edi­to­rial: Dr. Agnes M. Mühlgassner

10.05.2011 | Politik

(c) Foto Weinwurm

Wer hat sich das wohl aus­ge­dacht? Sowohl eine Uni­kli­nik als auch ein Lan­des­spi­tal gehen neue Wege bei der Auf­klä­rung. Wird ein Pati­ent für einen vor­zu­neh­men­den Ein­griff über­wie­sen – egal, ob von einem nie­der­ge­las­se­nen Arzt oder einem ande­ren Kran­ken­haus – muss der Pati­ent schon auf­ge­klärt wor­den sein. Ohne externe Auf­klä­rung kein Ein­griff.

Da kann nur jemand am Werk gewe­sen sein, der sich dabei nichts gedacht hat. Wenn Auf­klä­rung und Ein­griff nicht mehr von einer Per­son vor­ge­nom­men wer­den, wie kann der Ope­ra­teur sicher sein, dass der Pati­ent a) alles ver­stan­den hat und b) tat­säch­lich über alle Ris­ken des Ein­griffs auf­ge­klärt wurde? Vice versa: Wie sicher kann der Pati­ent sein, dass man ihm alles Erfor­der­li­che über den Ein­griff, der bei­spiels­weise an der Uni­kli­nik rou­ti­ne­mä­ßig, im Lan­des­kran­ken­haus aber über­haupt nicht gemacht wird, gesagt hat?

Wel­chen Vor­teil die­ses Pro­ce­dere haben soll, ist mir schlei­er­haft. Klar ist jeden­falls, dass man dem Pati­en­ten einen Bären­dienst leis­tet.
Aber lesen Sie selbst mehr dar­über auf Seite 10!

Herz­lichst,

Chef­re­dak­teu­rin

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2011