Pres­ti­ge­akt ELGA: „Man hätte abwar­ten sollen”

10.09.2011 | Politik

Dass der ELGA-Gesetz­ent­wurf vor­ei­lig aus­ge­sen­det wurde und man sich viel Ärger erspa­ren hätte kön­nen, wenn das Pro­jekt genauer vor­be­rei­tet wor­den wäre, davon zeigt sich ÖÄK-Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner über­zeugt. Noch immer gibt es aus Sicht der ÖÄK schwer­wie­gende Kri­tik­punkte.
Von Agnes M. Mühlgassner

Wenn Dinge über­has­tet gestar­tet wer­den, sind sie oft mit zahl­rei­chen Feh­lern und Start­schwie­rig­kei­ten behaf­tet. Diese sieht ÖÄK-Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner auch bei ELGA gege­ben, wie er kürz­lich bei einem Hin­ter­grund­ge­spräch vor Jour­na­lis­ten erklärte.

Er, Dor­ner, habe mit dem zustän­di­gen Minis­ter Stö­ger zahl­rei­che Gesprä­che geführt, und ihm gera­ten, abzu­war­ten, bis alle Vor­be­halte rund um ELGA geklärt sind. Nichts­des­to­trotz habe Stö­ger den Gesetz­ent­wurf aus­ge­sen­det – und dafür von allen Sei­ten „har­sche Kri­tik“ geern­tet. Dor­ner wei­ter: „Man hätte abwar­ten sol­len. Die kon­struk­ti­ven Bei­träge von Sei­ten der ÖÄK wur­den ein­fach weggewischt.“

Die Haupt­kri­tik­punkte:

  • Eine Blanko-Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung: Der Gesund­heits­mi­nis­ter kann jede belie­bige Gruppe ermäch­ti­gen, sich in ELGA ein­zu­log­gen und Daten abzufragen.
  • Der Ent­wurf sieht eine Opt out-Lösung – sowohl für Pati­en­ten als auch für Ärzte – vor: Dor­ner sieht darin eine „Ver­let­zung der staats­bür­ger­li­chen Frei­heit“. Für die ÖÄK ist ELGA nur mit einer frei­wil­li­gen Opt in-Lösung realisierbar.
  • Nach dem der­zeit vor­lie­gen­den Ent­wurf kön­nen Pati­en­ten nach Belie­ben jeder­zeit medi­zi­ni­sche Daten löschen. Die Folge könn­ten haf­tungs­recht­li­che Pro­bleme für Ärzte sein, wenn nicht alle Befunde sowie alle Medi­ka­mente voll­stän­dig auf­ge­lis­tet sind.

Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt: Man habe sich vor Beginn des Pro­jekts nicht in den ande­ren Staa­ten der EU umge­se­hen, was es schon auf die­sem Sek­tor gibt und wel­che Erfah­run­gen man damit gemacht hat. Dor­ner: „Kein Land in der EU hat das bis dato umge­setzt, auch die Bri­ten nicht.“ Und wei­ter: „Wir müs­sen hier nicht der Mus­ter­knabe in Brüs­sel sein.“

Dem Argu­ment, dass man mit ELGA rasch auf bereits vor­han­dene Daten zugrei­fen könne, kann Dor­ner nichts abge­win­nen: „Schon jetzt gibt es in eini­gen Bun­des­län­dern wie etwa in den nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Lan­des­kli­ni­ken oder auch in der Vin­zenz-Hol­ding Lösun­gen, wie man auf Daten zugrei­fen kann. Aller­dings gibt es keine Ver­net­zung mit dem nie­der­ge­las­se­nen Bereich.“ Nie­mand hätte sich über­legt, wie man bereits bestehende tech­ni­sche Lösun­gen mit­ein­an­der ver­knüp­fen könnte. „So eine ‚Spi­tals-ELGA‘ ist für mich eine Insel­lö­sung“, betont der Ärz­te­prä­si­dent. Und er erin­nert daran, dass die Wie­ner Ärz­te­kam­mer bereits 1993 eine soge­nannte „Med­Card“ prä­sen­tierte mit einem Spei­cher­platz von 24 MB. Geplante Lebens­dauer die­ser Karte: rund zehn Jahre. Aller­dings wurde die­ses Vor­ha­ben vom Haupt­ver­band aus Daten­schutz­grün­den „abge­würgt“ (© Dor­ner).

Die Kos­ten sind ein wei­te­res Argu­ment, wieso der Ärz­te­prä­si­dent so vehe­ment gegen ELGA in der jetzt vor­lie­gen­den Form ist. Diese wur­den vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium mit rund 30 Mil­lio­nen Euro bezif­fert. Berech­nun­gen der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer zufolge betra­gen die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für Ver­trags­ärzte und Wahl­ärzte mehr als 100 Mil­lio­nen Euro; die Betriebs­kos­ten belau­fen sich auf rund 63 Mil­lio­nen Euro. Auf die Frage: „Wer soll das bezah­len?“, lau­tet die Ant­wort von Wal­ter Dor­ner: „Da es sich um ein öffent­li­ches Infra­struk­tur­pro­jekt han­delt, muss die Poli­tik auch die Kos­ten dafür über­neh­men.“ Dar­über hin­aus exis­tie­ren Schät­zun­gen, wonach die Ein­füh­rung von ELGA für jeden Arzt einen zusätz­li­chen Zeit­auf­wand für die Admi­nis­tra­tion von zwei Wochen pro Jahr ver­ur­sacht.

Schon bei der E‑Medikation zeige sich, dass diese „bewie­se­ner­ma­ßen ein Zeit­fres­ser und ein ärzt­li­cher Ent­schei­dungs­fres­ser ist“, so Dor­ner. Anstelle einer Ver­ein­fa­chung hätte man zahl­rei­che Hemm­nisse für die ver­schrei­ben­den Ärzte ein­ge­baut: Limi­tie­run­gen, Schwie­rig­kei­ten bei der Ände­rung der Packungs­größe oder bei ver­lo­re­nen Rezep­ten sowie bei Ver­schrei­bun­gen für einen län­ge­ren Zeit­raum. Noch zu Beginn die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode war der ÖÄK-Prä­si­dent über­zeugt davon, dass die E‑Medikation ein „Pro­jekt sein könnte, das durch­aus gut ist“. Seine Ein­schät­zung jetzt: „So wie die E‑Medikation auf­ge­zo­gen ist, will man über die Hin­ter­türe die Staats­me­di­zin ein­füh­ren.“ Wie ins­ge­samt das ganze Pro­jekt E‑Medikation bei­spiel­haft dafür sein, wie man eine gute Idee nicht umset­zen soll.

Auf Initia­tive von Dor­ner hin soll es Mitte Sep­tem­ber ein Spit­zen­ge­spräch geben – dabei soll geklärt wer­den, wie es weitergeht.

Elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­ten: nutz­los

In einer US-ame­ri­ka­ni­schen Stu­die, die 2011 in den „Archi­ves of Inter­nal Medi­cine“ erschie­nen ist, wur­den von 2005 bis 2007 die medi­zi­ni­schen Auf­nah­me­da­ten von mehr als 255.000 ambu­lan­ten Pati­en­ten­be­su­chen in nicht-staat­li­chen Ein­rich­tun­gen und Kran­ken­an­stal­ten erfasst. Basie­rend auf 20 zuvor ent­wi­ckel­ten Qua­li­täts­in­di­ka­to­ren erho­ben die Autoren den Zusam­men­hang zwi­schen elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­ten und kli­ni­schen Ent­schei­dungs­pro­zes­sen zur Leit­li­nien-gerech­ten Behand­lung. Fazit: Die Ergeb­nisse zei­gen, dass es kei­nen logi­schen Zusam­men­hang zwi­schen der Ver­wen­dung von elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­ten sowie kli­ni­schem Ent­schei­dungs­pro­zess und einer bes­se­ren Behand­lungs­qua­li­tät gibt, son­dern stär­ken die Zwei­fel, dass die Ein­füh­rung von Gesund­heits­in­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie die Qua­li­tät der ambu­lan­ten Pati­en­ten­ver­sor­gung bes­sert.

Damit wur­den Ergeb­nisse einer wei­te­ren US-ame­ri­ka­ni­schen Stu­die bestä­tigt, die bereits 2007 in den „Archi­ves of Inter­nal Medi­cine“ publi­ziert wurde. Damals führ­ten die Autoren der Stu­die eine Quer­schnitts­ana­lyse der Pati­en­ten­be­su­che in den Ambu­lan­zen im Jahr 2003 und 2004 durch. Anhand von 17 Qua­li­täts­in­di­ka­to­ren wurde die Ver­wen­dung von elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­ten überprüft.

Ergeb­nis: Die Ver­wen­dung von elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­ten führte zu kei­ner qua­li­ta­tiv bes­se­ren ambu­lan­ten Patientenversorgung.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 17 /​10.09.2011