Arbeits­me­di­zin: Neuer Lehr­gang beginnt

15.12.2012 | Arbeitsmedizin, Politik

In Klos­ter­neu­burg, Graz, Hall in Tirol sowie im Vor­arl­ber­ger Lochau fin­den die nächs­ten Aus­bil­dun­gen zum Arbeits­me­di­zi­ner statt. Schnell Ent­schlos­sene kön­nen sich noch für den Kurs, der am 21. Jän­ner 2013 in Klos­ter­neu­burg beginnt, anmel­den.
Von Agnes M. Mühlgassner

Das Wesen der Arbeits­me­di­zin ist es, die im Berufs­le­ben auf­tre­ten­den phy­si­schen und psy­chi­schen Belas­tun­gen recht­zei­tig auf­zu­spü­ren und die Ein­fluss­fak­to­ren dahin­ge­hend zu gestal­ten, dass sie nicht wei­ter­hin als Belas­tun­gen erlebt wer­den und somit die Arbeits- und Leis­tungs­fä­hig­keit eines Men­schen nicht beein­träch­tigt wird. Wel­chen Stel­len­wert die Arbeits­me­di­zin heute ins­ge­samt hat, beant­wor­tet der Lei­ter des ÖÄK-Refe­rats für Arbeits­me­di­zin, ÖÄK-Prä­si­dent Artur Wech­sel­ber­ger, fol­gen­der­ma­ßen: „In der Arbeits­me­di­zin ist es wich­tig zu erken­nen, wel­che Gefah­ren, Risi­ken und Bean­spru­chun­gen für den Mit­ar­bei­ter am Arbeits­platz bestehen.“ Wäh­rend Lärm, Staub, Dämpfe, Sturz­ge­fah­ren etc. häu­fig ein­fach fest­zu­stel­len waren, seien die Gefah­ren heute „sub­ti­ler gewor­den“. Denn auch ein schö­ner und auf­ge­räum­ter Büro­ar­beits­platz könne Gefah­ren­po­ten­tial besit­zen. Wech­sel­ber­ger wei­ter: „Der Arbeits­me­di­zi­ner von heute ist mit vie­len neuen Gefahr­stof­fen kon­fron­tiert, die es frü­her ent­we­der gar nicht gege­ben hat oder die heute erst dank moder­ner Mess­me­tho­den über­haupt erfasst wer­den kön­nen.“ Hinzu kämen auch neue orga­ni­sa­to­ri­sche Struk­tu­ren in der Wirt­schaft im All­ge­mei­nen und in den Unter­neh­men im Beson­de­ren mit Aus­wir­kun­gen auf den ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter. „Dar­aus resul­tie­rende psy­chi­sche Belas­tun­gen am Arbeits­platz – vom Leis­tungs­druck bis zum Mob­bing – zei­gen, dass der Stel­len­wert der arbeits­me­di­zi­ni­schen Betreu­ung eher zuund kei­nes­wegs abnimmt“, so die Ana­lyse des Referats-Leiters.

Was man von der Absol­vie­rung eines Lehr­gangs in Arbeits­me­di­zin erwar­ten kann? Künf­tig für prä­ven­tiv­me­di­zi­ni­sche Auf­ga­ben in einem Betrieb vor­be­rei­tet zu sein. Die Auf­ga­ben von Arbeitsmedizinern:

  • Erken­nung von Gesund­heits- und Leis­tungs-rele­van­ten Fak­to­ren im betrieb­li­chen Geschehen;
  • Ent­wick­lung und Mit­wir­kung bei der Umset­zung von Verbesserungsmaßnahmen;
  • Beur­tei­lung indi­vi­du­el­ler gesund­heit­li­cher Beein­träch­ti­gun­gen hin­sicht­lich ihrer mög­li­chen arbeits­be­ding­ten Ursa­chen sowie ihrer Aus­wir­kun­gen auf die künf­tige Leis­tungs­und Arbeitsfähigkeit.

Wis­sens­kom­pe­tenz und Hand­lungs­kom­pe­tenz bil­den die bei­den zen­tra­len Anteile im Rah­men der Aus­bil­dung. Prak­tisch bedeu­tet das, dass es im Lehr­gang sowohl darum geht, dass medi­zi­ni­sche, psy­cho­lo­gi­sche, tech­no­lo­gi­sche und öko­no­mi­sche Zusam­men­hänge ver­mit­telt wer­den, als auch darum, dass die Lehr­gangs­teil­neh­mer auf ihre Tätig­keit als unab­hän­gi­ger, sach­ver­stän­di­ger Bera­ter für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer vor­be­rei­tet werden.

Die Aus­bil­dung selbst glie­dert sich in Abschnitte, bei denen die per­sön­li­che Anwe­sen­heit an der Öster­rei­chi­schen Aka­de­mie für Arbeits­me­di­zin erfor­der­lich ist, sowie in EDV-gestützte Pha­sen des Selbst­stu­di­ums, des E‑Learnings. Dabei erwirbt man in den von der Aka­de­mie für Arbeits­me­di­zin online zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen selbst theo­re­ti­sches Grund­wis­sen über die unter­schied­li­chen arbeits­be­ding­ten Ein­fluss­fak­to­ren bezie­hungs­weise die ziel­füh­ren­den Präventivmaßnahmen.

Auf der Basis die­ses Wis­sens erfolgt die wei­tere Aus­bil­dung im Rah­men der Anwe­sen­heits­mo­dule in der Aka­de­mie für Arbeits­me­di­zin in Klos­ter­neu­burg. Dabei geht es um die Ver­mitt­lung von Hand­lungs­kom­pe­tenz; im Mit­tel­punkt ste­hen die phy­si­schen und psy­chi­schen Ein­fluss­fak­to­ren auf die Gesund­heit und die Leis­tungs­fä­hig­keit. Die prak­ti­schen Fer­tig­kei­ten wer­den geschult: von der Iden­ti­fi­ka­tion eines Ein­fluss­fak­tors über des­sen Ana­lyse, die ent­spre­chende ärzt­li­che Unter­su­chung bis hin zur Umset­zung von all­fäl­li­gen (Präventions-)Maßnahmen.

The­ma­tisch geht es in den ins­ge­samt neun Modu­len um die Ein­füh­rung in die arbeits­me­di­zi­ni­sche Tätig­keit (zwei Module), um phy­si­ka­li­sche Ein­fluss­fak­to­ren (drei Module), psy­chi­sche Ein­fluss­fak­to­ren (zwei Module), um Gesundheitsberatung/​Gesundheitsförderung (ein Modul) sowie um die Vor­be­rei­tung auf den Berufs­ein­stieg (ein Modul). Ein Modul dau­ert durch­schnitt­lich drei Tage. Dar­über hin­aus sind drei Betriebs-Prak­tika im Rah­men der Anwe­sen­heits­mo­dule zu absol­vie­ren. Im Rah­men derer besteht die Mög­lich­keit, eine der wesent­lichs­ten Auf­ga­ben von Arbeits­me­di­zi­nern, Gefah­ren fest­zu­stel­len und zu beur­tei­len sowie Maß­nah­men fest­zu­le­gen, in der betrieb­li­chen Rea­li­tät zu üben.

Mit einer Prü­fung schließt die arbeits­me­di­zi­ni­sche Aus­bil­dung ab. Im Rah­men der schrift­li­chen Prü­fung wird das im Selbst­stu­dium erwor­bene Wis­sen in Form eines mul­ti­ple choice-Tests über­prüft; bei der münd­li­chen Prü­fung wie­derum wird die Fähig­keit, Fach­wis­sen pro­zess­ori­en­tiert anwen­den zu kön­nen, anhand eines Fall­bei­spiels über­prüft. Wird die Prü­fung bestan­den, erhält der Betref­fende ein Zer­ti­fi­kat, das ihn berech­tigt, betriebs­ärzt­lich tätig zu sein. Nach Vor­lage die­ses Zer­ti­fi­kats erhält man bei der ÖÄK das Spe­zi­al­di­plom „Arbeits­me­di­zin“. Die­ses Diplom bringt – je nach Bun­des­land – unter­schied­lich viele Punkte für die Rei­hung bei der Ver­gabe von Kas­sen­stel­len als nie­der­ge­las­se­ner Arzt für Allgemeinmedizin.

Danach ist es mög­lich, sich noch wei­ter fort­zu­bil­den: Im Rah­men des Auf­bau-Cur­ri­cu­lums „Wirt­schafts­me­di­zin“ kann ein Mas­ter Degree (MSc) in „Arbeits­und Wirt­schafts­me­di­zin“ erlangt wer­den. Wei­ters wird die Aus­bil­dung zum Arbeits­me­di­zi­ner mit 70 Punk­ten für das DFP (Diplom­fort­bil­dungs­pro­gramm) der ÖÄK ange­rech­net; das gilt auch, wenn man den Lehr­gang wäh­rend des Tur­nus absol­viert. Die Kos­ten für den Kurs betra­gen 7.350 Euro.

„Jeder, der sich mit Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten beschäf­tigt, deren Gesund­heit von den Ein­flüs­sen des Arbeits­le­bens beein­flusst wird, pro­fi­tiert von einer arbeits­me­di­zi­ni­schen Aus­bil­dung“, kon­sta­tiert Wech­sel­ber­ger. Auch andere Über­le­gun­gen soll­ten dabei ein­flie­ßen: „Wer dar­über hin­aus einen zukunfts­si­che­ren Arbeits­be­reich in einer brei­ten und hoch­kom­ple­xen medi­zi­ni­schen Fach­dis­zi­plin sucht, sollte auch eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Aus­bil­dung in Betracht zie­hen.“ Der zu erwar­tende Gene­ra­ti­ons­wech­sel bei den Arbeits­me­di­zi­nern werde einen hohen Bedarf an Nach­wuchs mit sich brin­gen. Einen wei­te­ren Vor­teil sieht Wech­sel­ber­ger darin, dass die Arbeits­me­di­zin „viele Mög­lich­kei­ten zur freien Berufs­ge­stal­tung bie­tet und damit einer erstre­bens­wer­ten Work-Life-Balance ent­ge­gen kommt“.

Die Hono­rie­rung für die Tätig­keit als Arbeits­me­di­zi­ner sieht mit 1. Jän­ner 2013 fol­gende Erhö­hung vor: Das Hono­rar für AUVA­si­cher-Ver­trags­part­ner sieht nach der Index­an­pas­sung einen Stun­den­satz von 127,13 Euro vor, was eine Erhö­hung von 2,4 Pro­zent bedeu­tet. Die Emp­feh­lungs­ta­rife der ÖÄK für externe Arbeits­me­di­zi­ner sieht eine Erhö­hung von 2,8 Pro­zent vor (siehe Kasten).

Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es, als Arbeits­me­di­zi­ner tätig zu werden?

  • Als selbst­stän­di­ger oder ange­stell­ter Arbeits­me­di­zi­ner in einem direk­ten Dienst­ver­hält­nis mit einem oder meh­re­ren Unternehmen;
  • In einem arbeits­me­di­zi­ni­schen Zentrum;
  • Im Auf­trag der AUVA (All­ge­meine Unfall­ver­si­che­rungs­an­stalt) die Betreu­ung von Klein­be­trie­ben übernehmen. 

Neue Ent­wick­lun­gen

Die Anfang Dezem­ber 2012 im Natio­nal­rat beschlos­sene Novel­lie­rung des Arbeit­neh­me­rIn­nen­schutz­ge­set­zes (ASchG) bringt eine gra­vie­rende Ände­rung mit sich: Wer künf­tig um die Ertei­lung einer Ermäch­ti­gung zur Durch­füh­rung von Eig­nungs- und Fol­ge­un­ter­su­chun­gen ansucht, muss ab 1. Jän­ner 2013 zusätz­lich eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Aus­bil­dung absol­vie­ren. Der Ein­wand der ÖÄK wurde nicht berück­sich­tigt. Wech­sel­ber­ger dazu: „Wich­tig bei der Novel­lie­rung ist die beson­dere Beto­nung der psy­chi­schen Belas­tun­gen, denen die Arbeit­neh­mer aus­ge­setzt sind.“ Die­sem neuen Schwer­punkt werde auch in der inhalt­li­chen Gestal­tung des arbeits­me­di­zi­ni­schen Lehr­gangs Rech­nung getra­gen, des­sen Dauer sich dadurch um 30 Stun­den erhöht.

Bis dato war der Nach­weis, dass der Betref­fende eine für die jewei­lige Unter­su­chung ent­spre­chende Aus­bil­dung absol­viert hat und dass er den Nach­weis über die per­sön­li­che Qua­li­fi­ka­tion sowie die sach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erbrin­gen kann, ausreichend.

Die neue Rege­lung gilt für künf­tige Unter­su­chungs­er­mäch­ti­gun­gen. Wird der Antrag für eine Unter­su­chungs­er­mäch­ti­gung noch bis 31.12.2012 gestellt, wird noch nach der der­zeit gül­ti­gen Geset­zes­lage vorgegangen.

Ein ent­spre­chen­des Infor­ma­ti­ons­blatt steht unter www.aerztekammer.at unter „Down­loads“ zur Verfügung.

Ter­mine der nächs­ten Lehrgänge

Jän­ner bis Novem­ber 2013 in Klosterneuburg

April 2013 bis Jän­ner 2014 in Graz

Sep­tem­ber 2013 bis Mai 2014 in Klosterneuburg

Okto­ber 2013 bis Sep­tem­ber 2014 in Hall/​Tirol sowie in Lochau/​Vorarlberg

Details dazu gibt es unter „Ter­mine“
in die­ser Aus­gabe der ÖÄZ auf S. 44
sowie unter www.aam.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2012