Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm neu: Start erst im Herbst 2013

25.11.2012 | Politik

Das neue öster­reich­weite Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm wird nicht – wie ursprüng­lich geplant – Anfang 2013 star­ten, son­dern erst im Herbst 2013. Der Grund: Bis vor eini­gen Tagen war die Finan­zie­rung nicht gesi­chert. Die ÖÄK hat die für die Radio­lo­gen geplan­ten Schu­lun­gen vor­erst ver­scho­ben. Von Ruth Mayrhofer

Schon im März 2013 sollte das neue, flä­chen­de­ckende Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm star­ten, das sich mit­tels per­sön­li­cher Ein­la­dung an alle Frauen zwi­schen dem 45. und dem voll­ende­ten 70. Lebens­jahr wen­det. „Die­ses Pro­jekt, auf das sich nach zähen Ver­hand­lun­gen ÖÄK und Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger geei­nigt hat­ten, lag ‚on hold‘, weil bis­lang keine Eini­gung zwi­schen Bund, Län­dern und Sozi­al­ver­si­che­rung zur Auf­tei­lung bezie­hungs­weise Über­nahme der Over­head-Kos­ten des Pro­gram­mes gelun­gen ist“, erklärt Franz Früh­wald, Obmann der Bun­des­fach­gruppe Radio­lo­gie der ÖÄK. Da die erfor­der­li­chen Beschlüsse nicht recht­zei­tig gefasst wur­den, gab es dafür auch kein Budget.

Und ohne Bud­get kön­nen not­wen­dige Aus­schrei­bun­gen nicht erfol­gen. Dazu kommt, dass die Bun­des­ge­sund­heits­kom­mis­sion nur inner­halb einer bestehen­den Arti­kel 15a-Ver­ein­ba­rung dis­po­nie­ren kann. Diese läuft Ende 2013 aus. Ein quasi Neu­be­ginn des Pro­gram­mes kann erst nach Abschluss der neuen Arti­kel 15 a‑Vereinbarung star­ten, weil erst zu die­sem Zeit­punkt Bud­get-Beschlüsse gefasst wer­den kön­nen. Daher hat die ÖÄK auch die geplan­ten Schu­lun­gen für Radio­lo­gen, die am Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm teil­neh­men wol­len, vor­erst verschoben.

Kon­kret sah noch vor weni­gen Wochen ein vor­stell­ba­rer, aber bei wei­tem nicht fixer Plan vor, zunächst den Abschluss der neuen Arti­kel 15a-Ver­ein­ba­rung abzu­war­ten, anschlie­ßend die Bud­get-Beschlüsse zu fas­sen und dann die not­wen­di­gen Aus­schrei­bun­gen durch­zu­füh­ren. Somit sollte zum 1.10.2013 das Prä­ven­ti­ons­pro­gramm doch noch Rea­li­tät werden.

Früh­wald betrach­tet es als „Iro­nie“, dass Ärz­te­kam­mer und Sozi­al­ver­si­che­rung letzt­lich zu einer Eini­gung gefun­den hat­ten; die erfor­der­li­che Summe von 4,5 Mil­lio­nen Euro, die für das Pro­jekt not­wen­dig ist und die Sozi­al­ver­si­che­rung, Län­der und Bund zu je einem Drit­tel auf­brin­gen soll­ten, jedoch nicht vor­han­den war, weil die Län­der – Stich­wort: Spa­ren – sich quer legen und auch der Bund noch kei­nen Finan­zie­rungs­be­schluss gefasst hatte.

Im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Gesund­heits­re­form (eben­falls in der neuen Arti­kel 15a-Ver­ein­ba­rung gere­gelt), die genauso noch viele Fra­gen und Unge­reimt­hei­ten auf­wirft, erwar­tet der Bun­des­fach­grup­pen-Obmann zusätz­li­che Pro­bleme und mut­maßte noch in der letz­ten Okto­ber-Woche: „Viel­leicht ent­schließt sich ja die Sozi­al­ver­si­che­rung, das Pro­jekt alleine zu tra­gen. Aber selbst die­ser Schritt würde wei­tere, kost­bare Zeit kos­ten und könnte die nun ent­ste­hende Ver­zö­ge­rung kaum kompensieren.“

Ein Schrei­ben des Haupt­ver­ban­des der öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger vom 31.10.2012 an Franz Früh­wald brachte aller­dings eine erste Ent­war­nung: Die Kas­sen wer­den – so scheint es – die gesam­ten Over­head-Kos­ten für das Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm über­neh­men. Wört­lich heißt es darin: „Die Finan­zie­rung der Koor­di­nie­rungs­stelle, an der sich Bund, Län­der und Sozi­al­ver­si­che­rung betei­li­gen, ist für 2013 sowie auch für den Zeit­raum 2014 bis 2018 gesi­chert. Damit die wei­tere Pro­gramm­um­set­zung und die dafür not­wen­di­gen Beauf­tra­gun­gen durch­ge­führt wer­den kön­nen, über­nimmt die Sozi­al­ver­si­che­rung die Vor­fi­nan­zie­rung der Koor­di­nie­rungs­stelle für den lau­fen­den Betrieb für den Zeit­raum 2014 bis 2018.“

Die ÖÄK benö­tigt nun aller­dings vom Haupt­ver­band noch die münd­lich zuge­si­cherte Inter­pre­ta­tion, dass mit dem Ter­mi­nus „Koor­di­nie­rungs­stelle“ das kom­plette Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm (BKFP) mit allen ver­ein­bar­ten Bestand­tei­len gemeint ist, in Schrift­form. Außer­dem ist eine Aus­falls­haf­tung für den Fall erfor­der­lich, dass das Brust­krebs-Früh­erken­nungs­pro­gramm aus wel­chen Grün­den auch immer doch nicht zustande kom­men sollte, um die sehr auf­wän­di­gen Arbei­ten zur Vor­be­rei­tung ins­be­son­dere aller die Qua­li­täts­si­che­rung und Schu­lung betref­fen­den Agen­den wie­der aufzunehmen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2012