neu & aktuell: Politische Kurzmeldungen

15.08.2011 | Politik


Deutschland: Warnung vor Sprossen aufgehoben

Die deutschen Behörden haben die wegen der EHEC-Epidemie ausgerufene Warnung vor dem Verzehr von rohen Sprossen und Keimlingen aufgehoben; jene vor Bockshornklee-Samen aus Ägypten bleibt aufrecht. Dieser gilt als wahrscheinliche Ursache für die Epidemie, bei der sich mehr als 4.000 Menschen in Deutschland infiziert haben; 700 Patienten erkrankten an einem HUS, 49 verstarben.

Japan: radioaktiv verseuchtes Rindfleisch entdeckt

36 der 47 japanischen Präfekturen, darunter auch Tokio, könnten mit radioaktiv verseuchtem Fleisch beliefert worden sein. Insgesamt wurde das Fleisch von 132 Rindern, die Stroh mit radioaktivem Cäsium gefressen hatten, verschickt. Die Regierung plant ein Verbot für Rindfleisch aus der Präfektur Fukushima. In Japan gibt es kein zentrales System zur Prüfung der Radioaktivität in Nahrungsmitteln.


Ecuador: Alkoholverbot nach Todesfällen

Nachdem in Ecuador 23 Menschen durch gepanschten Alkohol gestorben sind, wurde für 72 Stunden ein landesweites Alkoholverbot für den Verkauf und Konsum verhängt. Mehr als 100 weitere Menschen wurden in der Provinz Los Ríos im Südwesten Ecuadors wegen Vergiftungserscheinungen behandelt. Insgesamt wurden mehr als 6.300 Liter minderwertigen Alkohols beschlagnahmt.


Österreich: bereits 37 FSME-Fälle

Die Zahl der FSME-Erkrankungen in Österreich ist mit 37 heuer bereits fast doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr 2010. Auch ein Todesfall wurde registriert. Am stärksten sind Oberösterreich und die Steiermark (je neun Fälle) betroffen, gefolgt von Tirol (acht Fälle). In Vorarlberg wurden drei Fälle, in Kärnten, Salzburg und Wien je zwei, in Niederösterreich und im Burgenland je ein Betroffener gemeldet.


E-Medikation: Wawrowsky weist Boykott-Vorwürfe zurück

Den Vorwurf von Hauptverbandschef Hans-Jörg Schelling, wonach die Ärztekammer das Pilotprojekt E-Medikation boykottiere, weist der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK, Günther Wawrowsky, vehement zurück. „Der von den Krankenkassen bei der E-Medikation jetzt gewählte Weg ist rechtswidrig. Die Ärztekammer hingegen sieht eine saubere Vorgehensweise als unbedingte Voraussetzung für den Testlauf“, so Wawrowsky. Auch der von Schelling vertretenen Meinung, dass durch die beim Handelsgericht Wien eingebrachte Klage gegen die Pharmazeutische Gehaltskasse „kein weiteres Ungemach“ zu erwarten sei, widerspricht Wawrowsky, für den die „verschlungenen Interessen und Verflechtungen mit Organisationen und Firmen im Umfeld der Apothekerkammer Aufhellungs-bedürftig sind“. Gesundheitsminister Alois Stöger (S) indessen drängt weiterhin darauf, dass der Pilotversuch E-Medikation bis Sommer 2012 in den Regelbetrieb übergeht. Spätestens dann müsse auch das Gesetz für die Elektronische Gesundheitskate ELGA beschlossen sein. Bei der E-Medikation sieht er den Hauptverband der Sozialversicherungsträger am Zug. Dieser habe den Auftrag bekommen, „das verlange ich auch“. Die Kritik der Ärztekammer verstehe Stöger zwar und es sei auch „unschön“, dass es zur Bußgeldentscheidung des Bundesvergabeamtes gekommen sei, dennoch halt er einen Roll-out für ganz Österreich bis Sommer 2012 für realistisch.

Neuerungen im Mutter-Kind-Pass

Beim Mutter-Kind-Pass, der in einer Auflage von 100.000 Stück erscheint, gibt es einige Neuerungen, die zur besseren Information der Eltern dienen sollen. So wurde etwa die Begleitbroschüre transparenter gestaltet und auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht. Die Kapitel Schwangerschaft, Geburt, Baby, rechtliche Fragen sowie Anlaufstellen und Broschüren erhielten ein neues Layout; neu aufgenommen wurde das Thema Ernährung. Darüber hinaus wurde der Umfang verringert und der MUKIPA insgesamt praktischer gestaltet. Seit der Einführung des Mutter-Kind-Passes 1974 ist die Säuglingssterblichkeit in Österreich von 23,5 auf 3,8 Promille gesunken. Die Schwangerenuntersuchungen werden zu 60 bis 70 Prozent in Anspruch genommen; jene für Kinder zu 80 Prozent, wobei die Zahl nach dem ersten Lebensjahr sinkt.


Gentechnischer Pflanzenanbau ohne Genehmigung?

Die Universität Graz hat gentechnisch veränderte Raps-, Tabak- und Arabidopsis-Pflanzen möglicherweise ohne Genehmigung und noch dazu im öffentlich zugänglichen Teil der Gewächshäuser im Botanischen Garten angebaut. Das Institut für Pflanzenwissenschaften besitze zwar eine ministerielle Berechtigung für ein gentechnisches Labor der Sicherheitsstufe 1 aus dem Jahr 2002; vorgeschrieben ist aber, dass die Kultivierungsversuche in einem Bereich stattfinden müssen, der für unbefugte Personen nicht zugänglich ist. Dass das in Graz nicht der Fall war, bezeichnete die Universität als ein „Versäumnis und einen definitiven Fehler, der nicht passieren hätte sollen“. Außerdem gelte die Berechtigung aus 2002 nur für bestimmte Pflanzen. Für das aktuelle Projekt war keine gesonderte Erlaubnis eingeholt worden. Die Versuche wurden vorerst gestoppt; der Fall wird geprüft.

Tiroler UMIT: Mängel bei Dissertationen

Ein Gutachten der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA) zu 56 gesundheitswissenschaftlichen Dissertationen der Tiroler Privatuniversität UMIT und zu vier Habilitationen am ehemaligen Department für Human- und Wirtschaftswissenschaften, das im Auftrag der UMIT erstellt wurde, stellte wissenschaftliche Mängel fest. Viele Arbeiten aus den Jahren 2008 bis 2010 hätten den Charakter einer Masterarbeit und nicht den einer eigenständigen Forschungsleistung. Darüber hinaus sei der Bezug zum breiten Feld der Gesundheitswissenschaften oft nicht gegeben; Methodik, Aufbau und Stringenz würden Schwächen aufweisen. Außerdem würde den Betreuern oft das einschlägige Wissen fehlen und Prüfungsprotokolle seien mangelhaft gewesen. Kritisiert wurden auch die Habilitationsverfahren von 2008/2009: Die inhaltliche Würdigung sei schwach ausgeprägt, die Gutachten seien kurz und würden wenig Auskunft über die wissenschaftliche Qualität der Habilitation geben. Der Privatuniversität war im September 2010 die Akkreditierung des Doktoratsstudiums Gesundheitswissenschaften entzogen worden; das Department existiert nicht mehr.


Ärzte-GmbHs: zu risikoreich und kompliziert

Kritik an der derzeitigen Form der Ärzte-GmbHs übte ÖÄK-Präsident Walter Dorner. „Diese neue Form der Gruppenpraxen ist zu kompliziert, zu risikoreich und birgt für Ärzte kaum Vorteile“, erklärte er in einem Hörfunk-Interview. Voraussetzung für die Schaffung der Ärzte-GmbH ist ein Gesamtvertrag zwischen Ärztekammer und Krankenkasse – und dieser ist nur in Wien vorhanden. Das sei auch der Grund dafür, wieso es in Wien die erste und bisher einzige GmbH gäbe. Der Vorstandsvorsitzende im Hauptverband, Hans-Jörg-Schelling, weist die Kritik zurück und plädiert dafür, dieser Organisationsform Zeit zur Entwicklung zu geben. Dorner sieht in den fehlenden steuerlichen Vorteilen und langwierigen Bewilligungsverfahren die Hauptgründe für das mangelnde Interesse der Ärzte. Auch für Gesundheitsminister Alois Stöger (S) hat die neue Form der Gruppenpraxen noch nicht den erwarteten Erfolg gebracht: „Ich hätte mir durchaus mehr gewünscht.“ FPÖ-Ärztesprecher Andreas Karlsböck und BZÖ-Gesundheitssprecher Wolfgang Spadiut forderten den Gesundheitsminister auf, das Gesetz für die Gruppenpraxen zu überarbeiten.

„Spitalskompass“ informiert Patienten

Unter www.spitalskompass.at der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) können Patienten nach den Kriterien Leistungsangebot, Ausstattung und Erreichbarkeit nach Krankenhäusern in Österreich suchen. Damit sollen sie informiert werden, wie sie Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesen bekommen, wie Gesundheitsminister Alois Stöger bei der Präsentation der Plattform erklärte. Der Spitalskompass beantwortet Fragen wie: Welche Spitäler mit welchen Abteilungen und Leistungen gibt es im jeweiligen Bundesland? Wie häufig wird die betreffende Leistung dort durchgeführt? Die Spitalssuche kann nach Krankheitsbild und Körperregion je nach Bundesland erfolgen, wobei auch zusätzliche Attribute bezüglich Ausstattung und Verpflegung wählbar sind. In der Trefferliste werden die Krankenhäuser absteigend nach der Häufigkeit der Aufnahmen angeführt. Einen besonderen Schwerpunkt des Spitalskompasses stellt die Geburtshilfe dar, wofür eine eigene Karteikarte angelegt ist, die über das Angebot vor und während der Geburt informiert. Während die Daten der Rubrik „Diagnosen und Leistungen“ der Diagnosen- und Leistungsdokumentation der österreichischen Krankenanstalten entnommen werden, aktualisieren die Krankenhäuser andere Informationen wie etwa Abteilungsinhalte und Hotelangebote selbst.

Ärzteautomatikfaktor 2011

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat den Ärzteautomatikfaktor für das Jahr 2011 mit 1,0115 errechnet. Die Berechnungsgrundlagen beruhen auf der Juli-Auswertung aus der Versicherungsdatei des Hauptverbandes, wobei für 2009 97,7 Prozent und für 2010 98,3 Prozent der Beitragsgrundlagen erfasst wurden.

Jetzt auch online: Orientierungshilfe Radiologie

Ab sofort ist die vierte Auflage der Orientierungshilfe Radiologie unter http://orientierungshilfe.vbdo.at als Online-Version verfügbar. Die Empfehlungen sind wie die Druckversion in Sektionen unterteilt; darüber hinaus bietet die neue Homepage eine komfortable Suchfunktion. Außerdem wurden eigene Seiten zu Vorwort, Strahlenschutz, Sicherheit, Methoden und Autoren eingerichtet, die weitere Informationen liefern.

Produktwarnung: Dr Best Wechselköpfe für elektrische Zahnbürsten

GlaxoSmithKline Consumer Healthcare ruft vorsorglich alle Dr. Best® Wechselköpfe für elektrische Zahnbürsten zurück. Unter extremen Putzbedingungen könnte sich die Borstenplatte der Wechselköpfe lösen. Weitere Informationen gibt es unter: www.ages.at – Ernährungssicherheit/Produktwarnsystem/Produktwarnungen

Produktwarnung: Bio-Buchweizen der Firma „neuform“

Die deutsche Firma „neuform“ ruft vorsorglich mehrere Chargen ihres Bio-Buchweizens und der Bio-Sechskornmischung zurück. Bei einer Routinekontrolle wurde eine Aflatoxinbelastung festgestellt; vom Verzehr wird dringend abgeraten. Weitere Informationen gibt es unter: www.ages.at – Ernährungssicherheit/Produktwarnsystem/Produktwarnungen

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 15-16 / 15.08.2011