Brustkrebs-Früherkennungsprogramm neu: Start erst im Herbst 2013

25.11.2012 | Politik

Das neue österreichweite Brustkrebs-Früherkennungsprogramm wird nicht – wie ursprünglich geplant – Anfang 2013 starten, sondern erst im Herbst 2013. Der Grund: Bis vor einigen Tagen war die Finanzierung nicht gesichert. Die ÖÄK hat die für die Radiologen geplanten Schulungen vorerst verschoben. Von Ruth Mayrhofer

Schon im März 2013 sollte das neue, flächendeckende Brustkrebs-Früherkennungsprogramm starten, das sich mittels persönlicher Einladung an alle Frauen zwischen dem 45. und dem vollendeten 70. Lebensjahr wendet. „Dieses Projekt, auf das sich nach zähen Verhandlungen ÖÄK und Hauptverband der Sozialversicherungsträger geeinigt hatten, lag ‚on hold‘, weil bislang keine Einigung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung zur Aufteilung beziehungsweise Übernahme der Overhead-Kosten des Programmes gelungen ist“, erklärt Franz Frühwald, Obmann der Bundesfachgruppe Radiologie der ÖÄK. Da die erforderlichen Beschlüsse nicht rechtzeitig gefasst wurden, gab es dafür auch kein Budget.

Und ohne Budget können notwendige Ausschreibungen nicht erfolgen. Dazu kommt, dass die Bundesgesundheitskommission nur innerhalb einer bestehenden Artikel 15a-Vereinbarung disponieren kann. Diese läuft Ende 2013 aus. Ein quasi Neubeginn des Programmes kann erst nach Abschluss der neuen Artikel 15 a-Vereinbarung starten, weil erst zu diesem Zeitpunkt Budget-Beschlüsse gefasst werden können. Daher hat die ÖÄK auch die geplanten Schulungen für Radiologen, die am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilnehmen wollen, vorerst verschoben.

Konkret sah noch vor wenigen Wochen ein vorstellbarer, aber bei weitem nicht fixer Plan vor, zunächst den Abschluss der neuen Artikel 15a-Vereinbarung abzuwarten, anschließend die Budget-Beschlüsse zu fassen und dann die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen. Somit sollte zum 1.10.2013 das Präventionsprogramm doch noch Realität werden.

Frühwald betrachtet es als „Ironie“, dass Ärztekammer und Sozialversicherung letztlich zu einer Einigung gefunden hatten; die erforderliche Summe von 4,5 Millionen Euro, die für das Projekt notwendig ist und die Sozialversicherung, Länder und Bund zu je einem Drittel aufbringen sollten, jedoch nicht vorhanden war, weil die Länder – Stichwort: Sparen – sich quer legen und auch der Bund noch keinen Finanzierungsbeschluss gefasst hatte.

Im Zusammenhang mit der geplanten Gesundheitsreform (ebenfalls in der neuen Artikel 15a-Vereinbarung geregelt), die genauso noch viele Fragen und Ungereimtheiten aufwirft, erwartet der Bundesfachgruppen-Obmann zusätzliche Probleme und mutmaßte noch in der letzten Oktober-Woche: „Vielleicht entschließt sich ja die Sozialversicherung, das Projekt alleine zu tragen. Aber selbst dieser Schritt würde weitere, kostbare Zeit kosten und könnte die nun entstehende Verzögerung kaum kompensieren.“

Ein Schreiben des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 31.10.2012 an Franz Frühwald brachte allerdings eine erste Entwarnung: Die Kassen werden – so scheint es – die gesamten Overhead-Kosten für das Brustkrebs-Früherkennungsprogramm übernehmen. Wörtlich heißt es darin: „Die Finanzierung der Koordinierungsstelle, an der sich Bund, Länder und Sozialversicherung beteiligen, ist für 2013 sowie auch für den Zeitraum 2014 bis 2018 gesichert. Damit die weitere Programmumsetzung und die dafür notwendigen Beauftragungen durchgeführt werden können, übernimmt die Sozialversicherung die Vorfinanzierung der Koordinierungsstelle für den laufenden Betrieb für den Zeitraum 2014 bis 2018.“

Die ÖÄK benötigt nun allerdings vom Hauptverband noch die mündlich zugesicherte Interpretation, dass mit dem Terminus „Koordinierungsstelle“ das komplette Brustkrebs-Früherkennungsprogramm (BKFP) mit allen vereinbarten Bestandteilen gemeint ist, in Schriftform. Außerdem ist eine Ausfallshaftung für den Fall erforderlich, dass das Brustkrebs-Früherkennungsprogramm aus welchen Gründen auch immer doch nicht zustande kommen sollte, um die sehr aufwändigen Arbeiten zur Vorbereitung insbesondere aller die Qualitätssicherung und Schulung betreffenden Agenden wieder aufzunehmen.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 22 / 25.11.2012