Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: Tur­nus­ärzte: Ver­schlech­te­run­gen abgewehrt!

15.12.2011 | Politik

Im Zuge der geplan­ten 15. Ärz­te­ge­setz-Novelle sollte die Posi­tion der Tur­nus­ärz­tin­nen und Tur­nus­ärzte auf Wunsch der Bun­des­län­der hin ver­schlech­tert wer­den, um Geld zu spa­ren. Die ÖÄK hat die­ses Vor­ha­ben erfolg­reich abgewehrt.

Die ÖÄK wollte wirk­li­che Schutz­re­ge­lun­gen für Tur­nus­ärzte bei Nacht­diens­ten errei­chen und diese auch im Ärz­te­ge­setz ver­an­kern. Kon­kret sollte fest­ge­legt wer­den, dass Tur­nus­ärzte nur für jeweils eine Abtei­lung Nacht­dienst machen dür­fen. Dar­auf­hin haben fünf Bun­des­län­der den Kon­sul­ta­ti­ons­me­cha­nis­mus ange­ru­fen. So wurde u.a. behaup­tet, dass dadurch mas­sive Mehr­kos­ten auf die Län­der zukä­men, dabei aber nicht beach­tet, dass der Tur­nus der Aus­bil­dung und nicht der Aus­beu­tung dient. Dies lässt sich auch aus dem EU-Recht ablei­ten, was die Anwend­bar­keit des Kon­sul­ta­ti­ons­me­cha­nis­mus aus­schließt. Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat dazu Anfang Sep­tem­ber 2011 in einem Schrei­ben an das Bun­des­kanz­ler­amt zu Recht fest­ge­hal­ten, dass „die Trä­ger von Aus­bil­dungs­stät­ten bereits nach gel­ten­der Rechts­lage dazu ver­pflich­tet sind, Tur­nus­ärzte und Tur­nus­ärz­tin­nen im sel­ben Zeit­raum nur an einer Abtei­lung oder Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit ein­zu­set­zen, weil nur dadurch gesi­chert ist, dass sich Tur­nus­ärzte und Tur­nus­ärz­tin­nen wäh­rend ihrer Dienste auf der kon­kre­ten Aus­bil­dungs­stelle und deren spe­zi­fi­sche Aus­bil­dungs­in­halte kon­zen­trie­ren können.“

Dar­auf­hin nahm der Druck aus den Län­dern zu und das Gesund­heits­mi­nis­te­rium arbei­tete einen Ent­wurf aus, der die Durch­füh­rung von Sys­tem­er­hal­ter­tä­tig­kei­ten durch Tur­nus­ärzte gesetz­lich zuge­las­sen hätte und wei­ters auch Tätig­kei­ten, die im Rou­ti­ne­be­trieb vom Pfle­ge­per­so­nal aus­ge­führt wer­den sol­len, den Tur­nus­ärz­tin­nen und Tur­nus­ärz­ten zuge­wie­sen hätte („Sprit­zen­dienst“ u.ä.). Dies war für die Bun­des­ku­rie ange­stellte Ärzte inak­zep­ta­bel, wes­we­gen ver­sucht wurde, die­ses Gesetz zu ver­hin­dern, was gelun­gen ist!

Seit Jah­ren wol­len die Bun­des­län­der eine Auf­wei­chung der Ärz­te­ge­setz­li­chen Kern­ar­beits­zeit­re­ge­lung, wohl um sich durch einen „aus­ge­wei­te­ten“ Tur­nus­arzt­dienst Geld für Fach­arzt­dienste zu spa­ren. Die ÖÄK hat dies stets abge­lehnt. Nun­mehr hat das Gesund­heits­mi­nis­te­rium klar gemacht, dass eine Auf­wei­chung der Kern­ar­beits­zeit kom­men müsse. Die ÖÄK konnte sich eine Aus­wei­tung der Kern­ar­beits­zeit – wenn über­haupt – dann nur bei ver­pflich­ten­der Zustim­mung der Ärz­te­kam­mer und wenn dies aus­schließ­lich der Aus­bil­dung dient, vor­stel­len. Gerade die Zustim­mungs­pflicht der Ärz­te­kam­mer ist erfor­der­lich, um eine wirk­same Hil­fe­stel­lung gegen ein „unter Druck set­zen“ von Sei­ten der Spi­tals­er­hal­ter bie­ten zu kön­nen. So wurde auch der Text im Begut­ach­tungs­ent­wurf der 15. Ärz­te­ge­setz-Novelle ver­fasst. Den Bun­des­län­dern war dies offen­sicht­lich zu wenig und so haben sie durch­ge­setzt, dass in der Regie­rungs­vor­lage zur 15. Ärz­te­ge­setz-Novelle nur noch eine Zustim­mung der KA-AZG-Arbeits­zeit­ver­tre­ter ver­langt wurde und die Zustim­mung der Ärz­te­kam­mer nur noch ledig­lich dann rele­vant ist, wenn es über­haupt keine KA-AZG-Arbeits­zeit­ver­tre­ter gibt. Dies hätte zur Folge, dass Arbeits­zeit­ver­tre­ter, sofern sie nicht zustim­men kön­nen und nicht unter Druck gesetzt wer­den wol­len, zurück­tre­ten müss­ten, um die Hilfe der Ärz­te­kam­mer in Anspruch neh­men zu kön­nen! Das wäre eine wohl absurde Kon­se­quenz, die von der ÖÄK klar abge­lehnt wurde. Wei­ters ist die Zustim­mung der ÖÄK auch aus Aus­bil­dungs­grün­den wichtig.

Auf mas­sive Inter­ven­tion der Bun­des­ku­rie ange­stellte Ärzte hin konnte die­ses Gesetz zu Las­ten der Tur­nus­ärzte gerade noch ver­hin­dert wer­den. Mit dem Schei­tern die­ses Geset­zes­ent­wurfs bleibt der der­zei­tige Sta­tus quo für Tur­nus­ärzte erhalten.

Unzwei­fel­haft kos­tet ein Spi­tals­be­trieb Geld. Wenn man sich jedoch die Prio­ri­tä­ten im Aus­ga­ben­be­reich anschaut, wird klar, dass bei objek­ti­ver Prio­ri­tä­ten­set­zung – etwa, bei der Ein­däm­mung von Früh­pen­sio­nen, etc. – genug Geld vor­han­den wäre.

Der Tur­nus dient der Aus­bil­dung und nicht der Aus­beu­tung oder der bil­li­gen Erhal­tung des Sys­tems! Dies gilt sowohl für den Inhalt der tur­nus­ärzt­li­chen Tätig­keit, als auch für die Frage, zu wel­cher Zeit die Nor­mal-Arbeits­leis­tung zu erfol­gen hat. Zu erwar­ten ist aller­dings, dass die Län­der einen neu­er­li­chen Umset­zungs­ver­such unter­neh­men werden.

*) Dr. Lukas Stär­ker ist stell­ver­tre­ten­der Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2011