Arz­nei­mit­tel aus dem Inter­net: Ein lukra­ti­ves Geschäft

15.12.2011 | Politik



Mit gefälsch­ten Arz­nei­mit­teln wurde im Jahr 2010 ein Umsatz von 56 Mil­li­ar­den Euro erzielt. Öster­reich ist im Kampf dage­gen sehr erfolg­reich: So kommt bei­nahe ein Vier­tel aller Auf­griffe von gefälsch­ten Arz­nei­mit­teln in der EU aus Öster­reich.

Von Ruth Mayr­ho­fer

Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion WHO schätzt, dass etwa zehn Pro­zent aller medi­zi­ni­schen Pro­dukte, also Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­dukte, die in Ent­wick­lungs­län­dern ver­kauft wer­den, Fäl­schun­gen sind. In Indus­trie­län­dern mit einer star­ken regu­la­to­ri­schen Struk­tur wie in den USA oder Europa sind noch bis zu ein Pro­zent aller medi­zi­ni­schen Pro­dukte Pla­giate. Welt­weit betrug der Jah­res­um­satz mit gefälsch­ten Arz­nei­mit­teln im Jahr 2005 rund 30 Mil­li­ar­den Euro. Bis 2010 hat sich der Betrag auf 56 Mil­li­ar­den Euro nahezu ver­dop­pelt. Laut einer EU-Stu­die lässt sich mit Arz­nei­mit­tel­fäl­schun­gen bis zu 2.000 Mal mehr ver­die­nen als mit dem „klas­si­schen Dro­gen­han­del“. Ein Bei­spiel: Mit einem Kilo­gramm gefälsch­tem Via­gra wird mehr Gewinn erzielt als mit einem Kilo­gramm Heroin.

Ebenso steigt die Zahl von gefälsch­ten Medi­ka­men­ten, die über den schwer kon­trol­lier­ba­ren und ille­ga­len Inter­net­han­del nach Öster­reich gelan­gen, stän­dig an. Allein in der Woche von 20. bis 29. Sep­tem­ber 2011 wur­den 1.391 Packun­gen von ille­ga­len Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten durch das Bun­des­amt für Sicher­heit im Gesund­heits­we­sen (BASG) beschlag­nahmt. Ins­ge­samt wird für 2011 neu­er­lich eine mas­sive Stei­ge­rung bei den Fäl­len von Arz­nei­mit­tel­fäl­schun­gen erwar­tet. In den ers­ten drei Quar­ta­len 2011 wur­den in Öster­reich bei 545 Auf­grif­fen durch die Zoll­be­hör­den 25.027 Arz­nei­mit­tel­pla­giate aus dem Ver­kehr gezo­gen. Damit ist die Zahl der Auf­griffe bereits höher als jene im gesam­ten Jahr 2010.

78 Pro­zent Gesundheits-schädigend

Die Gefähr­lich­keit der Arz­nei­mit­tel­kri­mi­na­li­tät bele­gen auch die aktu­ells­ten Zah­len des staat­li­chen Kon­troll­la­bors (Offi­cial Medi­ci­nes Con­trol Labo­ra­tory, OMCL), das zwi­schen Jän­ner und Okto­ber 2011 mehr als 1.000 Pro­ben von ille­ga­len Arz­nei­mit­teln ana­ly­siert hat. Davon stell­ten sich mehr als 78 Pro­zent als Gesund­heits-schä­di­gend her­aus. „Durch die natio­na­len und inter­na­tio­na­len Gesetze kön­nen die unter­schied­li­chen Insti­tu­tio­nen noch bes­ser zum Schutz der öffent­li­chen Gesund­heit zusam­men­ar­bei­ten. Allein seit Inkraft­tre­ten des Arz­nei­wa­ren-Ein­fuhr­ge­set­zes in Öster­reich hat sich die Zahl der Import­fälle, die im BASG ein­lan­gen, deut­lich redu­ziert“, erklärte Mar­cus Müll­ner, Bereichs­lei­ter der AGES PharmMed.

Öster­reich ist, wie Finanz­staats­se­kre­tär Andreas Schie­der betonte, im Kampf gegen Arz­nei­mit­tel­fäl­schun­gen sehr erfolg­reich. Immer­hin kommt nahezu ein Vier­tel aller in der EU getä­tig­ten Auf­griffe aus Öster­reich. Schie­der führt diese hohen Auf­griffs­zah­len einer­seits auf die erhöhte Anzahl an geschmug­gel­ten Waren, ande­rer­seits auf die ver­bes­serte Rechts­lage in Öster­reich zurück. Mit dem im August 2010 in Kraft getre­te­nen Arz­nei­wa­ren-Ein­fuhr­ge­setz wur­den die Vor­schrif­ten in Sachen Medi­ka­men­ten­schmug­gel näm­lich wei­ter ver­schärft. Dem­nach ist die Bestel­lung von Arz­nei­mit­teln über Inter­net, Tele­fon, Tele­shop­ping und E‑Mail grund­sätz­lich ille­gal. Aus­nah­men gibt es ledig­lich bei aus­län­di­schen Apo­the­ken, die rezept­freie Arz­nei­mit­tel, die in Öster­reich zuge­las­sen sind, nach Öster­reich ver­sen­den. Wei­ters muss die Menge dem per­sön­li­chen Bedarf ent­spre­chen und darf nur von einer zum Ver­sand befug­ten Apo­theke ver­schickt wer­den. Kon­su­men­ten, die gegen das Arz­nei­wa­ren-Ein­fuhr­ge­setz ver­sto­ßen, dro­hen hohe Stra­fen. Die bestell­ten Arz­nei­mit­tel wer­den durch die Zoll­or­gane beschlag­nahmt und ver­nich­tet. Außer­dem muss der Bestel­ler, der für die Kos­ten der Ver­nich­tung der Ware auf­kom­men muss, auch mit einer Ver­wal­tungs­strafe von bis zu 7.260 Euro rechnen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 23–24 /​15.12.2011