Ultra­fein­staub­be­las­tung in Wie­ner Loka­len: Ergeb­nisse „erschre­ckend“

25.11.2011 | Politik

Das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz bie­tet nicht genü­gend Schutz vor den Fol­gen des Pas­siv­rau­chens. Selbst in abge­grenz­ten Nicht­rau­cher­be­rei­chen sind die Ultra­fein­staub-Kon­zen­tra­tio­nen gefähr­lich hoch, wie eine Stu­die der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien zeigt.
Von Bir­git Oswald

Mit dem Ende der Über­gangs­frist des neuen Tabak­ge­set­zes am 1. Juli 2010 müs­sen alle Ein­raum­lo­kale, die grö­ßer als 50 Qua­drat­me­ter sind, Nicht­rau­cher­lo­kale sein oder aber der Rau­cher- vom Nicht­rau­cher­be­reich getrennt sein. Die Bilanz nach einem Jahr ist ernüch­ternd, wie eine Stu­die des Insti­tuts für Umwelt­hy­giene der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien zeigt. Das der­zei­tige Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz ist dem­nach kei­nes­wegs in der Lage, Besu­cher in und Mit­ar­bei­ter von gas­tro­no­mi­schen Betrie­ben aus­rei­chend zu schüt­zen. Die Ergeb­nisse wer­den von Stu­di­en­au­tor Armin Schietz sogar als „erschre­ckend“ bezeich­net: „Es reicht weder die Tren­nung der Räum­lich­kei­ten aus, noch wird das Nicht­rau­cher­ge­setz aus­rei­chend ausgeführt.“

Kon­kret wur­den im Zeit­raum vom 6. Novem­ber 2010 bis 6. Mai 2011 mit­tels Spe­zi­al­ge­rä­ten Mes­sun­gen in 114 Räu­men von 88 Wie­ner Loka­len – 16 Cafés, 51 Bars und Pubs, 14 Restau­rants sowie sie­ben Dis­ko­the­ken – vor­ge­nom­men. In jedem Bereich wurde 20 Minu­ten in den Haupt­be­triebs­zei­ten der Lokale gemes­sen. 22 Lokale waren Nicht­rau­cher­lo­kale, 20 Rau­cher­lo­kale, 46 ver­füg­ten sowohl über Rau­cher- als auch Nicht­rau­cher­be­rei­che. Beson­ders auf­fäl­lig war Schietz zufolge die hohe Zahl an Ver­stö­ßen gegen das Tabak­ge­setz: „61 Pro­zent haben ein- oder mehr­fach gegen das Gesetz ver­sto­ßen. Das hat etwa Kate­go­rien wie die Abgren­zung und die Kenn­zeich­nung der Räume betrof­fen“, erläu­tert Schietz. In zwölf Betrie­ben waren Rau­cher- und Nicht­rau­cher­räume gar nicht oder falsch gekenn­zeich­net; in 24 war die Ver­bin­dungs­tür stän­dig geöff­net. In 14 Loka­len fehlte ein abge­trenn­tes Nicht­rau­cher­zim­mer, obwohl die­ses gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist. In sechs Gast­stät­ten war der Haupt­raum als Rau­cher­raum aus­ge­wie­sen. 13 Lokale gestat­te­ten den Kon­sum von Ziga­ret­ten auch im Nicht­rau­cher­be­reich. Beson­ders nega­tiv fie­len die getes­te­ten Dis­ko­the­ken auf: Nur eine ein­zige der sie­ben über­prüf­ten Dis­ko­the­ken hat den Vor­ga­ben des Nicht­rau­cher­ge­set­zes entsprochen.

Die gemes­sene Ultra­fein­staub- und Fein­staub­be­las­tung war in Rau­cher­lo­ka­len mit Wer­ten von 66.000 pt/​cm3 und PM2.5‑Werten von 172,3 μm/​m3 am höchs­ten. Selbst ver­kehrs­rei­che Stra­ßen ver­fü­gen dem­nach über deut­lich bes­sere Luft­ver­hält­nisse. Die Nano­par­ti­kel-Kon­zen­tra­tion in den unter­such­ten Räu­men hat die Ver­gleichs­werte in den angren­zen­den Stra­ßen bis zum Elf­fa­chen über­schrit­ten. Wei­ters waren die Unter­schiede zwi­schen rei­nen Nicht­rau­cher­lo­ka­len und Nicht­rau­cher­be­rei­chen mit angren­zen­den Rau­cher­räu­men signi­fi­kant. Berei­che, die an die Rau­cher­zone angren­zen, sind eben­falls stark belas­tet und wei­sen bis zu drei­ein­halb Mal so hohe Belas­tungs­werte wie Nicht­rau­cher­lo­kale auf. „Bereits das kurze Öff­nen der Türe beim Betre­ten oder Ver­las­sen des Rau­cher­raums führt dazu, dass die Ultra­fein­staub- und Fein­staub­be­las­tung im Nicht­rau­cher­raum steigt“, ver­an­schau­licht Schietz. Vor allem für Men­schen, die in die­ser Umge­bung arbei­ten müs­sen, stel­len Erkran­kun­gen, die mit der hohen Pas­siv­rauch­be­las­tung ein­her­ge­hen, eine Gefahr dar. „Die gefähr­li­chen Fein­staub­par­ti­kel sind mit freiem Auge nicht sicht­bar und drin­gen über die Atem­wege bis tief in die Lunge und ins Blut, wodurch die Ent­zün­dungs­fak­to­ren stei­gen“, erklärt Univ. Prof. Man­fred Neu­ber­ger vom Insti­tut für Umwelt­hy­giene der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien.

Aku­ter Handlungsbedarf

Für Ärz­te­kam­mer-Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner besteht ange­sichts der Stu­di­en­ergeb­nisse „aku­ter Hand­lungs­be­darf“. „Das jet­zige Gesetz stellt eine nicht zufrie­den­stel­lende Lösung dar“, betont Dor­ner und erneu­ert seine For­de­rung, „ein gene­rel­les Rauch­ver­bot, wie es bereits in Ita­lien oder Irland Pra­xis ist, auch in Öster­reich ein­zu­füh­ren“.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2011