Kommentar – Dr. Lukas Stärker: Turnusärzte: Verschlechterungen abgewehrt!

15.12.2011 | Politik

Im Zuge der geplanten 15. Ärztegesetz-Novelle sollte die Position der Turnusärztinnen und Turnusärzte auf Wunsch der Bundesländer hin verschlechtert werden, um Geld zu sparen. Die ÖÄK hat dieses Vorhaben erfolgreich abgewehrt.

Die ÖÄK wollte wirkliche Schutzregelungen für Turnusärzte bei Nachtdiensten erreichen und diese auch im Ärztegesetz verankern. Konkret sollte festgelegt werden, dass Turnusärzte nur für jeweils eine Abteilung Nachtdienst machen dürfen. Daraufhin haben fünf Bundesländer den Konsultationsmechanismus angerufen. So wurde u.a. behauptet, dass dadurch massive Mehrkosten auf die Länder zukämen, dabei aber nicht beachtet, dass der Turnus der Ausbildung und nicht der Ausbeutung dient. Dies lässt sich auch aus dem EU-Recht ableiten, was die Anwendbarkeit des Konsultationsmechanismus ausschließt. Das Gesundheitsministerium hat dazu Anfang September 2011 in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt zu Recht festgehalten, dass „die Träger von Ausbildungsstätten bereits nach geltender Rechtslage dazu verpflichtet sind, Turnusärzte und Turnusärztinnen im selben Zeitraum nur an einer Abteilung oder Organisationseinheit einzusetzen, weil nur dadurch gesichert ist, dass sich Turnusärzte und Turnusärztinnen während ihrer Dienste auf der konkreten Ausbildungsstelle und deren spezifische Ausbildungsinhalte konzentrieren können.“

Daraufhin nahm der Druck aus den Ländern zu und das Gesundheitsministerium arbeitete einen Entwurf aus, der die Durchführung von Systemerhaltertätigkeiten durch Turnusärzte gesetzlich zugelassen hätte und weiters auch Tätigkeiten, die im Routinebetrieb vom Pflegepersonal ausgeführt werden sollen, den Turnusärztinnen und Turnusärzten zugewiesen hätte („Spritzendienst“ u.ä.). Dies war für die Bundeskurie angestellte Ärzte inakzeptabel, weswegen versucht wurde, dieses Gesetz zu verhindern, was gelungen ist!

Seit Jahren wollen die Bundesländer eine Aufweichung der Ärztegesetzlichen Kernarbeitszeitregelung, wohl um sich durch einen „ausgeweiteten“ Turnusarztdienst Geld für Facharztdienste zu sparen. Die ÖÄK hat dies stets abgelehnt. Nunmehr hat das Gesundheitsministerium klar gemacht, dass eine Aufweichung der Kernarbeitszeit kommen müsse. Die ÖÄK konnte sich eine Ausweitung der Kernarbeitszeit – wenn überhaupt – dann nur bei verpflichtender Zustimmung der Ärztekammer und wenn dies ausschließlich der Ausbildung dient, vorstellen. Gerade die Zustimmungspflicht der Ärztekammer ist erforderlich, um eine wirksame Hilfestellung gegen ein „unter Druck setzen“ von Seiten der Spitalserhalter bieten zu können. So wurde auch der Text im Begutachtungsentwurf der 15. Ärztegesetz-Novelle verfasst. Den Bundesländern war dies offensichtlich zu wenig und so haben sie durchgesetzt, dass in der Regierungsvorlage zur 15. Ärztegesetz-Novelle nur noch eine Zustimmung der KA-AZG-Arbeitszeitvertreter verlangt wurde und die Zustimmung der Ärztekammer nur noch lediglich dann relevant ist, wenn es überhaupt keine KA-AZG-Arbeitszeitvertreter gibt. Dies hätte zur Folge, dass Arbeitszeitvertreter, sofern sie nicht zustimmen können und nicht unter Druck gesetzt werden wollen, zurücktreten müssten, um die Hilfe der Ärztekammer in Anspruch nehmen zu können! Das wäre eine wohl absurde Konsequenz, die von der ÖÄK klar abgelehnt wurde. Weiters ist die Zustimmung der ÖÄK auch aus Ausbildungsgründen wichtig.

Auf massive Intervention der Bundeskurie angestellte Ärzte hin konnte dieses Gesetz zu Lasten der Turnusärzte gerade noch verhindert werden. Mit dem Scheitern dieses Gesetzesentwurfs bleibt der derzeitige Status quo für Turnusärzte erhalten.

Unzweifelhaft kostet ein Spitalsbetrieb Geld. Wenn man sich jedoch die Prioritäten im Ausgabenbereich anschaut, wird klar, dass bei objektiver Prioritätensetzung – etwa, bei der Eindämmung von Frühpensionen, etc. – genug Geld vorhanden wäre.

Der Turnus dient der Ausbildung und nicht der Ausbeutung oder der billigen Erhaltung des Systems! Dies gilt sowohl für den Inhalt der turnusärztlichen Tätigkeit, als auch für die Frage, zu welcher Zeit die Normal-Arbeitsleistung zu erfolgen hat. Zu erwarten ist allerdings, dass die Länder einen neuerlichen Umsetzungsversuch unternehmen werden.

*) Dr. Lukas Stärker ist stellvertretender Kammeramtsdirektor der ÖÄK

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 23-24 / 15.12.2011