egold hätte bewusst einen Spit­zel in die Ver­samm­lung ent­sandt. Trotz aller Demen­tis von Man­egold, sie hätte nie­man­den auf die Sit­zung „ange­setzt“, kam kurz dar­auf ans Licht, dass ein Mit­ar­bei­ter des KABEG-Rechts­an­wal­tes bei besag­ter Betriebs­ver­samm­lung Pro­to­koll geführt hatte, auf das sich Man­egold bei der Ent­las­sung von Angres bezog; damit begrün­dete sie den Vor­wurf des „Ver­trau­ens­bruchs“. Der Wort­laut des Pro­to­kolls vom Herbst 2011 spricht eine deut­li­che Spra­che: „Man­egold führt aus, dass sie vor­sorg­lich einen Infor­man­ten unter den Teil­neh­mern der Betriebs­ver­samm­lung ent­sandt hat, wel­cher ein Wort­pro­to­koll erstellt hat.“

Die Reak­tion von Man­egold auf das belas­tende Pro­to­koll: Sie bestrei­tet wei­ter­hin jeg­li­che Vor­würfe. In der Exper­ten­kom­mis­sion der KABEG wurde schließ­lich beschlos­sen, die Ärz­te­kam­mer Kärn­ten zu kla­gen, da die KABEG ver­mu­tete, diese habe etwas mit der Ver­öf­fent­li­chung des Pro­to­kolls zu tun. „Nach aus­führ­li­chen Unter­su­chun­gen und Dar­stel­lun­gen des Sach­ver­hal­tes kam die Exper­ten­kom­mis­sion zum Schluss, dass Man­egold im Vor­hin­ein nicht über die Ent­sen­dung infor­miert war und sich an der Ent­sen­dung auch nicht aktiv betei­ligte“, wie deren Vor­sit­zen­der, Albert Krei­ner, anschlie­ßend erklärte. So erteilte die ihr vor­ge­setzte Exper­ten­kom­mis­sion Man­egold in der letz­ten Sit­zung Ende ver­gan­ge­nen Jah­res den Auf­trag, Oth­mar Haas „auf Unter­las­sung und Wider­ruf anonym ver­brei­te­ter Vor­würfe und Behaup­tun­gen“ zu klagen.

Eine ent­spre­chende Klage liegt bei der Ärz­te­kam­mer aber bis heute nicht vor. Bleibt abzu­war­ten, wann und ob die Ange­le­gen­heit tat­säch­lich vor Gericht geklärt wird.

Nicht die erste Klage…

Die Klage auf­grund der „Spit­zel­af­färe“ wäre nicht die erste, die die KABEG gegen die Ärz­te­kam­mer Kärn­ten ein­bringt. Im Vor­jahr hatte sie schon vor der Ankün­di­gung die­ser Klage wegen einer Pres­se­aus­sendung der Ärz­te­kam­mer Kärn­ten eine Unter­las­sungs­klage ein­ge­bracht. In die­ser Pres­se­aus­sendung hatte die Ärz­te­kam­mer vor einer „Flucht von Fach­ärz­ten“ aus den KABEG-Häu­sern gewarnt und damit auf die chao­ti­schen Arbeits­be­din­gun­gen und die kri­ti­sche Per­so­nal­si­tua­tion auf­merk­sam gemacht. Kon­kre­ter Anlass war damals der Ärzte-Eng­pass an der Abtei­lung für Strah­len­the­ra­pie und Radio­on­ko­lo­gie am Kli­ni­kum Kla­gen­furt, wo auf­grund von Kün­di­gun­gen plötz­lich nicht mehr acht, son­dern nur noch fünf Ärzte tätig waren. Grund genug für die Ärz­te­kam­mer, in einer Pres­se­aus­sendung davor zu war­nen. Durch diese Infor­ma­ti­ons­of­fen­sive der Kärnt­ner Ärz­te­kam­mer hatte die KABEG ihr Anse­hen in der Öffent­lich­keit gefähr­det gese­hen. Anstatt jedoch kon­struk­tive Gesprä­che mit der Ärz­te­kam­mer zu füh­ren, wollte die KABEG mit Hilfe der Klage die Ärz­te­kam­mer auf­for­dern, die Behaup­tung der „Ärz­te­flucht“ künf­tig zu unter­las­sen und mit einem öffent­li­chen Wider­ruf rich­tig­zu­stel­len. Das Ver­fah­ren wird Ende April 2012 fort­ge­setzt.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2012