Kom­men­tar – Dr. Lukas Stär­ker: Auf­klä­rung: nicht auslagern!

10.05.2011 | Politik

Die ärzt­li­che Auf­klä­rung ist um eine wei­tere Facette rei­cher: Kran­ken­an­stal­ten ver­su­chen ein­sei­tig, das ärzt­li­che Auf­klä­rungs­ge­spräch an andere, meist klei­nere Spi­tä­ler oder an nie­der­ge­las­sene Ärzte zu übertragen.

Zu einer der­ar­ti­gen Vor­gangs­weise ist anzu­mer­ken, dass aus dem jewei­li­gen Behand­lungs­ver­trag die Ver­pflich­tung zur Auf­klä­rung folgt. Auf­klä­rungs­pflich­tig ist daher der jewei­lige Behand­lungs­ver­trags­part­ner, der den Eingriff/​die Leistung/​die Behand­lung durch­füh­ren wird (Spi­tal oder nie­der­ge­las­se­ner Arzt).

Diese Ver­trags­pflicht ist nicht ein­sei­tig – zu Las­ten Drit­ter – an andere Spi­tä­ler oder Ärzte über­trag­bar. Die Auf­klä­rung ist daher sinn­vol­ler­weise von Ärz­ten jener Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit durch­zu­füh­ren, in der der Ein­griff durch­ge­führt wird. Nie­der­ge­las­sene Ärzte kön­nen oft­mals nicht über Ein­griffe auf­klä­ren, die sie nicht selbst durch­füh­ren (kön­nen), gerade des­halb erfolgt ja eine Über­wei­sung. Ähn­li­ches gilt für Stan­dard­spi­tä­ler im Ver­hält­nis zu Schwer­punkt- und Zen­tral­kran­ken­an­stal­ten. Die Auf­klä­rung setzt neben dem medi­zi­ni­schen Wis­sen über den ent­spre­chen­den Ein­griff auch Kennt­nisse über den kon­kre­ten orga­ni­sa­to­ri­schen Ablauf vor­aus. Die Auf­klä­rungs­frage hängt eng mit der Haf­tungs­frage zusam­men, wes­halb eine Iden­ti­tät zwi­schen Auf­klä­rung und Ein­griff sinn­voll ist. Eine Aus­la­ge­rung der Auf­klä­rung kann poten­zi­elle Haf­tungs­fol­gen für den Auf­klä­ren­den und den „Aus­la­ge­rer“ nach sich zie­hen. Dies umso mehr, als sich die Auf­klä­rung in den letz­ten Jah­ren zur „belieb­tes­ten“ Methode, um Scha­den­er­satz zu erlan­gen, ent­wi­ckelt hat.

In die­sem Sinn hat die Bun­des­ku­rie ange­stellte Ärzte bei ihrer letz­ten Sit­zung Anfang April 2011 ein­stim­mig fest­ge­hal­ten, dass die Auf­klä­rung durch Ärzte jener Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit vor­zu­neh­men ist, an der auch die medi­zi­ni­sche Leis­tung erfolgt.

*) Dr. Lukas Stär­ker ist Jurist und stell­ver­tre­ten­der Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2011