E‑Medikation: Top oder Flop?

10.04.2011 | Politik

Mit dem Anfang April erfolg­ten Pro­jekt­start der E‑Medikation geht die erste Teil­an­wen­dung von ELGA in Betrieb. Vor­ran­gi­ges Ziel dabei ist die Pati­en­ten­si­cher­heit. Ob die E‑Medikation aller­dings die in sie gesetz­ten hoch gesteck­ten Erwar­tun­gen erfül­len kann, ist abzu­war­ten.
Von Agnes M. Mühlgassner

Eigent­lich hät­ten die Pilot­pro­jekte für die E‑Medikation ja schon im Herbst 2010 begin­nen sol­len. Dass der Start erst jetzt erfolgt – eigent­lich soll­ten schon die Ergeb­nisse der Eva­lu­ie­rung vor­lie­gen – zeigt, dass es bei der Rea­li­sie­rung doch grö­ßere Pro­bleme gab als ursprüng­lich ange­nom­men. So erwies es sich bei­spiels­weise in Wien als nahezu unmög­lich, Ärzte für die Teil­nahme am Pilot­pro­jekt zu gewin­nen. Und bei genaue­rer Betrach­tung zei­gen sich da wie dort noch offene Fra­gen: etwa jene der Finan­zie­rung oder aber auch die Tat­sa­che, dass mög­li­che Lücken in der Doku­men­ta­tion zu einer unüber­wind­ba­ren Hürde bei der prak­ti­schen Anwen­dung wer­den könnten.

In Wien (in den Bezir­ken Flo­rids­dorf und Donau­stadt), Ober­ös­ter­reich (Wels-Stadt, Wels-Land, Gries­kir­chen und Efer­ding) sowie Tirol (Reutte, Imst und Lan­deck) mit ins­ge­samt rund 500.000 Ver­si­cher­ten haben sich etwa 100 nie­der­ge­las­sene Ärz­tin­nen und Ärzte, 50 öffent­li­che Apo­the­ken und sechs Kran­ken­an­stal­ten frei­wil­lig zur Teil­nahme bereit erklärt. Bei der E‑Medikation wer­den alle ver­ord­ne­ten Medi­ka­mente inklu­sive OTC-Pro­dukte erfasst – sofern der Pati­ent vorab schrift­lich seine Ein­wil­li­gung erklärt hat. Auf der E‑Card selbst wer­den keine Daten gespei­chert; sie dient ledig­lich als „Schlüs­sel“, der einen Zugang zu dem auf einem Ser­ver gespei­cher­ten Daten ermöglicht.

Die Eva­lu­ie­rung aus den drei Pilot­re­gio­nen soll Ende des ers­ten Quar­tals 2012 erfol­gen; ein Roll­out auf ganz Öster­reich ist für das dritte Quar­tal 2012 vor­ge­se­hen. Die mit rund 3,5 Mil­lio­nen Euro bezif­fer­ten Kos­ten für die Pro­jekt­ent­wick­lung tei­len sich zu je einem Drit­tel Bund, Län­der und die Sozialversicherung.

Bei der Prä­sen­ta­tion zeig­ten sich die Pro­jekt­part­ner Gesund­heits­mi­nis­te­rium, Sozi­al­ver­si­che­rung, Ärzte- und Apo­the­ker­kam­mer erfreut, dass es nun end­lich an die Rea­li­sie­rung des Pro­jekts E‑Medikation gehe. Gesund­heits­mi­nis­ter Stö­ger etwa bezeich­net es als „Ein­stieg in die Gesund­heits­te­le­ma­tik“; er sieht Öster­reich über­dies als einen Vor­rei­ter in der Euro­päi­schen Union. Hans Jörg Schel­ling, Vor­stands­vor­sit­zen­der im Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, spricht gar von einem „Durch­bruch“, der nun mit der lücken­lo­sen Erfas­sung der vom Arzt ver­schrie­be­nen Medi­ka­mente sowie der Über­prü­fung von Neben­wir­kun­gen und Wech­sel­wir­kun­gen mög­lich ist. Immer­hin gibt die Sozi­al­ver­si­che­rung jähr­lich rund drei Mil­li­ar­den Euro für Arz­nei­mit­tel aus.

Univ. Prof. Bern­hard Tilg – der Tiro­ler Gesund­heits­lan­des­rat ist Vor­sit­zen­der des Pro­jekt­len­kungs­aus­schus­ses – erwar­tet sich von der E‑Medikation unter ande­rem ein Kos­ten­dämp­fungs­po­ten­tial sowie mehr Sicher­heit für den Pati­en­ten. Letz­tere erhofft sich auch ÖÄK-Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner, wenn er das Pro­jekt ins­ge­samt doch mit eini­ger Skep­sis betrach­tet. Hans Jörg Schel­ling erach­tet es als „wich­tig“, dass Ver­si­cherte dar­über ent­schei­den kön­nen, wel­che Medi­ka­mente sicht­bar sind oder nicht. Für Wal­ter Dor­ner hin­ge­gen ist dies eine der Schwach­stel­len im der­zeit vor­lie­gen­den Kon­zept der E‑Medikation: „Hier kön­nen Doku­men­ta­ti­ons-Lücken ent­ste­hen. Es muss aus recht­li­cher Sicht klar gestellt wer­den, dass Ärzte nicht die Haf­tung für Lücken in der Medi­ka­men­ten­do­ku­men­ta­tion über­neh­men könne, für die der Pati­ent ver­ant­wort­lich ist“.

Neu­er­lich betonte der ÖÄK-Prä­si­dent, dass auch die Zugriffs­be­rech­ti­gung auf einen bestimm­ten Per­so­nen­kreis, näm­lich auf medi­zi­ni­sches Per­so­nal in Ordi­na­tio­nen und Spi­tä­lern, beschränkt sein müsse. Erfah­run­gen aus den skan­di­na­vi­schen Län­dern zeig­ten, dass dort meh­rere Tau­send Per­so­nen auf die Daten zugrei­fen könn­ten. Der Gesund­heits­mi­nis­ter garan­tierte in die­sem Zusam­men­hang, dass es „kei­nen Daten­trans­fer zu irgend­wel­chen Behör­den geben wird“. Dor­ner plä­dierte des Wei­te­ren dafür, dass – wenn eine Medi­ka­tion abge­setzt wird – die Daten nach sechs Mona­ten gelöscht wer­den. Und der ÖÄK-Prä­si­dent ortet auch bei der tech­ni­schen Aus­stat­tung Pro­bleme: „Hier hapert es noch“. Gibt er dem Pro­jekt E‑Medikation ins­ge­samt eine Chance? „Ob es ein Top oder ein Flop wird, wird man in einem hal­ben Jahr sehen“, so Dorner.

Für den Prä­si­den­ten der Öster­rei­chi­schen Apo­the­ker­kam­mer, Hein­rich Burg­gas­ser, ist vor allem wich­tig, dass die Frei­wil­lig­keit gege­ben ist und dass der Daten­schutz ein­ge­hal­ten wird und räumt gleich­zei­tig ein, dass „das eine oder andere auf­tau­chen wird, was man nach­bes­sern wird müs­sen“.

Dis­kus­sion über Projektvergabe

Die Dis­kus­sion rund um die Ver­gabe des Pro­jekts an die Phar­ma­zeu­ti­sche Gehalts­kassa sieht Schel­ling „gelas­sen“. Ein pri­va­ter Anbie­ter aus Tirol wirft dem Haupt­ver­band vor, dass die für die E‑Medikation not­wen­dige Arz­nei­mit­tel­da­ten­bank vom Öster­rei­chi­schen Apo­the­ker­ver­lag zur Ver­fü­gung gestellt werde, ohne dass das Pilot­pro­jekt EU-weit aus­ge­schrie­ben wor­den sei. Schel­ling wei­ter: „Es han­delt sich um einen Ver­trag zwi­schen zwei öffent­lich-recht­li­chen Kör­per­schaf­ten, dem Haupt­ver­band und der Gehalt­kasse der Apo­the­ker.“ Der­zeit befasst sich das Bun­des-Ver­ga­be­amt mit dem Ver­fah­ren; dem Haupt­ver­band droht eine Klage beim Höchstgericht.

Tipp:

Eine aktu­elle Liste aller teil­neh­men­den Ärzte, die bereits mit der E‑Me­di­ka­ti­ons-Soft­ware aus­ge­stat­tet sind, gibt es unter www.chipkarte.at/e‑medikation. Wei­ters steht hier auch das For­mu­lar „Zustim­mungs­er­klä­rung“ zum Down­load zur Ver­fü­gung.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2011