editorial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.05.2011 | Politik

(c) Foto Weinwurm

Wer hat sich das wohl ausgedacht? Sowohl eine Uniklinik als auch ein Landesspital gehen neue Wege bei der Aufklärung. Wird ein Patient für einen vorzunehmenden Eingriff überwiesen – egal, ob von einem niedergelassenen Arzt oder einem anderen Krankenhaus – muss der Patient schon aufgeklärt worden sein. Ohne externe Aufklärung kein Eingriff.

Da kann nur jemand am Werk gewesen sein, der sich dabei nichts gedacht hat. Wenn Aufklärung und Eingriff nicht mehr von einer Person vorgenommen werden, wie kann der Operateur sicher sein, dass der Patient a) alles verstanden hat und b) tatsächlich über alle Risken des Eingriffs aufgeklärt wurde? Vice versa: Wie sicher kann der Patient sein, dass man ihm alles Erforderliche über den Eingriff, der beispielsweise an der Uniklinik routinemäßig, im Landeskrankenhaus aber überhaupt nicht gemacht wird, gesagt hat?

Welchen Vorteil dieses Procedere haben soll, ist mir schleierhaft. Klar ist jedenfalls, dass man dem Patienten einen Bärendienst leistet.
Aber lesen Sie selbst mehr darüber auf Seite 10!

Herzlichst,

Chefredakteurin

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2011