neu & aktuell: Politische Kurzmeldungen

25.04.2011 | Politik

Japan: Gefahr für Flussfieber

In den Katastrophengebieten in Japan wird vor der Ausbreitung des durch die Tsutsugamushi-Milbe verursachten japanischen Flussfiebers gewarnt. Nach den Erdbeben könnten Schlammmassen mit der Milbe in viele Gebiete gelangt sein, wo es noch nie zuvor zu einem Ausbruch der Krankheit gekommen ist. Die meldepflichtige Erkrankung äußert sich mit Fieber und Ausschlag.

Spanien: Proteste gegen Abtreibungen

In mehreren spanischen Städten demonstrierten Tausende Menschen kürzlich für ein Abtreibungsverbot. Die Teilnehmer forderten die Aufhebung der 2010 vom Parlament verabschiedeten Reform. Dies hätte die bis dahin geltende Indikationslösung durch eine Fristenregelung ersetzt. Nach der früheren Gesetzgebung waren Schwangerschaftsabbrüche in Spanien ausschließlich in Ausnahmefällen erlaubt.

USA: Gebühr für Übergewichtige und Raucher

Im Bundesstaat Arizona (USA) sollen übergewichtige, rauchende Bezieher von öffentlicher Gesundheitsfürsorge künftig 50 Dollar (35,4 Euro) jährlich zahlen. Dies soll auch für chronisch Kranke, die Medicaid beziehen, gelten. Bisher gibt es diese „erzieherischen“ Maßnahmen in keinem anderen Staat und müssten von der Regierung erst genehmigt werden.

Schweiz: mehr Sterbehilfe-Gesuche

Im Jahr 2010 hat die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit 257 Menschen (2009: 217) in den Tod begleitet. Die meisten von ihnen – sie waren im Durchschnitt 76 Jahre alt – wählten den Freitod aufgrund einer Krebserkrankung. Auch die Gesuche um Sterbehilfe sind beim Verein um zehn Prozent gestiegen. Insgesamt fragten mehr als 1.500 Personen um Abklärung an, ob eine Freitod-Begleitung möglich sei.

ÖÄK lehnt Mehrfachprimariate ab

Heftige Kritik an der Aussage von Gesundheitsminister Alois Stöger (S), wonach nicht jede Spitalsabteilung einen eigenen Leiter brauche und Kooperationen über Ländergrenzen hinweg denkbar seien, übt ÖÄK-Präsident Walter Dorner. „Mehrfachprimariate gefährden langfristig die Qualität der medizinischen Versorgung. Ein Primariat ist mit hoher Verantwortung verbunden und kein x-beliebiger Teilzeitjob“, so Dorner. Die Einführung von Mehrfachprimariaten würde die Situation in den Spitälern nicht verbessern, sondern zu Qualitätslücken führen. „Wer mehrere Teilzeit-Primariate führt, und das womöglich noch an unterschiedlichen Standorten, kann sich zwangsläufig nur unzureichend auf seine Aufgaben konzentrieren“, betont der ÖÄK-Präsident. Die Folgen wären ein schlechter Führungsstil, eine mangelhafte Ausbildung des medizinischen Nachwuchses und massive Qualitätsverluste in der medizinischen Versorgung.

Verhandlungsstart für Spitalsreform

Die von Bund, Sozialversicherung und Ländern geplante Spitalsreform fand in der Bundesgesundheitskommission anfang April einstimmige Unterstützung – einem Start steht damit scheinbar nichts mehr im Weg. Auch ein System, mit dem die Qualität der Spitäler österreichweit verglichen werden kann, wurde geplant. Nun geht es darum, einen Kompromiss zwischen den Plänen von Gesundheitsminister Alois Stöger (S), der Planung, Steuerung und Finanzierung zusammenlegen möchte, und den jeweiligen Konzepten der Länder und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu finden. Im Reformprozess soll es zunächst einen Kassensturz geben, um die tatsächlichen Kosten der Spitäler zu klären. Ab Mai sollen in insgesamt drei Gesundheitskonferenzen die Gesundheitsziele besprochen werden.


Vorratsdatenspeicherung: in Tschechien verfassungswidrig

Die Richter des Verfassungsgerichts in Brünn (Tschechien) haben die präventive Speicherung von Internet- und Telefondaten einstimmig als verfassungswidrig erklärt. Sie kritisierten, dass die generelle Datenspeicherung gegen das Recht auf Privatsphäre verstoße und dem Gesetz über informationelle Selbstbestimmung widerspreche. Darüber hinaus sei eine „riesige und unüberschaubare“ Zahl von Bürgern betroffen, so die Verfassungsrichter. Bisher mussten Telefon- und Internetanbieter Kommunikationsdaten für sechs Monate speichern und der Polizei und Geheimdiensten auf Gerichtsbeschluss zur Verfügung stellen. Eine Gruppe von Abgeordneten hatte dagegen geklagt, dass uferlos Daten gespeichert werden.

EU erlaubt Klonfleisch

Nach dreijährigen Verhandlungen ist das generelle Klonfleisch-Verbot in der EU endgültig gescheitert. Damit wird es in der EU in den nächsten Jahren keine Regelung zu Klonfleisch geben; Produkte von Nachkommen geklonter Tiere sind weiterhin verkäuflich. Die EU-Kommission erklärte, dass der Verzehr von Fleisch, Eiern oder Käse von den Nachkommen geklonter Tiere ungefährlich sei. Dazu meinte EU-Gesundheitskommissar John Dalli: „Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist der Weg für Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere nach Europa frei“. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich (V) fordert eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln und ein Rückverfolgbarkeitssystem für Reproduktionsmaterial: „Es ist völlig inakzeptabel, dass es für diesen Graubereich weiterhin keine europäische Regelung gibt.“

ÖÄK: ELGA hat Lücken

Der ELGA-Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (S) stößt allseits auf heftige Kritik. ÖÄK-Präsident Walter Dorner bezeichnete den Entwurf als „missglückt“; es gebe strukturelle, organisatorische und massive rechtliche Vorbehalte sowie eine Vielzahl ungeklärter Fragen. Für „völlig indiskutabel“ hält er etwa die „Blanko-Versorgungsermächtigung“ zur Vergabe von Zugriffsberechtigungen. Dorner kritisierte auch die Möglichkeit des Opting out, wonach die Patienten selbst entscheiden, ob Daten gespeichert werden. „Sauberer und korrekter“ wäre eine Opt-In-Lösung, bei der die Patienten der Datenspeicherung ausdrücklich zustimmen. Sollte es Patienten ermöglicht werden, ihre Daten nach eigenem Gutdünken ein- oder auszublenden, ohne dass der behandelnde Arzt davon wisse, müssten Haftungsfolgen für den Arzt dezidiert ausgeschlossen werden. Das Fazit des ÖÄK-Präsidenten: „In der derzeitigen lückenhaften Form stellt ELGA keine Verbesserung des medizinischen Alltags zwischen Arzt und Patient dar.“

Neu: ÖÄK-Diplom Sexualmedizin

Ab sofort sind das „ÖÄK-Zertifikat Basismodul Sexualmedizin“ und das „ÖÄK-Diplom Sexualmedizin“ der Österreichischen Akademie für Sexualmedizin im Weiterbildungskatalog der Österreichischen Ärztekammer enthalten. Die Grundlagen dafür wurden von Marianne Greil-Soyka, der Leiterin des Referats für Sexualmedizin der Ärztekammer Salzburg, und Univ. Prof. Kurt Loewit von der Österreichischen Akademie für Sexualmedizin erstellt. Auch Karl Forstner, Präsident der Ärztekammer Salzburg, zeigte sich von der Wichtigkeit einer solchen Weiterbildung „in Anbetracht des Ausmaßes der jüngst bekannt gewordenen sexuellen Missbrauchsfälle“ überzeugt. Schon Anfang kommenden Jahres werden die ersten elf Absolventen das ÖÄK-Diplom Sexualmedizin erhalten. Anmeldungen sind unter www.oeasm.org möglich.

Dioxin-belastetes Futteröl nach Österreich geliefert

Eine deutsche Fischmehlfabrik aus Niedersachsen hat im Jänner und Feber dieses Jahres rund 7.500 Kilo mit Dioxin belastetes Öl – darunter 97 Prozent Lachsöl, der Rest Rapsöl – an einen österreichischen Mischfutterhersteller geliefert. Laut AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) wurde das Futteröl bereits an Kunden verkauft. Ein gesundheitliches Risiko für die mit dem Futter versorgten Tiere sei jedoch nicht zu erwarten; durch die geringe Beimischrate des Öls im Fertigmischfutter (drei bis vier Prozent) würden keine Grenzwerte überschritten. Die AGES hat die Rückholung veranlasst; diese wird bereits durchgeführt.


Neu: www.arzthygiene.at

Ab sofort ist die Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer unter www.arzthygiene.at abrufbar.


Zusatzübereinkommen ab sofort online

Das Zusatzübereinkommen der ÖÄK mit der BVA, das der ÖÄZ Nr. 6 vom 25. März 2011 beigelegt war, gibt es unter www.aerztezeitung.at/service-fuer-aerzte.html zum Download.


Medizin-Quote: Moratorium soll verlängert werden

Nach Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) haben sich nun auch die Rektoren der Medizinischen Universitäten für eine Verlängerung des fünfjährigen Moratoriums ausgesprochen, mit dem die EU-Kommission die Quotenregelung in den medizinischen Fächern duldet. Dies wäre notwendig, „um die medizinische Versorgung in Österreich sicherzustellen“, so Karl. Begründet wird die Forderung damit, dass eine Beurteilung der Auswirkungen frühestens Ende 2015 möglich sei. Der erste Studienjahrgang, der mit Quotenregelung gestartet wurde, schließe erst 2012 ab; man müsse aber auch die drei Jahre der Turnusausbildung abwarten. Ein Brief an die EU-Kommission soll nun „auf dieses Anliegen“ aufmerksam machen. Im Jahr 2007 wurde ursprünglich vereinbart, dass Österreich bis 2012 durch statistische Begleitzahlen die Quotenregelung rechtfertigen muss.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2011