Kom­men­tar – Dr. Karl­heinz Kux: Kam­mer­funk­tio­näre wer­den gewählt, Lob­by­is­ten wer­den gekauft!

10.10.2011 | Politik

Den­noch sol­len Kam­mern in das neue Lob­by­is­ten-Gesetz auf­ge­nom­men, Lob­by­is­ten – also im Grunde, nicht im Detail – gleich­ge­stellt wer­den! Das ist keine Ver­ken­nung, das ist reine Gering­schät­zung, wenn nicht beab­sich­tigte Her­ab­set­zung der Selbst­ver­wal­tung! Will man das wirklich?

Zu beach­ten ist doch:

  1. Staats- und Pri­vat­wirt­schafts­ver­wal­tung kann nicht alle poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Erfor­der­nisse und Lebens­be­rei­che erfül­len und regeln!
  2. Staats­ver­wal­tung – im Sinne auch von Staats­po­li­tik – unter­liegt immer mehr Außen­ein­wir­kun­gen von inter­na­tio­na­ler Poli­tik, Real- und Finanz­wirt­schaft sowie den Medien!
  3. Staats­ver­wal­tung ver­liert immer mehr den Zusam­men­halt mit Wäh­lern, ent­fernt sich damit immer mehr vom zen­tra­len Grund­satz der Demo­kra­tie, wird zum real­frem­den Selbstzweck!
  4. Zwi­schen­er­geb­nis: es ist eine Reform­un­wil­lig­keit und Reform­un­fä­hig­keit der Poli­tik eingetreten!

Dem­ge­gen­über:

  1. Sind Gesell­schaft und Wirt­schaft weit­ge­hend „intakt und in Form“, „funk­tio­nie­ren“ sie sehr gut zum Wohle unse­res Lan­des und unse­rer Bevölkerung!
  2. Mit ein Grund dafür ist sicher­lich das „Funk­tio­nie­ren“ der Selbst­ver­wal­tung, die mehr ist und sein kann, ja sogar will, als Sozi­al­part­ner­schaft, die aller­dings für sich allein einen sehr hohen Wert hat!
  3. Am Bei­spiel der Ärz­te­kam­mern dar­ge­stellt zeigt sich doch, dass Staatsaufgaben 
    • im über­tra­ge­nen Wir­kungs­be­reich, wie zum Bei­spiel Aus­bil­dungs­an­ge­le­gen­hei­ten, Qua­li­täts­si­che­rung der ärzt­li­chen Berufs­aus­übung, Rege­lun­gen zur ärzt­li­chen Berufs­aus­übung betref­fend die Auf­klä­rung und Dokumentation;
    • im eige­nen Wir­kungs­be­reich sogar Behör­den­funk­tio­nen, wie zum Bei­spiel Ver­lei­hung wie Ent­zie­hung der ärzt­li­chen Berufs­be­fug­nis, Qua­li­täts­si­che­rung der ärzt­li­chen Berufs­aus­übung sowie Fort- und Wei­ter­bil­dung, Füh­rung der Ärz­te­liste, Dis­zi­pli­nar­we­sen, Ver­träge mit der Sozia­len Kran­ken­ver­si­che­rung für die ambu­lante Gesund­heits­ver­sor­gung der Bevölkerung

    über­nom­men werden.

  4. Die Selbst­ver­wal­tung über­nimmt somit nicht nur die Wahr­neh­mung der Inter­es­sen­ver­tre­tung der eige­nen Mit­glie­der, die unter dem Pri­vi­leg der Pflicht­mit­glied­schaft statt­fin­det. Damit ver­bun­den ist eine beson­dere Ver­ant­wor­tung für und gegen­über den Kam­mer­an­ge­hö­ri­gen. Aber auch gegen­über der Gesell­schaft: Pflicht­mit­glied­schaft erlaubt kei­nen Standesegoismus!
  5. Das demo­kra­ti­sche Aus­wahl­ver­fah­ren – in der und für die Selbst­ver­wal­tung – ist in der Regel bes­ser als das der Lan­des- und Bun­des­po­li­tik: die zur Wahl ste­hen­den Man­da­tare müs­sen im Beruf ste­hen um die­sen und ihre Kol­le­gen glaub­wür­dig zu ver­tre­ten, müs­sen eine beson­dere Qua­li­fi­ka­tion und eine unmit­tel­ba­rere demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­tion haben.
  6. Die Zusam­men­ar­beit der Selbst­ver­wal­tungs­or­gane mit ihrer Admi­nis­tra­tion ist enger, unkom­pli­zier­ter und effi­zi­enz­not­wen­di­ger als in der Lan­des- und Bun­des­po­li­tik.
  7. Die ärzt­li­che Selbst­ver­wal­tung nimmt den ihr von Poli­tik und Gesetz über­tra­ge­nen Ver­sor­gungs­auf­trag zur Erbrin­gung von Gesund­heits­dienst­leis­tun­gen mit Hilfe eige­ner beruf­li­cher Wahr­neh­mung und per­sön­li­cher Pati­en­ten-Ver­ant­wor­tung wahr!
  8. Die Selbst­ver­wal­tung wurde 2008 wegen ihrer staats­po­li­ti­schen Bedeu­tung sogar in die öster­rei­chi­sche Bun­des­ver­fas­sung aufgenommen!
  9. Denn, die Selbst­ver­wal­tung hat gesetz­li­che, Lob­by­is­ten hin­ge­gen ver­deckte Auf­ga­ben! Ein Ver­gleich ist also unzu­läs­sig, sinn­los und auch bedeu­tungs­los, jeden­falls für die Selbst­ver­wal­tung; denn diese wird sich durch den nun­meh­ri­gen Geset­zes­ver­such in ihren Auf­ga­ben nicht beir­ren lassen!

Resü­mee: die Selbst­ver­wal­tung hat also viele Vor­teile gegen­über der Lan­des- und Bun­des­po­li­tik und unver­zicht­bare Auf­ga­ben für Staat und Gesell­schaft. Die „Poli­tik“ wie man sie so gerne ver­kürzt und unper­sön­lich bezeich­net, sollte also der Selbst­ver­wal­tung nicht eifer­süch­tig, hoheit­lich oder gar abwer­tend, etwa durch Gleich­set­zung mit Lob­by­ing, gegen­über­tre­ten. Denn die „Poli­tik“ wird eine starke Selbst­ver­wal­tung – jeden­falls aus inner­staat­li­cher Sicht – als sta­bi­li­sie­rende Kraft drin­gend benötigen!


*) Dr. Karl­heinz Kux ist Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 19 /​10.10.2011