Mam­mo­gra­phie-Scree­ning: Eini­gung erzielt

15.07.2011 | Politik

Inten­sive und schwie­rige Ver­hand­lun­gen zwi­schen ÖÄK und Haupt­ver­band waren not­wen­dig, um schließ­lich doch eine Eini­gung beim geplan­ten Mam­mo­gra­phie-Scree­ning­pro­gramm zu erzie­len.
Von Bir­git Oswald

Zu Beginn erwie­sen sich die Ver­hand­lun­gen rund um die Neu­ge­stal­tung des Mam­mo­gra­phie-Scree­nings als äußerst schwie­rig; nun ist es doch gelun­gen, bei den strit­ti­gen Punk­ten einen Kom­pro­miss zu erzie­len. „Diese Form des Scree­nings hat es in Öster­reich davor nicht gege­ben. Wir haben jetzt ein­mal eine Basis her­ge­stellt und diese Basis wird man beob­ach­ten müs­sen, für die­ses und für zukünf­tige Pro­jekte“, so Gün­ther Waw­row­sky, Obmann der Bun­des­ku­rie Nie­der­ge­las­sene Ärzte in der ÖÄK.

Haupt­punkte festgelegt

Künf­tig erhal­ten alle Frauen zwi­schen dem 45. und 69. Lebens­jahr alle zwei Jahre eine schrift­li­che Ein­la­dung zur Mam­mo­gra­phie; eine ärzt­li­che Über­wei­sung ist künf­tig nicht mehr erfor­der­lich. Frauen zwi­schen 40 und 45 sowie über 69 kön­nen von sich aus eine Mam­mo­gra­phie ver­an­las­sen. Die Ein­rich­tung, wo die Mam­mo­gra­phie durch­ge­führt wird, kann selbst gewählt wer­den. Jede Mam­mo­gra­phie wird von zwei unab­hän­gi­gen Radio­lo­gen dop­pelt befun­det; bei dich­tem Brust­ge­webe oder auf­fäl­li­gem Befund wird sofort im Anschluss an die Mam­mo­gra­phie eine Sono­gra­phie durch­ge­führt. „Beson­ders wich­tig ist uns, dass die Frauen einen Arzt ihres Ver­trau­ens ange­ben müs­sen, der dann die Befunde bekommt – egal, ob sie auf­fäl­lig oder unauf­fäl­lig waren – damit der Arzt weiß, die Frau hat die Unter­su­chung gemacht“, betont Franz Früh­wald, Vor­sit­zen­der der Bun­des­fach­gruppe Radio­lo­gie in der ÖÄK. Weni­ger erfreut ist er über die Dop­pel­be­fun­dung: „Damit wer­den rela­tiv wenig zusätz­li­che Kar­zi­nome gefun­den. Aber wir haben hier ein­ge­lenkt, weil es eine Bedin­gung des Haupt­ver­ban­des war“, betont der Radio­lo­gie-Experte und hält auch gleich­zei­tig fest, dass allen Betei­lig­ten klar sein müsse, dass „die ärzt­li­che Arbeit dadurch schlicht­weg ver­dop­pelt wird“.

Bei einem unauf­fäl­li­gen Befund wer­den die Frauen dann wie­der nach 18 bezie­hungs­weise 24 Mona­ten zum Scree­ning ein­ge­la­den. „Wir hät­ten bei der jün­ge­ren Gruppe gerne kür­zere Inter­valle von einem Jahr gehabt. Es ist aber ein gewis­ses Ver­ständ­nis da, dass die Sozi­al­ver­si­che­rung das mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln bewäl­ti­gen muss. Man wird sehen, was die Bun­des­ge­sund­heits­kom­mis­sion schließ­lich beschließt“, so Früh­wald. Für die teil­neh­men­den Radio­lo­gen gel­ten strenge Qua­li­täts­kri­te­rien: Das betrifft die tech­ni­sche Aus­stat­tung, das Per­so­nal sowie lau­fende Weiterbildung.

Das Mam­mo­gra­phie-Scree­ning-Pro­gramm ori­en­tiert sich grund­sätz­lich an den EU-Gui­de­lines, die in eini­gen Berei­chen an die öster­rei­chi­schen Gege­ben­hei­ten ange­passt sind, wie etwa beim Zugangs­al­ter. „Wir begin­nen nicht mit 50 Jah­ren, son­dern mit 45. Mit 45 steigt in Öster­reich die Brust­krebs-Erkran­kungs­häu­fig­keit an. Des­halb begin­nen wir frü­her“, erklärt Man­fred Brun­ner, Obmann der Vor­arl­ber­ger Gebiets­kran­ken­kasse und Chef­ver­hand­ler auf Kassenseite.

Auch die Zahl der jähr­lich durch­zu­füh­ren­den Mam­mo­gra­phien wurde an die öster­rei­chi­sche Situa­tion ange­passt. Von der EU ist eine Zahl von 5.000 Mam­mo­gra­phien vor­ge­se­hen, hier­zu­lande hat man sich aber auf 2.000 geei­nigt, da die Unter­su­chung sonst nur in 20 Zen­tren mög­lich gewe­sen wäre. In eini­gen Punk­ten über­trifft das geplante Pro­gramm aber sogar die EU-Richt­li­nien. So ist Öster­reich das ein­zige Land in Europa, wo – sofern dies erfor­der­lich ist – sofort ein Ultra­schall durch­ge­führt wird. Damit wird der Frau eine neu­er­li­che Anreise erspart.

Details noch offen

Vor dem geplan­ten Start 2012/​2013 müs­sen aber noch etli­che Details geklärt wer­den. So müs­sen etwa Qua­li­täts­stan­dards erst fest­ge­legt wer­den. Den Vor­schlag, den das Minis­te­rium der Bun­des­ge­sund­heits­kom­mis­sion vor­ge­legt hat, kri­ti­siert Früh­wald: „Das ist in wei­ten Tei­len nicht das, was wir mit der Sozi­al­ver­si­che­rung bespro­chen haben. Das wird so nicht akzep­tier­bar sein. Hier sind jeden­falls noch wei­tere Gesprä­che not­wen­dig.“ Wei­ters gilt es noch das Daten­schutz­pro­blem zu lösen, denn alle Unter­su­chungs­er­geb­nisse wer­den in einem zen­tra­len Regis­ter gesam­melt, doku­men­tiert und aus­ge­wer­tet. Die EDV-Anfor­de­run­gen mit ent­spre­chen­der Anony­mi­sie­rung und Pseud­ony­mi­sie­rung sind enorm. „Das ist nur in gro­ßen Grund­zü­gen bespro­chen, nicht im Detail. Aber hier sehe ich kein gro­ßes Kon­flikt­po­ten­tial mehr“, so Früh­wald, der sich ins­ge­samt erleich­tert zeigt, dass man einen Kom­pro­miss gefun­den hat, „mit dem man als Arzt leben kann.“

Aus­schlag gebend für die Eini­gung waren für Früh­wald vor allem die klei­nere Ver­hand­lungs­grup­pen: „Ich hoffe, dass man die­sen Weg – in kon­zen­trier­ten Klein­grup­pen Ent­schei­dun­gen zu fin­den – wei­ter beschrei­ten wird“. Waw­row­sky fügt einen wei­te­ren Grund hinzu: „Inter­es­sant war, dass sich durch den Wech­sel in der Ver­hand­lungs­füh­rer­schaft des Haupt­ver­ban­des plötz­lich Türen auf­ge­tan haben, die vor­her unvor­stell­bar waren. Zu Beginn sah es eher nach Kon­fron­ta­tion als nach Ver­hand­lung aus, das hat sich aber dann geändert“.

Und schließ­lich war es auch der enorme Druck der Öffent­lich­keit, der den poli­ti­schen Umschwung mög­lich gemacht hat, wie beide Funk­tio­näre beto­nen. „Man hat wie­der ein­mal gedacht, man kann ein der­ar­ti­ges Thema ohne die Ärzte lösen. Dass das doch noch anders gekom­men ist, wäre ohne die mas­sive Unter­stüt­zung der gesam­ten ÖÄK und auch der ÖÄK-Juris­ten nicht mög­lich gewe­sen“, betont Früh­wald. Und Waw­row­sky ergänzt: „Für künf­tige Gesprä­che wün­sche ich mir Lösungs-ori­en­tier­tes Den­ken, das gemein­same Ange­hen von Pro­ble­men und eine Reduk­tion von Kon­trolle, Büro­kra­tie und Admi­nis­tra­tion“.

Die Kern­punkte der Einigung

  • Alle Frauen zwi­schen dem 45. und 69. Lebens­jahr wer­den aktiv zum Mam­mo­gra­phie-Scree­ning eingeladen.
  • Das Ein­la­dungs­in­ter­vall beträgt grund­sätz­lich 24 Monate. Für Frauen zwi­schen 45 und 54 Jah­ren kann ein Inter­vall von 18 Mona­ten in Betracht gezo­gen wer­den (ist noch zu klären).
  • Bei Dich­te­grad ACR3 und ACR4 sowie bei suspek­tem Befund kann sofort eine Sono­gra­phie durch­ge­führt werden.
  • Alle Mam­mo­gra­phien sind von zwei unab­hän­gi­gen Radio­lo­gen zu befunden.
  • Bei diver­gie­ren­dem Befund­er­geb­nis müs­sen die bei­den Radio­lo­gen einen Kon­sens finden.
  • Jeder befun­dende Radio­loge muss min­des­tens 2.000 befun­dete Mam­mo­gra­phien pro Jahr nachweisen.
  • Alle Unter­su­chun­gen müs­sen mit moder­nen digi­ta­len Gerä­ten durch­ge­führt wer­den; lau­fende tech­ni­sche Qua­li­täts­si­che­rung nach EUREF‑Ö.
  • Die Befunde gehen sowohl an die Frauen als auch an einen fest­ge­leg­ten Vertrauensarzt.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 13–14 /​15.07.2011