Kom­men­tar – Univ. Prof. Johan­nes Bonelli: Son­den­er­näh­rung ohne Übereifer

25.11.2011 | Politik

Die künst­li­che Ernäh­rung mit der PEG-Sonde ist heut­zu­tage ein Rou­tin­ever­fah­ren. Sie hat ihre zwei­fels­freie Berech­ti­gung bei vie­len Indi­ka­tio­nen des medi­zi­ni­schen All­tags wie bei Schluck­stö­run­gen, vor­über­ge­hen­der Bewusst­lo­sig­keit oder beim soge­nann­ten Wach­koma. Der Sinn und Zweck einer Son­den­er­näh­rung ist die Prä­ven­tion der Fol­gen eines Nah­rungs- und Flüs­sig­keits­man­gels wie Infek­ti­ons­an­fäl­lig­keit, Deku­bi­tal­ge­schwüre, Ver­wirrt­heits­zu­stände mit dem Ziel, das Leben zu erhal­ten und das Lei­den der Pati­en­ten zu lindern.

Fest­zu­hal­ten gilt, dass es sich bei der Indi­ka­tion und Steue­rung einer PEG-Sonde pri­mär um ärzt­li­che Maß­nah­men han­delt und erst in zwei­ter Linie um eine pfle­ge­ri­sche Auf­gabe. Sie sollte jeden­falls nicht ohne medi­zi­ni­sche Begrün­dung allein zum Zweck der Reduk­tion des Pfle­ge­auf­wan­des gelegt wer­den. Frei­lich ist es nicht immer leicht, die Trenn­li­nie zu zie­hen zwi­schen einer unum­gäng­li­chen Not­wen­dig­keit und einem über­zo­ge­nen the­ra­peu­ti­schen Eifer. Dies gilt ganz beson­ders für alte, zuneh­mend demente Pati­en­ten, wenn sie typi­scher­weise begin­nen, immer weni­ger zu essen und zu trin­ken und an Gewicht verlieren.

All­ge­mei­ner Kon­sens herrscht dar­über, dass man den Pro­zess des Lei­dens und des Ster­bens nicht künst­lich ver­län­gern soll. Die Schwie­rig­keit dabei ist, dass die Gren­zen zwi­schen Leben und Ster­ben flie­ßend sind und es daher keine abso­lu­ten Unter­schei­dungs­kri­te­rien zwi­schen dem „Noch-Leben“ und dem „Schon-Ster­ben“ geben kann. Letzt­lich sind hier die Erfah­rung des Arz­tes und sein Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein gefor­dert. Der Ster­be­pro­zess wird natür­li­cher­weise dadurch ein­ge­lei­tet, dass die Trieb­kraft des Pati­en­ten, sein Leben zu erhal­ten, all­mäh­lich nach­lässt. Anzei­chen dafür sind oft ein redu­zier­ter Lebens­wille und ein ver­min­der­tes Hun­ger- und Durst­ge­fühl. Die Ten­denz, wei­ter zu leben, schlägt all­mäh­lich in eine Ten­denz um, das Leben zu been­den.

Es kommt immer wie­der vor, dass kachek­ti­schen, hoch­be­tag­ten Men­schen, die auf­hö­ren, zu essen und zu trin­ken, künst­lich Flüs­sig­keit und Nah­rung zuge­führt wird, auch wenn keine Aus­sicht auf Bes­se­rung besteht. Der Grund für ein der­ar­ti­ges Ver­hal­ten dürfte weni­ger auf logi­sche Über­le­gun­gen als viel eher auf eine alte medi­zi­ni­sche Tra­di­tion zurück­zu­füh­ren sein: das Bemü­hen, jedem Pati­en­ten bis zuletzt die nötige Pflege ange­dei­hen zu las­sen. Die Ver­ab­rei­chung von Nah­rung und Flüs­sig­keit war dabei immer fun­da­men­ta­ler Bestand­teil der Obsorge. Aller­dings hat sich diese Gepflo­gen­heit aus der Betreu­ung von Pati­en­ten ent­wi­ckelt, die selbst noch das Grund­be­dürf­nis hat­ten, zu essen und zu trinken.

Die im Zuge der moder­nen Medi­zin­tech­nik auto­ma­ti­sche Über­tra­gung die­ser Tra­di­tion auf Men­schen im End­sta­dium ihres Lebens, bei denen das Grund­be­dürf­nis zu essen und zu trin­ken bereits erlo­schen ist, über­sieht den ent­schei­den­den Unter­schied, näm­lich, dass bei Letz­te­ren der letzte Rest an Lebens­er­hal­tungs­ten­denz ver­lo­ren­ge­gan­gen ist und sol­che Pati­en­ten daher end­gül­tig dem Ende ihres Lebens ent­ge­gen­ge­hen. Es besteht im Übri­gen all­ge­mei­ner Kon­sens dar­über, dass Pati­en­ten im End­sta­dium, die die Nah­rungs­auf­nahme ver­wei­gern, kei­nes­falls an Hun­ger und Durst lei­den. Die damit ver­bun­dene Aus­trock­nung wirkt eher betäu­bend und führt lang­sam zur Agonie.

The­ra­peu­ti­scher Übereifer

Dar­über hin­aus gibt es eine ganze Reihe von Unter­su­chun­gen, die zei­gen, dass eine Son­den­er­näh­rung bei alten, betag­ten Pati­en­ten kei­ner­lei Ein­fluss auf einen güns­ti­ge­ren Krank­heits­ver­lauf hat. Die Son­den­er­näh­rung erreicht in die­sen Fäl­len ihre Ziel­set­zung, näm­lich Lei­den zu lin­dern und Leben zu erhal­ten, in kei­ner Weise. Im Gegen­teil: Der Pro­zess des natür­li­chen Ster­bens mit lang­sa­mer Trü­bung der Wahr­neh­mung wird ver­hin­dert. Es muss daher als the­ra­peu­ti­scher Über­ei­fer bewer­tet wer­den, wenn sol­chen Men­schen am Ende ihres Lebens noch künst­lich Flüs­sig­keit und Nah­rung auf­ge­zwun­gen werden.

Zusam­men­ge­fasst kann daher gesagt wer­den, dass die künst­li­che Son­den­er­näh­rung nor­ma­ler­weise bei hoch betag­ten Pati­en­ten im Ster­be­pro­zess kei­nen Platz hat. Wenn jemand trotz­dem eine sol­che Maß­nahme setzt, darf dies nicht aus Ver­le­gen­heit gesche­hen: Hier bedarf es einer hand­fes­ten, ratio­na­len Begründung.

*) Univ. Prof. Dr. Johan­nes Bonelli ist Direk­tor von IMABE – Insti­tut für medi­zi­ni­sche Anthro­po­lo­gie und Bio­ethik, Wien.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2011