E‑Medikation: Chance: Neubeginn?

25.09.2011 | Politik

Die Ver­an­stal­tung „Brenn­punkt Medi­zin – E‑Medikation: Super-GAU bei Daten­klau?“, die Anfang Sep­tem­ber von der Wie­ner Ärz­te­kam­mer ver­an­stal­tet wurde, machte ihrem Namen alle Ehre: Am Podium wie auch im Publi­kum ent­brann­ten erneut hit­zige Dis­kus­sio­nen über den Sinn und Unsinn des Pro­jekts.
Von Marion Huber

„An der Grenze zur Skur­ri­li­tät“ sind die Aus­wüchse, die das Pilot­pro­jekt E‑Medikation annimmt, wie Johan­nes Stein­hart, Vize-Prä­si­dent und Obmann der Kurie Nie­der­ge­las­sene Ärzte der Ärz­te­kam­mer für Wien zu Beginn der Ver­an­stal­tung in Wien nach­drück­lich betonte. Und dabei bezog er sich nicht nur auf die tech­ni­schen Män­gel und den zeit­li­chen Mehr­auf­wand für die Ärzte, son­dern machte auch auf die nach wie vor umstrit­tene Rechts­si­tua­tion aufmerksam.

Dass näm­lich die Rechts­fra­gen ganz und gar nicht aus­ge­räumt sind, erklär­ten Stein­hart und Mar­tin Oder, Rechts­an­walt bei Haslinger/​Nagele & Part­ner, uni­sono. Oder dazu: „Das lau­fende Ver­fah­ren ist noch nicht abge­schlos­sen. Weder die Klage beim Ver­fas­sungs­ge­richts­hof noch jene bei der EU-Kom­mis­sion sind geklärt.“ Von Rechts­si­cher­heit also keine Spur. Und mehr als ein „hohes Maß an Rechts­si­cher­heit“ konnte selbst Cle­mens Auer, Sek­ti­ons­lei­ter im Gesund­heits­mi­nis­te­rium, den Ärz­ten nicht ver­si­chern.

Chris­tiane Kör­ner, Vize-Prä­si­den­tin der Öster­rei­chi­schen Apo­the­ker­kam­mer, wünscht sich ein „gutes geschlos­se­nes Sys­tem, das für den Pati­en­ten den meis­ten Nut­zen bringt und opti­mal läuft“. Nur eine opti­male, Anwen­der-freund­li­che Lösung sei ein Erfolg, bekräf­tigte auch Auer. Genau an die­ser Grund-Anfor­de­rung scheint das Pilot­pro­jekt E‑Medikation aber bis­lang zu schei­tern.

Von sei­nen Erfah­run­gen aus der Pra­xis berich­tete Erich Dob­lin­ger, Pilot­arzt und All­ge­mein­me­di­zi­ner aus Wien: ein Sys­tem, das kurz nach der Instal­la­tion stän­dig abstürzte; die Zustim­mungs­er­klä­rung des Pati­en­ten, die nur für zwölf Stun­den gül­tig ist und danach erneu­ert wer­den muss; die ver­pflich­tende Ein­gabe einer Begrün­dung bei Inkauf­nahme einer Medi­ka­men­ten­in­ter­ak­tion. Ins­ge­samt ein zeit­li­cher Mehr­auf­wand von zwei Stun­den pro Woche – bei einer eher mage­ren Teil­nahme von nur 15 Pro­zent der Pati­en­ten. So sieht die E‑Medikation aus Sicht eines Pilot­arz­tes aus. Ob es auch einen Moment gab, wo das Sys­tem nütz­lich war? „Ich habe bis­her kein sol­ches High­light erlebt“, zog Dob­lin­ger Bilanz. Ähn­li­che Wort­mel­dun­gen von zahl­rei­chen ande­ren, eben­falls betrof­fe­nen Ärz­ten aus dem Publi­kum unter­stri­chen und ver­dich­te­ten den nega­ti­ven Gesamt­ein­druck über die Erfah­run­gen mit der E‑Medikation.

Ange­sichts des „kata­stro­pha­len Pro­jekt­ma­nage­ments“ (Stein­hart) und der Tat­sa­che, dass bei 2.800 Ver­schrei­bun­gen etwa 2.200 Feh­ler­mel­dun­gen auf­schei­nen, sieht Stein­hart im Pilot­arzt eher ein „Ver­suchs­ka­nin­chen“. Auch Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten (Öster­rei­chi­sche Gesell­schaft für Daten­schutz) kann der Abwick­lung des Pilots nur wenig Posi­ti­ves abge­win­nen: „So etwas wie bei die­sem Pilot­pro­jekt habe ich nicht ein­mal bei IT-Pro­jek­ten in Ban­ken oder klei­nen Fir­men erlebt!“

In ers­ter Linie sind die Män­gel rund um die Inter­ak­ti­ons­prü­fung augen­schein­lich und auch Auer erkannte diese durch­aus an: „Die Prüf­da­ten­bank ist feh­ler­haft.“ Den­noch soll­ten sich die Ärzte daran nicht „auf­hän­gen“, sie sei nur zweit­ran­gig und nicht als vor­ran­gi­ger Zweck der E‑Medikation zu ver­ste­hen. Die­ser bestehe näm­lich darin, die Medi­ka­tion des Pati­en­ten zu erfas­sen. Denn die Inter­ak­ti­ons­prü­fung selbst erfolge – wie Auer ein­ge­ste­hen musste – „im Kopf der Ärzte“. Mit ihrem Wis­sen füh­ren sie diese Prü­fung seit Jahr­zehn­ten und Jahr­hun­der­ten erfolg­reich durch – auch ohne eine Daten­bank, wie die Ärzte im Publi­kum alle­samt bestä­ti­gen konn­ten. Warum also über­haupt eine Inter­ak­ti­ons­prü­fung?

Den Ärz­ten würde eine simple Medi­ka­men­ten­liste abso­lut aus­rei­chen; für ein sol­ches Pro­jekt wäre mit gro­ßer Zustim­mung von allen Sei­ten zu rech­nen.

Für Zeger ist es schlicht­weg der „fal­sche Ansatz, aus Gesund­heits­be­treu­ung Pro­zess­ma­nage­ment zu machen“. Pro­zess­ma­nage­ment mache viel­leicht bei Online-Ban­king oder einem eBay-Ein­kauf Sinn, aber: „Der Arzt­be­such ist doch kein eBay-Ein­kauf!“, zeigte sich Zeger empört über den Umgang mit den Pati­en­ten. Bei der Gesund­heits­be­treu­ung sei der Pati­ent in sei­ner Ent­schei­dung ein­ge­schränkt; er komme als Hilfe-Suchen­der zum Arzt und könne nicht ver­schie­dene Ange­bote ein­ho­len. Des­halb gibt es zwi­schen Arzt und Pati­en­ten ein emi­nent wich­ti­ges Ver­trau­ens­ver­hält­nis. Und gerade mit die­sem Ver­trauen des Pati­en­ten werde fahr­läs­sig umge­gan­gen.

Dass die­ses Arzt-Pati­en­ten-Ver­hält­nis und die Würde und Rechte des Pati­en­ten die vor­ran­gigs­ten Anlie­gen sein soll­ten, unter­strich auch der Wie­ner Pati­en­ten­an­walt, Prof. Kon­rad Brust­bauer. Die Krux an der E‑Medikation sei, dass aber gerade das Arzt-Pati­en­ten-Ver­hält­nis dar­un­ter zu lei­den scheine. „Wir haben keine Zeit mehr für unsere Pati­en­ten! Durch die tech­ni­schen Pro­bleme und den damit ver­bun­de­nen Zeit­ver­lust kön­nen wir nicht mehr mit den Pati­en­ten spre­chen, son­dern star­ren die meiste Zeit auf den Bild­schirm. Das stört das Art-Pati­en­ten-Ver­hält­nis!“, ver­schaffte eine Ärz­tin aus dem Publi­kum ihrem Ärger Luft – unter hef­ti­gem Applaus der anwe­sen­den Ärzte.

Dar­über hin­aus sei es gar nicht not­wen­dig, die Daten zen­tral und trans­pa­rent zu spei­chern; die Ärzte seien ohne­hin nicht mehr in der Stein­zeit gefan­gen, in der sie mit Ton­ta­feln die Pati­en­ten ver­wal­ten, machte Zeger sei­nen Stand­punkt klar: „Es ist, als würde man mit Kano­nen auf Spat­zen schie­ßen.“ Dem Pati­en­ten ginge es darum, beim Arzt einen Rat ein­zu­ho­len; dass seine Daten schnell ver­wal­tet wer­den, sei sicher nicht das Haupt­an­lie­gen des Pati­en­ten, kon­kre­ti­sierte Zeger.

„Mit der E‑Medikation macht man aus dem Pati­en­ten eine Daten­samm­lung anstatt ihn als Gan­zes und indi­vi­du­ell zu sehen! Für ihn ist das Hor­ten von Mil­lio­nen von Daten nicht das Wahre“, so eine wei­tere Wort­mel­dung aus dem Publi­kum. Die­sen Aspekt der zen­tra­len Daten­spei­che­rung sieht auch Stein­hart kri­tisch: „Der Daten­schutz ist bei uns Ärz­ten noch dra­ma­ti­scher zu sehen, weil wir nun ein­mal der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen. Aus öko­no­mi­schen Inter­es­sen soll dar­über jetzt ein­fach hin­weg­ge­gan­gen wer­den; dabei ist die Schwei­ge­pflicht die Basis jeder Bezie­hung zwi­schen Arzt und Patient!“

Wäh­rend Brust­bauer an den Wil­len aller appel­lierte, die Pro­bleme doch noch gemein­sam zu lösen, äußerte Stein­hart drei kon­krete For­de­run­gen: „Ers­tens, der end­gül­tige Stopp des miss­glück­ten Pro­jekts und eine Neu­auf­set­zung mit einer sinn­vol­len Daten­bank; zwei­tens: juris­ti­sche Unklar­hei­ten müs­sen aus­ge­räumt und daher die Ver­fah­ren abge­war­tet wer­den; drit­tens, die abso­lute Frei­wil­lig­keit für den Pati­en­ten.“ Der zustim­mende Applaus aus dem Publi­kum gab ihm recht.

ÖÄK-Vor­stand emp­fiehlt Fort­set­zung

Der Vor­stand der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer hat in sei­ner Sit­zung am 14. Sep­tem­ber in Wien beschlos­sen, den Pilo­t­ärz­ten zu emp­feh­len, frei­wil­lig die Mit­wir­kung am Pilot­ver­such E‑Medikation wie­der auf­zu­neh­men. Aus Grün­den der Rechts­si­cher­heit sol­len jedoch keine akti­ven Abwick­lungs­hand­lun­gen mit den Soft­ware-Fir­men für und anstelle des Haupt­ver­ban­des vor­ge­nom­men werden.

Die­ser Beschluss wurde unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gefasst:

  • Grund­sätz­lich ist das Pilot­pro­jekt E‑Medikation wichtig.
  • Wesent­lichste Auf­gabe der E‑Medikation ist es, den Ärz­ten einen bes­se­ren Über­blick über die Vor­me­di­ka­tion des Pati­en­ten zu geben.
  • Kon­sens der Pro­jekt­part­ner ist, dass die Prüf­da­ten­bank SIS der­zeit kein taug­li­ches Mit­tel ist. Dar­aus ergibt sich als Kon­se­quenz, dass im Roll­out nur eine lokale Inter­ak­ti­ons­prü­fung nach Ermes­sen des Arz­tes erfol­gen wird. Der Arzt ent­schei­det, wel­che Soft­ware und in wel­cher Ein­stel­lung er die Inter­ak­ti­ons­prü­fung ver­wen­det.
  • Grund­sätz­lich ist zu über­le­gen, ob die SIS-Daten­bank nicht über­haupt aus dem Sys­tem her­aus­zu­neh­men ist.
  • Der Erklä­rung von Gesund­heits­mi­nis­ter Alois Stö­ger zufolge, wonach er auf das Gut­ach­ten der Finanz­pro­ku­ra­tur ver­traue, haben die Ärzte keine Umge­hung des Ver­ga­be­rechts began­gen, wenn sie anstelle des Haupt­ver­ban­des Ser­vice­leis­tun­gen in Auf­trag gege­ben haben. Ab sofort ver­gibt der Haupt­ver­band wie­der die Auf­träge und bezahlt sie auch. Stö­ger hat fest­ge­hal­ten, dass der Haupt­ver­band die Rechts­kon­se­quen­zen zu tra­gen hat; diese tref­fen nicht den ein­zel­nen Arzt.
  • Es muss sicher gestellt sein, dass der Arzt im Sys­tem jedes Medi­ka­ment und zu jeder Zeit ver­schrei­ben kann.
  • Die Pilot­phase endet mit 31. Dezem­ber 2011; danach folgt nur noch die Eva­lu­ie­rung.
  • Das Ergeb­nis der Eva­lu­ie­rung soll 2012 in das Pro­jekt ein­ge­ar­bei­tet wer­den.
  • Vor dem Roll­out muss das Pro­jekt aus­ge­schrie­ben wer­den.
  • Laut Stö­ger wird das Pro­jekt E‑Medikation nur fort­ge­setzt, wenn die Ärzte eine posi­tive Beur­tei­lung zum Pilot­pro­jekt abgeben.
  • Die frei­wil­lige Teil­nahme der Pilo­t­ärzte bleibt auf­recht; aus­schei­dende Pilo­t­ärzte haben keine Kon­se­quen­zen zu tragen.

Der Vor­stand der Ärz­te­kam­mer Wien hat tags zuvor bekräf­tigt, dass sich die recht­li­che Aus­gangs­si­tua­tion, die zum Teil­nah­me­stopp am Pilot­pro­jekt E‑Medikation geführt hat, sich vor­läu­fig noch nicht geän­dert hat. Daher werde den in Wien am Pilot­pro­jekt teil­neh­men­den Ärz­ten „aus­drück­lich emp­foh­len, bis auf Wei­te­res am aktu­el­len E‑Medikationsprojekt nicht teil­zu­neh­men.“

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2011