Neues Gehaltsschema für Spitalsärzte: Das Burgenland holt auf

25.02.2011 | Politik



Die Verhandlungen haben mehr als vier Jahre gedauert, ehe sie erfolgreich abgeschlossen wurden: In den vier Landeskrankenhäusern des Burgenlandes gilt jetzt ein neues Gehaltsschema.

Von Kurt Markaritzer

Am 25. November des Vorjahres hat der burgenländische Landtag in einer Sitzung in Eisenstadt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die neuen Gehaltsregelungen in den Spitälern der Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H. (Krages) wirksam werden konnten und zwar rückwirkend mit 1. September 2010″, erläutert der Obmann der Kurie der angestellten Ärzte und Vizepräsident der Burgenländischen Ärztekammer, Reinhold Renner, im Gespräch mit der ÖÄZ. Die neuen Bestimmungen gelten vorerst für die Krankenhäuser Kittsee, Oberpullendorf, Oberwart und Güssing. Für das privat betriebene Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt soll ein entsprechender Kollektivvertrag, der allerdings noch nicht unterzeichnet ist, abgeschlossen werden.

Die neuen Vereinbarungen bedeuten für die burgenländischen Spitalsärzte, dass sie von der Position am unteren Ende der Einkommensskala, die sie jahrelang hinnehmen mussten, ins Mittelfeld der österreichischen Ärzteschaft aufgerückt sind. „Im Vergleich zu den anderen Bundesländern liegen alle unsere Spitalsärzte nunmehr im oberen Mittelfeld, das heißt auf den Plätzen vier bis sechs“, betont Renner. „Das ist für das gesamte Gesundheitswesen im Burgenland von entscheidender Bedeutung, weil damit für viele Kollegen der Anreiz wegfällt, in ein anderes Bundesland abzuwandern, wo bessere Bedingungen geboten werden. Die Neuregelung der Gehälter bringt also nicht nur Vorteile für die Ärzte, sondern sichert auch die Versorgung der Patienten nachhaltig!“

Tatsächlich waren die Grundgehälter im Burgenland so niedrig, dass die Spitäler jahrelang kaum noch österreichische Ärzte engagieren konnten. Renner: „Wir hatten faktisch fast nur die Möglichkeit, Kollegen aus den benachbarten östlichen Ländern aufzunehmen, wo die Einkommen noch schlechter sind als bei uns. Aber auch diesen Ärzten hat man angemerkt: Wenn sie schon nach Österreich kommen, dann lieber in ein anderes Bundesland, wo sie besser verdienen können.“

Nunmehr ist es in den Verhandlungen allerdings gelungen, Verbesserungen zu erreichen, die unter anderem durch eine neue Aufteilung des Einkommens zwischen Grundgehalt und Nachtdiensten möglich wurden. Die wesentlichsten Neuerungen:

  • Alle Zulagen außer der Erschwerniszulage werden in das Grundgehalt einbezogen.
  • Für Neueinsteiger läuft die Abteilungszulage aus, jenen Ärzte, die sie jetzt haben, bleibt sie allerdings erhalten.
  • Der Nachtzuschlag beträgt für die Zeit von 22 bis 6 Uhr nur noch 50 Prozent.
  • Für Sonn- und Feiertagsdienste gibt es einen 100-prozentigen Zuschlag.
  • Ein eigenes Primararztschema mit hohem Einstiegsgehalt sichert die Konkurrenzfähigkeit der burgenländischen Spitäler im Wettbewerb um medizinische Spitzenkräfte.

Berechnungen haben gezeigt, dass die Einkommen der burgenländischen Spitalsärzte im Vergleich zur bisherigen Regelung dank der Neugestaltung ansehnlich steigen. Bei einem Facharzt mit 40 Wochenstunden macht das Plus jährlich 19 Prozent aus, bei sechs Nachtdiensten elf Prozent und bei vier Nachtdiensten zwölf Prozent.

Das nunmehrige Gehaltsschema ermöglicht auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Normalarbeitszeit liegt zwischen 7 und 19 Uhr, der Dienstbeginn erfolgt zwischen 7 und 9 Uhr, in fünf Prozent der Fälle ist er mit Zustimmung der Dienstnehmer auch später möglich. Innerhalb des vereinbarten Rahmens sind mindestens vier Stunden und maximal zwölf Stunden Dienste zulässig.

Beispielhafte Lösungen

Renner: „Man kann ohne Übertreibung sagen, dass die Lösungen, die wir in Burgenland in den jahrelangen Verhandlungen gefunden haben, beispielhaft für ganz Österreich sind. Und es ist anerkennenswert, dass die Politik trotz schwieriger Rahmenbedingungen die notwendigen Prioritäten im Interesse der Ärzte, vor allem aber auch der Patienten gesetzt hat!“

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 4 / 25.02.2011