edi­to­rial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

25.02.2012 | Politik

(c) Foto Weinwurm

Die Ent­wick­lung ist Besorg­nis-erre­gend, zwei­fel­los. Sieht man sich den gegen­wär­ti­gen Trend in der Medi­zin an, soll in Zukunft ver­stärkt der Grund­satz gel­ten, dass nur noch das gemacht wer­den darf, was Evi­dence based ist.

Die Appen­dek­to­mie, die dies­be­züg­lich nie unter­sucht wurde, wäre somit obso­let. Es ist mehr als frag­wür­dig, wenn Ärz­tin­nen und Ärzte nur noch das tun dür­fen, was Evi­dence based ist. Im Übri­gen: Die Reduk­tion von Behand­lun­gen auf EBM-Niveau wäre Men­schen­rechts-wid­rig, wie ein Experte kürz­lich erklärte.

Wohin das führt, zeigt sich anhand der Bun­des-Qua­li­täts-Leit­li­nie prä­ope­ra­tive Dia­gnos­tik: Von den rund 25.000 Tref­fern, die bei der Daten­bank­su­che gefun­den wur­den, hat man letzt­lich nur 141 Stu­dien in die Über­sichts­ar­beit auf­ge­nom­men. Und des­we­gen wird nun in der Leit­li­nie emp­foh­len, vor Rou­ti­ne­ein­grif­fen kein EKG mehr zu machen, kein Tho­rax­rönt­gen und kein Labor.

Schöne neue (Medizin-)Welt. Da bleibt einem dann – als Arzt und Pati­ent – wirk­lich nur noch die Hoff­nung, dass nichts passiert …

Herz­lichst,

Chef­re­dak­teu­rin

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 4 /​25.02.2012