Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: Spi­tal muss Spi­tal bleiben!

25.09.2011 | Politik

Mit der nun geplan­ten KAKuG-Novelle wird der Min­dest­stan­dard in den Spi­tä­len dras­tisch her­un­ter­ge­fah­ren: Die Kran­ken­häu­ser als Gebäude blei­ben zwar erhal­ten; aller­dings wird das Leis­tungs­an­ge­bot im Inne­ren redu­ziert.
Von Lukas Stär­ker*

Sowohl die Anzahl der Kran­ken­haus­bet­ten als auch jene der Kran­ken­an­stal­ten ist seit Jah­ren Gegen­stand teil­weise hef­ti­ger Dis­kus­sio­nen. Die Poli­tik tut sich hier schwer mit dem Gestal­ten: Die Gemein­de­ebene ver­sucht, „ihr“ Kran­ken­haus jeden­falls zu erhal­ten, Lan­des- und Bun­des­ebene wol­len bezie­hungs­weise kön­nen oft nicht ein­grei­fen. Gleich­zei­tig soll gespart wer­den, aber oft nicht dort, wo es sinn­voll wäre, son­dern dort, wo der geringste Wider­stand droht.

Sub­tile Stra­te­gie der Politik

Ange­sichts die­ser Aus­gangs­si­tua­tion kam die Poli­tik nun­mehr offen­sicht­lich auf fol­gende sub­tile Idee und ver­sucht, diese als „Lösung“ zu ver­kau­fen: Die Kran­ken­häu­ser blei­ben erhal­ten, dar­über wird groß gespro­chen. Die Kran­ken­häu­ser wer­den aber „im Inne­ren“ her­un­ter­ge­fah­ren, dar­über wird kaum gespro­chen. So erreicht man zwei Flie­gen auf einen Schlag: Man kann der Bevöl­ke­rung zei­gen, dass das Kran­ken­haus im Ort erhal­ten bleibt, aber den­noch Kos­ten sparen.

Sta­tus quo

Der­zeit schreibt das Bun­des-Kran­ken­an­stal­t­enG vor, für wie­viele Ein­woh­ner Standard‑, Schwer­punkt- und Zen­tral­kran­ken­an­stal­ten ein­zu­rich­ten sind. Die dor­ti­gen Ein­woh­ner­zah­len kön­nen zwar über- oder unter­schrit­ten wer­den, legen aber einen Min­dest­stan­dard fest. Hinzu kommt noch, dass das KAKuG auch noch fest­legt, wel­che Abtei­lun­gen in Standard‑, Schwer­punkt- und Zen­tral­kran­ken­an­stal­ten jeden­falls ent­hal­ten sein müs­sen. Auch hier kann man zwar als Bun­des­land durch die Ein­rich­tung soge­nann­ter „Son­der­kran­ken­an­stal­ten“ trick­sen, aber dies geht nicht unbegrenzt.

Wie soll das umge­setzt werden?

Zunächst wur­den im ÖSG 2010 – gegen die Stimme der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer – redu­zierte Orga­ni­sa­ti­ons­for­men vor­ge­se­hen. Im zwei­ten Schritt soll im Bun­des-Kran­ken­an­stal­ten­ge­setz (KAKuG) der bestehende Spi­tals-Min­dest­stan­dard her­un­ter­ge­fah­ren wer­den. Dies soll durch die Mög­lich­keit, statt Abtei­lun­gen soge­nannte „neue, redu­zierte Ver­sor­gungs­for­men“ (à la „dis­lo­zierte Wochen- und Tages­kli­ni­ken, Zen­tren, redu­zierte Betriebs­for­men“, etc.) vor­zu­se­hen, gesche­hen. Dies ist nichts ande­res als ein Her­un­ter­fah­ren des Sta­tus quo, ohne dass es von außen gleich sicht­bar ist. Der Bevöl­ke­rung soll dies dann als „mehr Fle­xi­bi­li­tät“, die „maß­ge­schnei­derte Lösun­gen ermög­licht“, ver­kauft wer­den.

Ent­wurf bereits ausgearbeitet

Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat dazu auch bereits einen Geset­zes­ent­wurf in der Lade, der anschei­nend bereits zwi­schen Län­dern und Sozi­al­ver­si­che­rung – und ohne Ein­bin­dung der ÖÄK – akkor­diert wurde. Eine kri­ti­sche Durch­sicht ergibt fol­gen­des Bild:

1) Bewährte bun­des­ein­heit­li­che Min­dest­stan­dards für Spi­tä­ler sol­len plötz­lich im sel­ben Gesetz ein paar Absätze spä­ter wie ein Schwei­zer Käse durch­lö­chert, rela­ti­viert und damit nach unten gescho­ben wer­den. Wei­ters wird durch die Viel­zahl an mög­li­chen redu­zier­ten Betriebs­for­men und inter­dis­zi­pli­nä­ren Misch­for­men jeg­li­cher Kon­troll­mög­lich­keit der Boden ent­zo­gen. Rich­ti­ger­weise gehö­ren die bestehen­den Rege­lun­gen ein­ge­hal­ten und kon­trol­liert anstatt sie her­un­ter­zu­fah­ren. Der ÖSG sollte u.a. Min­dest­per­so­nal­aus­stat­tun­gen pro Abtei­lung vor­se­hen, statt diese weg­zu­ra­tio­na­li­sie­ren. Dies steht auch völ­lig im Gegen­satz zu den Ankün­di­gun­gen des Gesund­heits­mi­nis­ters, ein ein­heit­li­ches Spi­tals­ge­setz umset­zen zu wol­len.

2) Als logi­sche Folge die­ser redu­zier­ten Anfor­de­run­gen wer­den dann die medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen in den Spi­tä­lern her­un­ter­ge­fah­ren. Der Bevöl­ke­rung wird aber vor­ge­gau­kelt, dass „das Kran­ken­haus ohne­dies erhal­ten bleibt“. Dies ist jedoch nur rich­tig, sofern es das Haus an sich betrifft. Nur: Wo Kran­ken­haus drauf steht, muss rich­ti­ger­weise auch ein Kran­ken­haus drin sein!

3) Län­der und Sozi­al­ver­si­che­rung bil­den hier eine „unhei­lige Alli­anz“ zu Las­ten der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie der Ärz­tin­nen und Ärzte (siehe dazu auch Punkt 9).

4) Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten bekom­men in die­sen redu­zier­ten Spi­tä­lern nicht mehr das glei­che Leis­tungs­an­ge­bot wie vor­her, ohne dass ihnen dies kom­mu­ni­ziert wird.

5) Für die jetzt akti­ven Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte wird ein Tätig­wer­den in die­sen redu­zier­ten Spi­tä­lern eine beruf­li­che Ein­bahn­straße. Nach ein apar Jah­ren besteht wohl keine Mög­lich­keit mehr, in ein „wirk­li­ches Kran­ken­haus“ zu wech­seln. Dies redu­ziert die Attrak­ti­vi­tät klei­ne­rer Spi­tä­ler mas­siv!

6) Für die künf­ti­gen Spi­tals­ärz­tin­nen und Spi­tals­ärzte wird es immer weni­ger Mög­lich­kei­ten zur Aus­bil­dung geben – was sollte in die­sen Spi­tä­lern, die „her­un­ter­ge­fah­ren“ wur­den, aus­ge­bil­det werden?

7) Diese Ver­wäs­se­rung von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren führt zu unkla­ren Zustän­dig­kei­ten, unkla­ren Ver­ant­wort­lich­kei­ten und unkla­ren und unkla­ren Haf­tungs­kon­stel­la­tio­nen. Statt­des­sen sollte man beim bewähr­ten Abtei­lungs­sys­tem blei­ben, bei dem jede Abtei­lung fix einen Lei­ter vor Ort hat.

8) Inter­es­sant ist auch, dass die Pati­en­ten­an­wälte zu die­sem Geset­zes­ent­wurf, der ein­deu­tig zu Las­ten der Pati­en­ten geht, schweigen. 

9) Viel­leicht ist diese Novelle ja auch – ent­ge­gen der kla­ren Aus­sa­gen der Poli­tik in den letz­ten Jah­ren – einer der ers­ten Schritte in Rich­tung Ver­la­ge­rung der ambu­lan­ten Leis­tun­gen weg vom nie­der­ge­las­se­nen Bereich hin in die Spitäler.

Beson­ders ärger­lich ist, dass nun offen­sicht­lich im Gesund­heits­be­reich, das heißt am fal­schen Platz, mas­siv gekürzt wer­den soll und man gleich­zei­tig der Bevöl­ke­rung vor­gau­kelt, dass sich ohne­hin nichts ändern werde. Gleich­zei­tig wer­den aber in ande­ren Berei­chen unse­res Lan­des – Stich­worte Pen­si­ons­re­form, öffent­li­cher Dienst, Struk­tur­re­form, Bun­des­bahn samt Tun­nel­pro­jek­ten etc. – nach wie vor Mil­li­ar­den von Euros aus­ge­ge­ben. Öster­reich benö­tigt jedoch mehr Ehr­lich­keit und mehr Ratio­na­li­tät auf der Aus­ga­ben­seite: Nun ist die Poli­tik gefordert!

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Jurist und Kam­mer­amts­di­rek­tor-Stv. der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2011