editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.03.2012 | Politik

(c) Foto Weinwurm

Nicht nur Wien ist anders – wie es im gerne und vielfach zitierten Werbeslogan über die Bundeshauptstadt hieß – auch Vorarlberg ist es, wie es neuerdings scheint. So haben doch tatsächlich Vertreter der Vorarlberger Landespolitik in einem Schreiben den Gesundheitsminister aufgefordert, das ASVG so abzuändern, dass künftig Einzelverträge zwischen Sozialversicherung und niedergelassenen Ärzten möglich sind – ohne Mitwirkung der Ärztekammer.

Und es kommt noch besser: In Vorarlberg soll es – so wie in allen anderen Bundesländern – künftig mit der „Landesgesundheitsplattform neu“ eine Behörde geben, in der die Ärztekammer nicht mehr stimmberechtigt ist. Was konkret bedeutet, GKK und Land Vorarlberg in Zukunft den Stellenplan, die medizinischen Leistungen, ebenso die Honorare und zum Drüberstreuen auch noch die Leistungsdokumentation festlegen und vorschreiben sollen.

Glaubt allen Ernstes wirklich jemand, dass sich so etwas über die Köpfe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hinweg realisieren lässt?


Herzlichst,

Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 / 10.03.2012